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Frage zum Tüv...

Themenstarteram 3. September 2005 um 11:40

Moin,

ich war 4 Monate mit dem Tüv überfällig. War jetzt aber vor ca. 2 Wochen beim Tüv und es wurden einige Mängel festgestellt...

Diese Mängel wurden bereits von meinem Bruder der KFZ-Mechaniker ist beseitigt!

Ich möchte nun am Montag das Auto wieder zum Tüv vorführen.

Ich denke das ich nun durchkommen werde.

Allerdings ist es so das die Handbremse unregelmäßig gebremst hat. Das wurde von meinem Bruder repariert. Allerdings meinte er ich müsste nun einige Kilometer fahren und so oft wie möglich die Handbremse benutzen damit sich das ausgleicht....

Wie sieht das nun aus wenn ich heute Abend mit dem Auto irgendwo hin fahre und mich die Bullen anhalten?

Gibts dann trotzdem Strafe und ein Punkt oder werden die dann nichts sagen? Hat jemand damit Erfahrung?

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16 Antworten

meine das es was kostet,wenn man 3 monate übern Tüv drüber ist.

hier mal nen auszug aussen Bussgeldkatalog:

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als

zwei bis vier Monaten 25,- EUR

vier bis acht Monaten 40,- EUR, 1 Punkt

acht Monaten 75,- EUR, 2 Punkte

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschritten 15,- EUR

um mehr als 8 Monate überschritten 40,- EUR, 1 Punkt

am 3. September 2005 um 12:30

Hmm nur was is den nun wenn man sich ein Auto kauf das abgemeldet war und seid, sagen wir mal 1 Jarh, kein TÜV mehr hat ?

Zitat:

Original geschrieben von StS Undertaker

Hmm nur was is den nun wenn man sich ein Auto kauf das abgemeldet war und seid, sagen wir mal 1 Jarh, kein TÜV mehr hat ?

Das fährst du doch dann mit gelben kennzeichen rum und da ist es Egal

Themenstarteram 3. September 2005 um 12:35

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns

hier mal nen auszug aussen Bussgeldkatalog:

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als

zwei bis vier Monaten 25,- EUR

vier bis acht Monaten 40,- EUR, 1 Punkt

acht Monaten 75,- EUR, 2 Punkte

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschritten 15,- EUR

um mehr als 8 Monate überschritten 40,- EUR, 1 Punkt

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Ist klar das ich Bussgeld bezahlen muss wenn ich kein Tüv habe! Aber meine Frage ist ja das ich bereits beim Tüv war und am Montag zur Nachuntersuchung möchte. Und ob ich nun bis Montag noch mit dem Auto herum fahren darf?! Die Mängel wurden ja bereits beseitigt!

am 3. September 2005 um 12:37

Ja beim Abholen oder so, aber man muss es ja dann doch zum TÜV bringen.

Wenn man es kauft ist man ja der Halter und hat dann ja diese Zeitliche grenze überschritten...

also ich hatt bei meinem Motorrad im Juli TÜV gemacht obwohl ich das im Januar hätte machen müssen, da kam nichts auf mich zu an weiteren kosten....

oder hab ich das grad total vercheckt und das bezieht sich nur dadrauf dsa wenn man ohne gültigen TÜV angehalten wird? ^^

Aber dann bekomsmt du es nicht angemeldet da du den letzten tüV bericht mitbrignen must

Wenn man zur Hauptuntersuchung war und durchgefallen ist, hat man einen HU-Bericht, der einen Monat lang gültig ist und den man der Rennleitung auch vorzeigen kann.

Deswegen hat man auch einen Monat Zeit, die Mängel zu beheben.

Gruss, Guatemala

am 4. September 2005 um 7:57

"Ja beim Abholen oder so, aber man muss es ja dann doch zum TÜV bringen.

Wenn man es kauft ist man ja der Halter und hat dann ja diese Zeitliche grenze überschritten..."

Für Fahrten zum TÜV braucht man keinen TÜV, da reicht die Deckungskarte der Versicherung. Evtl. vorher die Zulassungsstelle benachrichtigen. Wie willst du sonst z.B. §21 machen?

Eisenschwein

Zitat:

Original geschrieben von m3osi

Das fährst du doch dann mit gelben kennzeichen rum und da ist es Egal

und das auto hat keine teil kasko vers.

hab auch mal ne frage zum tüv :-)

also was kostet es ca. wenn ich mir meine felgen + sportauspuff + sportfilter + tieferl.federn eintragen lassen will?

und bei den federn 60/40 habe ich nur die vorderen verbaut..? problem? mansche sagen ja andere wiederum nein..weil ich das m-paket ja vorher auch hatte,habe.....

zurzeit fahre ich schon 3-4 wochen ohne probleme mit den teilen rum:-) aber man weiss ja nie..

Zitat:

Original geschrieben von st328

und das auto hat keine teil kasko vers.

Aber anders geht es doch nichtwenn man ein abgemeldetes Auto kauft was kein Tüv mehr hat. Wie soll man denn sonst mit dem Nach hause kommen vom Verkäufer?

P.S. Sorry wenn das ne dumme Frage ist aber habe erst ein Auto angemeldet

am 4. September 2005 um 10:54

"Wie soll man denn sonst mit dem Nach hause kommen vom Verkäufer?"

Wenn das Auto vom Verkäufer abgemeldet wurde, dann gibts nur Hänger oder oder Kurzzeitkennzeichen (oder rote Händler 06er Nummer).

Wenn der Wagen (ohne Tüv) daheim ist, und auf die Anmeldung (und vorhher TÜV) wartet, dann geht man zu künftigen Versicherung und holt sich ne Deckungskarte. Damit fährt man dann beim TÜV vor. Nach (hoffentlich) bestandener Prüfung gehts mit TÜVGutachten und Deckungskarte zur Zulassungsstelle und meldet den Hobel an.

Wenn der Wagen länger als 18 Monate abgemeldet war, muß man ne Tüv Prüfung nach §21 über sich ergehen lassen (unangenehm, aber zu schaffen).

Wenn der TÜV überzogen wurde gelten o.g. Strafen.

Hat der Wagen keine TÜV beim Kauf, braucht man eben wieder ne Deckungskarte und ein Kurzzeitkennzeichen.

Wenn mans genau wissen will, kann man auch die Zulassungsstelle anrufen. Die helfen in der Regel gerne und kennen sich auch aus.

Eisenschwein

@Eisenschwein

Danke aber das weiß ich selbst.

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