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Frage zur R6 (überhaupt legal noch?)
Hallo,
Ich habe auf willhaben eine gedrosselte A2 R6 gesehen und Ich wollte fragen ob das überhaupt noch legal ist, Ich weiß das vor ~2016 man alles drosseln durfte worauf man lust hatte aber das dann geändert wurde.
Jetzt stellt sich mir die frage, falls es legal ist, wäre es eine gute entscheidung eine 2006 mit 40k km zu kaufen für ~4500€ oder sollte ich lieber weiter umschauen nach anderen? Die r6 wäre halt schon so ein traum motorrad für mich und ich würde mir den kauf sparen nach 2 jahren wegen A führerschein also hätte ich 2 fliegen mit 1 klatsche.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Papstpower schrieb am 29. November 2020 um 09:11:23 Uhr:
Bei der 500ter weiss ja jeder dass die nur 48ps hat... Bei der R6 kann man erstmal dicke Hose machen...
Ohje sowas muss gerade einer rauslassen, der ein Roller im Motorrad-Format fährt.
Im ernst was soll dann dieser intolerante Beitrag von dir? Wenn jemand Legal eine R6 gedrosselt fahren möchte dann sei es ihm doch gegönnt.
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17 Antworten
Kurz gegoogelt: max. 35kW, Leistungsgewicht max. 0,2kW/kg, Ursprungsfahrzeug max. 70kW.
Die Frage ist, wann der A2 gemacht wurde.
1. Wenn Führerschein Klasse A2 vor dem 28.12.2016 bestanden, dann darf man auch mehr als 70 gedrosselte kW fahren. Bezweifel ich im Falle des Threaderstellers.
2. Durch 1. hat sich der Kauf der R6 erledigt, sinnvoll finde ich solch eine Kastration aber ohnehin nicht. Zumal ich bezweifel, dass es sich bei dem Hobel um ein sorgsam gepflegtes und stets warmgefahrenes Exemplar handelt. Auf die Idee, solch ein Motorrad zu drosseln, kommt eig immer nur eine ganz bestimmte Art Motorradfahrer, aber das ist nur meine eigene, bescheidene Meinung.
Ich dachte es kommt auf das bike selber drauf an nicht den Führerschein selbst. zumindest habe ich es überall so gelesen.
Nein. Es kommt auf den Führerschein an.
Ich darf alles fahren, Du nicht.
Sicher? Weil anscheinend hat der verkäufer seinen A2 erst 2-3 jahre hat und glaube kaum das er die jahre "illegal" gefahren ist.
Zitat:
@UnknownKing schrieb am 27. November 2020 um 07:12:04 Uhr:
Ich dachte es kommt auf das bike selber drauf an nicht den Führerschein selbst. zumindest habe ich es überall so gelesen.
Was heißt denn bei dir "überall"?
Das erste Google-Suchergebnis bei "Führerschein A2 was darf ich fahren" sagt schon klipp und klar dass es vom Führerscheinerwerb abhängig ist und nicht vom Fahrzeug.
Zitat:
@UnknownKing schrieb am 27. November 2020 um 07:27:43 Uhr:
Sicher? Weil anscheinend hat der verkäufer seinen A2 erst 2-3 jahre hat und glaube kaum das er die jahre "illegal" gefahren ist.
Man muss nach 2 Jahren A2 keine Aufstiegsprüfung machen sondern kann auch so weiterfahren. Heißt wenn er den Führerschein zB 2015 gemacht hat dann kann er durchaus bis ins Jahr 2020 legal mit der Maschine gefahren sein. Niemand zwingt einen dazu den A zu machen.
Zitat:
@UnknownKing schrieb am 27. November 2020 um 07:27:43 Uhr:
Sicher? Weil anscheinend hat der verkäufer seinen A2 erst 2-3 jahre hat und glaube kaum das er die jahre "illegal" gefahren ist.
Sicher.
Man darf jedes Motorrad drosseln (Leistung reduzieren) oder öffnen (Leistung steigern), fahren darf man es aber nur, wenn man die entsprechende Fahrerlaubnis hat. Logisch oder?
Zitat:
@UnknownKing schrieb am 27. November 2020 um 07:12:04 Uhr:
Ich dachte es kommt auf das bike selber drauf an nicht den Führerschein selbst. zumindest habe ich es überall so gelesen.
Früher war es halt erlaubt auch leistungsstärkere Motorräder zu drosseln. Daher gibt es für Führerscheine, die vor dem Stichtag ausgestellt wurden einen so genannten Bestandsschutz.
Leistungsgewicht spielt auch noch eine Rolle bei A2. Pro KW Leistung muss das Motorrad mindestens 5 kg wiegen. Bei 30 KW Leistung also mindestens 150 kg.
Gruß Christian
Man darf ein Motorrad auch drosseln, weil man dann geringere Versicherungsbeiträge zahlt. Der Grund für die Leistungsreduzierung ist egal. Es kommt darauf an, wann der A2 bestanden wurde
Wie schon gesagt wurde.
NEIN, nicht legal, wenn die Fahrerlaubnis nach dem 26.12.2016 gemacht wurde. Zusätzlich gilt der Bestandschutz (Für die Fahrerlaubnis, Nicht für das Bike) nur in Deutschland, sodass es im Ausland zu Problemen kommen kann/wird.
Eine R6 lässt sich, mit A2 (gemacht nach dem 26.12.2016), nur noch durch schieben legal bewegen, dass dann aber auch ungedrosselt, oder halt auf abgesperrtem Gelände.
Sicher ist, dass die R6 nicht Schuld hat, sondern der Fahrer.
Zitat:
@UnknownKing schrieb am 27. November 2020 um 06:13:02 Uhr:
Ich habe auf willhaben eine gedrosselte A2 R6 gesehen und Ich wollte fragen ob das überhaupt noch legal ist, ...
Ja, das drosseln ist noch legal. Zum Führen braucht man aber die Klasse A wenn du dieses Jahr erst den A2 gemacht hast (es wird nicht so ganz aus der Frage klar wann du den gemacht hast).
Zitat:
@UnknownKing schrieb am 27. November 2020 um 06:13:02 Uhr:
Jetzt stellt sich mir die frage, falls es legal ist, wäre es eine gute entscheidung eine 2006 mit 40k km zu kaufen für ~4500€ oder sollte ich lieber weiter umschauen nach anderen?
4'500 Euro sind dein Budget und du suchst Sportler oder Supersportler. Darf es auch ein Sporttourer sein?
Wenn Supersportler: Honda CBR 500 R könnte ins Beuteschema passen.
https://www.1000ps.de/gebrauchtes-motorrad-2521137-honda-cbr-500-r?...
Ist keine R6, aber dafür A2-konform. Die R6 gibt es auch in 2 Jahren noch - und so lange willst du mit dem Fahren ja nicht warten.
Grüße, Martin