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Frage zur Zahlung des Gutachtens

Themenstarteram 15. Januar 2009 um 16:48

Hallo,

ich hatte einen Unfall und der Unfall befindet sich in Klärung (wird wohl vor Gericht enden, Gegner hat Bussgeldbescheid abgelehnt und Einspruch erhoben). NAch dem Rat meiner Anwältin wurde ein Gutachten erstellt (Schadenswert: ca. 3700 €) und der Wagen wurde auch repariert (Rechnung über 4500 €). Beides wurde der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt, welche aber logischerweise nicht zahlt bevor der Fall klar ist.

Nun habe ich heute vom TÜV Rheinland eine Mahnung für die Gutachterkosten über 500 Euro erhalten. Laut Aussage des TÜV Gutachters beim Gutachten hat er gesagt, dass ich durch die Abtretungserklärung an die gegnerische Versicherung das Gutachten erstellen lassen kann und wenn dann der Unfall noch in Klärung ist, es wohl auch erstmal auf Eis gelegt wird, bis die Schuldfrage geklärt ist.

Was kann ich jetzt tun? Wenn ich das Gutachten selber zahle und dann der Unfall geklärt ist, bekomme ich z.b. bei SChuld des Gegners wahrscheinlich die Kosten zurück, oder? Wie sieht es aber aus, wenn die Schuld 50:50 geteilt wird (oder 30:70), kann meine Versicherung dann z.b. die Übernahme der Teilkosten verwehren (mein VK muss ja dann teilweise meinen Schaden regulieren und ich bleibe auf den Kosten sitzen?

Beste Antwort im Thema
am 16. Januar 2009 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zu den Quotenbevorrechtigen Positionen gibt es einen Merksatz.

 

Qoutenbevorrechtigt sind alle Positionen "die das Blech berührt haben"

 

Hieraus ergibt sich, dass die Selbstbeteiligung (Teil der Reparaturkosten), die Wertminderung und auch die Sachverständigenkosten Berücksichtigung finden. 

 

Es ist hierbei unerheblich welcher Sachverständige das Gutachten erstellt hat.

@Dellenzaehler

So, so und was ist, wenn der Sachverständige das Fahrzeug bei der Besichtigung überhaupt nicht berührt hat :D

 

@TE

Wenn dir deine Anwältin bereits schon jetzt sagen kann, das dich ein Mitverschulden ab 30% aufwärts trifft, dann nimm deine Vollkaskoversicherung in Anspruch. Die werden deinen Fahrzeugschaden abzgl. der Selbstbeteiligung regulieren und deine größte Sorge bist du vorerst los.

 

Verbleibt für dich "nur" noch die Selbstbeteiligung und die Sachverständigengebühren.

 

Nun hat der Haftpflichtversicherer zwei Anspruchsgegner, dich mit deiner Selbstbeteiligung und den Sachverständigengebühren und deinen Kaskoversicherer mit seinen Aufwendungen für den ersetzten Fahrzeugschaden.

 

Das Qutenvorrecht befasst sich nun mit der Frage, wie die zu erbringende Leistung des Haftpflichtversicherers zwischen dem Geschädigten (dir) und dem Kaskoversicherer aufzuteilen ist.

 

Nun gibt es quotenbevorrechtigte Schadenpositionen und dazu zählen, wie von Dellenzaehler bereits aufgeführt, deine Selbstbeteiligung und auch die Sachverständigengebühren. Diese Positionen werden zunächst vom Haftpflichtversicherer ausgeglichen und nur der Rest geht an den Kaskoversicherer.

 

Lass mich das in Zahlen ausdrücken:

Reparaturkosten 4.500 Euro

Sachverständigenkosten 500 Euro

Gesamtschaden 5.000 Euro

Selbstbeteiligung 500 Euro

 

Nimmst du deine Kaskoversicherung in Anspruch, erhälst du von dieser 4.000 Euro (Reparaturkosten abzgl. Selbstbeteiligung)

 

Bleibt für dich ein Schaden von 1.000 Euro (500 Euro Selbstbeteiligung und 500 Euro Sachverständigengebühren)

 

Angenommen, die Schuldfrage wird mit 70% zu deinen Ungunsten entschieden, dann hat der Haftpflichtversicherer 30% des Gesamtschadens von 5.000 Euro zu bezahlen und das wären in diesem Fall 1.500 Euro. Diese 1.500 Euro wären dann zwischen dir und deiner Kaskoversicherung aufzuteilen.

