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Frage zur Schadensbehebung nach Unfall

Audi A3 8P
Themenstarteram 16. Juni 2011 um 16:42

Erstmal Servus an alle.

Folgendes als ich heute aufm Firmengelände ausparken wollte hatt mich ein Arbeitskollege leider übersehen und ist mir in die linke Seite gefahren (siehe Bilder hoffe man kanns einigermaßen erkennen).

Beschädigt wurde dabei mein Kotflügel sowie die Tür (ziemlich verbeult und zerkratzt). Nun ist meine Frage kann mir jemand sagen wie der :) diesen Schaden behebt? Austauschen der besagten Teile oder ausbeulen, spachteln und neu lackieren?

Und wenn mir noch jemand ungefähr die Reparaturkosten für beide Fälle sagen könnte wäre ich auch glücklich um schon mal nen Anhaltspunkt zu haben.

Achja es handelt sich um nen A3 8P 2.0 TDI Baujahr 2004.

Schuldfrage ist bereits geklärt sowie Versicherungsdaten sind ausgetauscht.

Gruß Bert

Tür
Kotflügel
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16 Antworten
am 16. Juni 2011 um 18:35

Zitat:

Original geschrieben von Bert89

Folgendes als ich heute aufm Firmengelände ausparken wollte hatt mich ein Arbeitskollege leider übersehen und ist mir in die linke Seite gefahren

...

Schuldfrage ist bereits geklärt sowie Versicherungsdaten sind ausgetauscht.

schaeden im nicht oeffentlichen verkehrsraum werden in der regel 50/50 reguliert. richte dich also auf ueberraschungen ein, wenn die erste post der gegnerischen versicherung eintrifft.

 

gruesse vom doc

am 16. Juni 2011 um 18:42

Da wird sehr wahrscheinlich Kotflügel und Tür getauscht werden.

Ist einfacher und sinnvoller als die beschädigten Teile auszubeilen und abzuschleifen zum lackieren.

Sei froh, dass das hintere Seitenteil nicht getroffen wurde. ;)

Der Freundliche behebt den Schaden so wie du das möchtest !

Die Frage ist wie das ein möglicher Gutachter bewerten würde.

Wenn bei dir einer von dergegnerischen Versicherung kommen würde könntest du da von ausgehen dass der beide Teile für spachtelwürdig aufschreiben würde.

Meiner Meinung nach ist die Tür fällig und ein Fall für ein Neuteil und der Kotflügel hat zwar ne fiese Beule aber das kann man wohl

ordentlich beispachteln.

EDITH sagt :

Hab das zweite Bild erst jetzt gesehen, der Flügel ist auch fällig für den Austausch.

am 16. Juni 2011 um 18:48

Da wird nix mehr gespachelt. Selbst wenn man das Blech noch so gut ausbeult ist die Gefahr dass der ungleich dicke Spachtel schnell reisst zu groß.

Grundiertes Neuteil, Lackieren, fertig.

Zitat:

Original geschrieben von BrainRunner

Da wird nix mehr gespachelt. Selbst wenn man das Blech noch so gut ausbeult ist die Gefahr dass der ungleich dicke Spachtel schnell reisst zu groß.

Grundiertes Neuteil, Lackieren, fertig.

Ja klar, ich würde das auch austauschen.

Aber bei vielen Gutachtern ist das noch nicht angekommen.

Und wenn die Werkstatt dann nach Gutachten repariert kann man nicht einfach wahllos Blechteile austauschen die dann nicht bezahlt werden.

Aber hoffen wir mal dass das hier nicht der Fall sein wird.

am 16. Juni 2011 um 19:00

Dann kann man im Nachhinein bei platzendem Spachtel immerhin auf eine Instandsetzung pochen.. ;)

Themenstarteram 16. Juni 2011 um 19:17

So erstmal vielen dank für die Antworten.

Dann muss ich mal abklären ob auf unserem Firmengelände die STVO gilt. In meiner alten Firma war dies der Fall.

Naja bis auf einen kleinen Lackplatzer fehlt der Hinterseite eig nichts. Hab zumindest nix an Beulen entdecken können.

Ich dachte die Versicherung darf keinen "eigenen Gutachter" mehr stellen? Sondern es kommt immer ein unabhängiger Gutachter.

Weiß einer zufällig was die Reparatur kosten wird so ca?

Ich seh schon da kommt noch was auf mich zu....

Gruß Bert

Die gegnerische Versicherung wird dir einen eigenen Gutachter "empfehlen".

Du hast aber freie Gutachterwahl und kannst den Schaden bewerten lassen von wem du möchtest.

Bis zu einer Schadenhöhe von ca. 1500 € reicht meistens auch ein KV vom Freundlichen.

In deinem Fall ( Austausch Kotflügel + Tür inkl. Lackierung sowie beilackieren vom Seitenteil inkl. Montage von allem ) denke ich schon dass wir uns da Richtung 2000€ bewegen.

Fahre mal zum Audizentrum und frage mal nach ob die bei sowas noch nen KV machen würden oder gleich einen Gutachter empfehlen.

Themenstarteram 16. Juni 2011 um 19:44

jo werd mal morgen bei meinem freundlichen vorbei fahren und nachfragen was der zu dem Schaden meint.

Ok so um die 2000€ hört sich schon besser an als das was ich jetzt vermutet hätte.

Und sollte die Schadensregulierung wirklich 50/50 betragen muss leider Gottes die Vollkasko herhalten.

