ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Frage zu MPU

Frage zu MPU

Themenstarteram 17. März 2015 um 22:52

Einen wunderschönen guten Abend!

Vorweg möchte ich erwähnen, dass ich euch bitte, meine Frage sachlich zu beantworten und den moralisch/ belehrenden Aspekt auszulassen ;)

Folgendes: bin in der Probephase, und wurde vor 3 Monaten mit ca. 0,3 gramm Cannabis, auf der Straße kontrolliert. Ich wurde nicht beim Rauchen erwischt und habe sowohl vor der Straftat als auch dannach nie etwas konsumiert. Bin auch noch nie mit Drogen oder Alkohol auffällig geworden( Weder am Steuer noch sonst wo, außer bei einer kleinen Ausseinandersetzung auf Alkohol ohne Folgen). (einfach zur falschen Zeit mit falschem Tascheninhalt am falschen Ort gewesen ;) )

Ich wurde keinem Drogentest unterzogen und habe auch keine Aussage, bis auf meine Personalien gemacht.

Der Haken, an der Sache: Ich hatte meinen Lappen mit und die Führerschein Nummer wurde von dem Beamten vermerkt.

Des weiteren wurde einen Monat nach der Straftat die Anzeige fallen gelassen und ich habe seither nichts mehr von Polizei/ Staatsanwaltschaft/ Führerschein-Stelle gehört.

Doch stellt sich die Frage ob nun noch eine MPU angeordnet werden kann und wenn ja bis wann.

Wichtig für mich, da ich als Fahrer arbeite.

Ich Danke allen die sich meiner Problematik widmen und mir Abhilfe durch Antworten schaffen können.

Schöne Grüße aus Köln

Beste Antwort im Thema

Um es klar zu sagen: da wird und darf nichts nachkommen. Ohne festgestellten konsum und ohne Bezug zum Straßenverkehr darf da gar nichts überprüft werden. Da gibt es ein Urteil des Verfassungsgerichts dazu.

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten

Rechne mal damit, das du einen netten Brief bekommst, das dein Verfahren eingestellt wird, da die Menge zu gering ist.

am 18. März 2015 um 0:33

Wurde aufgrund der geringen Menge wohl fallengelassen. Der nicht vorhandene Drogentest spricht auch dafür.

Bei der Staatsanwaltschaft bestimmt wegen Geringfügigkeit fallen gelassen, dennoch Mitteilung an die Führerscheinstelle. Was die draus machen wirst du in den nächsten 3 Monaten erfahren. Jedenfalls bist nun Aktenkundig und beim nächsten Mal dann fällig, da mehrfachtäter. Wenn du weiter als Fahrer arbeiten möchtest, solltest du dein Verhalten überdenken.

Themenstarteram 18. März 2015 um 11:38

Danke schon mal!

Hatte mich glaube ich falsch ausgedrückt: die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren bereits eingestellt. Sollte ich dennoch eine MPU fürchten und wenn ja wie lange?

Gruß

Ich gehe mal davon aus, dass eine Meldung an die Führerscheinstelle gemacht wird. Hat gerade ein Polizist so in einem anderen Fall und Thread auch so beschrieben:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 17. März 2015 um 19:12:33 Uhr:

Wenn ich heute einen in der Kontrolle (muss keine Verkehrskontrolle sein!) habe und finde bei dem ein Beutelchen Cannabis, schreibe ich eine Mitteilung an die Führerscheinstelle. Da werden ziemlich viele Jugendliche, wenn sie sich für den Führerschein anmelden wollen, noch ganz grosse Augen machen...

Wie die damit umgehen, musst du wohl abwarten. Da in deinem Fall kein Test gemacht wurde und alles unabhängig vom Straßenverkehr war könnte es so ablaufen.

Die Führerscheinstelle nimmt an, dass du durch Drogenbesitz auch Konsument bist und bietet dir an das Gegenteil darzulegen, in dem du über einen bestimmten Zeitraum (1/2 oder 1 Jahr?) auf eigene Kosten ein Drogentest beim Amtsarzt machst. Die Termine werden kurzfristig angekündigt. Gehst du da nicht freiwillig darauf ein, könnte eine MPU angeordnet werden.

Das einfach so eine MPU angeordnet wird, kann ich mir in deinem Fall eigentlich nicht vorstellen.

Vielleicht kommt auch überhaupt nichts. Ich weiß nicht, ob es in solchen Fällen im Ermessen der Beamten liegt, ob eine Meldung an die Führerscheinstelle gemacht wird, oder nicht.

Um es klar zu sagen: da wird und darf nichts nachkommen. Ohne festgestellten konsum und ohne Bezug zum Straßenverkehr darf da gar nichts überprüft werden. Da gibt es ein Urteil des Verfassungsgerichts dazu.

@Hasalar

In Zukunft wäre ich an deiner Stelle vorsichtiger.

Du kannst nicht immer damit rechnen das du soviel Glück hast.

am 18. März 2015 um 20:25

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. März 2015 um 19:31:31 Uhr:

Um es klar zu sagen: da wird und darf nichts nachkommen. Ohne festgestellten konsum und ohne Bezug zum Straßenverkehr darf da gar nichts überprüft werden. Da gibt es ein Urteil des Verfassungsgerichts dazu.

Da liegst du falsch. Hier ist mal exemplarisch ein Fall aus dem letzten Jahr, der für einigen Wirbel gesorgt hat.

Weiss ich zwar nicht warum, weil das seit ich glaube 2010 bei uns in Hessen so gehandhabt wird, aber gut.

