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Frage zu Neuwagenkauf

Themenstarteram 24. September 2006 um 9:54

Moin,

ich weis, das Thema paßt nicht wirklich hierher, aber ein passenderes Forum habe ich nicht gefunden.

Es geht um folgendes:

Ich überlege mir einen Neuwagen zu kaufen.

Hersteller ist erstmal egal, es geht um die bevorstehende MwSt.-Erhöhung.

Die meisten Hersteller haben zur Zeit dezente Lieferprobleme, da viele noch schnell vor der MwSt.-Erhöhung einen Neuwagen kaufen wollen.

Jetzt weis man aber im voraus, daß das Fahzeug erst 2007, also nach der MwSt.-Erhöhung geliefert werden kann.

Der Vertrag würde 2006 unterschrieben werden, zu den 2006er Preisen und Finanzierung oder Leasing auch dementsprechend berechnet werden.

Was passiert dann in 2007?

Wird der Preis einfach angehoben und die Finanzierung/Leasing einfach neu berechnet oder sind die Preise bei Vertragsabschluß gültig?

Für mein Empfinden sind die Preise nach Vertrag gültig, mag mich aber auch Irren.

Gruß

Ken

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15 Antworten
am 24. September 2006 um 10:44

Re: Frage zu Neuwagenkauf

 

Zitat:

Original geschrieben von kensmith

Ich überlege mir einen Neuwagen zu kaufen.

...

Wird der Preis einfach angehoben und die Finanzierung/Leasing einfach neu berechnet oder sind die Preise bei Vertragsabschluß gültig?

Willst du nun kaufen (und ggf. finanzieren) oder leasen?

Beim Leasing will der Fiskus die Mwst auf die Raten, da gibt's sowieso kein Entkommen - meines Wissens nach auch nicht wenn du eine Sonderzahlung leistest (das ist schließlich nur eine Vorauszahlung auf die Raten).

Im Vertrag (Bestellung) legen die Parteien schon immer üblicherweise nur der Nettopreis vorbehaltlich Änderungen der Mwst-Satzes fest - aus gutem Grund Dem Fiskus ist es nämlich egal, welche Vereinbarung du mit dem Händler triffst - er will den Satz, der bei der Rechnungsstellung gilt. Ob man mit vorgezogener Rechnungsstellung was dagegen machen, entzieht sich meiner Kenntnis, ich könnte mir aber vorstellen, dass der Fiskus auch hier vorgesorgt hat.

Das alles is aber graue Theorie, letztlich ist es ja Verhandlungssache welche Partei die 2,5% Bruttopreiserhöhung zahlen muss...

am 24. September 2006 um 10:49

Re: Re: Frage zu Neuwagenkauf

 

gelöscht

Themenstarteram 24. September 2006 um 10:56

Wir wollen finanzieren.

Aber das spielt doch in erster Linie nur eine sekundäre Rolle.

Wenn man mal von fiktiven Zahlen ausgeht:

Ich unterschreibe jetzt einen Kaufvertrag, also in 2006.

Der Kaufpreis liegt bei € 12.000,- (Hausnummer).

Dieser Kaufpreis steht im Kaufvertrag.

Damit ist er doch verbindlich, oder?

Was eine Finanzierung angeht, ist es ja auch so, daß die Finanzierung basierend auf den im Kaufvertrag stehenden Kaufpreis basiert, zzgl. Zinsen.

Mein logischer Verstand (klappt aber nicht wirklich immer) sagt mir, wenn die wissen, daß das Fahrzeug erst in 2007 geliefert werden kann, müßten die auch schon jetzt mit den 2007er Preisen kalkulieren. Machen sie aber scheinbar nicht.

Die ganzen Berechnungen für Kaufpreis und Finanzierung beinhalten die 16%.

Und einfach entgegen dem Kaufvertrag, nachträglich den Kaufpreis um 3% erhöhen, können die doch auch nicht, oder? Immerhin besteht ein gültiger Kaufvertrag, den beide Pateien unterschrieben haben.

