Frage zu Saisonkennzeichen und Zweitwagen
Hallo zusammen,
mein TT soll wohl Mitte März beim lokalen Händler eintreffen. Zeit also sich mit ein Paar Versicherungsfragen auseinanderzusetzen ...
... ich selber bin in KFZ-Versicherungsdingen nicht sattelfest, daher die Frage:
Ich plane den Neuwagen mit einem Saisonkennzeichen (März bis November) zu versehen und mein bisheriges Fahrzeug (VW Golf) in den Wintermonaten als Zweitwagen laufen zu lassen (Oktober bis März).
Wie muss ich vorgehen, um den VW Golf als Zweitwagen laufen zu lassen ? Muss das Fahrzeug dazu quasi abgemeldet und mit Saisonkennzeichen wieder angemeldet werden oder handelt das die Zulassungsstelle anders ? Ausserdem ist mir nicht klar, wie ich mit der Versicherung umgehen muss, d.h. ob ich die Versicherung wechseln kann, wenn ich jetzt während des Jahres auf das Saisonkenzeichen beim Golf umsteige.
Besten Dank im voraus für eure Hilfe
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8 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von A200_Marvin
Hallo zusammen,
mein TT soll wohl Mitte März beim lokalen Händler eintreffen. Zeit also sich mit ein Paar Versicherungsfragen auseinanderzusetzen ...
... ich selber bin in KFZ-Versicherungsdingen nicht sattelfest, daher die Frage:
Ich plane den Neuwagen mit einem Saisonkennzeichen (März bis November) zu versehen und mein bisheriges Fahrzeug (VW Golf) in den Wintermonaten als Zweitwagen laufen zu lassen (Oktober bis März).
Wie muss ich vorgehen, um den VW Golf als Zweitwagen laufen zu lassen ? Muss das Fahrzeug dazu quasi abgemeldet und mit Saisonkennzeichen wieder angemeldet werden oder handelt das die Zulassungsstelle anders ? Ausserdem ist mir nicht klar, wie ich mit der Versicherung umgehen muss, d.h. ob ich die Versicherung wechseln kann, wenn ich jetzt während des Jahres auf das Saisonkenzeichen beim Golf umsteige.
Besten Dank im voraus für eure Hilfe
Das mit dem Umschildern des Golfs ist einfach. Du mußt bei deiner Versicherung dir eine Deckungskarte besorgen ( für den Zeitraum von 10-03). Damit, mit dem alten Schein und deinem Brief gehst du zur Zulassungsstelle. Die tragen alles um, du besorgst dir neue Schilder (Saisonkennzeichen) und fertig. Vom Finanzamt kommt eine Gutschrift über die restliche Steuer und ein Steuerbescheid für die Monate 10-03. Du kannst natürlich das Saisonkennzeichen auch schon im April drauf machen lassen , dann muß aber das Fahrzeuhg natürlich bis Oktober irgendwo abgestellt werden.
Die Versicherung für den Golf kann, bei Umstellen auf Saisonkennzeichen, mitten im Jahr nicht gewechselt werden. Auch da gelten die normalen Kündigungstermine zum Jahresende. Wenn du wechseln willst, muß das Fahrzeug im Oktober bei der alten Gesellschaft wieder versichert werden, dann gekündigt werden und zum 1.1.10 kannst du wechseln.
Was du mit "Zweitwagen" meinst, ist mir nicht ganz klar. Es geht jedenfalls nicht, mit nur einem Versicherungsvertrag beide Fahrzeuge zu versichern, auch wenn die Saisonkennzeichen z.B. 1-6 und 7-12 lauten sollten. Du brauchst 2 Verträge.Ob die deine Gesellschaft für den 2. nötigen Vertarg irgendwelche Vergünstigungen einräumt mußt du mit deinem Agenten vor Ort bereden. Das hält jede Gesellschaft anders.
Hallo @A200_Marvin
Ich habe meinen "Zweiten" damals bei 'Directline' versichert. Die stufen den wie den "Ersten" ein, also gleicher SF Rabatt.
Ich glaube, die Deutsche Internet Versicherung hat auch eine Zweitwagenversicherung in Angebot, ist aber deutlich teurer.
Schönes Wochenende noch...
Erst mal vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das hilft mir definitv weiter.
Dass ich zwei Verträge brauche ist mir bewusst.
Als "Erstwagen" soll der TT fungieren, wobei ich die "Prozente" der laufenden Versicherung des VW Golfs in die "neue" Vollkasko Versicherung übernehmen möchte.
Zweitwagen soll der VW Golf sein, wobei ich hier wohl in den sauren Apfel beissen muss und irgendwo zwischen SF2 oder 3 wieder anfangen muss ...
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Das mit dem Umschildern des Golfs ist einfach. Du mußt bei deiner Versicherung dir eine Deckungskarte besorgen ( für den Zeitraum von 10-03). Damit, mit dem alten Schein und deinem Brief gehst du zur Zulassungsstelle. Die tragen alles um, du besorgst dir neue Schilder (Saisonkennzeichen) und fertig. Vom Finanzamt kommt eine Gutschrift über die restliche Steuer und ein Steuerbescheid für die Monate 10-03. Du kannst natürlich das Saisonkennzeichen auch schon im April drauf machen lassen , dann muß aber das Fahrzeuhg natürlich bis Oktober irgendwo abgestellt werden.Zitat:
Original geschrieben von A200_Marvin
Hallo zusammen,
mein TT soll wohl Mitte März beim lokalen Händler eintreffen. Zeit also sich mit ein Paar Versicherungsfragen auseinanderzusetzen ...
