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Frage zum Thema Verjährung eines "geblitzt werdens"

Themenstarteram 29. Juli 2013 um 2:36

Mahlzeit.

Garnicht lange um den heissen Brei geredet: Ich war Februar dieses Jahres mit dem Fahrzeug meiner Mutter auf der A2 unterwegs, hatte es eilig und hab weil ich gedanklich woanders war die 100er Schilder bei der Bielefelder Talbrücke übersehen. Das Ende vom Lied: 61 KmH drüber laut Anhörungsbogen. Ja ich weiss dass ich selbst Schuld bin, und ich habe seitdem meine Aufmerksamkeit im Strassenverkehr erhöht. Aber darum solls nicht gehen. Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen und kanns mir nicht leisten abzugeben...

Nun war die Lage hier erstmal ganz lustig, ich wohnte zu der Zeit wieder Zuhause, war aber noch in meiner alten WG gemeldet. Meine Ma hat natürlich "dicht gehalten" sodass ich vorerst nicht identifiziert wurde, ist ja ihr gutes Recht. Das war so im März. Im April kam nochmal irgendein Brief (KEIN Bußgeldbescheid) in dem sie mich zwar identifiziert hatten, aber von meiner Mutter jetzt wissen wollten wo ich denn nun wohne da ich in der WG augenscheinlich nicht mehr wohnte. Ich will jetzt keine mögliche Straftat öffentlich machen aber sagen wir einfach mal sie wusste es nicht da ich wieder ausgezogen bin. Jedoch bin ich immernoch nicht in meiner neuen Wohnung gemeldet. Die Frage warum darf sich jeder selbst beantworten da ich dies ebenfalls nicht schreiben kann/darf.

Fakt ist: Weder in meiner alten WG, noch bei meiner Mutter oder bei mir in meiner neuen Wohnung ist seit dem April noch "irgendwas" zu dem Thema gekommen. Die Verjährungsfrist beträgt afaik 3 Monate, und wird in diesem Sinne durch so ziemlich jedes Zucken von denen als "Unterbrechungshandlung" wieder zurückgesetzt. Das letzte "Zucken" von denen ist jetzt aber so ziemlich 3,5-4 Monate her. Es gibt zwar diesen Punkt der die Verjährung auf 6 Monate anhebt, der greift aber afaik auch erst nach Erlass des Bußgeldbescheides. Für mich heisst das in logischer Konsequenz dass das Verfahren damit verjährt ist und ich "aus dem Schneider" bin.

Die Frage lautet eigentlich relativ simpel: Was kann jetzt noch auf mich zukommen? Nachdem ich demnächst endlich wieder richtig gemeldet bin, könnte es passieren dass ich dann wieder Post von denen bekomme? Und falls ja wie kann ich dagegen vorgehen?

Danke schonmal im vorraus

TK

PS: Ich hoffe ich hab jetzt den richtigen Bereich erwischt, sonst wärs nett wenn sich da ein Mod drum kümmern könnte. Dankeschön :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE

Wenn man die Karte grad ma 2 Monate hat kennt man noch nicht soviele Ecken. Fakt ist dass ich alleine durch den Schreck schon genug draus gelernt habe. Ich bin seitdem aufmerksamer unterwegs, rege mich erst ab bevor ich mich in ne Karre setze und hab mir seitdem nichts mehr zu Schulden kommen lassen, nichtmal n Parkticket.

Ist natürlich ne krasse Leistung ;)

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE

Es ist bereits ein Bußgeld über knapp 80€ dort eingeflattert weil ich immernoch falsch gemeldet bin.

Wenn du weißt, dass ein Bußgeld eingegangen ist. Dann ist ja offensichtlich auch beim Richtigen angekommen. Und es ist piepegal wo du nächtigst, dort wo du gemeldet bist, bekommst du deine Post auch hin.

Kannst es vor Gericht ja mal versuchen mit der Ausrede: "Den Brief habe ich gelesen, aber da ich nicht an der Versandanschrift nächtige, gilt das nicht für mich! Sie hätten ja auch locker rausfinden können, wo ich mich derzeit aufhalte."

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am 29. Juli 2013 um 6:28

meiner meinung nach unterbricht die suche nach dir, da du ja scheinbar nirgends gemeldet bist, die verjährung  .....  also ist hier in deinem fall noch garnix verjährt .... :p...  und was noch passieren kann ..:p.  busgeld wegen verstoß gegen das meldegesetz ...

am 29. Juli 2013 um 6:44

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE

...

