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Fragen zu EU-Neuwagenkauf
Hallo liebe Experten,
hat jemand Erfahrung, wie eine saubere und seriöse Vorgehensweise beim EU-Neuwagenkauf vonstatten geht?
Ich möchte einen Skoda Kodiaq bei einem anscheinend großen deutschen Anbieter für EU-Neuwagen (den Namen lasse ich jetzt bewusst weg) kaufen, habe aber meine Autos in der Vergangenheit immer beim Freundlichen vor Ort gekauft. Mit EU-Neuwagen-Vermittler habe ich keinerlei Erfahrung. Im Internet gibt es einige negative Einträge über den Verkäufer, letztendlich haben die aber wohl alle ihre Autos bekommen. Bemängelt wurde eigentlich meist nur die schlechte Information, wenn das Auto eine längere Lieferzeit als vorgesehen hatte.
Die Zusatzausstattungen und Pakete basieren auf dem tschechischen Konfigurator.
Was bisher geschah:
- Ich habe auf deren Internetseite mein Wunschauto konfiguriert. Bestellformular ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit einer Kopie meines Personalausweises und einer unterschriebenen Widerrufsbelehrung per Post verschickt.
- Bereits am nächsten Tag bekam ich eine Eingangsbestätigung (nicht im besten Deutsch, aber ich verlange von einem Autoverkäufer kein Germanistik-Studium) meiner Bestellung. Darin werde ich aufgefordert, eine Erklärung zu unterschreiben, dass ich das Auto nicht gewinnbringend weiterverkaufen werde. (da hab`ich kein Problem mit, das unterschreibe ich meinetwegen)
- Ich habe ein Plus-Paket (das es in Deutschland nicht gibt) mit Alcantara-Sitzen, beheizbarer Frontscheibe und elektrischer Heckklappe mit Sensorbedienung für 695,- ausgewählt. (Dieses Paket kostet lt. tschechischer Preisliste mehr als 2000,-€!) Der Verkäufer meinte, dass Alcantara nicht in meiner Konfiguration enthalten sei und es zu Mehrkosten kommen würde. Auf meine Verwunderung diesbezügloch hat er mir einen Tag später per E-Mail geantwortet, dass es sein Fehler gewesen sei, er habe nicht gesehen, dass ich das o.g. Paket geordert habe.
- Weiterhin werde ich aufgefordert, eine Verzichtserklärung des Widerrufsrechts zu unterschreiben. Dann könnte man sofort bestellen und müsse nicht 14 Tage warten und ich müsse dann auch nicht zu denen fahren, um den Vertrag zu unterschreiben. (bedeutet für mich 6 Stunden Autofahrt)
Hier die Beschreibung, wie es bei denen weitergehen wird:
- Sobald Ihre vollständige Bestellung bei uns angekommen ist, wird Ihr Auftrag umgehend ausgeführt. Wir kontaktieren Sie noch einmal per E-Mail oder telefonisch, und bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Bestellung. (Das ist ja bereits geschehen, nur VOLLSTÄNDIG hab ich`s wohl noch nicht gemacht, die warten ja jetzt noch auf zwei Unterschriften von mir)
- Ihre schriftliche Auftragsbestätigung folgt, sobald wir von der Industrie einen Liefertermin für Ihr Fahrzeug bestätigt bekommen haben. Dies kann 1-4 Wochen dauern. In dieser Auftragsbestätigung bestätigen wir nochmals den Inhalt Ihrer verbindlichen Bestellung. Mit Zugang unserer Auftragsbestätigung ist der Kaufvertrag zwischen Ihnen und unserem Unternehmen geschlossen.
Preislich liege ich jetzt ca. 22% unter dt. Listenpreis. Das lockt mich Geizkragen schon arg aus meinem Loch. Ich habe auch ein Angebot von fast 16% von einem deutschen Skoda Händler (Kurzzeitzulassung). Wir reden da von 2.000,- Preisunterschied, wobei der EU-Neuwagen noch Mehrausstattung von ca. 1.000€ hat.
Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:
- Ist o.g. Vorgehensweise normal?
- Was habe ich für Korrektur- oder Widerrufsmöglichkeiten, wenn in deren schriftlicher Auftragsbestätigung (die gilt ja dann anscheinend als Kaufvertrag?) dann ein Fehler (Ausstattung, Farbe, Preis) enthalten ist? Gerade dann, wenn ich eine Verzichtserklärung des Widerrufsrechts unterschreiben habe?
Es würde mich freuen, wenn ihr mir eure Erfahrungen beim EU-Neuwagenkauf erzählen könntet.
VG,
Mika
Beste Antwort im Thema
Ohne den Namen des Händlers zu kennen und nur mit diesen wenigen Details? Sehr fragwürdige und unseriöse Einschätzung!