... ich selber bin in KFZ-Versicherungsdingen nicht sattelfest, daher die Frage:
Ich plane den Neuwagen mit einem Saisonkennzeichen (März bis November) zu versehen und mein bisheriges Fahrzeug (VW Golf) in den Wintermonaten als Zweitwagen laufen zu lassen (Oktober bis März).
Wie muss ich vorgehen, um den VW Golf als Zweitwagen laufen zu lassen ? Muss das Fahrzeug dazu quasi abgemeldet und mit Saisonkennzeichen wieder angemeldet werden oder handelt das die Zulassungsstelle anders ? Ausserdem ist mir nicht klar, wie ich mit der Versicherung umgehen muss, d.h. ob ich die Versicherung wechseln kann, wenn ich jetzt während des Jahres auf das Saisonkenzeichen beim Golf umsteige.
Besten Dank im voraus für eure Hilfe
Die Versicherung für den Golf kann, bei Umstellen auf Saisonkennzeichen, mitten im Jahr nicht gewechselt werden. Auch da gelten die normalen Kündigungstermine zum Jahresende. Wenn du wechseln willst, muß das Fahrzeug im Oktober bei der alten Gesellschaft wieder versichert werden, dann gekündigt werden und zum 1.1.10 kannst du wechseln.
Was du mit "Zweitwagen" meinst, ist mir nicht ganz klar. Es geht jedenfalls nicht, mit nur einem Versicherungsvertrag beide Fahrzeuge zu versichern, auch wenn die Saisonkennzeichen z.B. 1-6 und 7-12 lauten sollten. Du brauchst 2 Verträge.Ob die deine Gesellschaft für den 2. nötigen Vertarg irgendwelche Vergünstigungen einräumt mußt du mit deinem Agenten vor Ort bereden. Das hält jede Gesellschaft anders.
Wie bereits geschrieben: Nö, Zweitvertrag bei Directline abschliessen. Die Prozente vom Erstvertrag werden übernommen.Zitat:
Original geschrieben von A200_Marvin
...Zweitwagen soll der VW Golf sein, wobei ich hier wohl in den sauren Apfel beissen muss und irgendwo zwischen SF2 oder 3 wieder anfangen muss ...

Schöne Grüße aus München
Zitat:
Original geschrieben von A200_Marvin
Erst mal vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das hilft mir definitv weiter.
Dass ich zwei Verträge brauche ist mir bewusst.
Als "Erstwagen" soll der TT fungieren, wobei ich die "Prozente" der laufenden Versicherung des VW Golfs in die "neue" Vollkasko Versicherung übernehmen möchte.
Zweitwagen soll der VW Golf sein, wobei ich hier wohl in den sauren Apfel beissen muss und irgendwo zwischen SF2 oder 3 wieder anfangen muss ...
Immer unter der Voraussetzung, daß die Versicherungsgesellschaft nicht gewechselt wird befürchte ich, daß dies so nicht funktioniert. Man kann normalerweise nicht die Prozente zwischen den Fahrzeugen beliebig switchen. Das was an den %en auf dem Golf drauf ist wird dort vermutlich bleiben müssen ... so ist es zumindest bei meiner Gesellschaft . Aber der Versicherungsmensch kann Dir das genau erklären. Sonst könnte man ja auch nach einem Unfall sagen : super, nehm ich dannn eben den Vertrag vom dritten Wagen , ist ja dann billiger ... das funzt so nicht.
Um die %te aus einem bestehenden Vertrag auf ein anders Fahrzeug übertragen zu können muß die Gesellschaft gewechselt werden. Dazu müssen aber die Kündigungsfristen eingehalten werden. Oder das Fahrzeug muß verkauft werden ( oder innerhalb der Familie einen neuen Besitzer bekommen, dies ergibt aber einen neuen Briefeintrag) und dann wieder zurückgetauscht werden. Viel Aufwand für wenig Gespartes und noch ein neuer Eintrag im Brief..
Noch ein Tipp : manche gar so günstige Gesellschaften geben zwar auf den 2. Wagen die selben %te wie auf den ersten. Das ist bei 50% schon lukrativ. Manche Schmutzbuckel stufen dann aber im Schadensfall BEIDE!! Fahrzeuge hoch ... deshalb immer genau das Kleingedruckte lesen und das Gesamtpaket betrachten.
Wie sieht das ganze aus, wenn ich den Golf vorübergehend stilllege, d.h. bis Oktober abmelde ?
Kann ich die Prozente des VW Golfs (35 % !) dann auf den TT übertragen ?
Grüsse + Dank
Nein, weil ja der Vertrag für den Golf weiterhin besteht und nur ruht. Für eine Übertragung der %nte muß der Golf einen neuen Vertrag bekommen. Und das geht nur durch Verkauf , bzw durch einen neuen Besitzer (Eintrag im Brief). Abmelden, Wiederzulassen und in der Zwischenzeit die %nte auf ein anderes Fahrzeug übertragen ist nicht.
Zitat:
Original geschrieben von A200_Marvin
Ich plane den Neuwagen mit einem Saisonkennzeichen (März bis November) zu versehen und mein bisheriges Fahrzeug (VW Golf) in den Wintermonaten als Zweitwagen laufen zu lassen (Oktober bis März).
Es gibt bei einigen Versicherungen die Möglichkeit ein Wagen 03-11 und 11-03 auf die gleichen SF Klassen zu fahren. Solltest du auch mal erfragen. Eventuell bietet sich dann aber 03-10/10-03 oder 04-10/10-04 an...
semu