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Fragen zur KFZ-Rechtschutzversicherung

Themenstarteram 22. März 2010 um 20:48

Hallo zusammen,

seit Juni 2009 habe ich in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren einen Anwalt beauftragt. Von der KFZ-Rechtschutzversicherung (der gelben Engel) wurde Kostendeckung angefordert und gewährt.

Der Anwalt war, nett ausgedrückt, im letzten Jahr schon nicht sehr rührig.

Dieses Verhalten hat sich in diesem Jahr leider deutlich gesteigert.

Das heißt er ist telefonisch auf mehreren Rufnummern seit Wochen nicht erreichbar und meldet sich auch auf diverse Faxe oder Mails nicht.

Da in vier Wochen die Verhandlung ist habe ich jetzt bei der RV angefragt, inwieweit ich trotz laufenden Verfahrungen noch den Anwalt wechseln kann. Laut der Versicherung wird pro Fall nur ein Anwalt bezahlt.

Sollte es durch einen Wechsel zu Mehrkosten kommen, wäre das lt. Vers. mein Privatvergnügen.

Nach Auskunft der Sachbearbeiterin (Stand letzte Woche) wurden noch keine Kosten (Akte angefordert und Einspruch eingelegt) abgerechnet.

Ist diese Regelung, die einen Anwaltswechsel ohne Mehrkosten sehr schwierig macht auch bei anderen Gesellschaften so und gibt es nach Meinung der Experten hier Wege, die Versicherung zum Umdenken zu bewegen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

Laut der Versicherung wird pro Fall nur ein Anwalt bezahlt.

Sollte es durch einen Wechsel zu Mehrkosten kommen, wäre das lt. Vers. mein Privatvergnügen.

Diese Aussage ist vollkommen korrekt!

Das kannst du auch in dieser Form in deinen Vertragsbedingungen nachlesen.

 

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

Nach Auskunft der Sachbearbeiterin (Stand letzte Woche) wurden noch keine Kosten (Akte angefordert und Einspruch eingelegt) abgerechnet.

Na und?

Das wird schon noch kommen.

Die Kosten sind für die bisherige Tätigkeit des (von dir ausgewählten) Anwaltes angefallen - der wird seine Rechnung schon noch schreiben.

 

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

Ist diese Regelung, die einen Anwaltswechsel ohne Mehrkosten sehr schwierig macht auch bei anderen Gesellschaften so

Ja und zwar bei allen Rechtsschutzversicherungen.

 

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

und gibt es nach Meinung der Experten hier Wege, die Versicherung zum Umdenken zu bewegen?

Nein, gibt es nicht.

Warum auch?

Du selbst hast dir den Anwalt ausgesucht - warum soll die Versicherung hier für deine (falsche) Anwaltswahl irgendwelche Mehrkosten übernehmen?

 

Und wenn der neue Anwalt wieder deinen Anforderungen nicht genügt?

 

Dann soll die Rechtsschutzversicherung auch hier wieder die Mehrkosten übernehmen?

Und dann nochmal ein Anwaltswechsel - und wieder Mehrkosten.....

 

Solange, bis der Herr einen Rechtsanwalt gefunden hat, mit welchem er zufrieden ist?

Geht nicht ...und du siehst jetzt auch, warum das so ist.

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Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

Laut der Versicherung wird pro Fall nur ein Anwalt bezahlt.

Sollte es durch einen Wechsel zu Mehrkosten kommen, wäre das lt. Vers. mein Privatvergnügen.

Diese Aussage ist vollkommen korrekt!

Das kannst du auch in dieser Form in deinen Vertragsbedingungen nachlesen.

 

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

Nach Auskunft der Sachbearbeiterin (Stand letzte Woche) wurden noch keine Kosten (Akte angefordert und Einspruch eingelegt) abgerechnet.

Na und?

Das wird schon noch kommen.

Die Kosten sind für die bisherige Tätigkeit des (von dir ausgewählten) Anwaltes angefallen - der wird seine Rechnung schon noch schreiben.

 

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

Ist diese Regelung, die einen Anwaltswechsel ohne Mehrkosten sehr schwierig macht auch bei anderen Gesellschaften so

Ja und zwar bei allen Rechtsschutzversicherungen.

 

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

und gibt es nach Meinung der Experten hier Wege, die Versicherung zum Umdenken zu bewegen?

Nein, gibt es nicht.

Warum auch?

Du selbst hast dir den Anwalt ausgesucht - warum soll die Versicherung hier für deine (falsche) Anwaltswahl irgendwelche Mehrkosten übernehmen?

 

Und wenn der neue Anwalt wieder deinen Anforderungen nicht genügt?

 

Dann soll die Rechtsschutzversicherung auch hier wieder die Mehrkosten übernehmen?

Und dann nochmal ein Anwaltswechsel - und wieder Mehrkosten.....

 

Solange, bis der Herr einen Rechtsanwalt gefunden hat, mit welchem er zufrieden ist?

Geht nicht ...und du siehst jetzt auch, warum das so ist.

Themenstarteram 23. März 2010 um 6:15

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Diese Aussage ist vollkommen korrekt!

Das kannst du auch in dieser Form in deinen Vertragsbedingungen nachlesen.

Ja leider.

Hab ich auch schon gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Na und?

Das wird schon noch kommen.

Die Kosten sind für die bisherige Tätigkeit des (von dir ausgewählten) Anwaltes angefallen - der wird seine Rechnung schon noch schreiben.

Das befürchte ich auch.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Ja und zwar bei allen Rechtsschutzversicherungen.