Gruß

Ken

am 24. September 2006 um 11:17

Zitat:

Original geschrieben von kensmith

Und einfach entgegen dem Kaufvertrag, nachträglich den Kaufpreis um 3% erhöhen, können die doch auch nicht, oder? Immerhin besteht ein gültiger Kaufvertrag, den beide Pateien unterschrieben haben.

Wenn ihr den Bruttopreis inkl. Mwst. vereinbart kann er das natürlich nicht. Ich würde explizit vereinbaren, dass der Kaufpreis an einen erhähten Mwst-Satz nicht angepasst wird. Oder baust du darauf, dass der Vertragspartner das übersehen hat? Würde ich abraten von, da unwahrscheinlich.

Früher hat man gesagt: wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein.

Themenstarteram 24. September 2006 um 11:44

Nee, mir geht es keinesfalls darum jemandem eine Grube zu graben.

Mir geht es um den Ablauf selber, da wie gesagt im Vertrag Verkaufspreis "X" steht und für mich der Vertrag, sofern nichts kleingedrucktes zu diesem Thema im Vertrag vermerkt ist, maßgeblich ist.

Und wie gesagt die Finanzierung auf Basis des im Vertrag stehenden Preises berechnet wird.

Eine nachträgliche Erhöhung des Preises hat ja zwangsweise auch zur Folge, daß sie die Finanzierung verändern würde, zum negativen für den Käufer.

Es gibt ja auch Kunden, da zähle ich mich jetzt aber nicht dazu, die gerade so mit ach und Krach die Finanzierung genehmigt bekommen. Da könnte es ja durchaus passieren, daß im nachinein durch die MwSt. Erhöhung einen Finanzierung abgelehnt werden würde, was ja nicht im Sinne des Geschäftes ist.

Gruß

Ken

Wenn das Fahrzeug in 2007 geliefert wird dann sind 19% MwSt fällig. Daran lässt sich nicht rütteln.

Ausser du nimmst in den Vertrag rein, dass der Händler die 3% MwSt trägt.

Themenstarteram 24. September 2006 um 13:01

o.K. aber müssten die Händler dann in so einem Fall nicht schon jetzt mit den 2007er Preisen kalkulieren, wenn sie wissen, daß die Fahrzeuge erst 2007 geliefert werden können?

Gruß

Ken

Du unterschreibst keinen Kaufvertrag, sondern eine verbindliche Bestellung!!! Die ist quasi Part I des Kaufvertrages. Part II ist die Lieferung des Fahrzeuges samt Rechnungsstellung. Erfolgt diese zu einem Zeitpunkt, an welchem ein anderer Steuersatz als bei der Bestellung gilt, so ist dieser auf den Nettopreis zu entrichten.

Im übrigen braucht sich keiner zu beschweren. Die Mehrwertsteuererhöhung in 2007 ist lange genug bekannt und wer nicht rechtzeitig aus dem Knick kommt, trägt halt das 3%-Risiko. Man kann auch Lagerware mit Kompromissen in Sachen Ausstattung/Farbe/Motor/Getriebe kaufen oder komplett auf eine andere Marke wechseln.

Themenstarteram 25. September 2006 um 9:05

Ich beschwere mich ja nicht.

Und die Sache mit dem Auto hat sich gerade erst ergeben.

Aber Danke für die Erklärung.

Gruß

Ken

Zitat:

Original geschrieben von kensmith

Ich beschwere mich ja nicht.

Und die Sache mit dem Auto hat sich gerade erst ergeben.

Aber Danke für die Erklärung.

Gruß

Ken

In diesem Falle einfach mal gegenrechnen, was bei 19% Mwst. an Mehrkosten anfallen und ob einem eine Bestellung nach Wunsch diese Summe wert ist.

Gruß, Wolf.

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch

Du unterschreibst keinen Kaufvertrag, sondern eine verbindliche Bestellung!!! Die ist quasi Part I des Kaufvertrages. Part II ist die Lieferung des Fahrzeuges samt Rechnungsstellung. Erfolgt diese zu einem Zeitpunkt, an welchem ein anderer Steuersatz als bei der Bestellung gilt, so ist dieser auf den Nettopreis zu entrichten.

