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Fragen nach Unfall (Rückwärts) auf Parkplatz

Themenstarteram 26. Dezember 2014 um 17:21

Hallo zusammen

Heute ist es passiert. Auf der Autobahnraststätte ist ein Auto vor mir mir Rückwärts reingefahren. Er hatte nicht geschaut und ist mir (stehend) in Schrittgeschwindigkeit reingefahren. Der Fahrer hat gleich seine Schuld eingesehen. Ich habe die Versicherung verständigt (von mir). Bei seiner war niemand da. Hab das telefonische übernommen weil der Unfallgegner kein deutsch oder nur schlecht sprach. Wir haben die Daten ausgetauscht und die Versicherungskarten. Bei seinem Auto war nichts sichtbar. Bei mir das Kennzeichen verbogen und der KZ Halter aufgebrochen. Ansonsten ist optisch nichts feststellbar gewesen.

Nun meine Frage:

Ich muss ja noch seine Versicherung verständigen oder? Oder ist muss das nur der Unfallgegner. Meine Versicherung hat schon eine Vorgangsnummer angefertigt.

Morgen schaffe ich es schlecht in die Werkstatt. Reicht es wenn ich am Montag hin gehe bzw. für Montag einen Termin ausmache um nachschauen zu lassen ob nicht mehr kaputt ist?

Wie läuft das ganze mit den Rechnungen? Muss ich alles vorschießen oder läuft das ganze über die Versicherung bzw. dem Unfallgegner?

Bin für jeden Tip dankbar. Ist mein erstes mal. Nicht dass ich was vergesse und dann auf evtl. Kosten sitzen bleibe.

Danke

Beste Antwort im Thema

Hier ging es Anfangs mal um ein verbogenes Kennzeichen und einen gebrochenen Kennzeichenhalter ..... und mittlerweile um Gutachter, Mietwagen und Anwalt?

Da braucht man sich aber nicht wundern, wenn die Versicherungen immer teurer werden. :rolleyes:

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Zitat:

@Rotti1975 schrieb am 26. Dezember 2014 um 18:21:44 Uhr:

Hallo zusammen

Heute ist es passiert. Auf der Autobahnraststätte ist ein Auto vor mir mir Rückwärts reingefahren. Er hatte nicht geschaut und ist mir (stehend) in Schrittgeschwindigkeit reingefahren. Der Fahrer hat gleich seine Schuld eingesehen. Ich habe die Versicherung verständigt (von mir). Bei seiner war niemand da. Hab das telefonische übernommen weil der Unfallgegner kein deutsch oder nur schlecht sprach. Wir haben die Daten ausgetauscht und die Versicherungskarten. Bei seinem Auto war nichts sichtbar. Bei mir das Kennzeichen verbogen und der KZ Halter aufgebrochen. Ansonsten ist optisch nichts feststellbar gewesen.

Nun meine Frage:

Ich muss ja noch seine Versicherung verständigen oder? Oder ist muss das nur der Unfallgegner. Meine Versicherung hat schon eine Vorgangsnummer angefertigt.

Das ist eigentlich die Aufgabe deines Unfallgegners. Der sollte die Versicherung so bald wie möglich anrufen und dir dann die Vorgangsnummer mitteilen. Geschieht das nicht, kann es natürlich nicht schaden, wenn du es selbst tust. Solange die Versicherung des Unfallverursachers nix weiß, wirst du auch kein Geld sehen...

Zitat:

Morgen schaffe ich es schlecht in die Werkstatt. Reicht es wenn ich am Montag hin gehe bzw. für Montag einen Termin ausmache um nachschauen zu lassen ob nicht mehr kaputt ist?

Normalerweise ja. Vor allem da es ja nicht so klingt, dass es ein Riesenschaden ist.

Zitat:

Wie läuft das ganze mit den Rechnungen? Muss ich alles vorschießen oder läuft das ganze über die Versicherung bzw. dem Unfallgegner?

Das würde ich bei der Versicherung fragen. Viele Werkstätten bieten da einen Service aus einer Hand an, kümmern sich auch um Gutachter und Leihwagen. Der Vorteil ist dann auch, dass es ein Gutachter ist, der nicht direkt von der zahlungspflichtigen Versicherung beauftragt wurde.

Genau dieser Vorgang ist einfacher, sobald du die Schadensnummer des Unfallsgegners hast.

