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Frage zur Gültigkeitsdauer eines Erste Hilfe Kurs (für FS-Ausbildung)
Hallo zusammen,
vielleicht hat sich jemand hier mal mit dem Thema Erste Hilfe Kurs und dessen Gültigkeit befasst:
Grund: ich möchte den FS A2 vom 125ccm FS aufstocken. Den Autoführerschein habe ich seit 1990.
Dafür muss ich laut Fahrschule folgende Dinge erledigen oder nachweisen:
- FS bei der VG/dem Amt beantragen
- aktuellen Sehtest vorweisen (hat 2 Jahre Gültigkeit)
- aktuelles biometrisches Passbild
- gültiger Personalausweis
Durch die Aufstockung von A1 auf A2 werden nur 3-4 Fahrstunden benötigt und eine praktische Prüfung, Theorie und dessen Prüfung ist da nicht nötig. Kosten 500-600€, je nach benötigten Fahrstunden. Gilt übrigens auch nach 2 Jahren A2 auf den "großen" Motorradlappen. Das nur am Rande.
Worum es mir geht:
Laut Fahrschule wird ein neuer/aktueller Erste Hilfe Kurs verlangt, wobei der ja im Grunde ein Leben lang gilt, wenn ich da richtig informiert bin. Eine Auffrischung ist natürlich sinnvoll, aber wohl nicht Pflicht.
Wenn ich doch den FS A1 und den Autoführerschein B habe, waren dafür doch damals schon EHK nötig, die doch heute noch gelten sollten, oder? Ist dann mein Führerschein nicht quasi Beweis für einen absolvierten EHK?
Ich mache in der Firma regelmäßige Auffrischungen, allerdings ohne Dokument.
Bevor ich jetzt mit der Fahrschule in Diskussion gehe, was meint ihr dazu? Habt ihr da Erfahrungen?
Immerhin kostet ein EHK gut 50€, dauert rund 8 Stunden und das größte Problem: durch Corona werden zur Zeit weniger Kurse angeboten.
Ich danke euch für Tipps!
Grüße
Beste Antwort im Thema
...ein erste Hilfe-Kurs ist und bleibt gültig.
Aufpassen muß man nur, wenn man bisher nur diese Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort hat... welche nur für bestimmte Führerscheinklassen ausreichend ist.
Siehe z.B. http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1064286/
Bei den Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
...
Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe" (nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort nicht ausreicht.
...
Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:
...
Bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre:
...
Ohne zeitliche Begrenzung:
Ausbildung in „Erster Hilfe“
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12 Antworten
Einen 1. Hilfe-Kurs solltest Du neu machen. Stell Dir vor, Du hast alles fertig
und dann scheitert das Ganze am 1. Hilfe Kurs.
In der Wirtschaft mußte dieser Kurs öfter erneuert werden. Für den
Arbeitnehmer natürlich kostenlos............
...ein erste Hilfe-Kurs ist und bleibt gültig.
Aufpassen muß man nur, wenn man bisher nur diese Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort hat... welche nur für bestimmte Führerscheinklassen ausreichend ist.
Siehe z.B. http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1064286/
Bei den Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
...
Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe" (nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort nicht ausreicht.
...
Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:
...
Bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre:
...
Ohne zeitliche Begrenzung:
Ausbildung in „Erster Hilfe“
Du hast eine Teilnahmebescheinigung über einen Erst Hilfe Kurs zu Hause oder in der Firma liegen?
Nimm den, der genügt!
Dein alter FS reicht nicht, da damals 1990 auch die Sofortmaßnahmen am Unfallort ausreichend waren und deshalb nirgends vermerkt wurde, wer nur die SM am UO gemacht und wer einen richtigen 1.Hilfe Kurs gemacht hat.
Eine Auffrischung der Kenntnisse sind nie verkehrt, auch hier ändert sich immer mal was.
Ich wurde 2019 für das Upgrade von A2 auf A gezwungen, noch einmal am Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen.
Die alte Variante (2012 für den Führerschein B) hatte 8 UE Umfang, die neue Variante 9 UE. Gelernt hab ich nichts neues, nur den einen Nachmittag vergeudet.
Danke Leute!
Dann werde ich den Kurs wohl nochmal machen, sofern ich nicht doch noch eine Bescheinigung von der Firma finde.
Habe B 2002 gemacht und A nach 2015 .... Brauchte keinen neuen Kurs nur den Sehtest.
...mit meiner Bescheinigung eines "Erste-Hilfe Kurses", der damals 1996 in den 10. Klassen der Schule kostenlos als Wahlfach angeboten wurde hab ich 1998 den Klasse 3, 2007 den CE und 2009 den A (direkt) gemacht.
Die Bescheinigung ist gut im Ordner bei den Zeugnissen und persönlichen Unterlagen verwahrt - is ja unendlich gültig.
Zitat:
@Cabrioracer-Tr schrieb am 25. Juli 2020 um 10:14:37 Uhr:
Danke Leute!
Dann werde ich den Kurs wohl nochmal machen, sofern ich nicht doch noch eine Bescheinigung von der Firma finde.
Es ist definitiv keine "Fehlinvestition". Mitunter ändern sich Leitlinien zur HLW und wenn ich alleine an die ewigen Diskussionen zu "Helm ab oder drauflassen" denke die immer aufkommen von jenen deren Kurs Jahre zurückliegt kann man es nicht oft genug wiederholen ;-)
Ich muss den vom AG aus jedes Jahr wieder absolvieren.
Seit 2009 schon. Habe 12 Teilnahme Zertifikate in Klarsichthüllen
daheim rumliegen
Jemand Bedarf?
Hast du einen mit meinem Namen? Professionelle Druckerei wäre vorhanden... ;-)))