Im übrigen braucht sich keiner zu beschweren. Die Mehrwertsteuererhöhung in 2007 ist lange genug bekannt und wer nicht rechtzeitig aus dem Knick kommt, trägt halt das 3%-Risiko. Man kann auch Lagerware mit Kompromissen in Sachen Ausstattung/Farbe/Motor/Getriebe kaufen oder komplett auf eine andere Marke wechseln.

SCHWACHSINN - das trifft eventuell auf gewerbliche Käufe zu.

Als Privatperson zahlst du den Bruttopreis, so wie er im Kaufvertrag angegeben ist - und dabei muss der MEhrwertsteuersatz festgelegt sein.

Das, was zur Zeit gemacht wird seitens der Autohäuser ist, dass sie schon ihre Abgabepreise angehoben haben - und die Leute glauben wirklich, jetzt noch sparen zu können.

Du zahlst jett einen höheren Nettopreis und geringere Steuern und ab 2007 ist der Nettopreis wieder geringer und der Stersatz steigt.

Und dann loben sich alle Autofirmen - WIR haben die Preise nicht angehoben.

In diesem Sinne

Zitat:

Original geschrieben von heinrichv.

SCHWACHSINN - das trifft eventuell auf gewerbliche Käufe zu.

Als Privatperson zahlst du den Bruttopreis, so wie er im Kaufvertrag angegeben ist - und dabei muss der MEhrwertsteuersatz festgelegt sein.

Das, was zur Zeit gemacht wird seitens der Autohäuser ist, dass sie schon ihre Abgabepreise angehoben haben - und die Leute glauben wirklich, jetzt noch sparen zu können.

Du zahlst jett einen höheren Nettopreis und geringere Steuern und ab 2007 ist der Nettopreis wieder geringer und der Stersatz steigt.

Und dann loben sich alle Autofirmen - WIR haben die Preise nicht angehoben.

In diesem Sinne

Soviel geballtes Fachwissen habe ich noch nie vernommen! Damit kann man es noch seeehr weit bringen - z.B. als Einheizer am Stammtisch.

Denn mal guten Durst,

Wolf.

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch

Du unterschreibst keinen Kaufvertrag, sondern eine verbindliche Bestellung!!! Die ist quasi Part I des Kaufvertrages. Part II ist die Lieferung des Fahrzeuges samt Rechnungsstellung.

Auch tolles Fachwissen (wohl nach dem 1.Semster Jura aufgehört, weil du das Abstraktionsprinzip nicht verstanden hast?)

Part 1 - Verpflichtungsgeschäft im Sinne des § 433 I BGB.

Lieferung ist dann 433 II i.V.m. 929 S.1 BGB (das nennt man dann Verfügungsgeschäft)

Prost

Themenstarteram 27. September 2006 um 7:39

Mal folgendes, muß jetzt versuchen mich an meine Zeit als Autoverkäufer zu erinnern.

Es wurden keine verbindlichen Bestellungen unterschrieben, sondern Kaufverträge.

Und Kaufverträge sind verbindlich.

Es mag sein, daß sich das in der zwischenzeit geändert hat, aber damals (mitter der 90er) war das so.

In dem Kaufvertrag werden auch alle anderen Absprachen vermerkt, die dann für beide Parteien verbindlich sind.

Daher bin ich ja der Meinung, daß eigentlich, vom rechtlcihen her, der Kaufpreis, der im Kaufvertrag steht verbindlich ist.

Bestelle ich also heute ein Auto, steht in dem Kaufvertrag auch der Fahrzeugpreis, der für mich bindend ist.

Gut, beim ADAC steht etwas anderes, nämlich daß ab 01.01.07 auch die in 2006 bestellten Fahrzeuge die 19% MwSt. aufgebrummt bekommen, aber als richtig empfinde ich das nicht, da eigentlich die Händler in diesem Fall,w enn sie wissen, daß die Ware erst 2007 geliefert werden kann, auch mit den dann gültigen Preisen, also mit der 19% MwSt., rechnen müssten.

Dabei spielt es wohl keine Rolle, ob zum jetzigen Zeitpunkt der Nettopreis angehoben wurde und das ganze einfach in 2007 umgedreht wird.

Gruß

Ken

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