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Frage zu Nachrüst AHK - Westfalia - Kugelkopf

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 6. Juni 2009 um 22:28

Hi Leute,

ich möchte mir für meinen S211 - 2005 evtl. eine Westfalia AHK mit abnehmbarem Kugelkopf zulegen.

Muss der Kugelkopf bei nichtgebrauch im Kofferraum gelagert werden, oder gibt es eine "versteckte" Montageposition ?

Danke schon mal im Voraus,

Markus

Und dann hab ich im Zubehörprospekt 06-2006 eine elektrisch schwenkbare gesehen - kennt die schon jemand oder war die schon immer elektrisch ?

Ich dachte halt immer die wäre irgendwie hydraulisch wegen des Hebels oder gibt es seit MOPF den Hebel nicht mehr ?

Beste Antwort im Thema

Hier mal in einem anderen Forum gefunden:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw

mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne

Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden

Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare

Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei

Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.

Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine

vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden

entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher

nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die

abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des

Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige

Urteile bislang nicht vor.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und

verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Kai Thiele

Juristische Zentrale - RechtsService

ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München

 

Oder auch das hier:

Zur Problematik " abnehmbare Anhängerkupplung" gibt es nach Aussage der DEKRA lediglich dann die Verpflichtung zum Abnehmen ( im anhängerlosen Zustand ), wenn diese Kupplung für die Verkehrssicherheit notwendige Bauteile ( z. B. lichttechnische Einrichtungen, amtliches Kennzeichen ) verdeckt bzw. in ihrer Funktionsweise beeinträchtigt. Andere Gründe sind nicht bekannt.

Gruß Rigboy

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11 Antworten

Hallo Segaboy,

die elektrische die Du gesehen hast war nicht für den

W/S 211. Für die E-Klasse gab es, gibt es nur die Originale von

Bosal-Oris mit Orismatic.Da ist nichts Hydraulisch oder

elektrisch sondern rein mechanisch (Hebel betätigt einen Bowdenzug).

Ich spreche nur von der MB Original AHK. Was es im Zubehör gibt kann ich

nicht sagen.

Die wir Original drunter haben ist auch im Opel Vectra letzter Serie

Original verbaut worden.

Im übrigen muß eine Abnehmbare AHK im nicht-Betrieb

immer demontiert werden.

Aber ist ja auch logisch, deswegen nimmt man ja so ein Model.

Allen einen schönen Sonntag

Zitat:

Original geschrieben von segaboy

Hi Leute,

ich möchte mir für meinen S211 - 2005 evtl. eine Westfalia AHK mit abnehmbarem Kugelkopf zulegen.

Muss der Kugelkopf bei nichtgebrauch im Kofferraum gelagert werden, oder gibt es eine "versteckte" Montageposition ?

...

der Kugelkopf wird nach unten über Entriegelung (mit Schloß) herausgenommen (fällt herunter),

rote Plastikabdeckkappe von unten auf das Kugelkopfloch aufgesteckt (verhindert Schmutzeintritt),

Stecker nach links oben (90°) geschwenkt - fertig! -

man sieht absolut nichts mehr, Kugelkopf nebst Schlüssel in beiliegender Tasche verstauen!

gruß

am 7. Juni 2009 um 8:06

Frage eines Laien bezüglich der AHK`s und zwar: Warum müßen die AHK`s eingeklappt werden bei nichtgebrauch ???

Bin nur an dieser Info Interessiert warum und weshalb :)

Themenstarteram 7. Juni 2009 um 8:36

Hi,

weil es schöner aussieht.

Grüße,

Markus

am 7. Juni 2009 um 9:32

Angeblich gibt es sogar eine Vorschrift, das es eingeklappt werden muß.

Allerdings konnte das bisher niemand schriftlich belegen, und einen Bericht darüber, das jemand dafür eine Strafe zahlen mußte, konnte auch nicht belegt werden.

Alles nur Angstmache meiner Meinung nach. Mich hat noch kein Polizist deshalb angesprochen.

am 7. Juni 2009 um 9:45

Zitat:

Original geschrieben von Kawa ZX-6R

Frage eines Laien bezüglich der AHK`s und zwar: Warum müßen die AHK`s eingeklappt werden bei nichtgebrauch ???

Bin nur an dieser Info Interessiert warum und weshalb :)

Hallo an alle,

soweit ICH weiß, muß eine abnehmbare AHK - abgenommen bzw. eingeklappt werden......

weil bei einem auffahrunfall ein größerer Schaden entsteht, wenn dir jemand auf deine Anhängerkupplung fährt.........wenn sie eingeklappt bzw. abgebaut währe, währe man dir auf die Stoßstange gefahren.....wofür die ja auch gedacht ist :rolleyes:

Ich denke, die Polizei wird kein Theater machen - jedoch die Versicherung, wenn dir jemand auf deine nicht abgenommene nicht benutzte AHK fährt und dir somit großen Schaden an deinen Chassi entsteht.