 

Nun erhälst du nach dem Quotenvorrecht erst einmal deine beiden Positionen vom Haftplichtversicherer erstattet und der Rest geht an deinen Kaskoversicherer.

 

Da selbst bei der gering angenommenen Quote dein Schaden in voller Höhe gedeckt ist, brauchst du eigentlich nur dann einen Prozess mit dem Haftpflichtversicherer führen, wenn du (und deine Anwältin) der Auffassung bist, völlig schuldlos zu sein und ein Prozess auch nicht verloren gehen kann.

 

Ist dir eine Teilschuld sicher, gehe den Weg über die Kaskoversicherung. Der Rest wird vom Haftpflichtversicherer dann auch umgehend bezahlt und mach dir über die Quote letzlich keine Gedanken - da sollen sich der Haftpflicht- und Kaskoversicherer einigen (die das auch ganz ohne Einschaltung eines Gerichtes können).

 

 

 

 

 

 

 

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8 Antworten

Hallo Soopaman.

gegenüber dem Sachverständigen hast Du eine Sicherungsabtretung unterzeichnet. D.h. nichts anderes, als dass Du den Versicherer anweist, direkt an den Sachverständigen zu zahlen, sofern Sie denn leisten muss. Der Sachverständige kann von Dir die Zahlung der Gebühren verlangen.

Hinsichtlich der Kosten für das Gutachten musst Du mit Deinem VK-VR klären, ob er die Kosten trägt. Manche VR akzeptieren nur eigene SV.

Du hast jedoch die Möglichkeit, über das sog. Quotenvorrecht Deinen kompletten Schaden ersetzt zu bekommen, sofern eine Haftungsteilung erfolgt.

Eine genaue Erklärung zum Thema würde den Rahmen sprengen. Wie Du schreibst, wirst Du anwaltlich vertreten. Insofern frag einfach Deine Anwältin. Wenn Sie im Versicherungsrecht fit ist, müsste Sie´s wissen.

Gruß

Alex

Themenstarteram 15. Januar 2009 um 23:02

Danke für die Info.

Bisher habe ich meine VK ja noch nicht in Anspruch genommen, die Rechnung der Reparatur ist ja noch nicht beglichen.

Meine Versicherung hat damals geschrieben, dass sie nur nach Zustimmung die Kosten des Gutachtens tragen, allerdings musste ich dies bei der Höhe des Schadens ja erstellen lassen, um auch meine Forderungen darzulegen.

Werde morgen mal die Anwältin anrufen und fragen wie ich jetzt hier verfahren soll und wohl auch meine Versicherung ansprechen was die sagen.

Möchte zwar ungern selber zahlen, da ich wohl dann hinterher schauen kann wie ich die Kosten des Gutachtens wieder zurück erhalte und dann auch noch meine Selbstbeteiligung für die VK zahlen darf wenn meine Ver. aufgrund der eventuellen Schadenteilung einspringen muss.

Du bist nun einmal der Auftragger und bist dem Sachverständigen gengebüber zum Ausgleich des Honorars verpflichtet. 

 

sportec A4 hat dir aber einen sehr guten Hinweis gegeben. 

 

Das sogenannte Quotenvorrecht.

 

Bei dieser kombinierten Abrechnung aus der Haftpflicht und deiner Kaskoversicherung kann der Schaden für dich zur Zufriedenheit reguliert werden. 

 

Zu den Quotenbevorrechtigen Positionen gibt es einen Merksatz.

 

Qoutenbevorrechtigt sind alle Positionen "die das Blech berührt haben"

 

Hieraus ergibt sich, dass die Selbstbeteiligung (Teil der Reparaturkosten), die Wertminderung und auch die Sachverständigenkosten Berücksichtigung finden. 

