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Fragen zum Thema Anhänger - was darf ich wirklich an mein Auto hängen?
Hallo zusammen,
ich habe vor 17 Jahren meinen Führerschein gemacht. Nun würde mich einmal interessieren, welchen Anhänger ich an meinen PKW hängen darf und wieviel kg ich befördern darf.
Im Netz hab ich diese Passage gefunden:
Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
- Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.
Ich fahre einen Skoda Fabia II Kombi (1.9 TDI, Diesel). Hierzu habe ich folgende Infos gefunden:
Anhängelast (gebremst)** 1200 kg
Anhängelast (ungebremst) 500 kg
Leergewicht 1115 - 1245 kg
Zulässiges Gesamtgewicht 1705 kg
Anhängelast (gebremst)** 775 - 1200 kg
Kann mir jemand nun sagen, was für einen Anhänger ich verwenden / führen darf und wieviel kg ich auf den Anhänger laden darf?
Beste Antwort im Thema
Das zulässige Gesamtmasse deines Anhängers darf 1.795 kg sein. Diesen Hänger darfst du aber nur so beladen, dass er insg. 1.200 kg wiegt.
Also wenn der Hänger leer 600 kg wiegt, darfst du ihn mit 600 kg beladen.
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16 Antworten
Dein Auto kann:
Anhängelast (gebremst)** 1200 kg
Anhängelast (ungebremst) 500 kg,
vorausgesetzt Du hast eine Anhängevorrichtung mit entsprechendem "D-Wert". (Wird gaaaaanz oft übersehen) und da muß gerechnet werden (TÜVER fragen)
Was Du fahren darfst, steht im Führerschein. Was hast Du für Scheine??
Das zulässige Gesamtmasse deines Anhängers darf 1.795 kg sein. Diesen Hänger darfst du aber nur so beladen, dass er insg. 1.200 kg wiegt.
Also wenn der Hänger leer 600 kg wiegt, darfst du ihn mit 600 kg beladen.
@Benni_LDK,
blitzsaubere Antwort!
Besitzer der Klasse B dürfen überhaupt keinen Anhänger ziehen, dazu benötigen sie den BE.
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 30. März 2018 um 10:27:03 Uhr:
Das zulässige Gesamtmasse deines Anhängers darf 1.795 kg sein. Diesen Hänger darfst du aber nur so beladen, dass er insg. 1.200 kg wiegt.
Also wenn der Hänger leer 600 kg wiegt, darfst du ihn mit 600 kg beladen.
Das ist richtig, für einen gebremsten Hänger.
Ein ungebremster Anhänger darf in deinem Fall max. 500 kg wiegen.
Wenn er z.B. ein zulässiges Gesamtgewicht von 650 kg hat und 120 kg leer wiegt darfst du 380 kg laden.
Zitat:
@ceinsler schrieb am 30. März 2018 um 10:48:32 Uhr:
Besitzer der Klasse B dürfen überhaupt keinen Anhänger ziehen, dazu benötigen sie den BE.
Warum reflektiert man seine eigene Denke nicht, wenn zuvor schon diverse Antworten gegeben wurden, die jedoch eindeutig einen völlig gegensätzlichen Sinn ergeben?
Man möge sich hier noch mal bilden:
https://www.bmvi.de/.../fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
Zitat:
@ceinsler schrieb am 30. März 2018 um 10:48:32 Uhr:
Besitzer der Klasse B dürfen überhaupt keinen Anhänger ziehen, dazu benötigen sie den BE.
Das ist falsch.
Nur damit diese Aussage nicht so stehenbleibt.
Bitte informiere dich doch über die Fahrerlaubnisklassen.
Moorteufelchen
Zitat:
@ceinsler schrieb am 30. März 2018 um 10:48:32 Uhr:
Besitzer der Klasse B dürfen überhaupt keinen Anhänger ziehen, dazu benötigen sie den BE.
Ganz schnell vergessen - falsch von A bis Z. Der TE weiß es besser und richtig.
Sorry, war auf dem falschen Dampfer.
Anhängelast (gebremst)** 1200 kg
Anhängelast (ungebremst) 500 kg
Das sind doch wahrscheinlich die Angaben im Kfz-Schein oder Brief bzgl. dessen, was das FAHRZEUG bei entsprechender Ausstattung (AHK) ziehen darf.
Früher musste die AHK eingetragen werden, heute nicht mehr. Dafür muß man die Papiere einschl. Einbauanleitung mitführen (macht keiner).
