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Fragen zur Pausenunterbrechung
Hallo, ich habe eine Frage, die vielleicht blöd ist aber mir nicht ganz klar.
Die normalen Richtlinien kenne ich, nach 4,5h Fahrt 45min. pause. Oder schon eher aufteilen in 15 und halbe stunde.
1. Fall
Gestern hatte ich folgendes. Ich bin 2h24min zum Kunden hingefahren, wurde in 20 min beladen, das war Arbeitszeit und dann durfte ich mich draußen bei den Mülltonnen hinstellen und Pause machen.
Also dort hingefahren, und dann Motor aus und auf Pause. Nach 34min ununterbrochener Pause musste ich gefühlte 50m zurückfahren. Weil er an die Mülltonnen musste. Also Motor an und ohne was zu drücken zurückgefahren. Danach sofort wieder Motor aus und wieder Pause gedrückt. er hat die alte Pause angezeigt von 34min und startete die neue Pausenzählung bei 0. Nach 11 min. sprang mein tacho um auf Fahrzeit 0 und ich konnte wieder fahren. Volle 2,5h nach hause. Er hat also die 34min + die 11 min gerechnet und hat mir gesagt ich hätte 45min Pause gemacht.
Ist es aber denn nicht so, das nur eine ununterbrochene Pause wertbar ist? Also 15min dann 30min oder 45min?
Ich dachte man müsste zu erst die 15min. dann die halbe stunde oder aber die 45min machen.
Ich hätte jetzt quasi nach meiner Definition die zweite Pause von vorne starten müssen und dann eine ganze halbe stunde volll machen, weil die erste Pause die 15min. waren.
Ist es egal ob man erst die halbe stunde macht und dann die 15min oder muss man überhaupt die 15 bzw. 30min richtig vol haben? Weil ich hatte ja 34 und 11. 34 sind volle halbe stunde, aber die 11 sind noch keine 15 also quasi nicht wertbar oder irre ich mich total?
2. Fall
Wenn ich nach der 1. Tour einen Wagenwechsel mache, rechnet er die Zeit als Pause. Vom Prinzip her ist das auch Pause, gebe nur die alten papiere ab, hol mir die neuen, unterhalte mich nen bissle trinke Kaffe mit den Kollegen und dann gehe ich zu dem anderen wagen und lege meine Karte ein und starte die zweite Tour. Und wenn ich dann die Karte eingelegt habe, steht der tachograph wieder bei 0, weil ich locker 45 min Pause hatte oder aber es kam auch schon aml vor, das es weniger waren, dann zeigt mir der Tachgraph im zweiten wagen die Zeit an die ich gebraucht habe vom ausstecken bis zum wieder einstecken der Karte. also z.B. 27min. Die stehen dann als Pause im tachographen drin.
Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
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19 Antworten
Welchen Tachograf hast Du eigentlich drin? Den alten Digi oder den neuen mit der 1-Minuten-Regelung?
Bei Fall 2 steig ich nicht so richtig durch
Bei Fall 1 kommts drauf an was Du beim Entladen eingestellt hattest. Pause oder Arbeit? Falls Du auf Pause stehen hattest, 20 Minuten und dann noch 34 Minuten "richtige" Pause gemacht hast, wäre die 45er ja voll gewesen. Die kleine Pause kannst Du ja in 15-30 Minuten aufsplitten (aber nicht umgekehrt!).
Ich kenns vom "alten" Digi ohne 1-Min-Regel nur so, dass wenn Du mitten in der Pause das Auto bewegst, Deine ganze Pause für die Katz war weil er die Unterbrechung ja als Lenkzeit schreibt. Im Zweifelsfall Karte raus, rangieren, Karten rein, Nachtrag Pause. Aber das ist halt auch nicht so eine saubere Sache...
Für Fall 2 müsstest du streng genommen nach Stecken der Karte im Zweitfahrzeug einen Nachtrag machen:
Sonstige Arbeiten (Papierkram erledigen usw.) und anschl. Pause (von ... bis) nachtragen.
Grüsse, motorina.
Normal wertet der Tacho (alt) keine Pausen unter 15 vollen Minuten. Er berücksichtigt auch nicht wie du die Pausen aufteilst, wenn du sie vertauschst, stört es ihn auch nicht. Auch 3x 15 min Pausen werden gewertet. Damals, als die Geräte auf dem Markt kamen, war dies auch noch erlaubt.
Besser wird eben nichts, bis auf die Minutenregelung...
