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Fragen zur Schadensfreiheitsklasse mit der Bitte um Tipps

Hallo zusammen,

 

Ich habe folgende Istsituation, vielleicht weiß ja jemand Rat:

 

2 PKW.

 

Beide bei der Devk versichert.

 

Der erste Wagen ist seit 2021 bei der DEVK, der Zweitwagen seit November 2023.

 

Der erste Wagen hat eine SF 8 in Haftpflicht keine Vollkasko.

Der Zweitwagen wurde auf SF 4 in Haftpflicht und SF 4 in Vollkasko eingestuft.

 

Nun bekommen wir einen Caddy Neuwagen, den ich statt dem ersten Wagen versichern möchte.

 

Der erste Wagen ist noch nicht abgemeldet und ich habe mich schon mal auf den Versicherungsseiten verglichen.

 

Ich möchte gerne zu HUK24 wechseln. Für den Zweitwagen scheint das alles kein Problem zu sein, dort möchte ich aber nur noch Teilkasko und gebe SF Haftpflicht 4 an (steht so in der neuen Beitragsrechnung)

 

Kann ich die Schadensfreiheitsklasse vom Erstfahrzeug auf den Neuwagen übernehmen? Dieser soll die SF8 von Haftpflicht übernehmen und da er kein Vollkasko hatte wird laut der Website SF8 Vollkasko übernommen.

 

Muss das alte Fahrzeug abgemeldet sein?

 

Gruß

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11 Antworten

Hallo xojkn,

willkommen hier im Versicherungsforum.

Ich habe die Überschrift mal geändert, so bekommst du sicher

mehr Feedback.

Nein, das alte Fahrzeug muss nicht abgemeldet sein. I.d.R. wird eine Übeelappung von zwei Fahrzeugen auf einen Vertrag für 4 bis 6 Wochen akzeptiert.

Mal was grundsätzliches: Die SF4 vom Zweitwagen ist eine Sondereinstufung, die hast du bekommen mit dem Grund "Zweitwagen" , und nicht weil er vier Jahre schadensfrei war.

Deshalb kann er nicht an eine andere V.-Gesellschaft übergeben werden.

Es ist aber möglich, daß die HUK24 trotzdem SF4 gewährt, wenn es wieder der Zweitwagen ist

Zitat:

@nogel schrieb am 29. September 2024 um 11:24:50 Uhr:

Mal was grundsätzliches: Die SF4 vom Zweitwagen ist eine Sondereinstufung, die hast du bekommen mit dem Grund "Zweitwagen" , und nicht weil er vier Jahre schadensfrei war.

Deshalb kann er nicht an eine andere V.-Gesellschaft übergeben werden.

Es ist aber möglich, daß die HUK24 trotzdem SF4 gewährt, wenn es wieder der Zweitwagen ist

Wie gebe ich es denn im Antrag an?

Der Zweitwagen läuft seit "November 2023" bei der bisherigen Gesellschaft. Wirds da nicht knapp den zu kündigen, bzw. wann ist die Hauptfälligkeit?

Ich müsste bis morgen kündigen um bei der neuen Versicherung zu landen

Zitat:

@nogel schrieb am 29. September 2024 um 11:42:02 Uhr:

Der Zweitwagen läuft seit "November 2023" bei der bisherigen Gesellschaft. Wirds da nicht knapp den zu kündigen, bzw. wann ist die Hauptfälligkeit?

Mal eine andere Frage bzgl. Kündigungsfrist:

Da ich jetzt eine Beitragserhöhung bekommen hatte, zu der ich bis Ende September kündigen könnte, folgt doch noch die jährliche oder? Die bis Ende November dann gilt?

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Datum der Hauptfälligkeit. Du musst also schauen, wann die ist. Ist die am 01.01.2025, hast du bis 30.11.2024 Zeit. Dann muss die Kündigung spätestens beim Versicherer vorliegen.

Da du aber jetzt schon eine Beitragsrechnung bekommen hast, dürfte die Hauptfälligkeit des Vertrags im November sein. Du schreibst ja auch: "Der erste Wagen ist seit 2021 bei der DEVK, der Zweitwagen seit November 2023".

Demnach muss die Kündigung am Tag vor der Hauptfälligkeit bis 24 Uhr beim Versicherer vorliegen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 29. September 2024 um 12:48:13 Uhr:

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Datum der Hauptfälligkeit. Du musst also schauen, wann die ist. Ist die am 01.01.2025, hast du bis 30.11.2024 Zeit. Dann muss die Kündigung spätestens beim Versicherer vorliegen.

Da du aber jetzt schon eine Beitragsrechnung bekommen hast, dürfte die Hauptfälligkeit des Vertrags im November sein. Du schreibst ja auch: "Der erste Wagen ist seit 2021 bei der DEVK, der Zweitwagen seit November 2023".

Demnach muss die Kündigung am Tag vor der Hauptfälligkeit bis 24 Uhr beim Versicherer vorliegen.

Danke für die ausführliche Information.

Sollte ich morgen die huk24 kontaktieren?

 

Bei der DEVK steigen die Beiträge im knappe 30-40%.

 

Um die Sondereinstufung behalten zu können, sollten ja beide Fahrzeuge beim gleichen Versicherer sein. Der Wechsel scheint mir sehr kompliziert. Vor allem dass der Caddy als 1. Fahrzeug und der audi TT als zweitfahrzeug bleibt.

 

Oder?

Dann würde ich an deiner Stelle zu einem Berater dur HUK gehen und das mit dem besprechen, der hilft dir sicher weiter. Kostet zwar ein paar €uro mehr als bei der HUK24 aber du hast alles richtig sortiert. Geh auf die Seiten der HUK und der HUK24, da kannst du die Beiträge berechnen und vergleichen.

Das sollte problemlos funktionieren, wenn man es richtig eingibt. Fragen kannst du bei der HUK24 nur per Mail.

Du machst für das neue Auto einen Neuantrag bei der HUK24 und gibst als Vorversicherung die VersNr von der DEVK ein. Du kriegst dann die SF8 in der HP und VK, sofern da keine Sondereinstufung vorliegt.

Den Audi kündigst du zum Ablauf und machst dann einen Antrag auf Versichererwechsel und gibt bei der Frage nach der Vorversicherung an, das du das Fahrzeug mit der verbesserten ZWR eingestuft werden willst und gibtst als Bezugsvertrag den vom neuen Auto an, dann kriegst du für den Audi SF4. Die SF 4 von der DEVK kannst du nicht nehmen, weil die bei einem Wechsel zu einer SF1 wird.

Geht zu einem Berater für die HUK, der macht das für dich, kostet halt ein bisschen mehr, für die Beratung

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