Das Ende vom Lied: 61 KmH drüber laut Anhörungsbogen. Ja ich weiss dass ich selbst Schuld bin, und ich habe seitdem meine Aufmerksamkeit im Strassenverkehr erhöht. Aber darum solls nicht gehen. Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen und kanns mir nicht leisten abzugeben...

...

Doch, genau darum geht es. Wenn du beruflich auf deinen Führerschein angewiesen bist, dann sollte man idR schon vorher darauf achten, dass solche Situationen nicht zustande kommen. Zumal der Bielefelder Blitzer mittlerweile der bundesweit "berühmteste" ist und auch Ortsfremden bekannt sein dürfte.

Nun, nobody is perfecht, gar keine Frage. Du siehst dein Fehlverhalten ja auch ein. Du hast ja immer noch (frag jetzt bloß nicht wie, dazu brauchst du sicherlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht) die Möglichkeit, gegen ein entsprechend höheres Bußgeld dich quasi vom Fahrverbot "freizukaufen". Aber dazu müsstest du erstmal dich zu erkennen geben.

Wobei ich mich gerade was ganz anderes frage. In der WG bist du nicht mehr zu ermitteln (bist du da offiziell abgemeldet ? ) und an deiner neuen Adresse (noch) nicht gemeldet.

Wie geht das? Kann man sich überhaupt bei seinem alten Wohnsitz abmelden (lassen), ohne eine neue Meldeadresse anzugeben?

Fakt ist, es dürfte eine offizielle Meldeanschrift von dir existieren. Da geht Post an dich hin. Nur, weil du da (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr hingehst und den Kasten leermachst, unterbricht das leider noch gar nichts.

Steh zu dem, was du gemacht hast - und nicht nur im Sinne von "ich habs eingesehen, will mich aber vor der Strafe drücken, weil mich das meinen Job kosten würde."

Stell dir mal vor, es wäre für den fraglichen Tatzeitraum kein Fahrer ermittelt worden, weil z. B. deine Mutter (wahrheitsgemäß) gesagt hat: ich wars nicht. Dann hätte sie jetzt ggf. eine Fahrtenbuchauflage an der Backe.

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE

 

Für mich heisst das in logischer Konsequenz dass das Verfahren damit verjährt ist und ich "aus dem Schneider" bin.

Das ist lustig...

Wie soll denn bitte eine Verjährung eintreten, wenn die Ermittlungen noch andauern?

Wenn die Polizei schon beim Einwohnermeldeamt eine Anfrage gestellt hat, werden die bei einer Anmeldung vermutlich von ihrer Amtshilfe Gebrauch machen. Wenn der TE Pech hat, bekommt er dort außerdem noch eine Strafe aufgebrummt, wegen Nichtbeachtung der Meldepflicht.

Dumm gelaufen, würde ich sagen...

am 29. Juli 2013 um 7:02

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Das ist lustig...

Wie soll denn bitte eine Verjährung eintreten, wenn die Ermittlungen noch andauern?

Wenn die Polizei schon beim Einwohnermeldeamt eine Anfrage gestellt hat, werden die bei einer Anmeldung vermutlich von ihrer Amtshilfe Gebrauch machen. Wenn der TE Pech hat, bekommt er dort außerdem noch eine Strafe aufgebrummt, wegen Nichtbeachtung der Meldepflicht.

Dumm gelaufen, würde ich sagen...

Ich schreib mir oben einen Wolf - und du fasst das schön in einem Satz zusammen. Menno ;)

Aber genau so ist es ja.

Letztlich könnte eine Verjährung ja nur dann eintreten, wenn innerhalb der (ggf. neu beginnenden) Frist keiner der Beteiligten einen Schritt gemacht hat oder dem Halter/Beschuldigten irgendetwas schriftlich zugegangen ist. Aber das war ja der Fall.

Das liest sich wie "Kimble auf der Flucht" - mal sehen, wer den längeren Atem hat:D

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

 

Ich schreib mir oben einen Wolf - und du fasst das schön in einem Satz zusammen. Menno ;)

Ich habe hier gemütliche, bewölkte 20,5 Grad Außentemperatur und alle Fenster offen - vielleicht liegt's daran? :D

Nebenbei bemerkt: Wer den Bielefeld-Blitzer samt aller anderen Autos, die dort langsam fahren, mit 61 zu viel (was lt. Tacho so um die 175 gewesen sein dürften), mal eben ignoriert, obwohl dort jede Menge Schilder darauf hinweisen, der muss schon gewaltig abgelenkt vom Fahrgeschehen um sich herum gewesen sein.