Was du meinst ist das "Eigenbedarfsurteil" aus ich glaube 2002. Hat hiermit NICHTS zu tun.

 

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 18. März 2015 um 13:46:19 Uhr:

Ich gehe mal davon aus, dass eine Meldung an die Führerscheinstelle gemacht wird. Hat gerade ein Polizist so in einem anderen Fall und Thread auch so beschrieben:

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 18. März 2015 um 13:46:19 Uhr:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 17. März 2015 um 19:12:33 Uhr:

Wenn ich heute einen in der Kontrolle (muss keine Verkehrskontrolle sein!) habe und finde bei dem ein Beutelchen Cannabis, schreibe ich eine Mitteilung an die Führerscheinstelle. Da werden ziemlich viele Jugendliche, wenn sie sich für den Führerschein anmelden wollen, noch ganz grosse Augen machen...

Wie die damit umgehen, musst du wohl abwarten. Da in deinem Fall kein Test gemacht wurde und alles unabhängig vom Straßenverkehr war könnte es so ablaufen.

Die Führerscheinstelle nimmt an, dass du durch Drogenbesitz auch Konsument bist und bietet dir an das Gegenteil darzulegen, in dem du über einen bestimmten Zeitraum (1/2 oder 1 Jahr?) auf eigene Kosten ein Drogentest beim Amtsarzt machst. Die Termine werden kurzfristig angekündigt. Gehst du da nicht freiwillig darauf ein, könnte eine MPU angeordnet werden.

Das einfach so eine MPU angeordnet wird, kann ich mir in deinem Fall eigentlich nicht vorstellen.

Vielleicht kommt auch überhaupt nichts. Ich weiß nicht, ob es in solchen Fällen im Ermessen der Beamten liegt, ob eine Meldung an die Führerscheinstelle gemacht wird, oder nicht.

Da gibt es bei uns einen Erlass zu, die Meldung ist zu schreiben. Aber wie das eben so mit Erlässen ist...es hält sich halt nicht jeder dran ;)

Um den Fall des TE beurteilen zu können, fehlen ohnehin die Fakten. Wäre interessant, in welchem Bundesland das passiert ist, warum er nicht nur kontrolliert, sondern auch durchsucht wurde (ich lese das so, dass er zu Fuss unterwegs war), ob er Ersttäter ist oder was sonst noch so aus der Vergangenheit gegen ihn vorliegt/lag.

Festzuhalten ist, dass offensichtlich seine Führerscheinnummer erhoben wurde. Das macht man eigentlich in o.g. Fall nicht - ausser natürlich, es ist Rauschgift im Spiel. Zudem ist er laut seinen Angaben in der Probezeit - da würde ich erst Recht was schreiben und auch die Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle werden da zweimal hinschauen.

Schlussendlich entscheidet das die FS - Stelle. Ich würde mich da (noch) nicht so sicher fühlen, da die in der Regel erst mal den Ausgang des Verfahrens abwarten und dann entscheiden.

Themenstarteram 18. März 2015 um 22:53

Also kontrolliert wurde ich in NRW bei mir in der Tiefgarageneinfahrt von Zivilbeamten, welche mich für einen Einbrecher hielten, der kurz zuvor eine Wohnung ausgeraubt hat.

Wurde nicht vernommen und auch nur sehr grob durchsucht. Die Beamten hatten sich weder etwas notiert, noch mich befragt. Lediglich per Funk Personalien und FS- Nummer durchgegeben. Im bezug auf Raauschgift bin ich ersttäter.

Danke für die Aufklärung

achja ich nehme an in dem ich bei der FS-Stelle nach ihren Plänen für mich frage würde ich nur schlafende Hunde wecken...

Deine fs nr. Wurde nur durchgegeben fur die bessere identity. Peter Josef Schmidt. Davon gibt es einige in nrw

Mach dir keine sorgen, lass aber die finger von alkohol und drogen.

Viel Gluck.

Rudiger

am 19. März 2015 um 4:44

Zitat:

@Rudiger schrieb am 19. März 2015 um 02:25:58 Uhr:

Deine fs nr. Wurde nur durchgegeben fur die bessere identity. Peter Josef Schmidt. Davon gibt es einige in nrw

Mach dir keine sorgen, lass aber die finger von alkohol und drogen.

Viel Gluck.

Rudiger

Das stimmt so nicht, der Führerschein ist in Deutschland kein Identifikationsdokument wie bspweise in den USA.

am 19. März 2015 um 4:50

Zitat:

@Hasalar schrieb am 18. März 2015 um 23:53:24 Uhr:

Also kontrolliert wurde ich in NRW bei mir in der Tiefgarageneinfahrt von Zivilbeamten, welche mich für einen Einbrecher hielten, der kurz zuvor eine Wohnung ausgeraubt hat.

Wurde nicht vernommen und auch nur sehr grob durchsucht. Die Beamten hatten sich weder etwas notiert, noch mich befragt. Lediglich per Funk Personalien und FS- Nummer durchgegeben. Im bezug auf Raauschgift bin ich ersttäter.

Danke für die Aufklärung

achja ich nehme an in dem ich bei der FS-Stelle nach ihren Plänen für mich frage würde ich nur schlafende Hunde wecken...

Ah, okay. Also, wenn du Ersttäter bist, kommt da wahrscheinlich nichts mehr nach, allerdings kannst du bei zukünftigen Kontrollen damit rechnen, dass du nach BTM durchsucht wirst. Deine Daten sind jetzt (auch, wenn die Anzeige durch die StA eingestellt wurde) in Verbindung mit Rauschgift im System.

Deine Antwort
Ähnliche Themen