ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Frage zum Ausleihen/Übertragen von Schadenfreiheitsrabatten...

Frage zum Ausleihen/Übertragen von Schadenfreiheitsrabatten...

Hallo zusammen,

ich habe eine vielleicht etwas kompliziert zu erklärende Frage. Na ja, ich versuche sie verständlich zu stellen:

1. Zurzeit fahre ich ein Kfz, für das mein Vater seine Schadenfreiheitsrabatte an meine Oma "ausgeliehen" hat -> Haftpflicht: SF18, Kasko: SF18.

2. Anfang diesen Jahres hatte ich als Fahrer dieses Kfz einen Vollkaskoschaden. Dieser führt im kommenden Jahr 2010 dazu, dass sich die o. a. Schadenfreiheitsrabatte wie folgt verändern -> Haftpflicht: SF19 (+1, wegen neuem Jahr), Kasko: SF10 (-8, wegen des Schadens).

3. Im Februar bekomme ich einen neues Kfz, dass auf mich zugelassen werden soll und ich möchte die Schadenfreiheitsrabatte (die zurzeit an meine Oma "ausgeliehen" sind) dauerhaft von meinem Vater auf mich übertragen lassen. Führerschein habe ich seit Mitte 1995.

Hier nun meine Frage: Ist es problemlos möglich, die Schadenfreiheitsrabatte ab 01.01.2010 dauerhaft an mich zu übergeben? Ergeben sich hieraus die folgenden Rabatte, die übernommen werden können -> Haftpflicht: SF14 (wegen 14 volle Jahre Kfz-Führerschein ab 01.01.2010), Kasko: SF10 (volle Übernahme vom Vater wegen des Schadens in 2009)? Wird das so gehen? Oder kann ich womöglich nicht den SF10 für die Kaskoversicherung übernehmen? Ich will extra bis 2010 warten, damit nicht ich von SF14 auf SF? heruntergestuft werde, sondern zunächst mein Vater, von dem ich dann die SF10 übernehmen kann.

Funktioniert das so oder mache ich einen Denkfehler?

Danke für die Hilfe und viele Grüße

Daniel

Ähnliche Themen
14 Antworten

was meinst du genau mit "an die Oma ausgeliehen"?

wurden die Rabatte an die Oma übertragen? Dann könnte es problematisch werden, denn öftere Übertragungen werden meist nicht akzeptiert.

Hallo wrft2009,

die Versicherung spricht von "ausgeliehen". Da meine Oma aber keinen Führerschein hat, ist es wohl keine richtige Übertragung gewesen, oder?

Viele Grüße

Daniel

Hallo Daniel,

also vom Ausleihen eines SF Rabattes hab ich noch nie gehört...

Verstehe ich es richtig, dass deine Oma derzeit Halterin und Versicherungsnehmerin des Autos ist?

Vielleicht ist das irgendeine Sonderregelung mit der Versicherung, dass die SF deines Vaters anerkannt, aber nicht übertragen werden, da deine Oma keinen FS hat und somit nur SF0 übernehmen könnte.

Deswegen solltest du erstmal klären, wem die SF versicherungstechnisch "gehören". Wenn sie nun der Oma gehören, dann könnte eine Übertragung auf dich Probleme bringen, da 2. Übertragung, manche Versicherer übertragen auch nicht immer von Großeltern auf Kind.

Das am besten mit der Versicherung klären.

In welche SF Klasse in der VK du eingestuft wirst, ist imho auch Versicherungsabhängig. Es gibt jedenfalls Versicherungen, die so einstufen, wie du eingestuft wärst, wenn der Vertrag seit FS-Erwerb auf dich gelaufen wäre, also incl. Berücksichtigung Unfall.

