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Fragen zu Abwicklung nach Unfall

Themenstarteram 13. April 2007 um 7:38

Guten Morgen.

Gestern ist das passiert was sich keiner wünscht.

Ich hatte ein Unfall, zum Glück nur Blechschaden, dennoch ärgerlich, dass einen Nachts um 3 Uhr das einzige Auto weit und breit auf der Straße erwischt.

Somit ist es aber auch mein erster Unfall und ich bin somit absolut unerfahren. Zum Glück ist der andere Verkehrsteilnehmer schuld gwesen. Ich habe nun ihre Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungenummer.

Nun wollte ich mal fragen wie ich weiter vorgehen muss und was für Möglichkeiten ich habe.

Vielen Dank

Grüße

Torben

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12 Antworten
am 13. April 2007 um 8:03

Wenn der andere Schuld ist, hat er dir sicherlich seine Versicherungsdaten gegeben. Wenn es mehr als ein einfacher Trivialschaden ist, rufst du einen Anwalt deiner Wahl an, der dann den Rest regelt. Die Kosten für den Anwalt übernimmt die gegnerische Versicherung, weil es bei einem Unfall dir als Privatperson nicht zugemutet werden kann, sich mit jemandem (und sei es auch eine juristische Person) außeinanderzusetzen.

Zur Sicherheit solltest du, wenn vorhanden, deine Rechtschutzversicherung um eine Kostenübernahmeerklärung bitten, falls sich herausstellen sollte, dass du doch mit Schuld bist. Also ab an den Anwalt und dann abwarten.

Ich habe das Theater gerade durch. Es gab bei mir leider keine Zeugen, aber die Unfallgegnerin war fair und hat den Unfall wie passiert angegeben. Ich kenne meinen Anwalt, der wirklich alles erledigt hat, nur vom Telefon. Ich habe zwar den zeitlichen Aufwand gehabt, aber keinen Cent Kosten, auf denen ich sitzengeblieben bin.

Viele Erfolg dabei!

Gruß Andi

Und noch eine Ergänzung: Es handelt sich hier nicht um Rechtsberatung, sondern um meine Unfallerfahrung!

am 13. April 2007 um 8:13

Also einen Anwalt einzuschalten halte ich nicht unbedingt für notwendig.

Ich hatte auch Anfang des Jahres unverschuldeten Blechschaden. Wir haben die Versicherungs- und Personalausweisdaten ausgetauscht.

Tags darauf habe ich hier

http://www.gdv-dl.de/autoversicherer/autoversicherer.html

angerufen, die haben direkt den Kontakt zur Versicherung des Unfallgegners hergestellt. Dort hatte die Fahrerin den Unfall schon gemeldet, mir wurde dann eine Partnerwerkstatt in meiner Naehe genannt ( kannst, musst du aber nicht hin ) und dort habe ich nach getaner Arbeit die Rechnung an die VErsicherung des Verursachers abgetreten.

Einfachste, problemlose Abwicklung ohne Anwalt.

Gruss

Du kannst auch einfach den Schaden bei der gegenerischen Versicherung melden, die schicken nen Gutachter und danach das Geld... Ist eigentlich ganz einfach und bei einem einfachen Belchschaden wo die SChuldfrage geklärt ist sehe ich keinen Grund nen Anwalt hinzu zu ziehen

am 13. April 2007 um 8:25

Eine ergänzende Frage: Bestimmt nicht der GESCHÄDIGTE den Gutachter, wenn von der Versicherung gefordert?

Wenn es sonst tatsächlich nur ein Trivialschaden mit geklärter UND BEZEUGBARER Schuldfrage ist, stimme ich voll zu, dass ein Anwalt unnötig ist. Die zwei Muss-Kriterien für den Anwalt sind meiner Meinung nach:

- Keine Zeugen ODER

- Schaden mit Wertminderung für das Fahrzeug.

In beiden Fällen geht sonst evtl. die Diskussion los, bei der für einen Laien die Gefahr finanzieller Schäden unnötig groß ist.

In meinem Fall hat sogar MEIN Gutachter den Wert nochmal korrigiert.

Gruß Andi

und auch hier gilt: Es ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung.

Themenstarteram 13. April 2007 um 8:42

Das würde mich auch sehr interessieren, wer hier den Gutachter bestimmt.

Zeugen gibt es nicht wirklich, ich war alleine und die zu zweit.

Haben ihre Schuld aber eingesehen und bis jetzt, nach einigen Telefonaten, klang es auch nicht so, als wenn sie zweifel an ihr Schuld hätten.

