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Fragen zur VZE

Audi A4
Themenstarteram 23. Juni 2020 um 9:03

Nach suchen hier im Forum bin ich nicht wirklich auf die richtige Antwort gestoßen.

Mein A4 mit VZE und ACC erkennt generell die VZE, bzw die korrekte Geschwindigkeit nicht richtig.

Das heißt, wenn ich die Bundesstraße fahre, ohne Limit, zeigt er 100 an und fährt bei ACC mit Übernahme des Limits 100. ( Auch wenn im MMI mit Toleranz gesetzt ist )

Sobald ein Schild kommt mit 70, z.B. vor einer Kreuzung mit dem Hinweis die nächsten 300 Meter, fährt das Auto andauernd 70. Es wird nicht erkannt, dass wieder 100 KMH erlaubt sind.

Komme ich jetzt von der Kreuzung und biege in die Bundesstraße ein, erkennt das Auto allerdings die 100 KMH.

Somit ist die VZE fürn Arsch. Da die 70 zu keinem Zeitpunkt aufgehoben werden.

Der Opel meiner Freundin kann das sogar besser.

VG

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28 Antworten

Da hast du recht. Ist bei mir auch so. Wenn Längenangaben unterhalb der Begrenzung sind, ignoriert die VZE das. Aber das ist auch gefährlich wenn man die Angaben einfach so in die VZE einspeist (wie bei Opel).

Laut StVO muss da ein Aufhebezeichen folgen oder es ist eindeutig erkennbar ob die Gefahr vorbei ist, wenn es in Zusammenhang mit einem Gefahrzeichen stecht. Letzteres kann ein Computer aber gar nicht beurteilen.

@ObMi

Auch nach einer einknickende Straße, ist es aufgehoben.

Meinst du ne abknickende Vorfahrtstraße? Oder ne Einmündung mit Stop/Vorfahrt gewähren? Oder was ist mit einknickende Straße?

Bei Stop/Vorfahrt gewähren hat er bei mir die Geschwindigkeitsbegrenzung neu gesetzt. Bei Rechts vor links nicht. Bei abknickender Vorfahrt weiß ichs jetzt nicht, aber kenne eine Stelle wo ichs Anfang Juli probieren könnte.

Oder anders gesagt, bei einer Kreuzung. Sprich, eine Straße mündet in deine Straße. Privat Weg/Straße zählen nicht dazu.

Zitat:

@DJ BlackEagle schrieb am 23. Juni 2020 um 11:45:39 Uhr:

@ObMi

Auch nach einer einknickende Straße, ist es aufgehoben.

Ein Tempolimit gilt nur für die Staße, auf der es steht. Wenn im weiteren Verlauf die Straße einen anderen Namen bekommt, gilt es nicht mehr. Bei meinem kann man das schön beobachten: wenn die Kamera mal wieder das Ende-Zeichen übersieht, zeigt er das alte Limit so lange an, bis man auf eine andere Straße fährt bzw. sich eben der Name ändert.

Zitat:

@vip-klaus schrieb am 23. Juni 2020 um 12:21:22 Uhr:

Zitat:

@DJ BlackEagle schrieb am 23. Juni 2020 um 11:45:39 Uhr:

@ObMi

Auch nach einer einknickende Straße, ist es aufgehoben.

Ein Tempolimit gilt nur für die Staße, auf der es steht. Wenn im weiteren Verlauf die Straße einen anderen Namen bekommt, gilt es nicht mehr. Bei meinem kann man das schön beobachten: wenn die Kamera mal wieder das Ende-Zeichen übersieht, zeigt er das alte Limit so lange an, bis man auf eine andere Straße fährt bzw. sich eben der Name ändert.

Nur weil er das so macht. Heißt es noch lange nicht, das es richtig ist.

 

Derjenige der in diese Straße einbiegt, weiß nicht welches Schild vorher da stand. Woher auch? Es ist ja nicht von dah her gekommen.

@ eagle: Unwissenheit schütz nicht vor Strafe (ist leider so)

--> Mal angenommen du biegst auf Straße "A" ein. Auf "A" ist wegen der Kreuzung / Einfahrt von der du kommst (Straße "B" ohne KM/H Begrenzung) auf 70km/h begrenzt und ungef. 300m nach der Einfahrt von "B" in "A" wird es aufgehoben.

Wenn du jetzt aus welchen Gründen auch immer von "B" mit 90-100 km/h in "A" einbiegst und die nach der Einfahrt blitzen bist du dran. Fertig, ist anbscheinend eben so.

--> Wäre es nicht so, könnte ja jeder der geblitzt wird sagen, er sei aus Straße "B" gekommen und wusste es daher nicht. Wie soll die Polizei das gegenteil beweisen? Ist ja ein Foto und keine Videoaufnahme

https://www.autozeitung.de/...tempolimit-nach-auffahrt-181039.html#

siehe dort "Tempolimit aufgehoben: Nach einer Einmündung geblitzt?"

Zumindest auf der Autobahn ist das Limit demnach nicht durch eine Auffahrt aufgehoben. So habe ich es auch gelernt. Klingt komisch, ist aber so.

Meistens wird auch nach jeder Querstraße das spezielle Tempolimit / Überholverbot wiederholt.