 

Grüße

Oliver

Hier mal in einem anderen Forum gefunden:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw

mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne

Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden

Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare

Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei

Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.

Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine

vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden

entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher

nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die

abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des

Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige

Urteile bislang nicht vor.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und

verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Kai Thiele

Juristische Zentrale - RechtsService

ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München

 

Oder auch das hier:

Zur Problematik " abnehmbare Anhängerkupplung" gibt es nach Aussage der DEKRA lediglich dann die Verpflichtung zum Abnehmen ( im anhängerlosen Zustand ), wenn diese Kupplung für die Verkehrssicherheit notwendige Bauteile ( z. B. lichttechnische Einrichtungen, amtliches Kennzeichen ) verdeckt bzw. in ihrer Funktionsweise beeinträchtigt. Andere Gründe sind nicht bekannt.

Gruß Rigboy

Hallo,

was soll diese endlose Diskussion ob abnehmen oder nicht?

Ich kauf doch nicht eine teure abnehmbare AHK und lass die dann

sichtbar dran, wo ist da der Sinn?

Ich müßte ganz schön Gaga sein, dann reicht auch eine starre

die kostet wenigstens nicht so viel.

Allen einen schönen Abend.

Hallo,

es sind genau die Gründe, die rigboy genannt hat. Es gibt Fahrzeuge, bei denen bei montiertem Kugelkopf Teile des Kennzeichens bzw. der Heckleuchten (aus einem bestimmten Betrachtungswinkel) verdeckt werden. Bei angehängtem Hänger übernehmen das die Hängerleuchten und das Hängerkennzeichen.

Die Frage, warum man bei abnehmbarer AHK mit montiertem Kugelkopf herumfährt, ist leicht zu erklären. Wenn ich z. B. zum Baumarkt fahre und dort den kostenlosen Leih-Hänger mitnehme, montiere ich die AHK lieber vorher zu Hause als auf dem belebten Parkplatz. Und wenn ich dann 3 Stunden später mit dem eigenen Hänger in den Wald fahre, um Brennholz zu holen, bleibt sie halt solange dran. So einfach ist das.

Gruß

electroman

Zitat:

Original geschrieben von electroman

Hallo,

es sind genau die Gründe, die rigboy genannt hat. Es gibt Fahrzeuge, bei denen bei montiertem Kugelkopf Teile des Kennzeichens bzw. der Heckleuchten (aus einem bestimmten Betrachtungswinkel) verdeckt werden. Bei angehängtem Hänger übernehmen das die Hängerleuchten und das Hängerkennzeichen.

Die Frage, warum man bei abnehmbarer AHK mit montiertem Kugelkopf herumfährt, ist leicht zu erklären. Wenn ich z. B. zum Baumarkt fahre und dort den kostenlosen Leih-Hänger mitnehme, montiere ich die AHK lieber vorher zu Hause als auf dem belebten Parkplatz. Und wenn ich dann 3 Stunden später mit dem eigenen Hänger in den Wald fahre, um Brennholz zu holen, bleibt sie halt solange dran. So einfach ist das.

Gruß

electroman

Hallo Electroman,

ich benötige max 10 sec. um die Kupplung zu aktivieren und 10sec. um diese wieder

verschwinden zu lassen und das alles mit sauberen Händen.

Wo ist da das Problem, Ohne die klappbare Originale dauert es halt 30 sec.

Und abnehmbare sind nicht erfunden worden um Kennzeichen nicht zu verdecken.

Hallo Roll-Off,

also eine normale, steckbare Anhängerkupplung (um die ging es ja beim TE) montiere ich nicht in 30 Sekunden, das sind dann eher 300 bei mir. Kofferaum öffnen, Laderaumboden hochmachen, Kupplung aus der Verpackungstasche entnehmen, Plastikstopfen aus der Aufnahme entfernen, Kugelkopf einstecken und sichern, Steckdose herausschwenken, Tasche wieder unter den Laderaumboden und diesen wieder schliessen, Hände säubern. Das braucht schon seine Zeit. Bei einer originalen, schwenkbaren AHK sieht das natürlich anders aus. Und wenn man mal das Vergnügen hatte, direkt in einem Platzregen das ganze Ritual auf völlig vermatschten Waldwegen zu zelebrieren, dann lernt man eben daraus. Das Gleiche gilt auch, wenn der Kofferraum beladen ist.

Und es gibt eben Fahrzeuge, bei denen das hintere Kennzeichen so tief angebracht ist, dass schon mal eine Ziffer verdeckt wird. Ebenso gibt es Fahrzeuge, bei denen hinten genau mittig ein Rückfahrscheinwerfer bzw. eine Nebelschlussleuchte angebracht ist (meines Wissens bei einigen Peugeot- bzw. Renault-Modellen).

Wenn man eine schwenkbare hat, die man auch bei beladenem Kofferraum betätigen kann, dann ist das selbstverständlich kein Thema, diese bei jedem Nichtgebrauch wegzuschwenken.

Gruß

electroman

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