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Fragen zum Ende der "Schonfrist" für allgemeine Reifenfreigaben
Am 31.12.2024 endet ja die "Schonfrist" für allgemeine Reifen-Herstellerfreigaben.
Ich bin die letzten Jahre Continental ContiLegend Weißwandreifen gefahren, die jedoch leider nicht in meinen Papieren eingetragen sind.
Eingetragen sind bei mir - in meinen 28 Jahre alten Papieren - zwei verschiedene Reifentypen:
- Dunlop D402 F Touring Elite II
- Metzeler ME 88 Marathon
Ok, die Dunlop-Schlappen gibt es in genau dieser Bezeichnung noch. Der Metzeler ME 88 Marathon wurde wohl zwischenzeitlich durch den Metzeler ME 888 Marathon ersetzt. Düfte ich diesen Nachfolger-Reifen einfach fahren, oder müsste dieser eingetragen werden?
Apropos Eintragung. Wie läuft das? Fahre ich einfach mit frisch montierten Reifen anderer Hersteller zum TÜV und die tragen das in meine Papiere ein und erteilen mir damit Freigabe? Falls ja, was kostet der Spaß ungefähr?
Spaß am Rande: Wer kennt die Fa. Bunlop? [Siehe Bild] :-)
Danke im Voraus für Eure Bemühungen!
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12 Antworten
Tüv fragen.
Ich hatte eine kleine Odyssee bei meiner 23“ TTS Big Spoke Felge hinter mir, obwohl die mir von TTS mit Tüv verkauft wurde.
Tüv Diez Absage, Tüv bei Köln Elsdorf bei einer Schrauberbude welche eine Herstellerzulassung hat, da hat sich der Gute Mann vom Tüv am Reifen gestört, obwohl es damals nur diesen einen Reifen in 23“ gab. Er hat dann in Österreich beim Ausstellenden Tüv (ABE) für die Felge angerufen. Aussage dort, das war eine Einzel ABE für ein Bike im Besitz von TTS. Erst im dritten Anlauf beim Tüv in Melle, man kennt sich (TTS), hat Zusatzqualifikationen um Reifen-/Felgenkombinationen nach Hochgeschwindigkeitsfahrt eintragen zu dürfen. Man die haben Nerven, da bastelt einer die Felgen ins Bike und hat ggf. nur begrenzt Ahnung und der setzt sich drauf und zieht am Hahn.
220,- € in 2014.
Wie ist das bei "Reifenfabrikatsbindung gemäß BE beachten"?
Habe die alten Avon durch neue Avon ersetzt. Keine AHnung ob das passt. Der TÜV-Prüfer war einverstanden. Aber irgendein Polizist auf der Straße?
@Monteverdi4000
Die "Markenbindung" oder "Reifenfabrikatsbindung ist nur für Kfz mit EU-Zulassung aufgehoben. Zu erkennen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Die Aufhebung gilt nicht für Fahrzeuge mit nationaler KBA-Zulassung.
Genauere Erklärung siehe HIER
Die eingetragenen Reifen meiner Oldies gibt es schon längst nicht mehr, mit den Bescheinigungen von Bridgestone, bzw. Michelin gab es bislang keinerlei Beanstandungen. Was nun? Wie kann das leidige Thema gelöst werden? Reifen da, Bescheinigung da, Moped da. Was will die Rennleitung jetzt - und warum nun der Hokuspokus? Es wiehert mal wieder der Amtsschimmel.
re
Naja, das ist ja nun auch nicht gerade ein neues Thema. Das die Reifenfreigaben der Reifenhersteller bei Motorrädern mit KBA-Zulassung nicht mehr ausreichend sind gilt ja schon seit 01.01.2020 für alle Reifen, die nach dem 31. Dezember 2019 hergestellt wurden. Seither gelten da die Freigaben nur noch als Empfehlung für eine Eintragung in die Zulassungspapiere.
Aktuell an der Thematik ist somit lediglich die Tatsache, dass nun auch die Übergangsfrist abläuft, in der Reifen, die vor Ende 2019 produziert wurden, trotzdem weiter (nur) mit einer solchen Herstellerfreigabe genutzt werden durften. Ab 01.01.2025 dürfen damit auch keine Reifen mehr gefahren werden, die bislang noch unter diese "Schonfrist" fielen.
Da wird vielen Motorradbesitzern leider nichts anderes über bleiben, als sich andere Reifen eintragen zu lassen
...und wenn dann eine neue Reifentype kommt, wieder eine Eintragung. Wozu? Es ist doch zum Ko...
Kann man denn nicht die Eintragung austragen lassen?
re
Ich versteh Deinen Frust. War ja selber froh, dass meine Transalp seinerzeit schon eine EU-Zulassung hatte und die V-Strom eh. Ein Eintrag zu einem Umbau, anderen Reifen oder Ähnlichem stellt eine Zusatzgenehmigung dar und kann ggf. auch wieder ausgetragen werden. Der Eintrag mit der Herstellerbindung war dagegen seinerzeit eine Auflage für die Zulassung der Modellreihe. Die kriegst Du im Leben nicht ausgetragen.
Lizenz zum Geldverdienen, ala Abwrackprämie/Förderung von E-Autos, jetzt sind halt mal die Prüforganisationen dran!
Danke, @Jungbiker!
Ich bin wieder etwas schlauer geworden. Habe mal einen GTÜ-Sachverständigen vor Ort gelöchert. Der fragte mich zuerst nach meiner Zulassung, ob EU-Zulassung oder ABE. Dieses kann im KFZ-Schein ersehen werden unter dem Punkt K.
Bei mir steht dort D312/1* und das bedeutet, dass mein Mopped über keine EG-Zulassung verfügt sondern über eine ABE. EG-Zulassungen haben einen längeren Ziffernstrang der mit "e" anfängt. (z. B. e4*92/61* 0009*00)
Ergo: Ich muss Reifen, die nicht explizit in meinen Papieren eingetragen sind, von einem Sachverständigen begutachten und eintragen lassen. Auch wenn die Reifenkennzeichnung minimal verändert ist, muss eingetragen werden. Siehe mein Beispiel Metzeler ME 888 Marathon (oben im Eröffnungsbeitrag).
Ich werde mich mal zum TÜV nach Offenbach begeben und versuchen, einen Reifensachverständigen auszumachen und nochmal genau nachzufragen, auch wg. des Aufwandes und der Kosten. Habe ja noch Zeit bis zum Winter.
Das ist leider wohl so, ich hab das gleiche Problem bei meiner alten R80GS.
Größe passt aber Marke nicht, ergo muss eingetragen werden.
Gemacht hab ich das bis heute nicht.