Danke

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Nein, gibt es nicht.

Warum auch?

Du selbst hast dir den Anwalt ausgesucht - warum soll die Versicherung hier für deine (falsche) Anwaltswahl irgendwelche Mehrkosten übernehmen?

Und wenn der neue Anwalt wieder deinen Anforderungen nicht genügt?

Dann soll die Rechtsschutzversicherung auch hier wieder die Mehrkosten übernehmen?

Und dann nochmal ein Anwaltswechsel - und wieder Mehrkosten.....

Solange, bis der Herr einen Rechtsanwalt gefunden hat, mit welchem er zufrieden ist?

Geht nicht ...und du siehst jetzt auch, warum das so ist.

Das ich den selbst ausgesucht habe weiß ich.

Ich wäre ja schon zufrieden wenn ich wüßte, dass er an der Verhandlung teilnimmt und wenn er sich mit mir vorher abstimmen würde.

Es hätte ja vllt. sein können, dass es Wege und Möglichkeiten gibt, dass die RV die Kostendeckung wieder zurücknimmt um den eigentlichen Kunden zu schützen.

naja wenn das ginge dann könntest du dich auf eine Rechnung direkt vom Anwalt einstellen, gegen die du dann unter Umständen wieder klagen müsstest

Themenstarteram 23. März 2010 um 7:22

Ich würde dann lieber den Anwalt klagen lassen. Er will ja dann etwas von mir!

Sollte wegen so einem Verhalten ein Prozeß verloren gehen sollten seine Chancen entsprechend gering sein bzw. man kann mit einer Schadenersatzklage kontern/aufrechnen.

Prima, dann stehst du ganz schnell in der Schufa und machst dir dein Leben noch schwerer.

dann begründe mal vor Gericht, dass ein Prozess durch deinen Anwalt versaut wurde, wenn du ihn vor dem Prozess aus der Pflicht entlässt und einen Anderen beauftragst

Er hat Leistungen erbracht und auch wenn diese bislang nicht unbedingt zu dem führten was du dir gewünscht hast, hat er gewiss manche seiner Pflichten gemäß Vertrag erfüllt. Bist du Anwalt und weist wie die was in der Regel handhaben?

Vieleicht solltest du aber auch einfach mal mit ihm reden und klar machen was du dir wünschst und erwartest.

Hat er keine Sekretärin? Ansonsten sei auch einem Anwalt durchaus mal Urlaub gegönnt oder ein familiärer Zwischenfall oder ein Unfall oder was auch immer ihn zum nicht erreichbar sein veranlassen könnte. Persönlich mal hinfahren könnte auch hilfreich sein, elektronik ist nicht immer der schnellste Weg zum Kontakt. Sein einziger Kunde wirst du wohl auch nicht sein.

Musst aber auch mal so sehen, an so einem Fall verdient der RA nicht wirklich was, warum sollte er sich also darum reißen und rund um die Uhr für dich erreichbar sein? Klar sollte er erreichbar sein und sein Mandat ernst nehmen aber alles ist relativ nicht war?

Themenstarteram 23. März 2010 um 8:26

Es gibt zahlreiche Mails und Faxe als Beleg für meine Versuche der Kontaktaufnahme!

Gemäß EVN von Handy und Festnetz habe ich dutzende Male auf den 4 bekannten Rufnummern angerufen!

Angestellte gibts dort nicht und die Anrufbeantworter dort kennen mich zur genüge!

Wenn ich eine kurze Info über einen Urlaub, Krankheit, akute Unlust, Maul- und Klauenseuche o.ä. bekommen hätte würde ich mich überhaupt nicht aufregen!

Der ist leider nicht in der Nähe ansässig --> rund 200 km hin und zurück.

Verdienst ist auch relativ.

Für einen knappen Tausender 1-3 Briefe, 3-5 Gespräche und einen Verhandlungstermin finde ich persönlich nicht soo schlecht.

Ich bin auch Freiberufler (auf Tagessatzbasis) und ich muss dafür mehr tun!!!

am 23. März 2010 um 8:30

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

 

Es hätte ja vllt. sein können, dass es Wege und Möglichkeiten gibt, dass die RV die Kostendeckung wieder zurücknimmt um den eigentlichen Kunden zu schützen.

Eine einmal erteilte Kostenzusage kann nicht wieder zurückgenommen werden.

Davon abgesehen ist der Anwalt ja auch bereits tätig geworden (Einspruch, Akteneinsicht usw.).

Für diese Tätigkeiten sind bereits Kosten angefallen, die er aufgrund der ihm vorliegenden Deckungszusage auch abrechnen kann.

Wenn der Anwalt gewechselt wird, so fallen diese Kosten nochmal an (Akteneinsicht usw.) - und das geht dann zu deinen Lasten.

 

Und vor wem soll dich denn die Rechtsschutz schützen?

Vor dem Anwalt, den du dir selbst herausgesucht hast?

 

Btw.: Sofern es tatsächlich durch ein Versäumnis des Anwaltes zu negativen Rechtsfolgen für dich kommen sollte (z.B. Verhandlungstermin verschlafen, irgendwelche Fristen nicht beachtet o.ä.) wäre der Anwalt regresspflichtig.

 

Dies ist aber momentan nicht gegeben, nur der Umstand allein, dass der Anwalt etwas schwierig zu erreichen ist, begründet natürlich noch keine Regresspflicht.

Themenstarteram 23. März 2010 um 8:43

Ok, dann übe ich mich weiter in Geduld! :)

Auch wenn´s schwer fällt!

Trotzdem danke für die bisherigen Antworten!

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