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Frage zu Wagen verkaufen mit angemeldetem Kennzeichen

Themenstarteram 12. Oktober 2006 um 21:44

Moin zusammen,

ich wollte morgen mein Auto was z. Zt. noch

angemeldet ist verkaufen.

Der Käufer sicherte mir zu, dass er den Wagen am

Samstag, spätestens sonst aber am

Montag abmeldet und mir die Bescheinigung

per Post zuschickt.

 

Im Kaufvertrag kann ich mich ja absichern

mit Ort, Datum, Uhrzeit usw. so das ich bei

einem Unfall nicht hafte.

Wie sieht es angenommen aus, wenn der

Kerl den Wagen die erste Zeit nicht abmeldet?

Sind mir die Hände gebunden oder kann ich

mit der Kopie vom Fahrzeugbrief und Kaufvertrag

zum Straßenverkehrsamt das Auto selber

abmelden obwohl mir die Kennzeichen ja

nicht vorliegen?

Oder ist es besser wenn ich den Wagen abmelde

und eine Tageszulassung beantrage bzw.

was gibt es sonst, 5 Tages Zulassung??

So bräuchte ich dann nicht befürchten das der

Käufer den Wagen doch nicht abmeldet...

Grüße

Mistreat

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26 Antworten

Sollte er gegen die Abmachung (im Zweifel schriftlich zusicher lassen), den Wagen asap abzumelden verstoßen, kannst Du ja entstandenen Schaden (gering ;) ) geltend machen.

Ich hab schon verschiedene Fahrzeuge auf die Art und Weise gekauft und verkauft und hatte nie Probleme. Fordere den Ab-/Ummeldeschein an und Du weißt, wann genau er den Wagen abgemeldet hat.

Ist imho die sauberste Möglichkeit. Ansonsten musst Du abmelden (kostet extra), er wieder neu anmelden und für die Überführung evtl. ein Kurzzeitkennzeichen besorgen... alles unnötig umständlich.

Es ist jawohl kein Aufwand, sich grad ein Kurzzeitkennzeichen zur Übeführung für kleines Geld zu besorgen. Ich bin mir da nämlich nicht so sicher, dass man einfach im Kaufvertrag die Haftung ausschließen kann. Schließlich ist der Wagen noch auf dich angemeldet und du würdest ihn ja damit wegfahren lassen. Das Risiko würde ich nicht eingehen zumal es für ihn ja kein allzu großer Aufwand ist und auch nicht sooo teuer ist - 50€ oder was kostet sowas?

Themenstarteram 12. Oktober 2006 um 21:59

Ok. Nur habe ich bedenken, dass ihm der

Wagen aus was für Gründen auch immer übers Wochenende

doch nicht gefällt (ja solche Leute gibt es)

Er könnte mich z. B. erpressen das ich den Wagen

zurücknehmen bzw. Rabatt gewähren soll

oder er meldet halt den Wagen nicht ab und

dann stehe ich da erstmal.

Wie ist das, er muß sich eine Doppelkarte von

seiner Versicherung holen. Muß er damit

noch zum Straßenverkehrsamt oder kann

er damit gleich zum Schilder-Shop die Kennzeichen

drucken lassen und fertig??

Klar ist das ist meinen Augen auch kein Problem

sich ein Kurzzeitkennzeichen zu holen.

Nur kam das jetzt alles kurzfristig und er muß

morgen noch Arbeiten und schafft es aus den

Gründen nicht.

Re: Frage zu Wagen verkaufen mit angemeldetem Kennzeichen

 

Zitat:

Original geschrieben von Mistreat

Wie sieht es angenommen aus, wenn der

Kerl den Wagen die erste Zeit nicht abmeldet?

Sind mir die Hände gebunden oder kann ich

mit der Kopie vom Fahrzeugbrief und Kaufvertrag

zum Straßenverkehrsamt das Auto selber

abmelden obwohl mir die Kennzeichen ja

nicht vorliegen?