1.) Er muss seine Versicherung verständigen, dass er einen Unfall verursacht und Schaden an deinem Fahrzeug angerichtet hat. Das ist nicht deine, das ist seine Aufgabe. Du kannst aber natürlich deine Ansprüche an seine Versicherung auch geltend machen, das benimmt dir niemand. Warum deine Versicherung eine Vorgangsnummer angelegt hat ist mir unverständlich, bei dem geschilderten Sachverhalt ist der Fall klar - seine Schuld, seine Versicherung legt den Vorgang an und du wickelst den Schadensfall über deren Vorgangsnummer ab...

2.) Montag reicht natürlich auch noch. Wenn du von der gegnerischen Versicherung die Schadensanerkennung hast kannst du das alles auch über die Werkstatt abwickeln lassen (Kostenvoranschlag, Bilder etc.) und hast selbst keinen Papierkram. Bei Bagatellschäden verzichten die Versicherungen meist auf ein eigenes Gutachten. Ob das bei dir der Fall ist keine Ahnung, so ein lackierter Stossfänger kann selbst bei kleinen Auffahrern ohne grosse andere Schäden ziemlich teuer werden...

3.) Wie gesagt, er meldet den Unfall seiner Versicherung, du bekommst von denen die Schadensübernahme und kannst damit den Schaden direkt von der Werkstatt mit der Versicherung abrechnen lassen, dann hast du gar keinen Papierkram. Oder die faxen die Schadensübernahme direkt an die Werkstatt, noch besser. Das dauert aber natürlich alles ein paar Tage bis 2 Wochen, vor Neujahr wird das jetzt nix mehr.

Ist natürlich alles der Optimalfall wenn die Sache 100% klar ist und seine Versicherung nicht rumzickt und sich vor Zahlung drücken will. Bei kleinen Bagatellschäden läuft das aber normalerweise immer problemlos.

Viel Glück.

Themenstarteram 26. Dezember 2014 um 17:43

Vielen Dank

Also muss ich mit seiner Versicherung nichts mehr klären. Er wusste selber nicht was zu machen ist. Wohnt erst seit 2 Jahren in Deutschland.

Also rufe ich morgen die Werkstatt an und mache einen Termin aus. Er ist in der Pflicht mir bzw. die Versicherung mir die Vorgangsnummer zuzusenden oder?

Ich habe bei der Versicherung von mir nach dem Auffahrunfall angerufen und den Fall geschildert. Der Mitarbeiter am Telefon hat alles aufgenommen (auch dass der Gegner mir reingefahren ist) und dann die Nummer übers Telefon gegeben. Am Telefon meinte er ich soll die Zurich selbst noch anrufen. Jedoch war dort heute keiner errreichbar bzw. der Vermittler auf der Visitenkarte der Versicherung.

Würdet ihr morgen zusätzlich noch anrufen? Ich weiß nicht ob der Unfallgegner mich 100%ig verstanden hat, dass er selber auch dort anrufen muss. Nicht dass er nichts macht.

PS: sichtbar ist nur das Schild und der KZ Halter leicht kaputt. Aber bei den ganzen Sensoren sollte man schon schauen. War zwar nur Schrittgeschwindigkeit, aber ein X3 macht an einem A3 schon bissl Schaden :)

Zitat:

@Rotti1975 schrieb am 26. Dezember 2014 um 18:43:07 Uhr:

Vielen Dank

Also muss ich mit seiner Versicherung nichts mehr klären. Er wusste selber nicht was zu machen ist. Wohnt erst seit 2 Jahren in Deutschland.

Also rufe ich morgen die Werkstatt an und mache einen Termin aus. Er ist in der Pflicht mir bzw. die Versicherung mir die Vorgangsnummer zuzusenden oder?

Streng genommen muss er die Sache nur seiner Versicherung melden, und die Versicherung meldet sich dann bei dir. Wenn es nicht schnell genug geht, kannst du ja mal bei ihm anrufen und ihn nach der Nummer fragen. Bei meinem letzten Unfall hat sich der Unfallverursacher innerhalb von wenigen Stunden nach dem Unfall mit der Nummer bei mir telefonisch gemeldet, das hat mir viel Zeit gespart. Allerdings war mein Auto damals nach dem Unfall auch nicht mehr fahrbereit, in deinem Fall wäre eine Verzögerung ja nicht ganz so schlimm.

