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Frage zu Unfall wegen Beschädigung an Autotür von fahrendem Auto!

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 19:27

Hallo!

Ich weiß nicht, ob dieses Forum tatsächlich hierfür geeignet ist, aber vielleicht hat ja jemand die gleiche Erfahrung gemacht wie ich.

Ich saß im Auto meines Freundes auf dem Beifahrersitz. Wir parken auf einem Parkplatz. Mein Freund stieg bereits aus und stand damit neben seiner offenen Autotür. Ich machte meine Tür einen ordentlichen Spalt auf, griff meine Handtasche und wollte die Tür ganz aufmachen. Während ich die Tür aufmachte fuhr ein anderes Auto in die Lücke und meine Autotür berührte die Autotür des reinfahrenden Autos. Es war nur eine kleine Macke zu sehen, die allerdings genauso gut schon davor hätte dort sein können, da ich mit sehr wenig Schwung die Tür öffnete.

Nun, die Versicherung meines Freundes möchte nun den Schadensersatz von mir!

Ist dies gerechtfertigt? Schließlich sind in der kfz haftpflicht doch alle Insassen mitversichert und grob fahrlässig war der Unfall ja auch nicht, da meine Tür ja bereits geöffnet war. Also hätte der Fahrer des anderen Autos ja genauso damit rechnen können, dass ich aussteige! Also, wenn dann müsste dies ja eigentlich auf Teilschuld hinauslaufen oder nicht? Zumal die Summe der 'Reparatur' Ausmaße hat, die nicht auszudenken sind.

Was meint ihr?

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Wie kommt die Versicherung überhaupt an Deine Persönlichen Daten?

Kollege krank , anderer stottert.

Social Phishing Opfer?

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am 25. Februar 2020 um 20:12

Was gibt die Versicherung als Grund an?

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 20:15

Die Versicherung gibt garnichts an. Es kam fünf Monate keine Reaktion von der Versicherung und jetzt bekam ich auf einmal einen Brief mit Regress Forderung.

Der Zuständige ist nun krank.

Der Kollege reagierte stotternd auf Nachfrage.

Nicht zahlen oder reagieren.

Wenn sie klagen wollen, nimm dir nen Anwalt.

am 25. Februar 2020 um 20:20

In dem Brief muss doch die Forderung begründet werden. Da wird nicht stehen "wir fordern Regress ins Höhe von xxxx,xx € zahlbar auf unserer Konto bis zum..."

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 20:25

Nur das ich den Schaden als Beifahrerin beim Aussteigen verursacht habe. Mehr nicht

Wie kommt die Versicherung überhaupt an Deine Persönlichen Daten?

Kollege krank , anderer stottert.

Social Phishing Opfer?

Wenn die Versicherung dafür keine Rechtsgrundlage nennt, kannst du die Regreßforderung ignorieren.

Zitat:

@Stella_16 schrieb am 25. Februar 2020 um 21:25:54 Uhr:

Nur das ich den Schaden als Beifahrerin beim Aussteigen verursacht habe. Mehr nicht

...und der ist von der Versicherung des KFZs deines Freundes zu regulieren.

Auch wenn diese das gerne auf den Beifahrer (oder dessen Privathaftpflichtversicherung, falls vorhanden) abwälzen wollen.

Lass mich raten, dein Freund ist bei der HUK versichert?!?

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 20:40

@drahkke

"Wenn die Versicherung dafür keine Rechtsgrundlage nennt, kannst du die Regreßforderung ignorieren."

Weißt du das aus Erfahrung oder wie begründest du das? Ehrlich gesagt ist mir nicht wohl bei dem Gedanken es einfach nsch zu ignorieren :D

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 20:42

Zitat:

@Franklyn67

...und der ist von der Versicherung des KFZs deines Freundes zu regulieren.

Auch wenn diese das gerne auf den Beifahrer (oder dessen Privathaftpflichtversicherung, falls vorhanden) abwälzen wollen.

Lass mich raten, dein Freund ist bei der HUK versichert?!?

Ehrlich gesagt dachten wir ja auch das es genauso geregelt wird: eben durch die kfz meines Freundes. Deswegen auch die Verwunderung.

Nein ist er nicht :D

Ja, das weiß ich aus Erfahrung.

Spätestens dann, wenn die Versicherung ihre Forderung juristisch durchsetzen will, muß sie eine Rechtsgrundlage dafür nennen.

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 20:44

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 25. Februar 2020 um 21:30:46 Uhr:

Wie kommt die Versicherung überhaupt an Deine Persönlichen Daten?

Kollege krank , anderer stottert.

Social Phishing Opfer?

Wir haben die Daten angegeben als wir den Vorgang geschildert haben.

Sollten wir laut Zuständiger dazu angeben.

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 20:46

Zitat:

@Drahkke schrieb am 25. Februar 2020 um 21:43:41 Uhr:

Ja, das weiß ich aus Erfahrung.

Spätestens dann, wenn die Versicherung ihre Forderung juristisch durchsetzen will, muß sie eine Rechtsgrundlage dafür nennen.

Danke für diese Info!

Wir hatten auch mit einem vom rechtsschutz gesprochen (von der gleichen Versicherung) dieser riet uns nachzufragen und gegen die eigene Versicherung zu klagen! Alles sehr dubios

Zitat:

@Stella_16 schrieb am 25. Februar 2020 um 21:42:23 Uhr:

Zitat:

@Franklyn67

...und der ist von der Versicherung des KFZs deines Freundes zu regulieren.

Auch wenn diese das gerne auf den Beifahrer (oder dessen Privathaftpflichtversicherung, falls vorhanden) abwälzen wollen.

Lass mich raten, dein Freund ist bei der HUK versichert?!?

Ehrlich gesagt dachten wir ja auch das es genauso geregelt wird: eben durch die kfz meines Freundes. Deswegen auch die Verwunderung.

Nein ist er nicht :D

Die haben gar nichts zu fordern, es gibt zig Urteile dazu!

Einschüchterung - mehr nicht!

Schreibe denen das so mit den Hinweis, dass du einer etwaigen Klage gelassen entgegen siehst!

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