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Frage zur Garantie und Gewährleistung
Hallo
ich hatte ja vor kurzem gepostet das ich mir einen gebrauchten A5 3.0TDI gekauft habe. Ich bemerkte beim Lastwechsel in höheren Drehzahlen eine Vibration am gesamten Auto. Sogar beim Rückwärtsfahren war es zu spühren.
Heute hatte ich beim Freundlichen einen Termin. Die Diagnose nach 3 Std. Prüfarbeiten --> Getriebschaden! Spiel am Achsgelenk links und rechtsseitig Instandsetzung nicht möglich also neues Getriebe ...Keyless Go Türsensor defekt, Kopfstützenverstellung defekt.
Das alles nach 17 Tagen nach dem Kauf habe ein Kostenvoranschlag von 5200€ vor mir liegen. Das Auto habe ich von einem VW Audi Autohaus mit einer GW Garantie gekauft. Nun meine Frage muss ich mich an den Kosten beteiligen? Oder übernimmt die Garantie und der Händler (Gewährleistung) die Summe? Ich mein wer würde schon nach 2 Wochen 5000€ bezahlen wollen? ich denke niemand. Wie würdet ihr am ehesten vorgehen?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 525turbodiesel
Hallo
ich hatte ja vor kurzem gepostet das ich mir einen gebrauchten A5 3.0TDI gekauft habe. Ich bemerkte beim Lastwechsel in höheren Drehzahlen eine Vibration am gesamten Auto. Sogar beim Rückwärtsfahren war es zu spühren.
Heute hatte ich beim Freundlichen einen Termin. Die Diagnose nach 3 Std. Prüfarbeiten --> Getriebschaden! Spiel am Achsgelenk links und rechtsseitig Instandsetzung nicht möglich also neues Getriebe ...Keyless Go Türsensor defekt, Kopfstützenverstellung defekt.
Das alles nach 17 Tagen nach dem Kauf habe ein Kostenvoranschlag von 5200€ vor mir liegen. Das Auto habe ich von einem VW Audi Autohaus mit einer GW Garantie gekauft. Nun meine Frage muss ich mich an den Kosten beteiligen? Oder übernimmt die Garantie und der Händler (Gewährleistung) die Summe? Ich mein wer würde schon nach 2 Wochen 5000€ bezahlen wollen? ich denke niemand. Wie würdet ihr am ehesten vorgehen?
Danke
GW-Garantie und deren Regularien können Dir egal sein.
Du hast 1 Jahr Gewährleistung auf einen Gebrauchtwagen, wenn Du beim Händler kaufst.
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Fehler beim Kuf noch nicht vorlag, danach Du.
Da Du erst vor 17 Tagen gekauft hast, hat der Händler den Zonk. Du brauchst Dich auch nicht an den Kosten beteiligen.
Ich nehme an, Du hast nicht bei dem gekauft, der Dir jetzt den KVA gemacht hat?
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22 Antworten
Willkommen im Club :-)
Muss eigentlich durch die Garantie gedeckt sein. Das Autohaus, dass den Schaden festgestellt hat, wickelt das direkt mit dem Garantiegeber ab. Es kann auch prüfen, ob alles übernommen wird.
Wie sagtest Du gleich in Deinem ersten Posting: "auch Audi kann gute Autos bauen".
Ähem.
Zitat:
Original geschrieben von 525turbodiesel
Hallo
ich hatte ja vor kurzem gepostet das ich mir einen gebrauchten A5 3.0TDI gekauft habe. Ich bemerkte beim Lastwechsel in höheren Drehzahlen eine Vibration am gesamten Auto. Sogar beim Rückwärtsfahren war es zu spühren.
Heute hatte ich beim Freundlichen einen Termin. Die Diagnose nach 3 Std. Prüfarbeiten --> Getriebschaden! Spiel am Achsgelenk links und rechtsseitig Instandsetzung nicht möglich also neues Getriebe ...Keyless Go Türsensor defekt, Kopfstützenverstellung defekt.
Das alles nach 17 Tagen nach dem Kauf habe ein Kostenvoranschlag von 5200€ vor mir liegen. Das Auto habe ich von einem VW Audi Autohaus mit einer GW Garantie gekauft. Nun meine Frage muss ich mich an den Kosten beteiligen? Oder übernimmt die Garantie und der Händler (Gewährleistung) die Summe? Ich mein wer würde schon nach 2 Wochen 5000€ bezahlen wollen? ich denke niemand. Wie würdet ihr am ehesten vorgehen?
