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Fragen zur Sachmängelhaftung

Themenstarteram 8. Oktober 2010 um 15:35

Hallo zusammen.

Ich möchte demnächst mein Auto verkaufen, von Privat zu Privat. Es ist das erste Auto was ich verkaufe, deswegen bin ich ein bischen unsicehr und frage nach.

Wenn ich an Privat verkaufe, werde ich im Vertrag die Sachmängelhaftung ausschließen. Soweit so gut.

Aber was zählt da alles drunter? Habe Angst, dass der Käufer doch noch irgendwas nach dem Kauf findet, und mir das dann in die Schuhe schiebt.

Unfallschäden und alles werden natürlich erwähnt, und auch im Vertrag mit aufgezeichnet.

Mein Auto, welches verkauft werden soll, ist mittlerweile 13 Jahre alt. Was kann denn an so einem Auto noch alles "spontan" kaputt gehen, was sich eben nicht schon seit 6 Monaten bemerkbar macht?

Ich bin jetzt nicht der absolute Laie, aber alles versteh ich auch nicht rund ums Auto...

Wie siehts mit Bremsen, Stoßdämpfern und so Sachen aus? Zählt das auch zu Sachmängelhaftung?

Ich machs mal an einem Beispiel deutlich. Das Auto wird angeschaut, Probe gefahren, und verkauft. Dann muss das Auto im Februar zum TÜV, und es stellt sich vorher, oder auch direkt da heraus, dass die Bremsen neu gemacht werden müssen, dass die Dämpfer vielleicht hinüber sind, Zahnriemen fällig oder andere Sachen (Achsmanschetten und so Krams). Kann der Käufer da auf Sachmängelhaftung pochen?

Muss dazu sagen, das Auto ist nicht Scheckheftgepflegt, hat also nie regelmäßige Wartungen bekommen. Wenn was war, bin ich in eine Werkstatt und das wurde gemacht und fertig. Deswegen weiß ich auch nicht wirklich, wann wieder was fällig ist...

Danke schon mal für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema
am 9. Oktober 2010 um 0:06

Zitat:

"gekauft wie beschrieben und gesehen"

Nur das solche Sätze keinerlei Gültigkeit haben.

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Hallole zusammen

wenn Du alles richtig machen willst geh zum

Sachverständigen, ADAC oder Prüforganisation.

Lass die Karre prüfen und schätzen , wenns

Preislich passt verkaufe zum Schätzpreis gem.

Gutachten.

Aufgrund des Gutachtens und der tatsache das

Du das Fahrzeug dann von - an privat verkaufst

lässt jeglichen Sachmängelausschluss zu

und mehr kann man nicht von Dir verlangen.

Jol.

Themenstarteram 8. Oktober 2010 um 16:10

Naja, ich hab ein Gutachten von August, aber der hat damals weder nach Bremsen, Dämpfer, noch unters Auto geschaut.

am 8. Oktober 2010 um 21:44

Zitat:

Original geschrieben von polo_mausi

Wenn ich an Privat verkaufe, werde ich im Vertrag die Sachmängelhaftung ausschließen. Soweit so gut.Aber was zählt da alles drunter? Habe Angst, dass der Käufer doch noch irgendwas nach dem Kauf findet, und mir das dann in die Schuhe schiebt.

Unfallschäden und alles werden natürlich erwähnt, und auch im Vertrag mit aufgezeichnet.

Jetzt bin ich zwar kein Jurist, habe aber schon einige Autos verkauft. Wenn Du von Privat an Privat verkaufst, dann kannst du immer noch schreiben, "gekauft wie beschrieben und gesehen". Eine Haftung gibt es m.E. da für Dich gar keine. Denn weshalb solltest Du als privater Laie klüger sein als der private Käufer? Die Haftung soll doch nur verhindern, daß der Fachmann einen Laien über den Tisch zieht. Geht aber irgendwie schlecht zwischen zwei Laien - oder? Außerdem ist Dein Auto 13 Jahre alt. Da muß man immer mit einem nicht bekannten (auch dem Verkäufer nicht bekannten!)

