1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Tiguan
  6. Tiguan 2
  7. Fragen zu Garantie und -verlängerung / Anschlussgarantie

Fragen zu Garantie und -verlängerung / Anschlussgarantie

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 12. Mai 2017 um 7:44

Hallo Leute,

ich habe mal wieder einige Fragen. Dieses Mal zur Garantieverlängerung.

Wenn ich die Garantie um 36 Monate (oder weniger) verlängern lasse, gehe ich natürlich davon aus das Fahrzeug 5 Jahre zu halten.

Wenn ichs vorher verkaufe ist mir klar, dann geht die Garantieverlängerung auf den nächsten Käufer über.

Was passiert aber im Falle eines Totalschadens ohne Personenschaden *grins*… wenn ich den Tiguan durch einen neuen ersetzen müsste.

Heißt es dann einfach doppeltes Pech gehabt, oder kann die Zusatzgarantie vom alten auf den neuen Tiguan übertragen werden? Gleiche Frage bei einer (hoffentlich nicht erforderlichen) durchgesetzten Wandlung.

Da ich weiß, dass die Garantie beim Abschluss gleich mit dem Kaufvertrag etwas preiswerter ist, denke ich drüber nach diese Einsparmöglichkeit zu nutzen.

Nun meine Frage dazu…. Ich bin Schwerbehindert und bekomme den Behindertenrabat. Wird die Garantieverlängerung bei sofortiger Mitbestellung auch mit dem Rabatt versehen, oder sind Garantieversicherungen nicht rabatierungsfähig?

Weiterhin habe ich bei auf der Homepage von VW die Bedingungen und Ausschlüsse der Garantie und Zusatzgarantie gesucht. Dabei bin ich nicht recht fündig geworden. Kann mir da jemand mit einer PDF weiterhelfen?

Netter Gruß Clive

Beste Antwort im Thema

Also, ich habe auf meine Garantieverlängerung schon die 15% Behindertenrabatt bekommen.

217 weitere Antworten
Ähnliche Themen
217 Antworten

Zitat:

@C.Cussler schrieb am 12. Mai 2017 um 09:44:39 Uhr:

Hallo Leute,

ich habe mal wieder einige Fragen. Dieses Mal zur Garantieverlängerung.

Wenn ich die Garantie um 36 Monate (oder weniger) verlängern lasse, gehe ich natürlich davon aus das Fahrzeug 5 Jahre zu halten.

Wenn ichs vorher verkaufe ist mir klar, dann geht die Garantieverlängerung auf den nächsten Käufer über.

Was passiert aber im Falle eines Totalschadens ohne Personenschaden *grins*… wenn ich den Tiguan durch einen neuen ersetzen müsste.

Heißt es dann einfach doppeltes Pech gehabt, oder kann die Zusatzgarantie vom alten auf den neuen Tiguan übertragen werden? Gleiche Frage bei einer (hoffentlich nicht erforderlichen) durchgesetzten Wandlung.

Da ich weiß, dass die Garantie beim Abschluss gleich mit dem Kaufvertrag etwas preiswerter ist, denke ich drüber nach diese Einsparmöglichkeit zu nutzen.

Nun meine Frage dazu…. Ich bin Schwerbehindert und bekomme den Behindertenrabat. Wird die Garantieverlängerung bei sofortiger Mitbestellung auch mit dem Rabatt versehen, oder sind Garantieversicherungen nicht rabatierungsfähig?

Weiterhin habe ich bei auf der Homepage von VW die Bedingungen und Ausschlüsse der Garantie und Zusatzgarantie gesucht. Dabei bin ich nicht recht fündig geworden. Kann mir da jemand mit einer PDF weiterhelfen?

Netter Gruß Clive

Garantie und Überführungskosten sind nicht rabattierungsfähig.

Also, ich habe auf meine Garantieverlängerung schon die 15% Behindertenrabatt bekommen.

am 12. Mai 2017 um 9:34

hab die Garantieverlängerung auch rabattiert bekommen

Themenstarteram 12. Mai 2017 um 9:53

Dan lehne ich mich mal entspannt zurück und harre der Antworten die noch kommen.

Das Überführungskosten nicht in die "Hauspreis"- Berechnung einfließen war mir bekannt.

Was allerdings die Garantie betrifft denke (und hoffe ich mal) das es da keinen Unterschied zum Winterpaket und LED- Beleuchtung gibt.