Danke
GW-Garantie und deren Regularien können Dir egal sein.
Du hast 1 Jahr Gewährleistung auf einen Gebrauchtwagen, wenn Du beim Händler kaufst.
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Fehler beim Kuf noch nicht vorlag, danach Du.
Da Du erst vor 17 Tagen gekauft hast, hat der Händler den Zonk. Du brauchst Dich auch nicht an den Kosten beteiligen.
Ich nehme an, Du hast nicht bei dem gekauft, der Dir jetzt den KVA gemacht hat?
Bin dermasen angepisst. Hatte bis jetzt kein einizges Auto wo etwas am Getriebe oder Antrieb war. Schade.
Die Garantie wird vermutlich die angegebenen 40% vom Getriebe übernehmen 60% würden auf mir lasten aber da der Verkäufer noch in der Beweispflicht ist hoffe ich das sie die 60% übernehmen. Das schlechte ist ich soll jetzt dahin fahren wo ich das Auto gekauft habe (150km) weil die es selber reparieren wollen Und die werden mir ganz sicher kein neues Getriebe einbaun sondern versuchen es zu anderweitig zu reparieren. Ach ja Lohnkosten werden zu 100% übernehmen sehe ich grad
Ich hatte bei meinem A4 auch einen Getriebeschaden nach der Garantie . Setz dich mal mit der Audi AG Kulanz Abteilung zusammen die helfen die weiter . Da geht immer was viel Glück.
Habe jetzt mal den Verkäufer vom Autohaus xyz von der Diagnose berichtet.
Ich solle bitte nächsten Montag kommen und das Auto 2-3 Tage bei ihnen lassen die würden sich drum kümmern das wieder alles funktioniert. Ein Leihwagen wurde mir angeboten - anders würde es auch gar nicht gehen - sehe es nicht ein 150Km mit dem Zug zu kutschieren Natürlich werde ich den Leihwagen auch nicht bezahlen. Ich werde diesmal hartnäckig bleiben und keinen Cent raus rücken habe schließlich vor 2 Wochen 20500€ für den A5 bezahlt. Und im Gegenzug erwarte ich ein einwandfrei funktionierendes Auto Ich denke das würde jeder hier im Forum so machen...
Zitat:
Original geschrieben von 525turbodiesel
Habe jetzt mal den Verkäufer vom Autohaus ******** von der Diagnose berichtet.
Ich solle bitte nächsten Montag kommen und das Auto 2-3 Tage bei ihnen lassen die würden sich drum kümmern das wieder alles funktioniert. Ein Leihwagen wurde mir angeboten - anders würde es auch gar nicht gehen - sehe es nicht ein 150Km mit dem Zug zu kutschieren Natürlich werde ich den Leihwagen auch nicht bezahlen. Ich werde diesmal hartnäckig bleiben und keinen Cent raus rücken habe schließlich vor 2 Wochen 20500€ für den A5 bezahlt. Und im Gegenzug erwarte ich ein einwandfrei funktionierendes Auto Ich denke das würde jeder hier im Forum so machen...
Ja das ist auch völlig o.k. so.
Laut BGB dürfen dem Käufer auch keine zusätzlichen Kosten entstehen, die durch die Behebung des Mangels verursacht werden.
P.S.: Ich würde trotzdem den Namen vom Autohaus hier (erstmal) rausnehmen.
Zitat:
Original geschrieben von mcruwe
Ich hatte bei meinem A4 auch einen Getriebeschaden nach der Garantie . Setz dich mal mit der Audi AG Kulanz Abteilung zusammen die helfen die weiter . Da geht immer was viel Glück.
Warum sollte er das tun?
Ist alles Sache des Verkäufers.
Die Prüfarbeiten habe ich selber bezahlt. 140€ waren es zwar nur aber die werde ich auch veruschen wieder zu bekommen
Zitat:
Original geschrieben von 525turbodiesel
Die Prüfarbeiten habe ich selber bezahlt. 140€ waren es zwar nur aber die werde ich auch veruschen wieder zu bekommen
Das wird aber ein Problem werden. Rechtlich hast Du darauf keinen Anspruch, da Dein erster Ansprechpartner der Verkäufer ist. Er hat das Recht zur Nachbesserung.
