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Frage zur Eintragung von Sportluftfilter

Opel
Themenstarteram 23. August 2008 um 17:23

Hallo habe mir eine k&n Sportluftfilter mit Teilegutachten geholt.Lässt man den denn nach 19,3 oder paragraph 21 eintragen?.Mfg Astragangsta

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26 Antworten

Kommt drauf an

Was war den an Papierkram dabei?

Themenstarteram 23. August 2008 um 17:58

ja das Teilegutachten war dabei

dann ganz normal eintragen lassen beim nächsten TÜV Termin

kostet ca. 30€

bis dahin das Teilegutachten mitführen

Themenstarteram 23. August 2008 um 18:35

ja das dumme ist wurde letzte nacht von den bullen angehalten und hab für den noch nicht eingetragenen filter 25euro strafe gekriegt obwohl ich das teilegutachten gezeigt habe.

Einspruch dagegen einlegen...

Is nicht zulässig

am 23. August 2008 um 21:16

Es ist doch so, dass alle Teilgutachten von Sportluftfiltern (auch K&N) vor einiger Zeit zurückgezogen wurden, bzw für ungültig erklärt wurden...??

Themenstarteram 24. August 2008 um 8:40

aha bist du dir da sicher das die mich falsch verwarnt haben? die haben auch n foto vom k&n im motorraum gemacht und meinten da er nicht eingetragen ist reicht das gutachten fürs erste nicht aus ich sagte nächste woche lass ich den eintragen.Zu den teilegutachten der anderen uneingetragenen teile Frontspoiler und heckflügel meinten die das wäre o.k.. Habe mich auch gewundert warum gerade der sportluftfilter so schlimm sein soll.Ausserdem sahen sie das teilegutachten des K&n Sportluftfilters wo als hersteller racemex angegeben war und meinten das wäre ja gar kein gutachten für den k&n filter.Ich habe mich gewundert und am nächsten tag gesehen das k&n drin steht.Die polizei dachte wohl das wäre n falsches gutachten und hat mich evtl. deshalb verwarnt.Voll dumm wenn die nicht mal vernünftig teilegutachten lesen können.Naja haben mich auch morgens um 5 angehalten...

dann handelt sich es also nur um ein "Missverständnis" ?

wie du auch bei deinen anderen angebauten Teilen mit Teilgutachten festgestellt hast

müssen diese nicht sofort eingetragen werden

das mitführen des Gutachtens reicht fürs erste aus

Zitat:

Original geschrieben von -=TbMoD=-

dann handelt sich es also nur um ein "Missverständnis" ?

wie du auch bei deinen anderen angebauten Teilen mit Teilgutachten festgestellt hast

müssen diese nicht sofort eingetragen werden

das mitführen des Gutachtens reicht fürs erste aus

Ich weiß ja nicht warum du denkst dass ein Teilegutachten ausreicht, aber du liegst da völlig falsch.

Kann es sein dass du Teilegutachten mit der Anbaubestätigung verwechselst?

 

Das Teilegutachten is das Papier was beim Kauf eines Tuningteils beigelegt wird und was dem Prüfer, der es abnimmt als Anhaltspunkt dient um eine Anbaubestätigung nach §19.3 zu erstellen. Diese Anbaubestätigung muss dann mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt und vorgezeit werden! Eine sofortige Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, kann aber erfolgen. Muss aber nicht!

Nur bei einer Einzelabnahme nach §21 / §19.2 muss eine Abnahme des Prüfers naträglich durch Eintragung durch die Zulassungsstelle abgesegent werden, und die erteilen dann die Betriebserlaubniss für das Fahreug neu.

Gruß, Martin

 

Themenstarteram 24. August 2008 um 10:24

Ja tbmod so dachte ich das auch und n tüv termin kriegt man ja auch nicht von heute auf morgen.So sagte ich das der polizei.Es handelte sich um ein teilegutachten nach §19,3 deswegen wunderte ich mich das se da so rumnerven und mich mit 25euro verarnten.Dazu meinten sie das das teilegutachten nicht für den K&N ist da sie es sich nicht richtig durchgelesen haben die spezialisten.Dazu kam der spruch das ich glück gehabt habe und mich das letztes jahr 3 punkte und 50euro gekostet hätte.fahre morgen in mein nachbardorf zur polizei und erkläre denen das und zeige mein gutachten.

