Frage zu Wagen verkaufen mit angemeldetem Kennzeichen
Moin zusammen,
ich wollte morgen mein Auto was z. Zt. noch
angemeldet ist verkaufen.
Der Käufer sicherte mir zu, dass er den Wagen am
Samstag, spätestens sonst aber am
Montag abmeldet und mir die Bescheinigung
per Post zuschickt.
Im Kaufvertrag kann ich mich ja absichern
mit Ort, Datum, Uhrzeit usw. so das ich bei
einem Unfall nicht hafte.
Wie sieht es angenommen aus, wenn der
Kerl den Wagen die erste Zeit nicht abmeldet?
Sind mir die Hände gebunden oder kann ich
mit der Kopie vom Fahrzeugbrief und Kaufvertrag
zum Straßenverkehrsamt das Auto selber
abmelden obwohl mir die Kennzeichen ja
nicht vorliegen?
Oder ist es besser wenn ich den Wagen abmelde
und eine Tageszulassung beantrage bzw.
was gibt es sonst, 5 Tages Zulassung??
So bräuchte ich dann nicht befürchten das der
Käufer den Wagen doch nicht abmeldet...
Grüße
Mistreat
Ähnliche Themen
26 Antworten
Sollte er gegen die Abmachung (im Zweifel schriftlich zusicher lassen), den Wagen asap abzumelden verstoßen, kannst Du ja entstandenen Schaden (gering ) geltend machen.
Ich hab schon verschiedene Fahrzeuge auf die Art und Weise gekauft und verkauft und hatte nie Probleme. Fordere den Ab-/Ummeldeschein an und Du weißt, wann genau er den Wagen abgemeldet hat.
Ist imho die sauberste Möglichkeit. Ansonsten musst Du abmelden (kostet extra), er wieder neu anmelden und für die Überführung evtl. ein Kurzzeitkennzeichen besorgen... alles unnötig umständlich.
Es ist jawohl kein Aufwand, sich grad ein Kurzzeitkennzeichen zur Übeführung für kleines Geld zu besorgen. Ich bin mir da nämlich nicht so sicher, dass man einfach im Kaufvertrag die Haftung ausschließen kann. Schließlich ist der Wagen noch auf dich angemeldet und du würdest ihn ja damit wegfahren lassen. Das Risiko würde ich nicht eingehen zumal es für ihn ja kein allzu großer Aufwand ist und auch nicht sooo teuer ist - 50€ oder was kostet sowas?
Ok. Nur habe ich bedenken, dass ihm der
Wagen aus was für Gründen auch immer übers Wochenende
doch nicht gefällt (ja solche Leute gibt es)
Er könnte mich z. B. erpressen das ich den Wagen
zurücknehmen bzw. Rabatt gewähren soll
oder er meldet halt den Wagen nicht ab und
dann stehe ich da erstmal.
Wie ist das, er muß sich eine Doppelkarte von
seiner Versicherung holen. Muß er damit
noch zum Straßenverkehrsamt oder kann
er damit gleich zum Schilder-Shop die Kennzeichen
drucken lassen und fertig??
Klar ist das ist meinen Augen auch kein Problem
sich ein Kurzzeitkennzeichen zu holen.
Nur kam das jetzt alles kurzfristig und er muß
morgen noch Arbeiten und schafft es aus den
Gründen nicht.
Re: Frage zu Wagen verkaufen mit angemeldetem Kennzeichen
Zitat:
Original geschrieben von Mistreat
Wie sieht es angenommen aus, wenn der
Kerl den Wagen die erste Zeit nicht abmeldet?
Sind mir die Hände gebunden oder kann ich
mit der Kopie vom Fahrzeugbrief und Kaufvertrag
zum Straßenverkehrsamt das Auto selber
abmelden obwohl mir die Kennzeichen ja
nicht vorliegen?
