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Frage zur den Kfz-Steuern

Themenstarteram 5. Juni 2013 um 18:15

Hallo liebe User,

und zwa habe ich jetzt folgendes Problem.

Da mein Lupo vorher auf meinen Vater angemeldet war da ich im glauben gelassen wurde das sonst die Versicherung zu Teuer werden würde aber was nicht der,fall gewesen wäre da ich mir jetzt gezwungenermaßen doch eineigene machen musste da ich mit meinen Vater in Streit liege und er mich jetzt aufgefordert hatte den wagen auf meinen namen umschreiben zulassen.

Die habe ich jetzt auch getan und jetzt zur meiner frage ich bekomme ja noch einen restbetrag von den kfz steuern zurück aber die beim straßenverkehrsamt haben gesagt das dies nur ein fall für das finanzamt wäre. aber dort war wie bei allen ämtern keiner zu erreichen.

Habe ich überhaupt eine chance an meine steuern zu kommen da mein Vater sie mir nicht aushändigen wird aber ich diese mein meinem konto abgehen lassen habe.

ich bedanke mich schon einmal recht herzlich für jede hilfe.

MfG Thomas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Wenn der Wagen Namentlich umgemeldet wurde, dann kommt die Steuer automatisch zurück.

MfG aus Bremen 

Toller Kommentar.

Die zu viel entrichtete Steuer geht an den ehemaligen Steuerpflichtigen (Halter) zurück. Und das war der Vater.

Die Kohle ist weg, wenn der Vater sie nicht rausrückt.

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Wenn der Wagen Namentlich umgemeldet wurde, dann kommt die Steuer automatisch zurück.

MfG aus Bremen 

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Wenn der Wagen Namentlich umgemeldet wurde, dann kommt die Steuer automatisch zurück.

MfG aus Bremen 

Toller Kommentar.

Die zu viel entrichtete Steuer geht an den ehemaligen Steuerpflichtigen (Halter) zurück. Und das war der Vater.

Die Kohle ist weg, wenn der Vater sie nicht rausrückt.

am 5. Juni 2013 um 18:55

Die Kfz Steuer wird automatisch, anteilig dem Konto gut geschrieben wo diese widerum abgebucht wird, laut deiner Aussage ging dies von deinem Konto ab, also wird sie auch deinem Konto wieder anteilig gut geschrieben

Na da nenne mir doch mal die gesetzliche Norm.

Zitat:

Original geschrieben von dor Dom

Die Kfz Steuer wird automatisch, anteilig dem Konto gut geschrieben wo diese widerum abgebucht wird, laut deiner Aussage ging dies von deinem Konto ab, also wird sie auch deinem Konto wieder anteilig gut geschrieben

Kann ich genau so aus 3 Fällen in der Familie bestätigen.

am 5. Juni 2013 um 19:40

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Na da nenne mir doch mal die gesetzliche Norm.

?? Wen meinst du Nr. 5 ?? Sollte sich dein Post auf meinen beziehen so kann ich dir nur sagen das in den 12 Fällen wo ich meine Fahrzeuge abgemeldet habe (siehe meine Sig) die KFZ Steuer auf auf mein Konto zurück überwiesen wurde.

Denn man muss, wie auch dir sicherlich bekannt ist, bei der KFZ Zulassungstelle ein Konto angeben wo die KFZ Steuer abgebucht wird. Ohne dies kann man kein Fahrzeug mehr anmelden, denn dies dient dem Finanzamt dazu, zu kontrollieren ob der KFZ Halter Steuerschulden hat.

Bei einer Abmeldung des Fahrzeuges bekommt der HALTER eine schriftliche Benachrichtigung darüber das dem hinterlegtem Konto in den nächsten Tagen die KFZ Steuer anteilig gutgeschrieben wird. Und laut des TS wurde ja die Steuer von seinem Konto abgebucht,ergo wird die Steuer auch seinem Konto gutgeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von dor Dom

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Na da nenne mir doch mal die gesetzliche Norm.

?? Wen meinst du Nr. 5 ?? Sollte sich dein Post auf meinen beziehen so kann ich dir nur sagen das in den 12 Fällen wo ich meine Fahrzeuge abgemeldet habe (siehe meine Sig) die KFZ Steuer auf auf mein Konto zurück überwiesen wurde.

Denn man muss, wie auch dir sicherlich bekannt ist, bei der KFZ Zulassungstelle ein Konto angeben wo die KFZ Steuer abgebucht wird. Ohne dies kann man kein Fahrzeug mehr anmelden, denn dies dient dem Finanzamt dazu, zu kontrollieren ob der KFZ Halter Steuerschulden hat.

Bei einer Abmeldung des Fahrzeuges bekommt der HALTER eine schriftliche Benachrichtigung darüber das dem hinterlegtem Konto in den nächsten Tagen die KFZ Steuer anteilig gutgeschrieben wird. Und laut des TS wurde ja die Steuer von seinem Konto abgebucht,ergo wird die Steuer auch seinem Konto gutgeschrieben.

Yep. So ist es im hiesigen Zulassungsbezirk auch. Allerdings unterschreibt man da mit der Einzugsermächtigung auch, dass dieses Konto auch für Erstattungen benutzt werden darf.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Wenn der Wagen Namentlich umgemeldet wurde, dann kommt die Steuer automatisch zurück.

MfG aus Bremen 

Toller Kommentar.

 

Die zu viel entrichtete Steuer geht an den ehemaligen Steuerpflichtigen (Halter) zurück. Und das war der Vater.

Die Kohle ist weg, wenn der Vater sie nicht rausrückt.

Wissen geht eben vor spekulieren.

MfG aus Bremen

Steuergegenstand und Steuerschuldner sind im Kraftfahrzeugsteuergesetz gereglt.

Wer Steuerschuldner ist steht in §7 Kraftfahrzeugsteuergesetz. Wurde nun zuviel Steuerentrichtet, so hat der Steuerpflichtige - in obigem Fall der Vater - den Erstattungsanspruch. Das Finanzamt kann mit befreiender Wirkung also nur an den Vater auszahlen. Dabei ist es vollkommen unerheblich, wer die Steuer einbezahlt hat und/oder von welchem Konto die Steuer überwiesen/abgebucht wurde.

Sollte für Erstattungen ein Konto angegeben worden sein bei dem eine andere Person der Kontoinhaber ist, dann kann das Finanzamt auch auf dieses Konto mit befreiender Wirkung zahlen. Es könnte aber auch mit Steuerrückständen des Vaters verrechnen, falls welche bestehen.

Sollte der Vater aber dem Finanzamt ein anderes Konto als das des Sohnemanns für die Erstattung benennen, dann steht der TS im Regen.

 

[NACHTRAG]

DIe Einzugsermächtigung muss übrigens nur bei der Zulassung vorliegen, danach kann man diese vollkommen problemlos kündigen.

am 6. Juni 2013 um 18:12

@ Nr.5

Man(n) lernt nie aus, ich kannte dies nur aus eigener Erfahrung, ich bin kein Steuerberater oder ähnliches und jetzt noch in irgendwelchen Gesetzestexten suchen habe ich auch keine Lust.

Also sollte man dem TS wünschen das er seine Kohle auf sein Konto bekommt, wenn nicht muss er es halt unter Schmerzensgeld verbuchen, denn soviel kann es ja nun auch nicht sein bei einem VW Lupo.

Mfg Dom

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