Hallo,

ich habe nun einige weiter Dinge klären können. Die SF sind tatsächlich nur an meine Oma "verliehen". Laut Versicherung können Sie problemlos an mich übergeben werden, allerdings ist mein Vater sie dann endgültig los (ist aber auch so gewollt). Weiterhin konnte ich erfahren, dass ich auch die Schäden der letzten Jahre mit übernehmen muss. Soweit verstanden. Aber einen interessanten Hinweis habe ich doch noch bekommen: wenn ich jetzt (für mein derzeitiges Kfz) nur die SF der Haftpflich übernehme, also keinen Kaskovertrag auf das Kfz abschließe und in ein paar Monaten ein neues Kfz anmelde, die Versicherung wechsle und wieder einen Kaskovertrag abschließe, werden die Kasko-SF denen der Haftpflicht-SF angeglichen. Funktioniert das? Gibt es hier keine Fristen oder so?

Viele Grüße

Daniel

Ja, wenn in den letzten 12 Monaten keine VK bestand, dann kannst du den SF aus der HP auch für die VK übernehmen.

Wollte das vorher schon schreiben, aber ich dachte, das ist nicht interessant für dich, da du ja schon bald nen neuen Wagen bekommst und so nicht die 12 Monate zusammen kriegst...

Na ja, das mit den 12 Monaten bekomme ich natürlich aufgrund der Kürze der Zeit nicht hin. Aaaaaaaber: bisher bestand ja gar kein Vertrag zwischen mir und irgendeiner Versicherung. Das heißt, ich mache einen neuen Versicherungsvertrag und übernehme nur die Haftpflich-SF. Die Kasko-SF verfallen quasi, weil sie nicht übernommen werden. Es bestand so gesehen also noch nie eine Kaskoversicherung. Müsste so klappen, oder?

Nene, das Leben ist schliesslich kein Wunschkonzert...

Entweder übernimmst Du die SFR Rabatte des Vertrages ganz, oder ebend garnicht!

nee das klappt nicht.

Bei meiner Versicherung steht in den Bedingungen

Zitat:

I.6.2.3 Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs der

Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung

Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in der

Vollkaskoversicherung nur zusammen.

Ich denke, das ist bei jeder Versicherung so.

Also meine derzeitige Versicherung sagt, ich könne nur die Haftpflicht-SF übernehmen (natürlich auch nur, sofern ich nur eine Haftpflichtversicherung abschließe und keine Kaskoversicherung mehr)...

Zitat:

sofern ich nur eine Haftpflichtversicherung abschließe und keine Kaskoversicherung mehr

Aha, und so wie ich das gelesen habe willst Du aber wieder eine Kasko-Versicherung abschliessen, oder?!

Ja, aber bei einer anderen Versicherung und erst in ein paar Monaten (für ein neues Auto)...

Gut... Wenn Du meinst das das geht, dann versuch es ruhig...

Warum fragst Du dann überhaupt?!

Es hat sich ja erst mit der Zeit herausgestellt, wie die genaue Konstellation aussieht bzw. was gehen soll. Meine Frage zielte nur darauf ab, ob es vielleicht jemanden gibt, der dasselbe durchgeführt hat...

du wirst beim Antrag für deinen Neuwagen angeben müssen, ob in den letzten 12 Monaten eine VK bestand.

Das bezieht sich nicht auf dich als Person, sondern auf deinen SF-Verlauf, den du übernommen hast. Zu diesem SF-Verlauf gehören immer beide Sparten, HP und VK.

Auch wenn du zunächst nur die HP-SF klasse übernimmst, lebt trotzdem die VK im Hintergrund weiter für 12 Monate.

Wenn du dann "nein" angibst, könnte es zwar sein, dass du damit durchkommst, aber wenns doch rauskommt, schaust du sehr schnell alt aus... ggf. ist der Versicherer dann nicht leistungspflichtig, oder es werden satte Strafprämien fällig. Lies dazu die AGBs deines neuen Versicherers durch, speziell die Punkte "Vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung" etc.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Frage zum Ausleihen/Übertragen von Schadenfreiheitsrabatten...