 

Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann schicke eine E-Mail an die ADAC-Juristen. Die geben Dir schnell, einfach und umfassende Auskunft. Schicken Dir auch auf Nachfrage ein Formular für den Kaufvertrag. Mache ich auch ab und an und habe bisher nur positive Erfahrungen gemacht.

am 9. Oktober 2010 um 0:06

Zitat:

"gekauft wie beschrieben und gesehen"

Nur das solche Sätze keinerlei Gültigkeit haben.

am 9. Oktober 2010 um 0:18

Hallo,

Also unter Sachmängelhaftung fallen die Sachen drunter, die du dem Käufer wissentlich verschweigst ... Die Sachmängel haftung gilt in der regel bei gebrauchtfahrzeugen 12 Monate. Die ersten 6 Monate stehst du in der nachweispflicht, die letzten 6 Monate der Käufer.

hier ein Beispiel:

du weisst dass die Spur vorne durch eine übersehene Insel verzogen ist, und sich dadurch die Reifen sehr schnell verschleissen. zudem werden die Spurstangen und deren lager stärker beansprucht. Nach 4 Monaten, nachdem du das fahrzeug verkauft hast, meldet sich der Käufer und beklagt diesen Sachmangel. innerhalb der ersten 6 Monate bist du in der nachweispflicht. Das Heisst, du musst Nachweisen, dass der Fehler vorher nicht bestanden hat. meldet er sich aber erst nach den ersten 6 Monaten (als ab dem 7ten Monat) muss der Käufer nachweisen dass der Fehler schon beim erwerb des Fahrzeuges bestanden hat. In beiden Fällen ist das erbringen des Nachweises fast nicht möglich.

Schliesst man im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung aus, und wird dies durch Unterschrift des Käufers akzeptiert, so ist dies legitim und der oben beschriebene fall ist der Ablage >P< wie "papierkorb" zuzuordnen und du brauchst dir keine gedanken zu machen.

Es sei den es besteht ein gravierender Mangel der einen Schaden auf Leib und Seele verursachen kann...

hierzu auch ein Beispiel:

Du weißt, dass die hinterachse durchrostet ist, und der Käufer fährt vom hof, und baut in 20 km einen Unfall mit Sach- und Personenschäden. Dann wirst auch du zur Haftung gezogen weil es ein verdeckter Mangel war, von dem du kentniss hattest.

ODER:

Du weisst dass Abgase in den fahrzeuginnenraum wegen durchrostung o.ä. gelangen... der Käufer wird daduch auf der Fahrt bewustlos etc.

Ergo: wenn du einen gravierenden Schaden verschweigst, der Leib und Seele schaden kann, dann kann man dich dafür belangen, wenn du von dem Schaden gewusst hast.

aber keine Angst ... gilt auch nur bei verdeckten Mängeln von denen du kenntniss hast nicht bei offensichtlichen Mängeln wie z.B. Blanken Reifen oder abgebrochner Auspuff oder so ...

... und was dein beispiel mit den Bremsen angeht ... ist völlig bedenkenlos, da verschleissteile grundsätzlich nicht in den Bereich der Sachmängelhaftung Fallen ...

bin aber auch kein Anwalt ... nur ein netter und freundlicher Verkäufer ^^

Schreibe einfach in den Kaufvertrag:

"Sachmängelhaftung wird ausgeschlossen. Keine Garantie, keine Gewähr, keine Rücknahme." und bekräftige dieses damit, dass du kein Händler bist ;)

 

P.S.: wenn Du einen neuen gebrauchten suchst ... melde Dich einfach mal ... ^^ vllt haben wir ja was passendes ...

gruss aus der Eifel

 

Rechtschreibfehler darf der Finder behalten :D

am 9. Oktober 2010 um 0:24

Zitat:

und was dein beispiel mit den Bremsen angeht ... ist völlig bedenkenlos

Nicht ganz, ich muss sicherstellen, das die Bremse, wie alle anderen sicherheitrelevanten Sachen zum Zeitpunkt der Übergabe i.o. sind.

Bremsversagen nach 20km, kann man nicht damit entschuldigen, das man Laie ist.

Rechte in den VK des Fahrzeuges 50.-€ mit ein und lasse einen Gebrauchtwagencheck beim TÜV oder ADAC machen.

Was ich als Käufer eh immer machen würde.

am 9. Oktober 2010 um 0:40

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

 

Bremsversagen nach 20km, kann man nicht damit entschuldigen, das man Laie ist.

bremsversagen innerhalb von 20 km kündigt sich in der regel durch einen offensichtlichen mangel an ^^

z.B. durch

-bremsflüssigkeitsstand zu niedrig (zu überprüfen vom Käufer und vor fahrtantritt - bei privat an Privat)

-Leitung undicht (durch Leckage erkennbar an nassen Bremsleitungen oder flüssigkeit am boden) würde man auch erkennen ...