Zitat:

Original geschrieben von Marco (Golf 2)

Ja tbmod so dachte ich das auch und n tüv termin kriegt man ja auch nicht von heute auf morgen.So sagte ich das der polizei.Es handelte sich um ein teilegutachten nach §19,3 deswegen wunderte ich mich das se da so rumnerven und mich mit 25euro verarnten.Dazu meinten sie das das teilegutachten nicht für den K&N ist da sie es sich nicht richtig durchgelesen haben die spezialisten.Dazu kam der spruch das ich glück gehabt habe und mich das letztes jahr 3 punkte und 50euro gekostet hätte.fahre morgen in mein nachbardorf zur polizei und erkläre denen das und zeige mein gutachten.

Also nochmal:

Ein Teilegutachten ist ein Teilegutachten und das reicht nicht aus um damit rumzufahren! Sonst wär's ne ABE!

 

Wenn du mit Teilegutachten und nicht abgenommenen Teilen erwischt wirst dann liegts am Gutdünken des Polizisten was er mit dir macht!

Spar dir den Weg zur Polizei. Nachher gibts nur noch mehr Ärger wegen den anderen nicht eingetragenen Teilen!

Also ich hatte bisher nie Probleme beim Tüv oder der Dekra was abgenommen zu bekommen, auch ohne Termin!

Sei froh dass du nur Ärger wegen dem Luftflter bekommen hast!

Themenstarteram 24. August 2008 um 10:41

Ja so kann man das auch sehen aber was soll man denn machen? stell dir vor du baust dir den kram an und wirst auf dem weg zum tüv angehalten und die polizei sagt is nicht eingetragen. du sagst wollt grad zum tüv eintragen lassen,die glauben dir nicht und verteilen punkte und geldstrafen.So geht das auch nicht soll man erst zum tüv fahren und da erst alles anbauen?.Klar kann man auch nicht nur so rumfahren aber für die übergangstage muss das reichen.dafür gibts ja das teilegutachten das sie sehen das die teile legal sind aber vorgeführt werden müssen.Naja finde das land sowieso nur abzockemäßig wegen einem scheiß luftfilter rumzuheulen.Naja so ist das nunmal.

Hab ich auch nie behauptet...

wenn doch handelt es sich schon wieder um ein Missverständis^^

Wollte damit sagen

dass ein TÜV Teilegutachten für eine Kontrolle ausreicht

natürlich is dieses Bauteil durch einen TÜV Prüfer in die Fahrzeugpapiere einzutragen

spätestens natürlich zum nächsten TÜV Termin

denn ein erlöschen der Betriebserlaubnis (durch ordungsgemäß angebrachte Tuning Teile)

und damit verbundene sofortige Stillegung vor Ort durch die Polizei gibt es seit anfang des Jahres nicht mehr...

Mehr als eine Mängelkarte kannste nicht bekommen

Extreme ausmaße natürlich ausgenommen ;-)

Zitat:

Original geschrieben von -=TbMoD=-

Hab ich auch nie behauptet...

wenn doch handelt es sich schon wieder um ein Missverständis^^

Wollte damit sagen

dass ein TÜV Teilegutachten für eine Kontrolle ausreicht

natürlich is dieses Bauteil durch einen TÜV Prüfer in die Fahrzeugpapiere einzutragen

spätestens natürlich zum nächsten TÜV Termin

denn ein erlöschen der Betriebserlaubnis (durch ordungsgemäß angebrachte Tuning Teile)

und damit verbundene sofortige Stillegung vor Ort durch die Polizei gibt es seit anfang des Jahres nicht mehr...

Mehr als eine Mängelkarte kannste nicht bekommen

Extreme ausmaße natürlich ausgenommen ;-)

Quelle?

Das glaub ich so nicht.

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