 

Es ist hierbei unerheblich welcher Sachverständige das Gutachten erstellt hat.

 

Bei der Abrechnung nach Quotenvorecht kann deine Versicherung die Rechnung des Sachverständigen nicht außer Acht lassen. Das wäre mir zumdindest völlig neu.

 

Die Aussage deiner Versicherung bezieht sich sicherlich auf den Umstand, dass du nur einen Kaskoschaden meldest. Und da wäre die Versicherung weisungsbefugt und bestimmt auch den Sachverständigen den Sie dann auch bezahlt.

 

Wen du möchtest, kann ich dir anhand eines Beispiel das Quotenvorrecht erklären. Ich bin aber darin nicht der Vollprofi, weil es mich eigentlich als Sachverständiger nicht tangiert, aber man sollte schon in den Grundzügen wissen wie das funktionert.

 

Gruß

 

Delle    

Themenstarteram 16. Januar 2009 um 8:55

Hallo Delle,

danke für die ausführliche Antwort. Leider verstehe ich als Laie das Quotenvorrecht nicht so ganz, besonders stellt sich hier die Frage welche Versicherung dann die Zahlung leistet? Bisher ist ja die Schuldfrage nicht geregelt.

Denek meine Anwältin dürfte hier auch entsprechendes Wissen haben, leider ist sie wohl erst nächste Woche wieder gesund.

am 16. Januar 2009 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zu den Quotenbevorrechtigen Positionen gibt es einen Merksatz.

 

Qoutenbevorrechtigt sind alle Positionen "die das Blech berührt haben"

 

Hieraus ergibt sich, dass die Selbstbeteiligung (Teil der Reparaturkosten), die Wertminderung und auch die Sachverständigenkosten Berücksichtigung finden. 

 

Es ist hierbei unerheblich welcher Sachverständige das Gutachten erstellt hat.

@Dellenzaehler

So, so und was ist, wenn der Sachverständige das Fahrzeug bei der Besichtigung überhaupt nicht berührt hat :D

 

@TE

Wenn dir deine Anwältin bereits schon jetzt sagen kann, das dich ein Mitverschulden ab 30% aufwärts trifft, dann nimm deine Vollkaskoversicherung in Anspruch. Die werden deinen Fahrzeugschaden abzgl. der Selbstbeteiligung regulieren und deine größte Sorge bist du vorerst los.

 

Verbleibt für dich "nur" noch die Selbstbeteiligung und die Sachverständigengebühren.

 

Nun hat der Haftpflichtversicherer zwei Anspruchsgegner, dich mit deiner Selbstbeteiligung und den Sachverständigengebühren und deinen Kaskoversicherer mit seinen Aufwendungen für den ersetzten Fahrzeugschaden.

 

Das Qutenvorrecht befasst sich nun mit der Frage, wie die zu erbringende Leistung des Haftpflichtversicherers zwischen dem Geschädigten (dir) und dem Kaskoversicherer aufzuteilen ist.

 

Nun gibt es quotenbevorrechtigte Schadenpositionen und dazu zählen, wie von Dellenzaehler bereits aufgeführt, deine Selbstbeteiligung und auch die Sachverständigengebühren. Diese Positionen werden zunächst vom Haftpflichtversicherer ausgeglichen und nur der Rest geht an den Kaskoversicherer.

 

Lass mich das in Zahlen ausdrücken:

Reparaturkosten 4.500 Euro

Sachverständigenkosten 500 Euro

Gesamtschaden 5.000 Euro

Selbstbeteiligung 500 Euro

 

Nimmst du deine Kaskoversicherung in Anspruch, erhälst du von dieser 4.000 Euro (Reparaturkosten abzgl. Selbstbeteiligung)

 

Bleibt für dich ein Schaden von 1.000 Euro (500 Euro Selbstbeteiligung und 500 Euro Sachverständigengebühren)

 

Angenommen, die Schuldfrage wird mit 70% zu deinen Ungunsten entschieden, dann hat der Haftpflichtversicherer 30% des Gesamtschadens von 5.000 Euro zu bezahlen und das wären in diesem Fall 1.500 Euro. Diese 1.500 Euro wären dann zwischen dir und deiner Kaskoversicherung aufzuteilen.

