1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. Fragen zum Neuwagenkauf/Abholung in wob

Fragen zum Neuwagenkauf/Abholung in wob

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 9. April 2004 um 10:07

Hallo,

habe bis jetzt nur immer gebrauchte gekauft, daher meine vielleicht etwas "blöde" Frage:

Wie läuft das beim Neuwagenkauf mit Abholung in

WOB ab ?

Bekomme ich vom Händler vorher den Fahrzeugbrief mit meinem Namen eingetragen, oder mach ich das

selbst ?

Fährt man von WOB aus mit Roten Kennzeichen ?

Ähnliche Themen
20 Antworten
am 9. April 2004 um 10:47

Also wenn ichs richtig verstanden habe, dann bekommst du von deinem Händler ca. zwei Tage vor der Abholung den Fahrzeugbrief ausgehändigt. Dann gehst du damit zur Zulassungsstelle und beantragst die Schilder. Dort bekommst du dann einen Zettel mit dem du zum Schildermacher gehst und anschliessend gehst du wieder zur Zulassungsstelle und die kleben die Aufkleber auf die Schilder. Dann nimmst du diese zusammen mit dem Fahrzeugbrief mit nach WOB und steckst die an dein Auto und kannst losfahren.

Hallo,

 

oder dein Händler bietet Service.....du unterschreibst dem Händler eine Vollmacht. Der regelt dann alles und du gehst ein paar Tage vor der Abholung bei deinen Händler das Auto bezahlen und bekommst dann den Brief, die Schilder, Fußmatten, Verbandskasten, Warndreieck usw. ....

 

Oder....Variante B so machen wir es.....

Man geht ein Tag vor der Abholung das Auto bezahlen bekommt o.g. Sachen, stellt dein jetzigen Wagen ab, nimmt dann einen Mietwagen(welcher vom Händler bezahlt ist) und fährt mit dem nach WOB läßt es sich im 5Sterne Hotel(welches der Freundliche natürlich auch bezahlt) gutgehen und freut sich wie ein kleines Kind auf den eigentlichen Abholtermin.

 

Gruß und Frohe Ostern

Themenstarteram 9. April 2004 um 14:56

Der Grund meiner Frage ist auch folgender:

Es gibt bei einem Händler 15% Rabatt wenn man

50% Behindert ist und ein B, G oder sowas im Ausweis hat.

Ein Freund von mir würde diese Bedingungen alle erfüllen. also könnte ich Ihn ja mein Auto kaufen lassen....

Das Problem ist nur, dass wahrscheinlich er dann im Fahrzeugbrief steht und nicht ich. Und er hat ja nichtmal einen Führerschein, also kann dann das

Auto wohl auch nicht auf ihn zugelassen werden,

bzw. soll es ja eigentlich auf mich zugelassen werden.

Deshalb üverlge ich gerade, ob und wie man mit einem legalen Trick an die 15% kommt.

Oder ist das auch unter normalen Umständen möglich ?

15% legal

=> eu-import

cya

Themenstarteram 9. April 2004 um 15:19

Also bei den großen wie Jütten und Koolen oder

Cramer lohnt sich seit der Klima-Aktion ein

Re-Import nicht mehr.

Bei Autoprice.de mag es ja günstig sein,

aber man muss ihn selbst im Ausland holen....

bzw. wenns probleme gibt, muss man sich mit dem

ausländischen Händler rumschlagen.... !

Denn Autoprice selbst ist nur vermittler....

Zitat:

Original geschrieben von Msch175264

Der Grund meiner Frage ist auch folgender:

Es gibt bei einem Händler 15% Rabatt wenn man

50% Behindert ist und ein B, G oder sowas im Ausweis hat.

Ein Freund von mir würde diese Bedingungen alle erfüllen. also könnte ich Ihn ja mein Auto kaufen lassen....

Das Problem ist nur, dass wahrscheinlich er dann im Fahrzeugbrief steht und nicht ich. Und er hat ja nichtmal einen Führerschein, also kann dann das

Auto wohl auch nicht auf ihn zugelassen werden,

bzw. soll es ja eigentlich auf mich zugelassen werden.

Deshalb üverlge ich gerade, ob und wie man mit einem legalen Trick an die 15% kommt.

Oder ist das auch unter normalen Umständen möglich ?

Hallo,

habe mein Fahrzeug über meine Tante gekauft. Das heißt, satte 15% Rabatt. Tante mußte auch alle Merkmale erfüllen (50% Schwbeh. + Merkmal wie z.b. G).

Meine Tante hat auch keinen Führerschein. Versicherungsnehmer in diesem Falle bin aber ich.

Ich bin bei der HUK-COBURG versichert, da ist das kein Problem, wenn Versicherungsnehmer und Halter verschieden sind. Die Versicherung verteuert sich dadurch ein wenig.

 

Nach einem halben Jahr kannst du das Fahrzeug dann auf deinen Namen ummelden.

Ich hoffe, ich habe dir ein wenig geholfen.

Gruß Enrico45

Themenstarteram 9. April 2004 um 16:06

Hi,

danke für Deinen guten Tipp !!!

aber noch eine Frage:

was wäre denn, wenn ich folgendes mache.

Ich lasse meinen Freund kaufen, dann bekommt er

einen Fahrzeugbrief mit seinem Namen.

Er kann mir doch dann den Wagen quasi sofort

weiterverkaufen und ich lasse mich in Fahrzeugbrief

und Schein eintragen....

oder habe ich da was übersehen ?

Ich würde also gleich das auto auf mich zulassen,

sofern man den Fahrzeugbrief und schein

sofort ändern kann

Zitat:

Original geschrieben von Msch175264

Hi,

danke für Deinen guten Tipp !!!

aber noch eine Frage:

was wäre denn, wenn ich folgendes mache.