Netter Gruß Clive

Zitat:

@C.Cussler schrieb am 12. Mai 2017 um 11:53:33 Uhr:

..

Was allerdings die Garantie betrifft denke (und hoffe ich mal) das es da keinen Unterschied zum Winterpaket und LED- Beleuchtung gibt.

.

Die Anschlussgarantie ab Werk (!) ist eine an das Fahrzeug gebundene Sonderausstattung (s.a. Preisliste) wie alle anderen Sonderausstattungen auch und wird auch genauso rabattiert.

am 12. Mai 2017 um 10:42

Zitat:

@HKausK schrieb am 12. Mai 2017 um 10:08:50 Uhr:

Zitat:

@C.Cussler schrieb am 12. Mai 2017 um 09:44:39 Uhr:

Hallo Leute,

ich habe mal wieder einige Fragen. Dieses Mal zur Garantieverlängerung.

Wenn ich die Garantie um 36 Monate (oder weniger) verlängern lasse, gehe ich natürlich davon aus das Fahrzeug 5 Jahre zu halten.

Wenn ichs vorher verkaufe ist mir klar, dann geht die Garantieverlängerung auf den nächsten Käufer über.

Was passiert aber im Falle eines Totalschadens ohne Personenschaden *grins*… wenn ich den Tiguan durch einen neuen ersetzen müsste.

Heißt es dann einfach doppeltes Pech gehabt, oder kann die Zusatzgarantie vom alten auf den neuen Tiguan übertragen werden? Gleiche Frage bei einer (hoffentlich nicht erforderlichen) durchgesetzten Wandlung.

Da ich weiß, dass die Garantie beim Abschluss gleich mit dem Kaufvertrag etwas preiswerter ist, denke ich drüber nach diese Einsparmöglichkeit zu nutzen.

Nun meine Frage dazu…. Ich bin Schwerbehindert und bekomme den Behindertenrabat. Wird die Garantieverlängerung bei sofortiger Mitbestellung auch mit dem Rabatt versehen, oder sind Garantieversicherungen nicht rabatierungsfähig?

Weiterhin habe ich bei auf der Homepage von VW die Bedingungen und Ausschlüsse der Garantie und Zusatzgarantie gesucht. Dabei bin ich nicht recht fündig geworden. Kann mir da jemand mit einer PDF weiterhelfen?

Netter Gruß Clive

Garantie und Überführungskosten sind nicht rabattierungsfähig.

BLUBB!!!!!!!

Zitat:

@fwcruiser schrieb am 12. Mai 2017 um 12:11:01 Uhr:

Zitat:

@C.Cussler schrieb am 12. Mai 2017 um 11:53:33 Uhr:

..

Was allerdings die Garantie betrifft denke (und hoffe ich mal) das es da keinen Unterschied zum Winterpaket und LED- Beleuchtung gibt.

.

Die Anschlussgarantie ab Werk (!) ist eine an das Fahrzeug gebundene Sonderausstattung (s.a. Preisliste) wie alle anderen Sonderausstattungen auch und wird auch genauso rabattiert.

Genau so siehts aus!

am 12. Mai 2017 um 11:16

Dem muss ich für meinen Teil widersprechen, aber dass liegt vl. daran, dass ich über einen Vermittler gegangen bin. Ich zahle den Listenpreis für die Garantieverlängerung, kann mich bei 17% Gesamtrabatt aber nicht wirklich beschweren

am 12. Mai 2017 um 11:54

Garantieverlängerung ist meines Wissens nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragbar

Bei mir gab es auch kein Rabatt auf Garantieverlängerung.

Die Garantierterweiterung ist wie die Abholung nicht rabattierbar. Gibt er dennoch Rabatt war er vorher nicht am Limit ;)

 

Beides wird dem Händler von VW voll in Rechnung gestellt.

Komisch, dass dann auf meiner Auftragsbestätigung von VW der Posten rabattiert wird.

Komisch das in einer Auftragsbestätigung überhaupt Preise stehen ;)

Themenstarteram 12. Mai 2017 um 17:26

Zitat:

@scoty81 schrieb am 12. Mai 2017 um 18:39:45 Uhr:

Komisch das in einer Auftragsbestätigung überhaupt Preise stehen ;)

Schlagt Euch nicht schickt mir lieber die Garantie / Neuwagenanschlussgarantie-Bedingungen :D :D :D

Netter Gruß Clive

Deine Antwort
Ähnliche Themen