Ob eine Wertminderung vorliegt ist eine gute Frage.

Frontschürze, Kotflügen und Felge sind hin, dass ist zumindest das , was man von aussehn sehen kann, es war also ein sehr kleiner Unfall.

Grüße

Torben

am 13. April 2007 um 8:45

du hast doch bestimmt zeugen und die polizei hat den unfall aufgenommen. dann ist alles in butter. ansonsten könnte das bitter ausgehen. denn im nachhinein, wenn die zu ihrem anwalt gehen, sieht dann alles ganz anders aus und nichts ist mehr klar...

allerdings...dann bist nämlich du schuld.

deswegen bekommt man von der versicherung immer auch einen bogen mit den man bei einem unfall ausfüllt und dann unterschreiben lässt.

somit gibts keine probleme mehr.

am 13. April 2007 um 8:53

Die Frage, wer den Gutachter aussucht, kann auf jeden Fall dein Anwalt beantworten ;-) oder einfach mal deine oder die gegnerische Versicherung fragen. Lügen werden die sicher nicht.

Das ist genau das Problem. Und wenn der Unfallgegner sich einen Anwalt nimmt, ist die ganze Aussage bei der Polizei das Papier nicht wert, auf dem Sie steht.

Deshalb: Wenn der Schaden höher ist (FÜR MICH wären das so mehr als EUR1000-2000) würde ich die Sache einem Anwalt überlassen.

Und erst Recht würde ich die Sache einem Anwalt überlassen, wenn die Zeugenaussage 1-gegen-N steht und ich die Eins bin.

Ich habe leider auch schon die Erfahrung gemacht, dass einige Leute auf einmal Erinnerungsverluste haben (das ist nicht böse gemeint). Aber selbst bei mir musste ich feststellen, dass ich nach 2 Wochen Schwierigkeiten hatte, mich an die Details zu erinnern.

Notiere dir auf jeden Fall JETZT SOFORT alles aus deiner Sicht, mach eine Skizze, damit du bei Bedarf wieder darauf zurückgreifen kannst.

Gruß Andi!

P.S.: Dass das keine Rechtsberatung ist, hatt ich ja wohl schon erwähnt.

Themenstarteram 13. April 2007 um 9:05

Also.

Ich habe mit der gegnerischen Versicherung telefoniert.

Der Gutachter wird, wenn gewünscht, von mir bestimmt.

War dann eben direkt bei VW, da wurde gesagt, dass dieser nicht nötig wäre. Der Meister hat grob überschlagen und sagte ca. 2000 € inkl. Felge und Reifen

am 13. April 2007 um 12:15

erstma kostenvoranschlag machen lassen, gegnerischer versicherung schicken, die sagen dann schon ob gutachter oda ned. bagatellgrenze (ohne gutachter) is meist so um die 800 - 1000 euro, drüber wollen die oft n gutachten haben. ned den von der versicherung aufs auge drücken lassen sondern selbst einen nehmen.

und toi toi toi dass des alles so klappt, ohne zeugen und polizei, da gehört schon mut dazu... nächstes mal unbedingt rufen sonst kanns teuer werden...

am 13. April 2007 um 12:56

Bei Kosten von 2000EUR würde ich auf jeden Fall einen Gutachter bestellen. Bezahlt wird dieser bei so einer Schadenshöhe von der gegnerischen Versicherung. Somit bist du nämlich auch gegen eventuelle Schäden die übersehen wurden gesichert.

Was ist nämlich wenn der Schaden abgewickelt wurde und sich in nachhinein herrausstellt das eventuell die Achsgeometrie oder ähnliches beschädigt war und dies nicht sofort erkannt wurde? Dann zahlst du nämlich für diese nicht erkannten Schäden und nicht mehr die Versicherung deines Unfallgegners.

Bestellst du einen Gutachter kann dieser für nicht erkannte Folgeschäden verantwortlich gemacht werden, daher wird dieser auch nach bestem Wissen dein Auto prüfen um ja keinen Schaden zu übersehen.

am 14. April 2007 um 7:50

Und auch wenn du einen Gutachter bestellst, ist meinstens die Schadenshöhe höher als die Werkstatt veranschlagt, dann kannst du selber mit der Versicherung über Gutachten abrechnen, bekommst das Geld und lässt das Auto dann selber fertigmachen. Wichtig! Alle Schäden die im Gutachten eingetragen sind dem Händler melden und dann einen Festpreis ausmachen. Wenn Sich das rechnet hast du gewinn gemacht :-)

Gruss

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