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135 Antworten
Hallo
meine situation
Anfangend neue firma in teilzeit
alles zahlen von ersparnisse
also ein nicht grossen budget wo viel vertrauen gefragt wird vom verkaufer
Der suche ein mercedes vit w639 115cdi automat mit 5 zits ( 2 vorne 5 hinten) armlehne
muss mit servoce heft sein (km nachweiss)
jetzt habe ich in holland gute bekannte die mir mit viel vertrauen ien vito verkaufen konen
aber so wie gesagt ich muss alles aus mein bugdget eraus holen
ist es wirklich billiger um ein auto zu imortieren
ich hab da mal gefragt es sollte eingach sein
Auto kaufen
Tuv machen und fahren
aber dass kann ich mir nicht vorstelln
was kommt alles auf mich zu wenn ich ein auto in holland oder belgien kaufen wurde
kann ich zb auch der mwst verrechnen ?
wass muss ich machen und wegen zoll und wo kann ich der TUV machen
was sind der verborgen kosten
ich habe da gar keine erfahrungen
ich hoffe auf gute rat
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoimport aus holland oder belgien' überführt.]
Das Auto ist so neu, daß es eine europäische Typengenehmigung geben müßte. Zoll fällt innerhalb der EU weg. Also ja, es kann durchaus so einfach sein.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoimport aus holland oder belgien' überführt.]
Ja, aber das komplette Budget für ein Auto ausgeben ist relativ dumm.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoimport aus holland oder belgien' überführt.]
naturlich gebe ich nicht das komplette budget fur das auto aus
und ja ich habe noch luft
deswegen auch ein relativ kleines budget !
aber gute tip
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoimport aus holland oder belgien' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Das Auto ist so neu, daß es eine europäische Typengenehmigung geben müßte. Zoll fällt innerhalb der EU weg. Also ja, es kann durchaus so einfach sein.
Also soooo einfach ist das ja denn doch nun nicht, Zoll fällt weg, das ist richtig, aber die Mehrwertsteuer muss auf jeden Fall bezahlt werden, bzw. man muss den Nachweis erbringen, dass Mehrwertsteuer gezahlt wurde, die muss man innerhalb der EU nämlich nur einmal zahlen.
Also benötigt man einen Nachweis der holländischen Behörden, dass die Mehrwertsteur für das Fahrzeug mit der Fahrgestell-Nr. XYZ in Höhe von: XYZ am soundsovielten bezahlt wurde.
Da die Holländisch-Kenntnisse der deutschen Behörden äußerst mangelhaft sind, benötigt man natürlich auch noch eine amtlich beglaubigte Übersetzung dieses Dokumentes.
Mit diesen Papieren kann man dann zur deutschen Finanzbehörde gehen, die daraufhin einen "Freistellungsbescheid" ausstellen bzw. eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung", mit dieser wiederum kann man dann zum TÜV (oder einer anderen vergleichbaren Organisation) gehen, die dann auch gewillt sind, die weiteren Prozeduren in Angriff zu nehmen, als da wären:
- Bestätigung/Bescheinigung des Herstellers, um was für ein Fahrzeug genau es sich handelt und Übermittlung aller Daten, die gemeinhin in einen deutschen Fahrzeugbrief rein müssen, idealerweise handelt es sich bei dem fraglichen Auto um einen Type, der auch genauso in Deutschland zugelassen ist. Ist das der Fall, hat man keine Probleme, außer dass man sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen muss, um diese Bestätigung/diese Daten zu bekommen, der TÜV macht das nicht, die sind ja nicht das Sekretariat für den Kunden.
Es nützt auch nichts, den original-holländischen Brief dort vorzulegen, die deutschen TÜV-Halbbeamten können erstens kein Holländisch (obwohl auch dort alles mehrsprachig ist, aber der Stempel ist von keiner deutschen Behörde) und außerdem: Man weiß ja nie, Vorsicht ist besser.
- Problematisch wird es, wenn der betreffende Typ so nicht in Deutschland zugelassen wurde, wenn also eine andere Motor-Getriebekombination verbaut wurde, die so nicht in Deutschland in den Verkauf gelangt ist. Dann wird es kompliziert, denn der Hersteller muss jetzt dem TÜV bestötigen, dass auch diese Kombination die und die Schadstoffklassen/Abgasklassen nach folgender in Deutschland anerkannter Prüfnorm erfüllt ........... und wenn dem Autohersteller das zu heikel ist, bekommt man eben diesen "Segen" nicht und ist auf eine Einzelabnahme angewiesen.
Also hier bitte unbedingt vorher genau beim Hersteller erkundigen, ob das Fahrzeug mit folgender Fahrgestell-Nr.: YYYYYYYY deutschen Zulassungsrichtlinien entspricht und so ohne weiteres anmeldefähig ist.