Wurde das Fahrzeug bereits verkauft und übergeben, so fragt sich, was der Verkäufer unternehmen sollte, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht umgemeldet hat und auch keine ordnungsgemäß ausgefüllte Veräußerungsanzeige mit Empfangsbestätigung bei der Zulassungsstelle eingegangen ist.
Hier empfiehlt es sich für den Verkäufer des Fahrzeugs, die Versicherung dazu zu bringen, eine Anzeige wegen nicht bestehenden Versicherungsschutzes bei der Zulassungsstelle zu erstatten gem. § 29c Abs. 1 StVZO. Die Versicherung kann dann, wenn sie davon ausgeht, dass kein Pflichtversicherungsschutz mehr besteht, diese Anzeige erstatten. Die Zulassungsstelle wird in diesem Fall die Papiere nach § 29d Abs. 2 StVZO einziehen und das Kennzeichen entstempeln lassen. Ist der Käufer unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar, so wird die Zulassungsstelle das Fahrzeug zur Fahndung ausschreiben und spätestens nach einem Jahr zwangsstilllegen lassen (vgl. Ziff. 2.2.1 und 2.2.2).
Erstattet die Versicherung keine § 29c-Anzeige (beispielsweise, weil sie davon ausgeht, dass noch Versicherungsschutz besteht), dann sollte der Verkäufer direkt mit der Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen und dort den Sachverhalt schildern. Die Zulassungsstelle kann dann versuchen, den Käufer zu ermitteln und zur Abmeldung zu bewegen bzw. die Zwangsstillegung vornehmen lassen.
Ist der Käufer unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar, so kann die Zulassungsstelle Ermittlungen hinsichtlich des Aufenthaltsortes des Käufers anstellen. Führen diese innerhalb eines Jahres nicht zum Erfolg, wird das Fahrzeug karteimäßig gelöscht bzw. zwangsstillgelegt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt haftet der Verkäufer nicht mehr.
Quelle
Zitat:
Original geschrieben von Mistreat
Oder ist es besser wenn ich den Wagen abmelde
und eine Tageszulassung beantrage bzw.
was gibt es sonst, 5 Tages Zulassung??
Eine "Tageszulassung" gibt es nicht ...
Du könntest ein Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen) beantragen (Kosten ~ 100 €) ..
Zitat:
Original geschrieben von Mistreat
Wie ist das, er muß sich eine Doppelkarte von
seiner Versicherung holen. Muß er damit
noch zum Straßenverkehrsamt oder kann
er damit gleich zum Schilder-Shop die Kennzeichen
drucken lassen und fertig??
Nein,so einfach ist das nicht ..
Doppelkarte holen -->Strassenverkehrsamt (Kennzeichen zuteilen lassen)-->Schildermacher -->Strassenverkehrsamt (Plakette )..
Kurz gesagt: Verkauf den Wagen einfach abgemeldet und du ersparst dir diesen ganzen Ärger. Du machst dir ja jetzt schon Gedanken drum. Also warum sich den Stress damit machen?
Ok danke für die Tips!
Problem ist wie gesagt die Zeit.
Ist sehr kurzfristig alles und ich bin
schon froh das der Käufer das morgen
einrichten konnte zu kommen.
Ich will das Auto auch am Freitag am
liebsten verkaufen da ich mir am Samstag
schon ein neues ausgesucht habe.
Ich muß mal sehen wie ich das mache.
Erstmal rufe ich ihn morgen früh an das
er zu seiner Versicherung gehen soll bzw.
Mutter etc. dahin schicken soll um die
Doppelkarte zu holen. Dann zum Straßenverkehrsamt
und die Nummernschilder drucken können wir
auch noch hier vor Ort ggf.
Du musst aber mit dem Nummerschild zu der Zulassungsstelle, die für sein Gebiet zuständig ist. Du kannst ein Auto nicht bei jeder beliebigen Zulassungsstelle anmelden.
Gut das Du das sagst!