 

Wurde das Fahrzeug bereits verkauft und übergeben, so fragt sich, was der Verkäufer unternehmen sollte, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht umgemeldet hat und auch keine ordnungsgemäß ausgefüllte Veräußerungsanzeige mit Empfangsbestätigung bei der Zulassungsstelle eingegangen ist.

Hier empfiehlt es sich für den Verkäufer des Fahrzeugs, die Versicherung dazu zu bringen, eine Anzeige wegen nicht bestehenden Versicherungsschutzes bei der Zulassungsstelle zu erstatten gem. § 29c Abs. 1 StVZO. Die Versicherung kann dann, wenn sie davon ausgeht, dass kein Pflichtversicherungsschutz mehr besteht, diese Anzeige erstatten. Die Zulassungsstelle wird in diesem Fall die Papiere nach § 29d Abs. 2 StVZO einziehen und das Kennzeichen entstempeln lassen. Ist der Käufer unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar, so wird die Zulassungsstelle das Fahrzeug zur Fahndung ausschreiben und spätestens nach einem Jahr zwangsstilllegen lassen (vgl. Ziff. 2.2.1 und 2.2.2).

Erstattet die Versicherung keine § 29c-Anzeige (beispielsweise, weil sie davon ausgeht, dass noch Versicherungsschutz besteht), dann sollte der Verkäufer direkt mit der Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen und dort den Sachverhalt schildern. Die Zulassungsstelle kann dann versuchen, den Käufer zu ermitteln und zur Abmeldung zu bewegen bzw. die Zwangsstillegung vornehmen lassen.

Ist der Käufer unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar, so kann die Zulassungsstelle Ermittlungen hinsichtlich des Aufenthaltsortes des Käufers anstellen. Führen diese innerhalb eines Jahres nicht zum Erfolg, wird das Fahrzeug karteimäßig gelöscht bzw. zwangsstillgelegt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt haftet der Verkäufer nicht mehr.

Quelle

 

Zitat:

Original geschrieben von Mistreat

Oder ist es besser wenn ich den Wagen abmelde

und eine Tageszulassung beantrage bzw.

was gibt es sonst, 5 Tages Zulassung??

Eine "Tageszulassung" gibt es nicht ...

Du könntest ein Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen) beantragen (Kosten ~ 100 €) ..

Zitat:

Original geschrieben von Mistreat

Wie ist das, er muß sich eine Doppelkarte von

seiner Versicherung holen. Muß er damit

noch zum Straßenverkehrsamt oder kann

er damit gleich zum Schilder-Shop die Kennzeichen

drucken lassen und fertig??

Nein,so einfach ist das nicht ..

Doppelkarte holen -->Strassenverkehrsamt (Kennzeichen zuteilen lassen)-->Schildermacher -->Strassenverkehrsamt (Plakette )..

Kurz gesagt: Verkauf den Wagen einfach abgemeldet und du ersparst dir diesen ganzen Ärger. Du machst dir ja jetzt schon Gedanken drum. Also warum sich den Stress damit machen?

Themenstarteram 12. Oktober 2006 um 22:17

Ok danke für die Tips!

Problem ist wie gesagt die Zeit.

Ist sehr kurzfristig alles und ich bin

schon froh das der Käufer das morgen

einrichten konnte zu kommen.

Ich will das Auto auch am Freitag am

liebsten verkaufen da ich mir am Samstag

schon ein neues ausgesucht habe.

Ich muß mal sehen wie ich das mache.

Erstmal rufe ich ihn morgen früh an das

er zu seiner Versicherung gehen soll bzw.

Mutter etc. dahin schicken soll um die

Doppelkarte zu holen. Dann zum Straßenverkehrsamt

und die Nummernschilder drucken können wir

auch noch hier vor Ort ggf.

Du musst aber mit dem Nummerschild zu der Zulassungsstelle, die für sein Gebiet zuständig ist. Du kannst ein Auto nicht bei jeder beliebigen Zulassungsstelle anmelden.

Themenstarteram 12. Oktober 2006 um 22:32

Gut das Du das sagst!

Ok dann muß er sich halt auch die

Nummernschilder in Hannover besorgen

und damit dann nochmal zum Amt.