Zitat:

Ich habe bei der Versicherung von mir nach dem Auffahrunfall angerufen und den Fall geschildert. Der Mitarbeiter am Telefon hat alles aufgenommen (auch dass der Gegner mir reingefahren ist) und dann die Nummer übers Telefon gegeben. Am Telefon meinte er ich soll die Zurich selbst noch anrufen. Jedoch war dort heute keiner errreichbar bzw. der Vermittler auf der Visitenkarte der Versicherung.

Würdet ihr morgen zusätzlich noch anrufen? Ich weiß nicht ob der Unfallgegner mich 100%ig verstanden hat, dass er selber auch dort anrufen muss. Nicht dass er nichts macht.

Kann mit Sicherheit nix schaden, die Versicherung anzurufen. Nur wenn die dir ihrern Schadenregulierungs-Service andrehen wollen, sei lieber vorsichtig - sollte der Schaden höher sein als erwartet, ist es besser, einen Gutachter zu haben, der nicht direkt von der Gegnerversicherung beauftragt wurde.

Nunja, wenn er kaum Deutsch kann würde ich als Geschädigter schon auch selbst bei der Versicherung des Schädigers nachhaken, kostet ja nur einen Anruf, wäre mir einfach wohler dabei... Wobei ich immer noch nicht verstehe warum die Versicherung des Geschädigten beim geschilderten Sachverhalt hier einen Vorgang anlegt. Machen die eigentlich nur wenn Forderungen der Gegenseite zu erwarten sind.

Zitat:

@schweizerkracher schrieb am 26. Dezember 2014 um 19:11:45 Uhr:

Nunja, wenn er kaum Deutsch kann würde ich als Geschädigter schon auch selbst bei der Versicherung des Schädigers nachhaken, kostet ja nur einen Anruf, wäre mir einfach wohler dabei... Wobei ich immer noch nicht verstehe warum die Versicherung des Geschädigten beim geschilderten Sachverhalt hier einen Vorgang anlegt. Machen die eigentlich nur wenn Forderungen der Gegenseite zu erwarten sind.

Vielleicht hat er ja auch eine Kaskoversicherung.

Zitat:

Viele Werkstätten bieten da einen Service aus einer Hand an, kümmern sich auch um Gutachter und Leihwagen.

Und diesen Service versuchen sie sich dann von der Versicherung teuer bezahlen zu lassen durch extra hohe Mietsätze für Leihwagen oder unangemessen hohe Stundensätze.

Wenn die Versicherung dann - zu recht - die Summen einkürzt, hält sich die Werkstatt dann an den Auftraggeber, also den TE der dann auf den Kosten sitzen bleibt.

So blauäugig sind schon viele auf die Nase gefallen.

Was Stundensätze, Gutachterhonorare und Mietwagenpreise angeht, gibt es Richtlinien, was die Versicherungen zahlen und was nicht, und es gibt auch eine Liste vereidigter, von den Versicherungen anerkannter Gutachter, bei denen man sich auf Bezahlung durch die Versicherung verlassen kann. Eine seriöse Werkstatt hält sich an die Vorgaben, und dann gibt es auch keine Probleme, sofern die Alleinschuld beim Unfallgegner liegt.

Beim Vertragshändler (und warum sollte man bei Schuld des Gegners nicht dahin?) sollte es eignetlich keine Probleme geben.

Weil am Ende jeder Beteiligte sein Stück vom Kuchen auf Kosten der Versicherungsgemeinschaft abhaben möchte.

Gerade bei so kleinen Unfällen kann es schnell zum Streit kommen, ob überhaupt ein Gutachter nötig war.

Klar gibt es dafür und auch für viele andere Dinge Regelungen und Grenzen. Nur sollte man sich damit vorher mal beschäftigen, und nicht erst wenn die Versicherung anfängt zu kürzen. Werkstatt und Gutachter werden auf ihr Geld bestehen. Und leider merken erst in diesem Moment viele, wer seine Unterschrift unter die Beauftragung gesetzt hat.