Hintergrund: Leider kochen trotz aller Hamronisierungsbemühungen die einzelnen Mitgliedsländer immer noch alle ihre eigenen Süppchen, was die Anerkennung von Schadstoffklassen und die damit verbundene Föderung betrifft, bzw. es kann sein, dass die Richtlinien in Holland zum Zeitpunkt der Anmeldung des Fahrzeuges dort andere waren als jetzt.
Dann kann es immer noch sein, dass zwar mit dem Antrieb alles in Ordnung ist, aber z. B die Reifen nicht die richtige Größe haben oder oder oder ..........
Hinzu kommt das Problem des Transports und der Abmeldung des Fahrzeugs, als Deutscher darf man nicht so ohne weiteres in Deutschland ein Auto mit holländischem Kennzeichen fahren und ein Überführungskennzeichen aus Deutschland gilt nur in Deutschland, also: Transport per LKW.
Grüße
Udo
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autoimport aus holland oder belgien' überführt.]
Ich würde zunächst mal genau die Serien- und Sonderausstattungen vergleichen. Manchmal fehlt bei einem EU Modell plötzlich ein Airbag oder der Aschenbecher, was auch Preisunterschiede erklären könnte.
Wenn die Auftragsbestätigung vom Inhalt der verbindlichen Bestellung abweicht, ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Die Auftragsbestätigung gilt als neues Angebot.
Wenn der geänderten Auftragsbestätigung zugestimmt wird, kommt ein Vertrag zustande.
Wenn ein Vertrag nicht zustande gekommen ist, kann es auch keinen Widerruf eines Vertrages geben.
Ratschlag:
Wenn Bestätigung abweicht und die Änderung nicht akzeptiert wird, Verkäufer schriftlich darauf hinweisen, dass man dieser Änderung nicht zustimmt und damit kein Vertrag zustande gekommen ist.
Ist zwar nicht zwingend nötig, da es stillschweigende Zustimmung bei Verbraucherverträgen nicht gibt, aber man vermeidet damit, dass später Diskussionen angezettelt werden, ob das Nichtreagieren oder sonstige Verhaltensweisen als stillschweigende Zustimmung auszulegen sind.
O.
Bis auf die Entfernung zum Verkäufer ist das genauso wie beim Händler vor Ort. Das gilt im Übrigen auch für nachträgliche Änderungen.
Danke für eure Antworten. Das hilft mir schon weiter.
Jetzt habe ich noch entdeckt, dass ich eine Vollmacht unterzeichnen soll:
Vollmacht zum Kauf und/oder zur Abholung eines fabrikneuen Fahrzeuges bei einem autorisierten Skoda Händler in Europa zu den unten angeführten Spezifikationen.
Ich werde da als "Käufer" genannt. Der EU-Neuwagenanbieter wird hier als "Vermittler" aufgeführt. Ich habe irgendwo gelesen, dass ich aufpassen muss, dass der Anbieter als "Verkäufer" auftritt, damit ich einen Vertrag nach deutschem Recht habe.
Wäre super, wenn mir dazu jemand von euch noch einen Tipp geben kann.
VG,
Mika
Bist du Käufer und der Vermittler lediglich Erfüllungsgehilfe bei der Abholung, musst du selbst die umsatzsteuerliche Abwicklung erledigen.
D. h. eine Steuernummer zum EU-Erwerb beantragen und dann 19% Umsatzsteuer auf den Nettowert zahlen.
Letztlich geht man aber doch zur Agentur, damit diese einem die Arbeit abnimmt. Aber dafür ist die Sache preislich interessant. Alles zusammen geht halt doch nicht.
Edit: Die Gewährleistung gibt es EU-weit vom Hersteller, dies ist also kein Grund auf einen deutschen Händler zu bestehen.
Habe bereits meinen dritten EU-Wagen. Leon, Golf, aktuell Passat. Deine oben genannten Punkte waren bei mir genau gleich. Die Verkäufer treten immer als Vermittler auf. Garantiebedingt hat das keine Auswirkung, da EU. Bei einer evtl. Wandlung (bei 3mal erfolgloser Reparatur Rückgabe des Fahrzeugs) musst du dann aber direkt auf den Verkäufer im Ausland zugehen. Aber dieses unwahrscheinliche Restrisiko bin ich stets eingegangen.
Da musst du aufpassen, da ist ein Autohaus mit günstigen Preisen auf Betrug aus.
Wie heisst den das Autohaus.
MfG
Zitat:
@haendler111 schrieb am 10. Dezember 2016 um 20:17:00 Uhr:
Da musst du aufpassen, da ist ein Autohaus mit günstigen Preisen auf Betrug aus.
Wie heisst den das Autohaus.
MfG
Wie kommst du zu diesem harten Vorwurf?
Eigene Erfahrung.