Gut, ich denke mal das ich dann den alten VDO tacho habe.
Meine Fahrzeuge waren ein 2010er Renault Premium Line (leider Tod durch Unfall) mit roter beleuchtung.
Und der jetzige ein ganz alter Mercedes Axor aber schon mit digitalem VDO mit grüner Beleuchtung.
Beides male war es ein Siemens VDO 1381.
Wenn der also auch jede 15min. rechnet finde ich das für mich ganz toll, aber wie genau sieht es dann die BAG? Denn die Regel war ja eigentlich erst die 15er Pause dann die 30er. Und so wie ich das kenne müssen alle pausen ununterbrochen sein.
Wenn ich also theoretisch Bei meiner karte auf pause drücke und dann die Karte rausnehme und dann meinen LKW in die richtige Position stelle kann ich das als Pause geltend machen? In den Augen der Fahrer ist es Pause, aber in den Augen der BAG quasi Betrug.
Ich bin mir sicher, dass du in einem solchen Fall - vorsichtig gesagt - in Erklärungsnotstände kommen dürftest, wenn Du in eine wirklich gründliche Kontrolle gerätst, bei der nicht deine Karte ausgelesen wird, sondern die Daten über die Kontrollkarte "gezogen" werden.
Wenn du das so vor hast, leg dir schon mal sicherheitshalber ein paar Talerchen auf die Seite.
zu dem 1 fall
die 1 generation digitach hatte die 3x 15 min drin. passte schon gar nicht mehr zur 561/2006 weil dort war die 15/30 als splittung schon implementiert.
die 2 generation hatte dieses und nun mit der momentanen 3 generation ,gibt es seit knapp 2 jahren, auch die mit der minutenregelung.
bei bewegung des fahrzeuges innerhalb einer pause musst du den grund dafür dokumentieren. entweder auf einem ausdruck(digitach) oder du hast ein z.b. notizbuch dabei, wo du solche sachen entsprechend vermerkst. bisher noch bei keiner kontrolle probleme gegeben, wenn man schriftliche aufzeichnungen vorweisen kann. jedenfalls in deutschland.
zu deinem 2 fall
bei einem fahrzeugwechsel sollte darauf geachtet werden, was die uhrzeit im tachograpen anbelangt. du kannst 45 min pause original gemacht haben, wenn aber die beiden uhren der tachographen nicht fast gleich sind, die uhrzeit betreffend, kann es passieren, das deine pause kürzer oder auch länger aufgezeichnet wird.
Zitat:
Wenn ich also theoretisch Bei meiner karte auf pause drücke und dann die Karte rausnehme und dann meinen LKW in die richtige Position stelle kann ich das als Pause geltend machen? In den Augen der Fahrer ist es Pause, aber in den Augen der BAG quasi Betrug.
ob du auf pause drückst oder nicht, ist völlig egal. es kommt auf deinen nachtrag an den du zu machen hast. ob es betrug ist oder nicht, entscheidet nicht das BAG. das würden dir andere vorwerfen, wenn es so wäre. wenn du die karte ziehst und dein fahrzeug bewegst gibt es die fehleraufzeichnung "lenken ohne karte" und da wäre man in erklärungsnot.
Zitat:
Und so wie ich das kenne müssen alle pausen ununterbrochen sein.
nein müssen sie nicht. 45er hat weiter bestand du kannst sie halt nur in 15 und 30 min aufteilen (in der reihenfolge)
Gut, bisher hab ich die Karte immer drin gelassen, warum solllte ich sie auch rausnehmen.
zu Fall 2: nun also an die unterschiedlichen Uhrzeiten hab ich gar nicht gedacht. das stimmt natülich, sobald die ungleich laufen, was sie bestimmt tun wäre schon ein zeitlicher Versatz drin.
zu Fall1: das mit dem aufschreiben mach ich schon immer und das war immer Goldwert, hat mir schon so in einigen Situationen den Hintern gerettet.
Ich kam einmal in die Situation das ich 20min. vor zu Hause war, aber ich war vor Ende meiner tageslenkzeit.
Hab das dann schriftlich notiert und beim nächsten mal den Beamten vorgelegt und der war sichtlich beeindruckt, das ich mir alles notiere wie nen tagesprotokoll, meine Touren, Arbeitsbeginn Arbeitsende zwischenfälle u.s.w
Hilft auch enorm als beweispflicht für die Firma wenn irgendwelche zwischenfälle waren. So kann man die Schuld von sich weisen.