 

Nun erhälst du nach dem Quotenvorrecht erst einmal deine beiden Positionen vom Haftplichtversicherer erstattet und der Rest geht an deinen Kaskoversicherer.

 

Da selbst bei der gering angenommenen Quote dein Schaden in voller Höhe gedeckt ist, brauchst du eigentlich nur dann einen Prozess mit dem Haftpflichtversicherer führen, wenn du (und deine Anwältin) der Auffassung bist, völlig schuldlos zu sein und ein Prozess auch nicht verloren gehen kann.

 

Ist dir eine Teilschuld sicher, gehe den Weg über die Kaskoversicherung. Der Rest wird vom Haftpflichtversicherer dann auch umgehend bezahlt und mach dir über die Quote letzlich keine Gedanken - da sollen sich der Haftpflicht- und Kaskoversicherer einigen (die das auch ganz ohne Einschaltung eines Gerichtes können).

 

 

 

 

 

 

 

Themenstarteram 19. Januar 2009 um 7:40

Danke für die ausführliche Erklärung.

Was ich aber nicht ganz verstehe, ist wenn ich zu 70% den Schaden begleichen muss, bzw. meine Vollkasko, warum werden dann die 30% des Gegners (was seine Haftpflicht zahlen muss), auf meine Kasko und mich umgerechnet?

Also müsste ich dann nach dem Quotenvorrecht nach Deiner Rechnung 750 Euro bezahlen (+plus halt die Hochstufung)?

Wird denn ein Gutachten nie von der eigenen VK getragen? Also bleibe ich hier auf jeden Fall auf den Kosten sitzen?

die Frage ist, ob ich jetzt das Geld selber überweisen soll an den Gutachter?

Geklärt ist leider noch gar nichts, da bisher wohl die Zeugenaussagen nicht vorliegen.

Themenstarteram 19. Januar 2009 um 13:35

Nachtrag: Meine Anwältin ist diese Woche wohl auch noch krank. Jetzt übernimmt ein anderer aus der Kanzlei die Vertretung, der aber normal auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Wahrscheinlich kann der mir wohl jetzt auch keine fundierte Aussage geben, ob ich das Gutachten jetzt erstmal aus eigener Tasche zahlen muss, bzw. was ich sonst machen kann.

Quotenvorrecht ist mir jetzt auch etwas klarer geworden, allerdings steht bei mir ja wirklich noch alles in den Sternen und ich kann nichts wegen Mitschuld sagen (laut Polizei und Zeugen und Anwalt bin ich unschuldig).

Ich hab keine Lust jetzt die nächste Mahnung für das Gutachten zu bekommen. Waren zwar jetzt nur 2,50 Euro Mahngebuehren, aber trotzdem nicht schoen.

Zur Not werde ich nochmal schauen, ob ich ueber die tel. Beratung meiner RSV Infos bekomme.

edit: Der TÜV sagte gerade, dass mein Anwalt was zu dem Fall schreiben soll und die Rechnung dann aus Mahnstop geht, also erstmal ist dann alles ok.

hallo nur mal kurz u. knapp.

Du zahlst als Auftraggeber des Gutachtens dieses an den Gutachter.

Dann reichst du das Gutachten mit der Rechnung mit deiner Schadenmeldung bei deiner Versicherung ein- mit dem Hinweis das hier Mithaftung bei der Vers. des Unfallgegners geltend gemacht wird.

Du bittest den Schaden gem. Rechnung zu erstatten, nebst Kosten für das Gutachten- abzügl. der vereinbarten SB.

Dann machst du beim Unfallgegener die SB und den Nutzungsausfall zuzügl. Unkosten geltend. Du erhälst die SB voll, nach Quotenvorrecht, die anderen beiden Positionen anteilig nach der Haftungsquote deines Gegners.

der Regress der beiden Versicherer untereinander braucht dich nicht mehr zu kümmern-

alle Klarheiten beseitigt...

grüsse hns-ptr

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