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Fragen zur laufenden Finanzierung

Themenstarteram 1. Februar 2012 um 10:56

Hallo ....ich habe ein riesen problem....jugendsünde....habe mir ein baujahr 05 ford focus geholt auf abzahlung bei der santander bank... hat sich leider raus gestellt dass das auto total der müll ist war auch unfallwagen wurde mir allerdings verschwiegen....wollte daraufhin das autohaus verklagen nur leider keine chance:( zudem kommt das ich noch viel abbezahlen muss da es wie gesagt völlig überteuert is ( habe leider damals auf zu reden meines freundes drauf eingestimmt) nun hat das auto alle paar wochen iwas neues geht langsam ins geld....

Hat jemand ne idee?

Beste Antwort im Thema

Also für mich hast du sie nicht alle auf dem Christbaum.

Vertick die Karre und gut ISS, was willst du denn hier hören?

Soll dir einer deine Karre aus Mitleid abkaufen?

Sollen wir dir Tipps geben, wie du die Karre verschwinden lassen kannst und von der Versicherung kassieren kannst?

Versuche doch einfach mal, dich mit Logik der Angelegenheit anzunähern.

Dann kommst du ev selbst zu einer Lösung, aber du scheinst doch genug Kohle zu haben. Du hast ja über eine lagerung des Kfz in die Garage nachgedacht, mach das, ist eine top Idee! :D

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Um welche noch zu zahlende Restsumme geht es denn?

Themenstarteram 1. Februar 2012 um 10:59

8-9000 euro

Also ich kenne nur einen Weg.

Du mußt dir die Restsumme kurzfristig irgend woher besorgen und das Auto somit in dein Eigentum überführen.

Danach kannst du es verkaufen und das geliehene Geld zurückgeben.

Da du mit dem Autohändler nicht sehr gut kannst, kommt wohl nur dieser Weg in Betracht. Bedenke aber, daß die Bank uU eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann und so die Restschuld ein wenig steigt.

Zitat:

Original geschrieben von saufivandealm

...war auch unfallwagen wurde mir allerdings verschwiegen....wollte daraufhin das autohaus verklagen nur leider keine chance...

Woraus ergibt sich, daß für eine Klage keine Chance besteht?

Themenstarteram 1. Februar 2012 um 11:24

Ich muss beweisen können das dieses autohaus mit polen im vertrag steht das die autos hin und her geschoben werden ( liegt fast an der grenze) und das kann ich nich zudem müsste mein ex für mich aussagen was er nich machen wird da es nich so freundlich geendet hat mit uns und er jetz für diese blödmänner arbeitet

 

also komplette auslöse summe wäre 8300 und nen paar zerquetschte;)

Zitat:

Original geschrieben von saufivandealm

Ich muss beweisen können das dieses autohaus mit polen im vertrag steht das die autos hin und her geschoben werden ( liegt fast an der grenze) und das kann ich nich zudem müsste mein ex für mich aussagen was er nich machen wird da es nich so freundlich geendet hat mit uns und er jetz für diese blödmänner arbeitet

 

also komplette auslöse summe wäre 8300 und nen paar zerquetschte;)

steht im vertrag unfallfrei?

Themenstarteram 1. Februar 2012 um 11:31

Nich direkt wurde geschickt um schrieben wurde von mehreren juristen bearbeitet und alle kamen zum gleichen entschluss

Zitat:

Original geschrieben von saufivandealm

Nich direkt wurde geschickt um schrieben wurde von mehreren juristen bearbeitet und alle kamen zum gleichen entschluss

dann schluck die pille, was anderes bleibt wohl nicht.

du hast bockmist gemacht und suchst nach einem ausweg. (soweit nicht verwerflich)

da du aber wie es scheint auch nen "tollen" vertrag unterschrieben hast, fehlt nun die rechtliche handhabe.

was für ne lösung sollen wir dir hier in der situation liefern:confused:

"verkauf das auto mit viel verlust und mache noch mehr schulden für das nächste?"

das macht doch keinen sinn.

an reparaturen wirste nur schwer die kosten erreichen, die dir durch einen verkauf mit deftigem abschlag entstehen.

sieh zu das die kiste einigermaßen auf vordermann gebracht wird und fahr sie bis sie bezahlt ist.

am 1. Februar 2012 um 11:44

Zitat:

Original geschrieben von saufivandealm

Nich direkt wurde geschickt um schrieben wurde von mehreren juristen bearbeitet und alle kamen zum gleichen entschluss

Kannst du den Kaufvertrag mal ohne Namen hier reinstellen?

Zitat:

Original geschrieben von saufivandealm

Nich direkt wurde geschickt um schrieben wurde von mehreren juristen bearbeitet und alle kamen zum gleichen entschluss

Hmm. Unfallfrei kann man nur mit ja/nein angeben. Zwischendrin gibt es in der Beziehung nix. Trägt die Beweislast nicht der Händler?

Was ist mit Gebrauchtwagengarantie? Auch keine?

Augen zu und durch und für die Zukunft daraus lernen...

am 1. Februar 2012 um 12:07

Zitat:

Original geschrieben von arthuritis

 

Hmm. Unfallfrei kann man nur mit ja/nein angeben. Zwischendrin gibt es in der Beziehung nix. Trägt die Beweislast nicht der Händler?

So ist es!

Aber nur das erste halbe Jahr.

Die Frage ist nun, wie lange der Kauf zurück liegt.

am 1. Februar 2012 um 12:11

Zitat:

Original geschrieben von arthuritis

Zitat:

Original geschrieben von saufivandealm

Nich direkt wurde geschickt um schrieben wurde von mehreren juristen bearbeitet und alle kamen zum gleichen entschluss

Hmm. Unfallfrei kann man nur mit ja/nein angeben. Zwischendrin gibt es in der Beziehung nix. Trägt die Beweislast nicht der Händler?

Es wurde nichts angekreuzt ?  Ich deute das als vorsätzliches oder fahrlässiges verschweigen eines Mangels.

am 1. Februar 2012 um 12:17

Zitat:

Original geschrieben von youngtimer ost

Zitat:

Original geschrieben von arthuritis

 

 

Hmm. Unfallfrei kann man nur mit ja/nein angeben. Zwischendrin gibt es in der Beziehung nix. Trägt die Beweislast nicht der Händler?

So ist es!

Aber nur das erste halbe Jahr.

Die Frage ist nun, wie lange der Kauf zurück liegt.

Das stimmt so nicht, da es hier nicht um einen Sachmangel sondern um Betrug geht und hier liegt die Verjährungsfrist bei 5 Jahren.

 

 

am 1. Februar 2012 um 12:58

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von youngtimer ost

 

So ist es!

Aber nur das erste halbe Jahr.

Die Frage ist nun, wie lange der Kauf zurück liegt.

Das stimmt so nicht, da es hier nicht um einen Sachmangel sondern um Betrug geht und hier liegt die Verjährungsfrist bei 5 Jahren.

Stimmt... aber es klingt so, als ob der Händler den Unfall geschickt eingeräumt hat.

Da der TE sagt, man könnte nichts machen.

Aber aus der Sachmängelhaftung kommt der Händler nicht raus.

Allerdings wäre es hilfreich (wie von dir bereits erbeten) den Vertrag zu sehen.

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