Beim nächsten mal werde ich wieder drauf achten, das meine pause ununterbrochen ist und dann brauche ich auch nichts nachtragen.
Nächstes jahr bekomme ich entweder einen neuen Actros oder wieder einen Renault.
Mal sehen. Der hat ja dann den neusten tachographen an Bord.
Mein jetziger Axor hat nur 400PS und knapp 800tkm. Die technik funktioniert, aber das drum herum ist gut gebraucht. Der Sitz ist dabei das ekelhafteste.
...dann zünde eine Kerze an, schenke deine Chef was zu Weihnachten und hoffe, dass es ein Actros wird...
Moin,
ich benutze mal dieses Thema...
wenn meine erste Pause 20 Minuten beträgt, muss die 2. Pause dann wiederum 30 Minuten betragen, oder reichen 25 Minuten? Mein Tacho zeigt dann auch die 45 Min an und darf weiterfahren.
Und noch ne kurze Frage zu der Tätigkeitsbescheinigung. Muss ich die Tätigkeitsbescheinigung haben, wenn ich z.B. nur 5 Minuten am Tag was mit dem Kran mache und mein Tacho in dieser kurzen Zeit auf Arbeit steht, immerhin ist dann ja eine Tätigkeit, wenn auch eine sehr kurze auf dem Tacho/Karte hinterlegt...
Gruß
Bevor gelesen wird folgender Hinweis:
Es ist wichtig dass folgende Begriffe vorkommen die man auseinanderhalten muss:
-Lenkzeit vs Arbeitszeit
-Lenkpause vs Arbeitspause vs Lenkzeitunterbrechung
Eine Lenkzeitunterbrechung beträgt mind. 15min
Alles unter 15 min ist Arbeitszeit bzw Lenkzeitunterbrechung
Lenkpause in 4.5h beträgt mind 45 min, aufteilbar in drei mal 15min.
ABER:
Da du auch arbeitest musst du innerhalb von 6 Stunden Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz!)
(Arbeitszeit= Lenkzeit + Arbeitszeit)
mind. 30min Pause haben.
Eine Arbeitspause beträgt dementsprechend mindestens ununterbrochene 30min innerhalb 6 std.
Darum muss eine der beiden Pausen mind. 30 min betragen, auch wenn es der Tacho anderst akzeptiert.
Spätestens die Software beim Chef und der Polizei merkt es.
Dann kommt noch die Regel kleine Pause VOR der grossen Pause
Rein theoretisch kannst du 4.5std fahren, darin drei mal 15min LENK-Pause machen.
Und dann hast du noch 1.5std Zeit um rechtzeitig vor ablauf von 6std Arbeitszeit noch eine 30min ARBEITS-Pause zu machen.
Zur ersten Frage: Ja, auch wenn die erste Pause 31 min gedauert hätte muss die zweite Pause wieder 30 min dauern. Immer zuerst kurz also 15 min und dann 30. Alles was du länger machst kannst du nicht aufrechnen auf die nächste Pause. Der Tacho ist noch von der ersten Generation, nicht wahr. Meiner würde auch 3x 15 min Pause auf 45 min rechnen. Neue Geräte machen dies nicht mehr.
Die zweite Frage versteh ich nicht...
Ok, erstmal danke für die Antworten. Weiß ich Bescheid.
Zu der 2. Frage:
Es kommt mit unter vor das ich halt auf dem Hof arbeite, nicht fahre, aber dennoch den LKW in Betrieb habe, wenn auch nur für 5 Min. . Ich greif z.B. gerne mal Rasenborde, Pflastersteine, Ytong, Poroton etc. ab um die Waren zu komissionieren. Das spart die Handarbeit wenn es schnell gehen muss (Kunde steht auf dem Hof...). In diesem Fall fahre ich ja nicht, aber dennoch stelle ich den Tacho kurz auf Arbeit. Nach meinem Verständnis müsste ich nun nicht eine Tätigkeitsbescheinigung ausfüllen, um zu dokumentieren das ich am besagten Tag eine andere Tätigkeit außer fahren durchgeführt habe.
Verständlich ?
Grüße
Nein . Die brauchst du dann nicht .
Eine Tätigkeitsbescheinigung brauchst du nur für den Zeitraum wenn auf der Karte nichts drauf ist.
Wenn die Karte gesteckt ist und du auf Arbeit, Lenken oder Pause hast ist ja das Gesetz schon erfüllt.