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Fragen zu Felgen und ABE
Hey,
würde meinem Golf (1,6 SR) gern ein paar neue Felgen gönnen. Worauf muss ich beim Kauf achten, damit ich keine Veränderungen am Fahrzeug vornehmen muss um diese zu fahren?
Beim MIchael Neuhaus auf der Seite steht ja z.B. das "225/45 R17 7 Jx17" für den Golf freigeben sind.
Jetzt habe ich ein interessantes Angebot für folgende Felgen mit 225/45 Reifen gefunden, die fast diesen Angaben entsprechen und folgende ABE haben:
ABE
Blicke da mit den ganzen Auflagen etc. nicht so wirklich durch, würde da jetzt mal rein interpretieren, dass ich die nicht so ohne Weiteres fahren kann oder? Was würden die notwendigen Änderungen ca. kosten?
Wie kann ich denn raus finden, was ich allgemein so für Felgen/Reifen fahren kann ohne irgendwelche Änderungen am Fahrzeug vornehmen zu müssen
Bitte entschuldigt die vielleicht etwas blöden Anfängerfragen aber irgendwie habe ich nirgends so richtig die Infos gefunden die ich gesucht habe...
Grüße Tobias
Beste Antwort im Thema
die Eintragung bei deinem Golf ist erforderlich weil:
- kannst du Serie 17"-Reifengröße fahren???
wenn nein, warum solltest du sie fahren dürfen bei einem Zubehörrad
und
- wenn du die Reifengröße fahren dürftest, ist sie niemals auf einer 7,5J x 17H2 ET 35 Felge von VW serienmäßig gewesen, ergo muss der Anbau begutachtet werden, da
1. die Felge 1/2" breiter ist als serie und die ET ebenso anders ist, kleine Abweichungen sind manchmal egal, diese ist aber etwas größer. Aus Erfahrung kann ich die zu 100% versichern, dass du nichts an dem Golf abändern musst, damit du die Reifen und Felge eingetragen bekommst.
Zu der ABE noch etwas, Teilegutachten ist wie du schon wusstest immer mit einer Anbaubegutachtung, die ABE ist nicht wie jeder glaubt eintragungsfrei, sondern man muss sich immer die Auflagen in der ABE zu dem Fz. anschauen, theoretsich ist z.B. ein re-Importierter Golf nie im Verwendungsbereich einer ABE oder dem Teilegutachten, da dieser eine Einzel BE damals bekommen hat, wobei sie nicht immer richtig gewesen sein muss, achte bei den Auflagen immer auf A01, ist ist immer mit der Eintragung verbunden, je Nach ABE-Ersteller, manche nennen dies auch anders...
zu dem ggf. Umbauarbeiten, dies wird von den Erstellern der ABE und auch Teilegutachten gemacht, da sie nciht immer jeden Motor/Ausführung für ihre Test vor Ort hatten und sich so etwas absichern, da eh jemand sich das noch an deinem Wagen anschauen muss, somit hat dieser dann den schwarzen Peter, wenn mal was wäre...
Eintragung nach StVZO §19.3 liegt je nach Organisation ab 30 Euro - 60 Euro...
ich hoffe ich konnte dir etwas helfen
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14 Antworten
VW Golf (IV), Bora
KW 50-177
225/45R17
Erklärungen stehen ganz unten in der ABE!
Reifenbezogene Auflagen
A01 Sollte klar sein... Beim TÜV Vorfahren und eintragen lassen
K1c ggf. Umarbeiten am Fahrzeug nötig (Kunststoff)
K2b ggf. Umarbeiten am Fahrzeug nötig (Kunststoff)
K45 ggf. Umarbeiten am Fahrzeug nötig (Blech)
K46 ggf. Umarbeiten am Fahrzeug nötig (Blech)
Allgem.
A02 Sollte klar sein... Beim TÜV Vorfahren und eintragen lassen
A04 Vmax des Fahrzeuges = Vmax der Reifen
A05 Kein Fahrwerk o.ä. Zugelassen
A08 Sollte klar sein
A09 Sollte klar sein
A12 Sollte klar sein
A15 Sollte klar sein
A21 Sollte klar sein
Car Flh Sth Auto in den Varianten Steilheck/ Stufenheck zugelassen
V17 Sollte klar sein
S01 Sollte klar sein
Hoffe das hat geholfen
Danke erstmal für deine ausführliche Antwort!
Allerdings sind mir immer noch ein paar Sachen unklar:
"ggf. Umbauarbeiten": ist davon auszugehen, dass dies bei einem unverbastelten Golf in originalzustand erforderlich ist oder eher nicht?
Was müsste man hier ca. an Kosten kalkulieren wenn erforderlich?
Dachte eine Eintragung wäre grunsätzlich erstmal bei einer ABE nicht erforderlich sondern nur nei einem Teilegutachten. Ist die Eintragung erforderlich wegen der Auflagen mit den Umbauarbeiten?
