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Fragen zu Rückgabe Leasing Auto

Themenstarteram 2. November 2020 um 15:56

Hallo zusammen,

wir haben in der Firma jetzt unseren ersten auslaufenden Leasingvertrag im November. Ich hatte den Seat vor 3 Jahren über Vehiculum als Vermittler von einem Händler aus Düsseldorf bekommen.

Mir war vorher nicht klar, dass wir das Auto auch dort wieder zurückgeben müssen. Ist das die normale Vorgehensweise? Dann werde ich die zukünftigen Autos eher bei lokalen Händlern leasen. Gibt es im Netz günstige Angebote für Fahrzeugüberführungen?

Das nachfolgende Auto kommt nun erst 4 Wochen nach der Rückgabe. Auch über Vehiculum, von einem anderen Händler. Wie überbrückt ihr solche Zwischenzeiten für Mitarbeiter? Der Händler vom Seat will nur mindestens 3 Monate verlängert mit höherer Leasingrate. 4 Wochen dann Mietwagen?

Viele Grüße

krider

Beste Antwort im Thema

Schwierig, da du erstens keine Vollmacht von mir hast und zweitens ich kein geleastes Auto habe.

Ansonsten, wo ist das Problem? Wenn der LN jemanden die entsprechende Vollmacht gibt, kann der das. Vollmacht geben hat auch ein wenig mit Vertrauen zum Vollmachtnehmer zu tun.

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Rückgabe beim ausliefernden Händler ist die normale Vorgehensweise.

Ich kenne es so, auch wenn Händler weiter weg, letzten hinbringen, neuen mitnehmen - geht ja sonst min ein Arbeitstag extra für flöten. Da ist die günstigere Leasingrate schnell aufgebraucht

Zitat:

@krider2 schrieb am 2. November 2020 um 16:56:11 Uhr:

 

Mir war vorher nicht klar, dass wir das Auto auch dort wieder zurückgeben müssen. Ist das die normale Vorgehensweise? Dann werde ich die zukünftigen Autos eher bei lokalen Händlern leasen. Gibt es im Netz günstige Angebote für Fahrzeugüberführungen?

Ja, ist Usus und den Wagen wirst du schon selber abliefern müssen, denn wer soll denn sonst in deinem Namen rechtsverbindlich die notwendigen Papiere (z.B. Rücknahmeprotokoll, eventuelle Schadensaufstellung etc.) unterschreiben ??

Lass dir als Überbrückung von deinem neuen Händler einen Vorführer o.ä für kleines Geld geben, hat bei mir bisher immer so funktioniert.

Hinbringen kann jeder, braucht halt nur eine schriftliche Vollmacht, die notwendigen Papiere unterschreiben zu dürfen.

Themenstarteram 3. November 2020 um 5:57

Zitat:

Ja, ist Usus und den Wagen wirst du schon selber abliefern müssen, denn wer soll denn sonst in deinem Namen rechtsverbindlich die notwendigen Papiere (z.B. Rücknahmeprotokoll, eventuelle Schadensaufstellung etc.) unterschreiben ??

Lass dir als Überbrückung von deinem neuen Händler einen Vorführer o.ä für kleines Geld geben, hat bei mir bisher immer so funktioniert.

Das neue Auto ist auch wieder über Vehiculum über einen Händler in Berlin. Und wir sind in Koblenz. Der hatte zwar einen Leihwagen angeboten aber den hätten wir in Berlin abholen müssen, das macht natürlich auch keinen Sinn.

Ist zwar schön mit der super Leasingrate bei Vehiculum aber ich merke dass es am Ende des Vertrags dann weniger ideal ist.

Zitat:

@krider2 schrieb am 3. November 2020 um 06:57:52 Uhr:

Zitat:

 

Ist zwar schön mit der super Leasingrate bei Vehiculum aber ich merke dass es am Ende des Vertrags dann weniger ideal ist.

Hoffentlich kommt dann nicht noch eine dicke Abrechnung für angebliche Schäden (die über den normalen Gebrauch hinausgehen) hinzu.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. November 2020 um 21:24:13 Uhr:

Hinbringen kann jeder, braucht halt nur eine schriftliche Vollmacht, die notwendigen Papiere unterschreiben zu dürfen.