Nochmals vielen Dank für die Antworten

Gruß Bert

am 17. Juni 2011 um 7:43

Zitat:

Original geschrieben von Bert89

So erstmal vielen dank für die Antworten.

Dann muss ich mal abklären ob auf unserem Firmengelände die STVO gilt. In meiner alten Firma war dies der Fall.

Die StVO gilt grundsätzlich solange kein

Beschränkungswille

- Der Wille des Verfügungsberechtigten ungewollten Personen- oder Fahrzeugverkehr auszuschließen. Er muss durch Schilder oder sonstige Vorkehrungen erkennbar sein

Beschränkungsvorkehrungen

- z.B: Schranken, Zäune, Mauern, Hecken, Parkausweise,

Vorkehrungen sind entbehrlich, wenn sich die Nichtöffentlichkeit ohne weiteres bereits aus der Lage oder der Gestaltung der Anlage erkennen lässt.

Beschränkungskontrolle

- Das ist jede wirksame Vorkehrung, wie Einlasskontrollen, technische Überwachung, persönliche Überwachung

 

Klär das aber nochmal mit deinem Arbeitgeber und wenn das ganze über einen Anwalt läuft nochmal mit deinem Anwalt. Die juristische Sichtweise kann sich dem logischen oft entziehen und oft abweichen von der allgemeinen Empfindung.

Themenstarteram 17. Juni 2011 um 8:18

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Die StVO gilt grundsätzlich solange kein

 

Beschränkungswille

 

- Der Wille des Verfügungsberechtigten ungewollten Personen- oder Fahrzeugverkehr auszuschließen. Er muss durch Schilder oder sonstige Vorkehrungen erkennbar sein

 

Beschränkungsvorkehrungen

- z.B: Schranken, Zäune, Mauern, Hecken, Parkausweise,

 

Vorkehrungen sind entbehrlich, wenn sich die Nichtöffentlichkeit ohne weiteres bereits aus der Lage oder der Gestaltung der Anlage erkennen lässt.

 

Beschränkungskontrolle

 

- Das ist jede wirksame Vorkehrung, wie Einlasskontrollen, technische Überwachung, persönliche Überwachung

 

 

Klär das aber nochmal mit deinem Arbeitgeber und wenn das ganze über einen Anwalt läuft nochmal mit deinem Anwalt. Die juristische Sichtweise kann sich dem logischen oft entziehen und oft abweichen von der allgemeinen Empfindung.

Nunja unsere Firma ist komplett umzäunt und die Tore lassen sich auch nur mit einem Chip oder Schlüssel öffnen um das betreten von fremden Personen zu Verhindern da bei uns Militärfahrzeuge rumstehen. Ob die STVO bei uns gilt, kann ich immoment leider meinen Chef nicht fragen da er erst am Montag wieder im Haus ist.

 

War aber bei meiner alten Firma auch so, komplett umzäunt und an der Einfahrt ist man auch nur mit einem Parkausweis und Mitarbeiterausweis vorbeigekommen dort hatt die STVO gegolten.

 

Naja heut gehts erstmal zu Audi damit sich der :) mal meinen Schaden anschauen kann und ob ein Gutachter von nöten ist oder ob ein KV für die Versicherung ausreicht.

 

Beim Anwalt war ich bisher noch nicht... denke auch nicht das dies von Nöten sein wird.

Werd mich dann nochmal melden was beim :) und mit der STVO rausgekommen ist.

 

Gruß Bert

am 17. Juni 2011 um 8:48

Die Frage ist im Versicherungs-Forum viel besser aufgehoben: http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

Zitat:

Original geschrieben von Bert89

Ich dachte die Versicherung darf keinen "eigenen Gutachter" mehr stellen? Sondern es kommt immer ein unabhängiger Gutachter.

Die Versicherung kann genauso wie du jederzeit einen eigenen Gutachter bestellen. Nur das du deinen auch selber bezahlen musst. Erst wenn der Schaden eine gewisse Höhe übersteigt kannst du auch den Gutachter und seine Kosten dem Schaden zurechnen. Ich empfehle dir dringend immer mit der Versicherung zu sprechen. Lieber einmal mehr sprechen als einmal zu wenig ! Ich vermute aber das deine Schadenhöhe für die Abwicklung per KV zu hoch ist.

Themenstarteram 17. Juni 2011 um 12:36

So komm grad vom :). Leider war deren Sachbearbeiter verhindert sodass er sich des Auto nicht anschaun konnte. Habe allerdings einen Termin für nächsten Freitag bekommen da wird dann erstmal mein Schaden beurteilt ist dieser über 750€(Bagatellschaden) wird ein Gutachter hinzugezogen.

Die Kosten für das Gutachten übernimmt die gegnerische Versicherung, wurde mir auch am Telefon von der Versicherung mitgeteilt und zugesichert.

Und ich kann Entscheiden ob mir die gegnerische Versicherung einen Gutachter zur Seite stellt oder ob mein :) diesen beauftragt.

Schadensregulierung beträgt in diesem Fall, da wir beide auf nem Firmengelände (gilt die STVO) Rückwärts gefahren sind, 50/50. Die restlichen 50% wird dann meine Vollkasko übernehmen.

@Girks hab heute den ganzen Vormittag nichts anderes gemacht als mit den beiden Versicherungen zu telefonieren ;)

Wann kommt dein RS3?

Gruß Bert

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