- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Frage zur Schadensregulierung bzw. Sonderkündigungsrecht [Cosmosdirekt]
Frage zur Schadensregulierung bzw. Sonderkündigungsrecht [Cosmosdirekt]
Hallo zusammen,
ich bin neu hier, daher sorry, falls ich mit einer typischen Anfänger-Frage um die Ecke komme...
Im November 2016 hatte ich einen Auffahrunfall. Schuldfrage eindeutig: Ich!
Den Schaden habe ich auch gleich meiner Versicherung (Cosmosdirekt - Haftpflicht) gemeldet...
Seither habe ich, zu meinem Schaden, nichts mehr von der Versicherung gehört.
Gestern bekam ich allerdings die Beitragsanpassung für 2017, da ich ja auf Grund des Schadens neu in der S/F-Klasse eingestuft werde.
In meiner neuen S/F-Klasse wäre ich jetzt bei einer anderen Versicherung günstiger dran, als bei der Cosmosdirekt.
Dementsprechend wollte ich mich bzgl. des Sonderkündigungsrechts mal schlau machen.
Dabei bin ich auf folgende Zeilen gestoßen: "Im Schadenfall haben Sie und Ihr Versicherer ein Sonderkündigungsrecht (außerordentliche Kündigung). Die Kündigung Ihres kompletten Vertrags muss innerhalb von einem Monat nach der Schadenabwicklung erfolgen"
Wie definiert sich denn aber die Schadenabwicklung?
Bekomme ich darüber eine Info oder ähnliches?
Alles was ich bisher zu meinem Schaden bekommen habe, war lediglich die Beitragserhöhung auf Grund meines Schadens und damals (als ich den Schaden online meldete) eine Email, dass es auf Grund hoher Arbeitsbelastung zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Müsste ein Brief bzgl. der Schadensregulierung nicht schon längst raus sein, da der Schaden ja schon im November 2016 war?
Oder kann es durchaus auch vorkommen, dass es sich so lange hinzieht und die Beitragserhöhung trotzdem schon mal los getreten wird?
Oder stehe gar ich in der Info-Pflicht bzgl. der Schadenregulierung nachzufragen und der damit beginnenden (Sonder-)Kündigungsfrist?
Danke schon mal im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Eine Belastung des SF erfolgt schon bevor, die Schadensregulierung abgeschlossen ist
Ähnliche Themen
15 Antworten
Diese Monatsfrist beginnt mit der Mitteilung an Dich, dass der Schaden so und so reguliert wurde. Wenn Du sowas noch nicht bekommen hast, dann kannst Du derzeit selbst vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Schadensregulierungen dauern zwischen 2 Wochen und mehreren Jahren. Also immer schön locker bleiben.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Januar 2017 um 11:53:32 Uhr:
Diese Monatsfrist beginnt mit der Mitteilung an Dich, dass der Schaden so und so reguliert wurde. Wenn Du sowas noch nicht bekommen hast, dann kannst Du derzeit selbst vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Schadensregulierungen dauern zwischen 2 Wochen und mehreren Jahren. Also immer schön locker bleiben.
Danke für deine Antwort!
...also, dass der Schaden reguliert wurde (was auch immer das Ergebnis ist)?
Könnte das aber nicht auch bedeuten, dass die Frist noch nicht mal angelaufen ist?
Mein Problem ist, dass ich den Unfallgeschädigten nicht erreichen kann. Sonst hätte ich natürlich erstmal nachgefragt, ob sich denn schon was bei ihm getan hat.
Richtig, die ist noch nicht mal angelaufen.
Wenn es Personenschaden gab wäre es anständig, sich nach dem Befinden zu erkundigen. Bei Sachschäden ... naja, muss man nicht machen.
Um ein bessere Rückstufung bei einer anderen Gesellschaft zu bekommen, darf der bisherige Vertrag noch nicht neu eingestuft worden sein. Wenn der bisherige Vertrag Ablauf 01.01. hat, würde dir das Sonderkündigungsrecht hinsichtlich einer besseren Rückstufung nicht weiterhelfen, da die Rückstufung schon wirksam wurde.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Januar 2017 um 12:05:38 Uhr:
Richtig, die ist noch nicht mal angelaufen.
