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fragen Unfall Versicherung und Konsequenzen
Servus @ all
Ich wollt mich mal wissen was ihr dazu meint in fragen Unfall Versicherung und Konsequenzen.
Ein Kumpel von mir wollt seinen VW Passat Kombi mit einem Autotransporter von A-B abschleppen um ihn mit mir zusammen Reparieren , also hab ich ihn den Autotransporter von meinem Chef besorgt , und eine Freundin von ihn hat ihm ihr Auto zur Verfügung gestellt unter der Bedingung das sie mitfährt , nun jetzt kam es zu einem Unfall weil der Hänger mit dem Wagen ins Schleudern kam, Verletz wurde keiner! der Schaden Zugfahrzeug C-Säule Komplett drin Hinterachse krumm Kofferraumdeckel auch kaputt, Autotransport ist auch Schrott sieht aus wie eine Banane, und der Passat hat auch einiges abbekommen,
So nun folgende Situation Der Passat und das zugfahrzeug sind beide auf die besagte Freundin zugelassen!
Der Unfallverursacher ist nicht als Fahrer eingetragen gewesen, das Zugfahrzeug hätte den Autotransporter nicht ziehen dürfen MAX. 750Kg und der Hänger alleine hatte schon 800kg und der Passat auch nochmal gute 1800kg
nun womit müssen jetzt Fahrer und halter rechnen ?
Versicherungsnehmerin ist bei der DEVK mit TK
lassen wir bitte ihr verantwortungsloses Verhalten außen vor, bringt ja jetzt nichts mehr
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Carbon30
nun womit müssen jetzt Fahrer und halter rechnen ?
Mit teuren Konsequenzen.
Keine Versicherung wird hier auch nur einen einzigen Cent für Fahrzeuge und Anhänger bezahlen.
Schaden an PKW wäre durch Vollkasko gedeckt - die besteht aber nicht.
Schaden an Anhänger übernimmt ebenfalls niemand - auch keine Privathaftpflicht des Fahrers (Ausschluss geliehene Sache).
Schaden am transportierten Fahrzeug: NICHT über die Haftpflicht Zugfahrzeug oder Anhänger abgedeckt da es sich bei diesem Fahrzeug insoweit um Ladung handelt und Ladungsschäden ausgeschlossen sind.
Ausserdem sind Kfz und transportiertes Fahrzeug auf die Freundin zugelassen - nicht versicherter Eigenschaden.
Der Kumpel kann also der Freundin den Fahrzeugschaden aus eigener Tasche bezahlen, ferner kann er den Schaden am Anhänger bezahlen - seinen eigenen Schaden kann er auch noch bezahlen.
Wenn er dann noch Geld übrig hat, wird er noch die nicht eben geringe Geldstrafe bezahlen müssen - zum Strafmass kann hier nur spekuliert werden, dazu fehlen noch detaillierte Angaben - nur so viel: Billig wird ihn diese Aktion nicht zu stehen kommen.
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17 Antworten
sofern beide fahrzeuge einen versicherungsnehmer haben, ist das doch ein von der haftpflichtseite aus ungedeckter eigenschaden?
darum alleine gehts ja nicht die Frage ist auch noch mit was für Konsiquensen müssen beide rechnen, da komt ja Falsche Ladesicherrung überladung vahrlässigkeit usw in betracht
schon, aber das ist ja nicht direkt was fuers versicherungsforum.
stand ja auch nirgendwo, dass der fall polizeilich aufgenommen wurde.
Die Polizei wahr da und hat das aufgenommen es kamen auch 3 Abschleppwagen zur unfallställe..
Ich würde u.a. sagen
Zitat:
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, Tatbestands-Nr. 331970:
Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um mehr als 30 Prozent überschritten war.
Macht schon mal 235 EUR und 3 Sammelpünktchen.
Hatte denn der Fahrer die nötige Fahrerlaubnis? (Für den Hänger)
750 kg Anhängelast? Wohl mitm Polo einen Passat rumkutschiert...
versicherungstechnisch wird da wohl nichts kommen...außer der rechnung für die bergungs-/abschleppkosten...bei 3 abschleppern gut und gerne ab 400€ aufwärts...
was da nun strafrechtlich (finanziell) kommt, lässt sich ohne die genauen zulässigen, tatsächlichen gewichte des anhängers sowie des zugfahrzeuges nicht sagen...wird aber auf min. 3 punkte rauslaufen für den fahrer und die halterin des zugfahrzeuges wird auch noch ein paar pünktchen kassieren....
hat dein kumpel die führerscheinklasse be?! wenn nicht, wirds nochn tick teurer für ihn!
das der kumpel den schaden am autoanhänger, auch zahlen muss, versteht sich wohl von selbst....
Zitat:
Original geschrieben von Carbon30
nun womit müssen jetzt Fahrer und halter rechnen ?
Mit teuren Konsequenzen.
Keine Versicherung wird hier auch nur einen einzigen Cent für Fahrzeuge und Anhänger bezahlen.
Schaden an PKW wäre durch Vollkasko gedeckt - die besteht aber nicht.
