fragen zur gebrauchtwagengarantie
Hi!
Sorry dass ich deswegen nochmal nen thread aufmach' aber:
- Habe ich bei einem Fahrzeug dass ich gebraucht kaufe (welches noch ca. ein halbes jahr werksgarantie hat) auch eine Gebrauchtwagengarantie?
- Habe ich trotsdem ein recht auf eine, da ich ja beim händler gekauft habe?
- was ist bei defekten, wenn der händler meint dass ich keine hab/dass keine mit abgeschlossen wurde; hätte ich ne chance vor gericht?
THX
gruß Sven
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17 Antworten
Ja du bekommst auf deine halbes Jahr Werksgarantie noch dein eines Jahr Gebrauchtwagengarantie.
Zitat:
Original geschrieben von nobody123
Ja du bekommst auf deine halbes Jahr Werksgarantie noch dein eines Jahr Gebrauchtwagengarantie.
Hi Sven,
genauso habe ich es in Erinnerung (bei dem User den ich Dir eben per PN mitgeteilt habe).
Trifft dies wirklich pauschal zu wären Deine Probs zumindest fürs erste mal aus der Welt geschafft ( zumindest der finazielle Aspekt).
@nobody123
Ist dies eine Regelung die generell bei allen Audihändlern zu finden ist oder ist dies von Händler zu Händler verschieden ?
Viele Grüße
g-j der sich nochmals bei Dir meldet wenn er ihn tel. erreicht hat
Also normalerweise muss der Händler seine 12 Monate / 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie geben.
Aber wäre das dann
nobody123 Ja du bekommst auf deine halbes Jahr Werksgarantie noch dein eines Jahr Gebrauchtwagengarantie.
1,5 Jahre oder doch nur 1 Jahr ??
Jetzt wäre nur noch zu klären ab wann das Jahr Gebrauchtwagengarantie anfängt zu laufen, ab Kaufdatum oder nach Ablauf der Neuwagengarantie.
Viele Grüße
g-j der Melbourne ziemlich spannend findet
ist mir zum glück noch egal, da kaufdatum der 16.04.05 war
gruß Sven, welcher gerade von der Arbeit kam.
Na dann ist doch alles in trockenen Tüchern, zumindest die Schäden in der Vergangenheit !
g-j der die ganze Aufregung plötzlich nicht mehr versteht
Viele Grüße
g-j
ja, als ich letzte woch da stand, um nen termin zu tun erzählte mir man halt dass keine gebrauchtwagengarantie mit abgeschlossen worden sei aufgrund der werksgarantie.
auf dem weg zur Arbeit ist übrigens diese gelbe leuchte angegangen die mir erzählen will das was mit der abgasanlage net ok ist uind dass ich bei bedarf mal bei audi oder so vorbei gucken soll.
interessant aber ist dass das abgas-rückführungsventil schon seit min. DO nemmer so will wies soll
1. Die Werksgarantie läuft bis 24 Monate nach Fahrzeugübergabe. Datum der Fahrzeugübergabe steht auf der ersten Innenseite des Servicehefts.
2. Beim Kauf eines Gebrauchtartikels von einem Händler hat dieser 12 Monate GEWÄHRLEISTUNG zu gewähren. Allerdings gilt nur in den ersten 6 Monaten die umgekehrte Beweislast. Das heißt nur in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Schaden NICHT beim Kauf bestand. Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Schaden beim Kauf bereits bestand.
3. Die angesprochene Gebrauchtwagengarantie ist die Garantie, die man beim Audi-Händler abschließen kann. Garantiegeber ist die Allianzversicherung, die im Schadensfalls auch die Instandsetzung zum Teil zahlt. Es handelt sich hier also um etwas anderes, als die gesetzliche Gewährleistung, zu der der Händler eben gesetzlich gezwungen ist. Bei der gesetzlichen Gewährleistung muss der Händler Schäden zahlen, bei der Gebrauchtwagengarantie zahlt sie die Versicherung.
Du kannst eine solche Gebrauchtwagengarantie jeder Zeit abschliessen bei deinem Händler...allerdings muss vorher eine Fahrzeugkontrolle durch die Werkstatt erfolgen. Der Preis einer solchen Gebrauchtwagengarantie ist unter http://www.audi.de/.../audi_carlife_plus.html kalkulierbar.
Das ist soweit sicherlich alles richtig Ramon, nur stellt sich halt jetzt die Frage in wie weit svens Händler die Gewährleistung handhabt.
Mein Freundlicher behandelt die Gewährleistung die bei meinem 04 gekauften 8P noch galt (zu der Zeit gab es die Garantie nicht) wie eine 2 jährige Garantie.
In den beiden letzten Jahren musste ich in keinster Weise (nach ablauft der ersten 6 Monate nach Übernahme des Fahrzeuges) nachweisen das ein aufgetretener Fehler bereits bei der Übergabe vorlag.
Viele Grüße
g-j
Ja du hast das Fahrzeug neu gekauft oder?
Ich könnte mir vorstellen, dass es auch einen Unterschied macht, ob man das Fahrzeug neu kauft und dann die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren bekam oder als Gebrauchtwagen und nur 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung...aber persönliche Erfahrungen habe ich da keine...
Ja neu, da ich mich am Montag mit jemanden aus dem VW Service Bereich treffe frag ich ihn gleich mal wie das bei meinem Händler mit der 1 jährigen Gebrauchtwagen Gewährleistung gehandhabt wird.
Eine wohl einheitliche Regelung für alle Händler wäre wohl wünschenswert.
Letztendlich wird aber svens Händler scheinbar das letzte Wort haben.
Viele Grüße
g-j
Leider können die Händler die Gebrauchtwagenversicherungen abschließen, wie sie wollen.
Mein A3 2.0 FSI, EZ 11/03, gekauft 03/05.
Werksgarantie also bis 11/05, ab dann und bis 03/06 habe (hatte) ich Gebrauchtwagengarantie, welche aber nicht von der Audi-Versicherung (bzw die dahinter stehende Allianz) stammt, sondern die "Real Garant". Diese leistet angeblich das gleiche für weniger Kohle.....
Stimmt! Ich habe zuvor in einem anderen Autohaus nach einer Garantie gefragt und man drückte mir auch von Real Garant nen Prospekt in die Hand.
Warum?
Weil man von der Audi-Neuwagenanschlussgarantie gar keine Unterlagen zur Verfügung hatte.
Allerdings war auch dieses Real Garant Prospekt sinnlos, da nicht auffindbar war, welche Fahrzeugteile versichert sind und welche nicht.
Und genau dazu konnte man mir im Autohaus auch keine näheren Angaben machen...
Ergebnis war, dass man mir anbot sich um Unterlagen zu bemühen und mir diese per Post zu schicken... naja das war vor Jahren.. habe nie Post bekommen.
ich könnt es online stellen.... hab den wisch bei mir rumliegen, falls es jemanden interessiert