Wenn es Personenschaden gab wäre es anständig, sich nach dem Befinden zu erkundigen. Bei Sachschäden ... naja, muss man nicht machen.
Nein nein, Personenschäden gab es Gott sei Dank keine. Lediglich Blech bzw. Plastik
Wenn die Schadensregulierung noch nicht abgeschlossen ist, hätte aber noch keine andere Einstufung erfolgen dürfen.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 18. Januar 2017 um 12:10:03 Uhr:
Um ein bessere Rückstufung bei einer anderen Gesellschaft zu bekommen, darf der bisherige Vertrag noch nicht neu eingestuft worden sein. Wenn der bisherige Vertrag Ablauf 01.01. hat, würde dir das Sonderkündigungsrecht hinsichtlich einer besseren Rückstufung nicht weiterhelfen, da die Rückstufung schon wirksam wurde.
Ich hatte die neue Einstufung im Vergleich bereits berücksichtigt.
Der Schaden hat mich rückwirkend zum 01.01 auf S/F 1/2 gestuft
In diesem Vergleich wäre die AdmiralDirekt ca. 100€ günstiger im Jahr.
Zitat:
@UliBN schrieb am 18. Januar 2017 um 12:35:08 Uhr:
Wenn die Schadensregulierung noch nicht abgeschlossen ist, hätte aber noch keine andere Einstufung erfolgen dürfen.
...genau das ging mir nämlich auch durch den Kopf
Eine Belastung des SF erfolgt schon bevor, die Schadensregulierung abgeschlossen ist
Zitat:
@UliBN schrieb am 18. Januar 2017 um 12:35:08 Uhr:
Wenn die Schadensregulierung noch nicht abgeschlossen ist, hätte aber noch keine andere Einstufung erfolgen dürfen.
Doch, nach schadensmeldung wird zur nächsten Hauptfälligkeit schlechter gestuft. Wenn nicht reguliert wird nach 3 Jahren, wird die SFR wieder angepasst.
Es ist ja ein schaden entstanden. Ruf bei deiner Versicherung an. und frag ob du jetzt schon wechseln kannst. Ging bei mir auch, war aber bei der Admiraldirekt.
und da du jetzt eine Beitragserhögung hast, kannste doich jetzt eh noch kündigen oder nicht?
Ups, stimmt.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 18. Januar 2017 um 16:13:57 Uhr:
Es ist ja ein schaden entstanden. Ruf bei deiner Versicherung an. und frag ob du jetzt schon wechseln kannst. Ging bei mir auch, war aber bei der Admiraldirekt.
und da du jetzt eine Beitragserhögung hast, kannste doich jetzt eh noch kündigen oder nicht?
Genau deswegen bin ich ja hier gelandet...
Gestern habe ich bei der Cosmosdirekt angerufen und mein Glück gesucht. Und bei der Suche ist es auch geblieben -.-
Der nette Mann an der Hotline (Zentrale?) konnte mir nicht weiter helfen und leitete mich an die Schadensabteilung weiter. Die bemühte Dame verstand überhaupt nicht, was ich überhaupt von ihr wollte "aber wir werden doch den Schaden auch an Ihre neue Versicherung weiterleiten, wenn sie wechseln"... Außerdem sei ihr nicht bekannt, warum ich die Versicherung wechseln könnte, "...nur weil ich jetzt auf Grund eines Schadens hochgestuft werde"... "es ist doch logisch, dass dann der Beitrag steigt"...
Kein Spaß...
Es war zum verzweifeln!!!
Bzgl meines Anliegens habe ich mich dann per Mail an die Cosmosdirekt gewandt und warte jetzt gespannt die Antwort ab.
Von daher, vielen Dank für eure Infos!!
Nun ja ... die cosmos wird Dich natürlich nicht dahingehend beraten wollen, wie Du dich bei denen am besten Verabschieden kannst. Die wollen schließlich den Schaden möglichst auch bei Dir wieder reinholen, zumindest zum Teil.