Schaden an Anhänger übernimmt ebenfalls niemand - auch keine Privathaftpflicht des Fahrers (Ausschluss geliehene Sache).
Schaden am transportierten Fahrzeug: NICHT über die Haftpflicht Zugfahrzeug oder Anhänger abgedeckt da es sich bei diesem Fahrzeug insoweit um Ladung handelt und Ladungsschäden ausgeschlossen sind.
Ausserdem sind Kfz und transportiertes Fahrzeug auf die Freundin zugelassen - nicht versicherter Eigenschaden.
Der Kumpel kann also der Freundin den Fahrzeugschaden aus eigener Tasche bezahlen, ferner kann er den Schaden am Anhänger bezahlen - seinen eigenen Schaden kann er auch noch bezahlen.
Wenn er dann noch Geld übrig hat, wird er noch die nicht eben geringe Geldstrafe bezahlen müssen - zum Strafmass kann hier nur spekuliert werden, dazu fehlen noch detaillierte Angaben - nur so viel: Billig wird ihn diese Aktion nicht zu stehen kommen.
Von der Versicherung wird es wohl keine Entschädigung geben.
Was mich nur etwas wundert: wie kommt man auf die Idee mit einem Auto was 750kg Anhängelast hat, 2600kg ziehen zu wollen?????? 750kg gebremst, was war das für ein Zugfahrzeug?
Wie kann man mit so einem schlappen Auto fahren, das ein 2,6t Anhänger hinten ins Heck knallt????
Die Geschichte klingt etwas merkwürdig finde ich.
Zitat:
Original geschrieben von Carbon30
Servus @ all...
lassen wir bitte ihr verantwortungsloses Verhalten außen vor, bringt ja jetzt nichts mehr
Zu allem was bisher gesagt wurde sage ich nichts mehr.
Außer: wie kann man nur so verantwortungslos handeln. 2600kg statt 750kg. Da ist das ganze ja noch recht harmlos abgelaufen, Gott sei Dank wurde keine weitere Person in Mitleidenschaft gezogen. Ich hoffe mal, das nicht alle Versicherungsnehmer der DEVK für so eine hirnrissige Aktion zahlen müssen, indem auch nur ein Cent vom Schaden übernommen wird...
Verantwortunglos war sie, ja. Aber ihr noch umso mehr. Wer an Autos rumschraubt, weiß auch einzuschätzen, das das hätte niemals gemacht werden dürfen, oder er hätte sich mal die Papiere angeschaut. So habt ihr noch weitere Personen mit hineingezogen: die Freundin des Kumpels (tolle Freundschaft !), den Chef...
Geht mit der Story zu RTL2, die machen da sicher in einer ihrer Dokutainments eine schöne Story draus und ihr bekommt einen Teil wieder raus...
Der Fahrer selbst ist LKW Fahrer, ich binn davon ausgegangen das er schom weis was er macht, ich selbst wuste garnicht mit was für ein PKW er den Hängerschleppt, ich wahr auch garnicht dabei als der Unfall pasiert ist ich kam erst dazu alls alles schon passiert ist,
ja und das mit dem Hänger mein Chef vermietet die Hänger Gewerblich, nicht Privat.
Zitat:
Original geschrieben von Carbon30
ja und das mit dem Hänger mein Chef vermietet die Hänger Gewerblich, nicht Privat.
das ändert trotzdem nichts daran, das dein chef deinem kumpel (bzw dir, als "ausleiher") die rechnung für nen neuen anhänger, nebst nutzungsausfall für den defekten auf den tisch knallen darf...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von Carbon30
ja und das mit dem Hänger mein Chef vermietet die Hänger Gewerblich, nicht Privat.
das ändert trotzdem nichts daran, das dein chef deinem kumpel (bzw dir, als "ausleiher") die rechnung für nen neuen anhänger, nebst nutzungsausfall für den defekten auf den tisch knallen darf...
Naja zum Glück bin ich abgesichert da ich mit dem Fahrer vorher einen Ofizellen Vertrag aufgesetzt habe der nur den Fahrer als Mieter beinhaltet, meine funktion wahr nur dahin gehent das ich ein Gutes wort bei meinem Chef eingelegt hatte das er den Hänger günstiger mieten konnte und das auf die kaution verzichtet wurde. ansonsten hab ich selbst damit nichts weiter damit zu tun.
und zu den Abschlepp kosten, die Fahrzeug halterrin ist noch zusätzlich mit beiden fahrzeugen bei ACV sollte die Kosten nicht vom ACV getragenwerden fürs abschleppen?
Zitat:
Original geschrieben von Carbon30
die Fahrzeug halterrin ist noch zusätzlich mit beiden fahrzeugen bei ACV sollte die Kosten nicht vom ACV getragenwerden fürs abschleppen?
wurde der abschlepper auch vom acv bestellt?! wenn nicht, wird dies der erste punkt sein, wo die probleme mit machen können....
ferner wäre zu prüfen, inwieweit hier der acv überhaupt "versicherungsschutz" bietet, da dieses gespann was dein kumpel gelenkt hat, so ja nicht zulässig war!