Der Verkäufer will es i.O. bringen, soweit sogut. Was mir persönlich allerdings nicht ganz geheuer wäre ist, dass ich mit festgestelltem Getriebeschaden noch 150 km durch die Gegend fahren soll, um das Fahrzeug bei ihm abzugeben. Was wenn ausgerechnet auf der Fahr -ich übertreibe mal- das Getriebe ganz auseinander fällt und dadurch wohlmöglich weitere Schäden enstehen.
Soweit ich weiß besteht, bei allem nachzuvollziehenden Ärger, eine Sorgfaltsplicht den Schaden nicht noch größer werden zu lassen. Bei einem Getriebeschaden sehe ich das eher so, das der Verkäufer den Wagen mit einem Anhänger o.ä. abholen sollte um weitere Schäden zu vermeiden.
Zitat:
Original geschrieben von Nosports
Der Verkäufer will es i.O. bringen, soweit sogut. Was mir persönlich allerdings nicht ganz geheuer wäre ist, dass ich mit festgestelltem Getriebeschaden noch 150 km durch die Gegend fahren soll, um das Fahrzeug bei ihm abzugeben. Was wenn ausgerechnet auf der Fahr -ich übertreibe mal- das Getriebe ganz auseinander fällt und dadurch wohlmöglich weitere Schäden enstehen.
Soweit ich weiß besteht, bei allem nachzuvollziehenden Ärger, eine Sorgfaltsplicht den Schaden nicht noch größer werden zu lassen. Bei einem Getriebeschaden sehe ich das eher so, das der Verkäufer den Wagen mit einem Anhänger o.ä. abholen sollte um weitere Schäden zu vermeiden.
Ganz genau! Ich würde mal sagen, die Kiste bewegt sich nach der Diagnose keinen Meter mehr, zumindest nicht vom Käufer bewegt. Ich würde dem Verkäufer den Koffer abholen lassen und den Leihwagen kann er dann direkt mitbringen. Und selbstverständlich zahlt man dafür keinen Cent!
Zitat:
Original geschrieben von jansen75
Zitat:
Original geschrieben von 525turbodiesel
Die Prüfarbeiten habe ich selber bezahlt. 140€ waren es zwar nur aber die werde ich auch veruschen wieder zu bekommen
Das wird aber ein Problem werden. Rechtlich hast Du darauf keinen Anspruch, da Dein erster Ansprechpartner der Verkäufer ist. Er hat das Recht zur Nachbesserung.
Ich habe selbstverständlich erst den Verkäufer kontaktiert. Er selber hat mir geraten zu einem Händler Kollegen zu gehen und einen Kostenvoranschlag einzuholen.
Zitat:
Original geschrieben von 525turbodiesel
Zitat:
Original geschrieben von jansen75
Das wird aber ein Problem werden. Rechtlich hast Du darauf keinen Anspruch, da Dein erster Ansprechpartner der Verkäufer ist. Er hat das Recht zur Nachbesserung.
Ich habe selbstverständlich erst den Verkäufer kontaktiert. Er selber hat mir geraten zu einem Händler Kollegen zu gehen und einen Kostenvoranschlag einzuholen.
Und der KVA hat 140,-- gekostet?
Hast Du diese Aufforderung schriftlich?
Zitat:
Original geschrieben von jansen75
Zitat:
Original geschrieben von 525turbodiesel
Ich habe selbstverständlich erst den Verkäufer kontaktiert. Er selber hat mir geraten zu einem Händler Kollegen zu gehen und einen Kostenvoranschlag einzuholen.
Und der KVA hat 140,-- gekostet?
Hast Du diese Aufforderung schriftlich?
Jepp
Guten Morgen Herr *****,
es tut mir leid, daß mit Ihrem Fahrzeug etwas nicht in Ordnung ist. Bitte suchen Sie einen Händlerkollegen auf und lassen Sie den Schaden feststellen (Kostenvoranschlag). Bitte setzen Sie sich dann wieder mit uns in Verbindung.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
K. H.
Autohaus XYZ GmbH & Co. KG
Wertingen
www.xyz.de