Eigentlich gibt es nur drei wichtige Punkte, die man beachten muss, wenn man möglichst wenig Stress möchte:

1. Sich nichts aufschwatzen lassen, was man nicht auch machen würde, wenn man selber die Rechnung zahlen müsste. Beispiel: Man fährt einen Corsa und bekommt einen Insignia als Leihwagen, der demtentsprechend kostet. Müsste man selber zahlen, würde man sowas niemals machen, warum also wenn die Versicherung zahlt? Mit gesundem Menschenverstand kann man 90% allen Ärgers im Vorfeld vermeiden.

2. Mit der gegnerischen Versicherung das Vorgehen absprechen. In der Regel haben die auch kein Interesse an langen Abwicklungen. Und ob der Leihwagen von der Werkstatt gestellt wird oder von der Versicherung kann dem Unfallopfer doch egal sein.

3. Wenn einem was komisch vorkommt, oder man sich verarscht vorkommt: Informieren! Ob Bekannte, Internetforen oder ein Anwalt - egal. Auch hier gilt: Wer nicht fragt bleibt dumm.

Da die Versicherungskarten ausgetauscht sind, ist wohl dort auch eine Versicheruungsnr. zu lesen, neben dem Kennzeichen.

Am Montag dann dort anrufen und Schadenersatzansprüche stellen (Höhe noch nicht festgelegt), dort wird man Dir auch weiteres sagen können, ab welcher Schadenhöhe ein Gutachten oder ggf nur ein KVA erforderlich ist.

Fotos machen.

Mit dem Wissen dann zur Werkstatt und dort sich die Sache ansehen lassen (noch nicht reparieren, erst nach Freigabe durch den Versicherer).

Je nach Einschätzung der Werkstatt ein KVA (je nach Höhe) oder ein Gutachten erstellen lassen.

Ist das KFZ schon älter, wird meistens ein Gutachten gefordert.

Das Gutachten oder KVA dann mit Angabe der Versicherungsnr. / Kennzeichen (des Gegners) an den Versicherer per Mail oder Fax senden.

Die Freigabe abwarten und reparieren lassen.

Hier ging es Anfangs mal um ein verbogenes Kennzeichen und einen gebrochenen Kennzeichenhalter ..... und mittlerweile um Gutachter, Mietwagen und Anwalt?

Da braucht man sich aber nicht wundern, wenn die Versicherungen immer teurer werden. :rolleyes:

Zitat:

@torre01 schrieb am 26. Dezember 2014 um 20:58:05 Uhr:

Hier ging es Anfangs mal um ein verbogenes Kennzeichen und einen gebrochenen Kennzeichenhalter ..... und mittlerweile um Gutachter, Mietwagen und Anwalt?

Da braucht man sich aber nicht wundern, wenn die Versicherungen immer teurer werden. :rolleyes:

Ein Schelm der Böses dabei denkt ;)

Zitat:

@torre01 schrieb am 26. Dezember 2014 um 20:58:05 Uhr:

Hier ging es Anfangs mal um ein verbogenes Kennzeichen und einen gebrochenen Kennzeichenhalter ..... und mittlerweile um Gutachter, Mietwagen und Anwalt?

Wertminderung und Schmerzensgeld sollte man auch nicht außen vor lassen! :D

Ich hab mich vor einigen Jahren in einer ähnlichen Situation mit dem "Unfall"-Gegner darauf geeinigt, so zu tun als wäre nichts passiert. Gut, ich war in unserem Zweitwagen - einem damals ca. 10 Jahre alten Twingo - unterwegs, da kann man seeehr entspannt sein. Vermutlich hat der Threadsteller ein größeres, neueres und damit teureres Fahrzeug.

Zitat:

@börna schrieb am 26. Dezember 2014 um 22:23:23 Uhr:

Zitat:

@torre01 schrieb am 26. Dezember 2014 um 20:58:05 Uhr:

Hier ging es Anfangs mal um ein verbogenes Kennzeichen und einen gebrochenen Kennzeichenhalter ..... und mittlerweile um Gutachter, Mietwagen und Anwalt?

Wertminderung und Schmerzensgeld sollte man auch nicht außen vor lassen! :D

Wenn auch hier nur ironisch erwähnt, könnte je nach Alter des Fahrzeugs tatsächlich Anspruch auf einen Ausgleich der Wertminderung vorliegen. Schliesslich ist das Fahrzeug nun offiziell ein Unfallwagen und muss bei einem evtl. Verkauf auch so gekennzeichnet werden.

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