- Sichtkontrolle der Bremsscheiben 8sollte jeder käufer auch mal machen und ist mit einer kleinen taschenlampe binnen Sekunden erledigt)

also kein Sachmangel im Sinne von "hat vorher schon bestanden" ... weil ob die bremse funktioniert oder nicht stellt sich ja bei der probefahrt heraus ... ergo: hat Sie beim Kauf funktioniert ...

und ein gutachten (z.B. von der Dekra --- nennt sich dort: DEKRA Gebrauchtwagen-Siegel oder -Prüfgutachten kostet 77,- Euro) lohnt sich aber nur bei höherwertigen fahrzeugen die so ab 10.000 Euro verkauft werden ... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Zitat:

und was dein beispiel mit den Bremsen angeht ... ist völlig bedenkenlos

Nicht ganz, ich muss sicherstellen, das die Bremse, wie alle anderen sicherheitrelevanten Sachen zum Zeitpunkt der Übergabe i.o. sind.

Bremsversagen nach 20km, kann man nicht damit entschuldigen, das man Laie ist.

Rechte in den VK des Fahrzeuges 50.-€ mit ein und lasse einen Gebrauchtwagencheck beim TÜV oder ADAC machen.

Was ich als Käufer eh immer machen würde.

Meine Rede denn Gnwissenheit schützt laut Gesetz nicht vor Strafe .. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von Brainator

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

 

Bremsversagen nach 20km, kann man nicht damit entschuldigen, das man Laie ist.

bremsversagen innerhalb von 20 km kündigt sich in der regel durch einen offensichtlichen mangel an ^^

z.B. durch

-bremsflüssigkeitsstand zu niedrig (zu überprüfen vom Käufer und vor fahrtantritt - bei privat an Privat)

-Leitung undicht (durch Leckage erkennbar an nassen Bremsleitungen oder flüssigkeit am boden) würde man auch erkennen ...

- Sichtkontrolle der Bremsscheiben 8sollte jeder käufer auch mal machen und ist mit einer kleinen taschenlampe binnen Sekunden erledigt)

also kein Sachmangel im Sinne von "hat vorher schon bestanden" ... weil ob die bremse funktioniert oder nicht stellt sich ja bei der probefahrt heraus ... ergo: hat Sie beim Kauf funktioniert ...

und ein gutachten (z.B. von der Dekra --- nennt sich dort: DEKRA Gebrauchtwagen-Siegel oder -Prüfgutachten kostet 77,- Euro) lohnt sich aber nur bei höherwertigen fahrzeugen die so ab 10.000 Euro verkauft werden ... ;)

Ich setze voraus das der Verkäufer ein Laihe ist und

damit alles mögliche getan hatum eineem zukünftigen

Käufer warheitsgereue Angaben zu machen .

Diesen nicht über dem Tisch ziehen zu wollen und ich

wegen möglicher späterer

( ggf Gerichtlicher Auseinandersetzungen) abzusichern.

Die Gutachtenkosten legt der käufer sicher gerne drauf

um zum einen einen Fairen realistischern Preis zu bekommen

und zusätzliche Sicherheit zu haben. jol.

Wichtig ist auch, dass man bei einem Kauf zwischen Privaten (c2c) bei einem Ausschluss der Sachmängelhaftung neben den Ausnahmen "arglistiges Verschweigen von Mängeln" und "Beschaffenheitsgarantie" auch noch Folgendes beachtet:

Benutzt der Verkäufer ein eigenes Formular oder das eines Dritten, dann gilt AGB-Recht und ein Sachmängelhaftungsausschluss ist nur wirksam, wenn dieser entsprechend beschränkt wird.

Man kann dies umgehen, wenn klargestellt wird, dass das Formular eines Dritten auf Wunsch beider Parteien oder gar auf Wunsch des Käufers verwendet wurde.

Themenstarteram 9. Oktober 2010 um 9:39

Naja, wie gesagt, das Auto muss im Feb2011 zum TÜV. Dann stellt der aber irgendwelche Mängel fest, weswegen das Auto vielleicht nicht durch den TÜV kommt. Und da hab ich halt irgendwie Angst, dass der Verkäufer dass dann auf mich abwälzen will, wegen eventuellen Reparaturkosten.

@Gerry71, ich muss also den Käufer fragen, ob es ok ist, dass ich ein Kaufvertrag vom ADAC verwende?

Zitat:

Original geschrieben von polo_mausi

@Gerry71, ich muss also den Käufer fragen, ob es ok ist, dass ich ein Kaufvertrag vom ADAC verwende?

Nein, du musst fragen, ob der Käufer das Muster besorgt oder ob er einen Vorschlag hätte. Dir sei bekannt, dass es z.B. beim ADAC einen gibt.

Es kann aber durchaus sein, dass das Muster vom ADAC schon AGB-sicher ist, also SchE-Ansprüche aufgrund der Verletzung von Leben/Körper und grober Fahrlässigkeit/Vorsatz zumindest zulässt und auf 1 Jahr begrenzt.

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