Eigentlich ziemlich schlimm, wenn man so darüber nachdenkt. Besonders, wenn man auf seine Pappe angewiesen ist.

am 29. Juli 2013 um 7:42

Ich frage mich nur wie er die Kurve hinter der Bergkuppe bei 170 km/h genommen hat, oder wurde erst Bergab beschleunigt ?

 

Ich glaube da stehen 4 oder 5  100er Schilder sogar mit Achtung Radar, da muss man schon sehr abgelenkt sein um die nicht zu sehen.......

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ich frage mich nur wie er die Kurve hinter der Bergkuppe bei 170 km/h genommen hat, oder wurde erst Bergab beschleunigt ?

Die 170 sollten kein Problem sein. In Gegenrichtung bin ich auch schon 190-200 gefahren.

Anschließendes Beschleunigen halte ich aber auch für wahrscheinlich.

Vielleicht wurde er aber auch von einem linksschleichenden Oberlehrer ausgebremst. Er hatte es ja eillig;)

PS: Zur Verjährung kann ich nichts hieb- und stichfestes beitragen.

am 29. Juli 2013 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von W 8993

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ich frage mich nur wie er die Kurve hinter der Bergkuppe bei 170 km/h genommen hat, oder wurde erst Bergab beschleunigt ?

Die 170 sollten kein Problem sein. In Gegenrichtung bin ich auch schon 190-200 gefahren.

Anschließendes Beschleunigen halte ich aber auch für wahrscheinlich.

Vielleicht wurde er aber auch von einem linksschleichenden Oberlehrer ausgebremst. Er hatte es ja eillig;)

PS: Zur Verjährung kann ich nichts hieb- und stichfestes beitragen.

An der Stelle ist auch V > 200 überhaupt kein Problem - und das nicht nur wegen "bergab". Bei freier Bahn gibt die reine Streckenführung das absolut her.

Was aber nicht heißt, dass ich das ausprobieren würde.

am 29. Juli 2013 um 8:42

Ja wenn dein Auto genügend Anpressdruck hat sonst fliegste an der Bergkuppe ab ;)

 

Oder meinen wir unterschiedliche Stellen ?

 

Ich meine die Stelle bei 1 min 50 wer hier mit 200 fährt fliegt ab....

 

http://www.youtube.com/watch?v=Y2IE3wR_ppg

 

Es sind im übrigen 3 Schilder

 

Zuerst 100 mit Warnschild Kurve

dann 100 mit Warnschild Kurve und  Zusatz  Radarkontrolle

und kurz vorm Blitzer nochmals 100 mit dem Zusatz Radarkontrolle

 

 

Also wirklich wer da reinfährt hat mindestens 1 km nichts mitbekommen......

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ja wenn dein Auto genügend Anpressdruck hat sonst fliegste an der Bergkuppe ab ;)

Also in FR Dortmund ist es mit 200 auf jeden Fall nicht so das Problem. Dort ist auch keine Begrenzung.

In FR Hannover kann es schon sein, dass die Kuppe nicht so günstig für die Geschwindigkeitist. Da habe ich es noch nicht ausprobiert...

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Zumal der Bielefelder Blitzer mittlerweile der bundesweit "berühmteste" ist und auch Ortsfremden bekannt sein dürfte.

Den Bielefelder Blitzer gibt es genauso wenig wie Bielefeld selbst!

am 29. Juli 2013 um 8:58

Zitat:

Original geschrieben von W 8993

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Zumal der Bielefelder Blitzer mittlerweile der bundesweit "berühmteste" ist und auch Ortsfremden bekannt sein dürfte.

Den Bielefelder Blitzer gibt es genauso wenig wie Bielefeld selbst!

Oh lustig - dann wurde eine bestimmte Tatort-Ermittlerin ja von einem Phantom geblitzt ;)

am 29. Juli 2013 um 9:00

Zitat:

Original geschrieben von W 8993

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ja wenn dein Auto genügend Anpressdruck hat sonst fliegste an der Bergkuppe ab ;)

Also in FR Dortmund ist es mit 200 auf jeden Fall nicht so das Problem. Dort ist auch keine Begrenzung.

In FR Hannover kann es schon sein, dass die Kuppe nicht so günstig für die Geschwindigkeitist. Da habe ich es noch nicht ausprobiert...

Preisfrage was machst du denn wenn hinter der Kuppe ein Stau ist und du mit 200 km/h dort ankommst ?  Die Rechtskurve ist noch unübersichtlicher als FR Hannover.

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