Ok dann muß er sich halt auch die
Nummernschilder in Hannover besorgen
und damit dann nochmal zum Amt.
Absichern kann man sich ja vertraglich
z. B. in den ADAC Kaufverträgen.
Nur wie gesagt, was ist wenn der Lump
das Auto doch erst nicht abmeldet und
dann noch Mängel findet und um
Rabatt im nachhinein fälscht.
Da hätte er mich am Haken da er dann
drohen könnte das er das Auto halt nicht abmeldet.
Aber die Gesetze von Karakus beruhigen
mich dann doch schon.
Wohnt ihr weit voneinander weg .. ?
Ansonsten könntest du ihm das Fahrzeug vor die Tür stellen und anschließend die Kennzeichen mitnehmen ..
Ja 220 KM wohnt er von mir weg.
Dann müßte ich ja mit ihm nach Hannover
fahren und von da aush mit Zug wieder zurück.
he he ne was ein Stress!
Wieso würde das reichen wenn ich die
Nummernschilder entferne, doch wohl
kaum oder?
Die Sache ist ja noch schriftlich angemeldet.
Gut ohne Nummernschilder würde er wiederum
auch nicht mehr fahren, sieht ja auch blöd aus.
Hier im ADAC Vertrag den ich gerade ausgedruckt
habe steht für den KÄUFER folgendes:
Die auf das Kfz abgeschlossenen Versicherungen
(Haftpflicht und Kasko) gehen mit dem Kauf auf
Sie über.
Sagt das aus das er bei Unfall haftet da er die
Versicherungskosten ab Verkaufstag zu tragen hat
oder muß ich haften wenn er einen Unfall baut?
Ansonsten muß ich es nochmal extra im
Kaufvertrag vermerken.
N8
Zitat:
Original geschrieben von Mistreat
Die auf das Kfz abgeschlossenen Versicherungen
(Haftpflicht und Kasko) gehen mit dem Kauf auf
Sie über.
Sagt das aus das er bei Unfall haftet da er die
Versicherungskosten ab Verkaufstag zu tragen hat
oder muß ich haften wenn er einen Unfall baut?
Ansonsten muß ich es nochmal extra im
Kaufvertrag vermerken.
Ja,damit solltest du abgesichert sein ..Nach § 69 VVG tritt der Erwerber an Stelle des Verkäufers ab Zeitpunkt der Veräußerung in den Versicherungsvertrag ein ...
Hier noch folgender Auszug :
Was geschieht bei einer Veräußerung des versicherten Kraftfahrzeugs?
Wird das Fahrzeug veräußert, so tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag ein. Dies gilt nicht für Kraftfahrtunfallversicherungen, jedoch für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die Veräußerung des Fahrzeugs muß der Versicherung unverzüglich angezeigt werden.
Im Falle der Veräußerung kann der Versicherungsvertrag von der Versicherung oder von dem Versicherungsnehmer gekündigt werden. In der Regel wird der Verkäufer seinen für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungsvertrag kündigen, und der Käufer wird einen neuen Vertrag abschließen. Die Versicherung muß die Kündigung nur akzeptieren, wenn der Käufer eine neue Versicherung für das Fahrzeug abschließt. Es kann beim Verkauf eines Fahrzeugs geschehen, dass nach Verkauf und Übergabe des Fahrzeugs ein Schadensfall eintritt, den noch die Versicherung des Verkäufers zu regulieren hat. Dies hat dann für den Verkäufer nachteilige Folgen in Hinsicht auf den Schadensfreiheitsrabatt.
Es ist daher sinnvoll, Vorkehrungen gegen einen solchen Fall durch eine entsprechende Klausel in dem Kaufvertrag zu treffen. Nach erfolgter Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer ist außerdem die zuständige KFZ-Zulassungsstelle durch Übersendung einer Kopie des Kaufvertrages zu unterrichten.
Quelle
Genau so ist es, deshalb ist es wichtig das auch die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe im Kaufvertrag drinsteht.