Kosten ca.?
Gruß Tobias
die Eintragung bei deinem Golf ist erforderlich weil:
- kannst du Serie 17"-Reifengröße fahren???
wenn nein, warum solltest du sie fahren dürfen bei einem Zubehörrad
und
- wenn du die Reifengröße fahren dürftest, ist sie niemals auf einer 7,5J x 17H2 ET 35 Felge von VW serienmäßig gewesen, ergo muss der Anbau begutachtet werden, da
1. die Felge 1/2" breiter ist als serie und die ET ebenso anders ist, kleine Abweichungen sind manchmal egal, diese ist aber etwas größer. Aus Erfahrung kann ich die zu 100% versichern, dass du nichts an dem Golf abändern musst, damit du die Reifen und Felge eingetragen bekommst.
Zu der ABE noch etwas, Teilegutachten ist wie du schon wusstest immer mit einer Anbaubegutachtung, die ABE ist nicht wie jeder glaubt eintragungsfrei, sondern man muss sich immer die Auflagen in der ABE zu dem Fz. anschauen, theoretsich ist z.B. ein re-Importierter Golf nie im Verwendungsbereich einer ABE oder dem Teilegutachten, da dieser eine Einzel BE damals bekommen hat, wobei sie nicht immer richtig gewesen sein muss, achte bei den Auflagen immer auf A01, ist ist immer mit der Eintragung verbunden, je Nach ABE-Ersteller, manche nennen dies auch anders...
zu dem ggf. Umbauarbeiten, dies wird von den Erstellern der ABE und auch Teilegutachten gemacht, da sie nciht immer jeden Motor/Ausführung für ihre Test vor Ort hatten und sich so etwas absichern, da eh jemand sich das noch an deinem Wagen anschauen muss, somit hat dieser dann den schwarzen Peter, wenn mal was wäre...
Eintragung nach StVZO §19.3 liegt je nach Organisation ab 30 Euro - 60 Euro...
ich hoffe ich konnte dir etwas helfen
Vielen Danke für deine ausführliche Antwort!
Das hört sich ja soweit ganz gut an. Dann werde ich mir die besagten Felgen wohl holen und hoffen, dass alles so einfach klappt wie du sagst!
kannst du 100% glauben, die 7J x 17 ET38 passen drauf hatte ich früher selber und auch 7,5J x 17 ET32 welche ich derzeit fahre passen auch ohne Probleme, können dir auch mehrere hier bestättigen...
melde dich einfach wie es gelaufen ist!
Also die Felgen sind nun gekauft. Die Eintragung werde ich dann wohl im Frühjahr machen lassen und berichten, ob alles geklappt hat.
Was mich aber noch interessieren würde ist, wo ich die Eintragung am sinnvollsten machen lassen? Also wo ist es am günstigsten?
bei meiner Firma, TÜV Rheinland^^
naja kommt eh drauf an wo du wohnst, nicht jedes Unternehmen gibt es deutschlandweit, außer die Dekra...
Faustregel: in den alten Bundesländern der TÜV Rheinland, in den Neuen die Dekra.
Dürfte bei der Felgengröße kein großes Problem sein.
Hast du Bilder der Felgen? Zeigen!
alte Bundesländer aber TÜV Rheinland gibt´s hier nicht
Nordhessen oder NDS könnte ich hin also: TÜV Hessen, TÜV Nord oder Dekra...
Bilder gibt´s dann wenn die Felgen auf dem Golf sind!
Interessiert es den den TÜV/Dekra für die Eintragung, wenn unterschiedliche Reifen drauf sind? Ein Reifen wurde nämlich mal getauscht und ist eine andere Marke.
Hab da was im Hinterkopf von gleichen Reifen pro Achse?! Ist das so oder interessiert das keinen? Falls ja, ist das dann für die Eintragung relevant?
Ich meine auch zu wissen, dass die Größe und Reifenmarke immer auf der Achse identisch sein müssen.
-------
Hallo!
Ich bräuchte ein gutachten für die MAM 7 Nuvo für nen Golf4. Könnte mir das auch jemand schicken?
email: tim-fischer88@gmx.de
danke
Zitat:
Original geschrieben von gti-tim
Hallo!
Ich bräuchte ein gutachten für die MAM 7 Nuvo für nen Golf4. Könnte mir das auch jemand schicken?
email: tim-fischer88@gmx.de
danke
bei mam anzufragen das is dir wohl zu einfach was?
Hi,
jetzt wo du den Thread hoch geholt hast noch ein kurzes Feedback von mir - hatte ich ganz vergessen...
Habe die Felgen problemlos eingetragen bekommen. Auch die unterschiedlichen Reifen waren kein Problem. Darf die Felgen nun mit beliebigen Reifen der Größe 225/45R17 ohne Auflagen fahren. Nur Schneeketten sind verboten *gg*
Gruß Tobias