Ich lasse meinen Freund kaufen, dann bekommt er

einen Fahrzeugbrief mit seinem Namen.

Er kann mir doch dann den Wagen quasi sofort

weiterverkaufen und ich lasse mich in Fahrzeugbrief

und Schein eintragen....

oder habe ich da was übersehen ?

Ich würde also gleich das auto auf mich zulassen,

sofern man den Fahrzeugbrief und schein

sofort ändern kann

Hi,

das ist ja der kleine Haken an der Sache. Voraussetzung für die 15% ist, dass das Fahrzeug ein halbes Jahr auf den Namen deines Freundes angemeldet sein muß!

Enrico45

Themenstarteram 9. April 2004 um 16:50

oh ja, jetzt versteh ich langsam........

gibts dabei eigentlich Probleme, wenn er in einer

anderen stadt wohnt ?

d.h. das Auto hätte dann z.B. Nürnberger kennzeichen oder so... anstelle von z.B. Frankfurt.

Allerdings: Der Händler der bekommts doch garnicht mit, wenn er das Auto verkauft oder ?

Woher weiß der Händler, dass es 6 Monate auf seinen Namen gelaufen ist ?

Nochmals besten Dank für Deine Hilfe

und Frohes Fest !

Zitat:

Original geschrieben von Msch175264

oh ja, jetzt versteh ich langsam........

gibts dabei eigentlich Probleme, wenn er in einer

anderen stadt wohnt ?

d.h. das Auto hätte dann z.B. Nürnberger kennzeichen oder so... anstelle von z.B. Frankfurt.

Allerdings: Der Händler der bekommts doch garnicht mit, wenn er das Auto verkauft oder ?

Woher weiß der Händler, dass es 6 Monate auf seinen Namen gelaufen ist ?

Nochmals besten Dank für Deine Hilfe

und Frohes Fest !

Hallo,

dein Freund muss beim Kauf des Fahrzeuges eine Erklärung unterschreiben, in dem er sich verpflichtet, das Fahrzeug auf seinen Namen angemeldet zu lassen.

Sollte er das Fahrzeug vorher verkaufen und der Händler oder auch VW davon Nachricht bekommen, wird laut Erklärung eine Schadensersatzforderung fällig. Das ist es doch nicht wert oder?

6 Monate sind schnell um und das für 15%.

Schöne Ostern -:)

Enrico45

am 9. April 2004 um 17:23

Zitat:

Original geschrieben von Msch175264

Der Grund meiner Frage ist auch folgender:

Es gibt bei einem Händler 15% Rabatt wenn man

50% Behindert ist und ein B, G oder sowas im Ausweis hat.

Ein Freund von mir würde diese Bedingungen alle erfüllen. also könnte ich Ihn ja mein Auto kaufen lassen....

Das Problem ist nur, dass wahrscheinlich er dann im Fahrzeugbrief steht und nicht ich. Und er hat ja nichtmal einen Führerschein, also kann dann das

Auto wohl auch nicht auf ihn zugelassen werden,

bzw. soll es ja eigentlich auf mich zugelassen werden.

Deshalb üverlge ich gerade, ob und wie man mit einem legalen Trick an die 15% kommt.

Oder ist das auch unter normalen Umständen möglich ?

Mein Vater hat diese Einstufung auch und er würde das Fahrzeug auch 15 % güstiger bekommen. Die 15% stellen sich auch 7,5% Händlerrabatt und 7,5% Nachlass von VW zusammen. Problem an der ganzen Sache ist nur das mein Vater bei 100% in der Versicherung liegt, meine Mutter aber bei 30%. Der Wagen muss aber mindestens ein halbes Jahr auf den Besitzer mit 50% Behinderung zugelassen sein. Wir haben dies schon mal durchgerechnet und es würde sich nicht lohnen. Wir würden dann vielleicht 80 oder 90 € sparen, aber deswegen der ganze Aufwand?

Themenstarteram 9. April 2004 um 17:27

Zitat:

Original geschrieben von Enrico45

Hallo,

dein Freund muss beim Kauf des Fahrzeuges eine Erklärung unterschreiben, in dem er sich verpflichtet, das Fahrzeug auf seinen Namen angemeldet zu lassen.

Sollte er das Fahrzeug vorher verkaufen und der Händler oder auch VW davon Nachricht bekommen, wird laut Erklärung eine Schadensersatzforderung fällig. Das ist es doch nicht wert oder?

6 Monate sind schnell um und das für 15%.

Schöne Ostern -:)

Enrico45

das stimmt.

aber wie siehts aus mit den versicherungsprozenten ?

gilt dann meine günstige einstufung noch ?

Und hat das auto dann kennzeichen meiner stadt oder der stadt meines freundes ?

Zitat:

Original geschrieben von Msch175264

das stimmt.

aber wie siehts aus mit den versicherungsprozenten ?

gilt dann meine günstige einstufung noch ?

Und hat das auto dann kennzeichen meiner stadt oder der stadt meines freundes ?

Hallo,

Kennzeichen Stadt deines Freundes, Prozente Einstufung Du, da du auch Versicherungsnehmer!

Gruß Enrico45

am 9. April 2004 um 18:05

Findest du das nicht ein bisschen scheiße was du da vorhast???

Die 15% sind für Leute gedacht die wirklich Behindert sind und nicht für Schmarotzer wie dich!

Beim Händler kannst du legal ohne Probleme 10% rausschlagen, aber das reicht ja nicht... Wie wärs mit nem Opel für dich? Ist billiger.

Deine Antwort
Ähnliche Themen