Es ist so, dass Du eine 2to AHK kaufen kannst und denkst, dass die AHK für 2to ausgelegt ist. Stimmnt aber nicht! Der "D-Wert" sagt etwas über Last/Anbauwinkelverhältnis aus (oder so ähnlich). Ich hatte einen Peugeot 806 wo ich die bereits verbaute Kupplung zurück zu Westfalia schicken durfte, nur wegen des "D-Wertes".
Leergewicht 1115 - 1245 kg
Zulässiges Gesamtgewicht 1705 kg
Das sind doch die Werte, die rein das Fahrzeug betreffen.
Die 1705kg haben nix mit dem Anhänger zu tun.
Anhängelast (gebremst)** 775 - 1200 kg
Die Sternchen müssen erläutert werden. Da könnte eine Maximalsteigung (Straße) definiert sein.
Zitat:
@cementario2 schrieb am 30. März 2018 um 01:12:22 Uhr:
vorausgesetzt Du hast eine Anhängevorrichtung mit entsprechendem "D-Wert". (Wird gaaaaanz oft übersehen) und da muß gerechnet werden (TÜVER fragen)
Da muss man eigentlich nicht eine Prüforganisation fragen, sondern sich den D-Wert einfach selbst ausrechnen, zum Beispiel mit der hier angegebenen, sehr einfachen Formel (D= 9,81 x (zGM Zugf. x zGM Anh)/zGM Zugf.+zGM Anh.) - Massenangaben in t.
Wenn man aber eine Kupplung mit ABE für ein spezifisches Fahrzeug kauft, stimmt in aller Regel auch der D-Wert (und zwar der höchste, der in der Modellreihe vorkommt). Kontrolle schadet ja nicht.
In meinem Falle rechne ich 8,12 aus - verkauft werden die AHK mit höheren D-Wert, weil es auch stärker motorisierte und schwerere Ausführungen gibt, die auch mehr ziehen dürfen.
Nach den Angaben des TE spuckte mein Taschenrechner in 21,7 Sekunden einen D-Wert von mindestens 6,91 aus.
Ich kenne keine Statistik über das Mitführen der ABE. Ich hatte sie immer dabei - das Gewicht war unerheblich und es tat auch nicht weh. Schade - es gab nie eine Kontrolle, bei der ich als positiver ABE-Held hätte brillieren können.
Zitat:
@cementario2 schrieb am 30. März 2018 um 11:36:28 Uhr:
Das sind doch die Werte, die rein das Fahrzeug betreffen.
Die 1705kg haben nix mit dem Anhänger zu tun.
Doch, führerscheinrechtlich schon. Da die zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht mehr als 3500 kg betragen darf, hat die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs einen direkten Einfluss auf die erlaubte zulässige Gesamtmasse des Anhängers. In diesem Fall also 3500 kg - 1705 kg = 1795 kg. Einen Anhänger mit einer größeren zulässigen Gesamtmasse darf er mit Klasse B nicht mitführen, auch dann nicht, wenn der Anhänger leer ist und daher die tatsächliche Masse geringer sein sollte.
Das hat aber weiter vorne schon Benni_LDK korrekt beschrieben.
"Wenn man aber eine Kupplung mit ABE für ein spezifisches Fahrzeug kauft, stimmt in aller Regel auch der D-Wert (und zwar der höchste, der in der Modellreihe vorkommt). Kontrolle schadet ja nicht."
Ich schrieb ja schon, dass ich persönlich diesbezüglich schon andere Erfahrungen machen musste.
Es passt eben nicht unbedingt, es kontrolliert nur kaum jemand.
Dabei ist es hier im Forum schon so oft und ausgiebig durchgekaut worden, deswegen hier in Kurzform: Man muss bezogen auf die Person die Geschichte fahrerlaubnisrechtlich betrachten, und bezogen auf das Fahrzeug zulassungsrechtlich. Es macht für den betroffenen wenig Sinn, wenn sein Fahrzeug auch schwerere Anhänger ziehen dürfte, er selbst das Gespann aus fahrerlaubnisrechtlichen Gründen aber nicht bewegen darf.
Im Übrigen bezweifele ich mal, dass es eine ABE für eine Anhängekupplung gibt, in sofern kann man eine solche auch nicht mitführen. Ich kenne als zulässige Genehmigungen lediglich eine ABG, eine EG-Typgenehmigung und eine ECE-Genehmigung. Aber man lernt ja nie aus....