Absichern kann man sich ja vertraglich

z. B. in den ADAC Kaufverträgen.

Nur wie gesagt, was ist wenn der Lump

das Auto doch erst nicht abmeldet und

dann noch Mängel findet und um

Rabatt im nachhinein fälscht.

Da hätte er mich am Haken da er dann

drohen könnte das er das Auto halt nicht abmeldet.

Aber die Gesetze von Karakus beruhigen

mich dann doch schon. :)

Wohnt ihr weit voneinander weg .. ?

Ansonsten könntest du ihm das Fahrzeug vor die Tür stellen und anschließend die Kennzeichen mitnehmen .. ;)

Themenstarteram 12. Oktober 2006 um 22:45

Ja 220 KM wohnt er von mir weg.

Dann müßte ich ja mit ihm nach Hannover

fahren und von da aush mit Zug wieder zurück.

he he ne was ein Stress! :D

Wieso würde das reichen wenn ich die

Nummernschilder entferne, doch wohl

kaum oder?

Die Sache ist ja noch schriftlich angemeldet.

Gut ohne Nummernschilder würde er wiederum

auch nicht mehr fahren, sieht ja auch blöd aus. :D

Themenstarteram 12. Oktober 2006 um 22:51

Hier im ADAC Vertrag den ich gerade ausgedruckt

habe steht für den KÄUFER folgendes:

Die auf das Kfz abgeschlossenen Versicherungen

(Haftpflicht und Kasko) gehen mit dem Kauf auf

Sie über.

Sagt das aus das er bei Unfall haftet da er die

Versicherungskosten ab Verkaufstag zu tragen hat

oder muß ich haften wenn er einen Unfall baut?

Ansonsten muß ich es nochmal extra im

Kaufvertrag vermerken. :rolleyes:

N8

Zitat:

Original geschrieben von Mistreat

Die auf das Kfz abgeschlossenen Versicherungen

(Haftpflicht und Kasko) gehen mit dem Kauf auf

Sie über.

Sagt das aus das er bei Unfall haftet da er die

Versicherungskosten ab Verkaufstag zu tragen hat

oder muß ich haften wenn er einen Unfall baut?

Ansonsten muß ich es nochmal extra im

Kaufvertrag vermerken. :rolleyes:

Ja,damit solltest du abgesichert sein ..Nach § 69 VVG tritt der Erwerber an Stelle des Verkäufers ab Zeitpunkt der Veräußerung in den Versicherungsvertrag ein ...

Hier noch folgender Auszug :

Was geschieht bei einer Veräußerung des versicherten Kraftfahrzeugs?

Wird das Fahrzeug veräußert, so tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag ein. Dies gilt nicht für Kraftfahrtunfallversicherungen, jedoch für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die Veräußerung des Fahrzeugs muß der Versicherung unverzüglich angezeigt werden.

Im Falle der Veräußerung kann der Versicherungsvertrag von der Versicherung oder von dem Versicherungsnehmer gekündigt werden. In der Regel wird der Verkäufer seinen für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungsvertrag kündigen, und der Käufer wird einen neuen Vertrag abschließen. Die Versicherung muß die Kündigung nur akzeptieren, wenn der Käufer eine neue Versicherung für das Fahrzeug abschließt. Es kann beim Verkauf eines Fahrzeugs geschehen, dass nach Verkauf und Übergabe des Fahrzeugs ein Schadensfall eintritt, den noch die Versicherung des Verkäufers zu regulieren hat. Dies hat dann für den Verkäufer nachteilige Folgen in Hinsicht auf den Schadensfreiheitsrabatt.

Es ist daher sinnvoll, Vorkehrungen gegen einen solchen Fall durch eine entsprechende Klausel in dem Kaufvertrag zu treffen. Nach erfolgter Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer ist außerdem die zuständige KFZ-Zulassungsstelle durch Übersendung einer Kopie des Kaufvertrages zu unterrichten.

Quelle

Genau so ist es, deshalb ist es wichtig das auch die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe im Kaufvertrag drinsteht.

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