Klar geht das, dann gebe ich mit deiner Vollmacht dein jetziges Auto dem LG zurück und unterschreibe/akzeptiere in deinem Namen alle Schäden die da angeblich so fest gestellt werden. :confused:

Schwierig, da du erstens keine Vollmacht von mir hast und zweitens ich kein geleastes Auto habe.

Ansonsten, wo ist das Problem? Wenn der LN jemanden die entsprechende Vollmacht gibt, kann der das. Vollmacht geben hat auch ein wenig mit Vertrauen zum Vollmachtnehmer zu tun.

Liefernder Händler ist auch immer der Händler, der auch das Fahrzeug zurücknimmt.

Selbstverständlich ist bei den Sparpreisen eher kein Überbrückungsfahrzeug möglich.

Ich habe immer den gleichen Händler und zu keinem Zeitpunkt ist ein Mitarbeiter ohne Auto. Und am Ende bleibt auch mal ein Auto noch einen Monat ohne Berechnung im Bestand, was dann schon einen Mehrwert ggü. der paar Euro monatlicher Ersparnis darstellt. Von kulanten Abrechnungen bei Schäden ganz zu schweigen.

Themenstarteram 4. November 2020 um 6:16

Ist es denn der Händler der für die kulanten Abrechnungen der Schäden sorgt? Oder bekommt die Bank vom Hersteller das Abnahmeprotokoll und legt den Umgang mit den Schäden fest?

Das Autohaus ist idR dafür zuständig, welche Schäden in Rechnung gestellt werden.

Stimmt nicht! Als ich letztes Jahr meinen XC90 zurückgeben musste, hatte Volvo einen externen Dienstleister beauftragt, die lt. eigener Aussage auch für andere Marken Leasingfahrzeuge zurücknehmen.

Dafür wurde ein Termin bei mir zu Hause vereinbart. Musste ich nicht nach Soest fahren - war mir ganz recht.

Dass das Ganze dann fürchterlich in die Hose ging, ist ein anderes Thema.... :-)

Zitat:

@HighTechnologist schrieb am 3. November 2020 um 21:07:44 Uhr:

Liefernder Händler ist auch immer der Händler, der auch das Fahrzeug zurücknimmt.

Selbstverständlich ist bei den Sparpreisen eher kein Überbrückungsfahrzeug möglich.

Ich habe immer den gleichen Händler und zu keinem Zeitpunkt ist ein Mitarbeiter ohne Auto. Und am Ende bleibt auch mal ein Auto noch einen Monat ohne Berechnung im Bestand, was dann schon einen Mehrwert ggü. der paar Euro monatlicher Ersparnis darstellt. Von kulanten Abrechnungen bei Schäden ganz zu schweigen.

Deshalb steht da in der Regel ??

Das Eine (externe Dienstleister) schließt das Andere (Finale Höhe der Schäden legt Autohaus fest) doch nicht aus. Bei meinen bisherigen BMW Rückgaben war es folgendermaßen, über Seat kann ich nichts sagen:

Auto beim BMW Händler auf den Hof gestellt, anschließend Begutachtung durch einen externen Dienstleister (DEKRA). DEKRA Mann hat bei der letzten Rückgabe eine Delle und paar Kratzer notiert, 750 EUR Reparaturkosten inkl. Mwst

Das Autohaus hat letztendlich entschieden, dies und das per Smart Repair zu machen und mit 300 EUR auszukommen. Diese 300 EUR wurden dann auf einem Rücknahmeprotokoll an die BMW Bank geschickt und von da kam paar Wochen später die Rechnung.

Hätte ich bei dem Autohaus nen neuen Wagen genommen, hätte man sich bestimmt auch über die 300 EUR noch einig werden können.

Also hat Seatflo Recht (zumindest bei BMW) - das Autohaus bestimmt letztendlich, was der Spaß kostet . Der Dienstleister gibt nur sein Gutachten ab.

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