Zitat:

@brosecuritec schrieb am 23. Juni 2020 um 13:01:04 Uhr:

https://www.autozeitung.de/...tempolimit-nach-auffahrt-181039.html#

siehe dort "Tempolimit aufgehoben: Nach einer Einmündung geblitzt?"

Zumindest auf der Autobahn ist das Limit demnach nicht durch eine Auffahrt aufgehoben. So habe ich es auch gelernt. Klingt komisch, ist aber so.

im artikel steht aber die ausrede für den anwalt / oder gerichtstermin bereits beschrieben:

"...TEMPOLIMIT AUFGEHOBEN: NACH EINER EINMÜNDUNG GEBLITZT?

In Einzelfällen kann es dem TÜV Thüringen zufolge vorkommen, dass ein Tempolimit an einer Auffahrt nicht wiederholt wird. Wer hier auffährt und die Geschwindigkeitsbegrenzung dadurch nicht angezeigt bekommt, kann auch nicht wegen einer Geschwindigkeitsübertretung belangt werden. Für alle anderen Autofahrer gilt das Tempolimit nach einer Einmündung, Kreuzung oder Autobahnauffahrt jedoch nicht als aufgehoben – auch wenn kein neues Verkehrsschild darauf hinweist. Wer trotzdem aufs Gas drückt und geblitzt wird, muss also mit einem Bußgeld und je nach Schwere des Verstoßes auch mit Punkten in Flensburg oder Fahrverboten rechnen. Ein prominentes Urteil dazu fällte das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 1996 (Az. 2 Ss OWi 524/01)..."

Ja klar, ist immer eine Frage der Beweislage. Geht zB. nicht, wenn Du vom Provida verfolgt wurdest ;-)

Zitat:

@brosecuritec schrieb am 23. Juni 2020 um 15:59:21 Uhr:

Ja klar, ist immer eine Frage der Beweislage. Geht zB. nicht, wenn Du vom Provida verfolgt wurdest ;-)

auch wieder wahr :)

Auch in D sind nicht alle Verkehrsregeln absolut logisch. Ich meine z.B. gelesen zu haben, dass man sich auch an temporär nicht lesbare Verkehrsschilder (z.B. zugeschneit) halten muss, wenn man die Strecke schon mal gefahren ist. Als Ortsfremder muss man sich in dem Fall nicht dran halten, aber mit gesundem Menschenverstand z.B. vor einer Kurve vermuten, dass das runde Schild wohl ein Tempolimit < 100 km/h sein muss ...

Doch, sind sie. Eben auch der von Dir geschilderte Fall vom zugeschneiten Kennzeichen. Man lernt in der Fahrschule wie man sich in so einem Fall verhalten muss und von einem ortskundigen Menschen wird so viel Grips erwartet, dass er in der "zugeschneiten 70" keine 100 fährt. Zumal das Wetter auch gegen ihn spricht bzw. der Richter im Zweifel genau diese Argument auch noch vorbringt. Dann wird das Eis der Ausrede sehr dünn... ;)

Zitat:

@brosecuritec schrieb am 23. Juni 2020 um 13:01:04 Uhr:

Zumindest auf der Autobahn ist das Limit demnach nicht durch eine Auffahrt aufgehoben. So habe ich es auch gelernt. Klingt komisch, ist aber so.

Ist weder komisch, sondern genau das was jeder Fahrschüler lernt und gelernt haben sollte. (Das der Führerschein viel zu leicht ist, sehe ich jeden Tag - aber das ist ein anders Thema).

Es ist eine logische "Sache". In D sind grundsäztlich alle BABs unlimitiert, außer es ist anders beschildert -> spätestens nach dem Erhalt des Führerschein sollte man das wissen bzw. sollte das als Deutsche Autofahrer zum Allgmeinwissen gehören. ;)

Jetzt kommt die Logik an der Sache: wenn jemand auf die Bahn auffährt MUSS ein Tempolimit angezeigt werden. Einzige Ausnahme: Raststätten und Parkplätze. Hier wird vom Fahrer so viel Hirn verlangt, dass er nach dem Kacken oder Tanken noch weíß, welches Limit gilt. Das in einer ggf. vorhanden Baustelle keine 130 sind sollten jedem klar sein und ohne Baustelle im Zweifel gilt Richtgeschwindkeit 130. Letzteres knallt einem ein Richter genau in der Art um die Ohren. ;)

Zitat:

@rAUDIaner schrieb am 23. Juni 2020 um 11:03:38 Uhr:

Das heißt, wenn ich die Bundesstraße fahre, ohne Limit, zeigt er 100 an und fährt bei ACC mit Übernahme des Limits 100. ( Auch wenn im MMI mit Toleranz gesetzt ist )

Ist komplett richtig so. Die Toleranz hast Du genau wie gesetzt? Einfach angehakt/eingeschalten? Da reagiert er nur nicht so streng, sondern rollt in Tempolimits die per VZE erkannt wurden ziemlich weit rein. Machst Du die Toleranz aus, dann bremst er relativ start nach der Erkennung. Die predictive Regelung anhand der Navidaten bleibt davon unberührt.

BTW: Ich war gestern auf der A6 bei Heilbronn unterwegs - da wird noch straff nach alter Baustelle geregelt. Up to date geht anders. An der Stelle frage ich mich, warum das nicht online einfach drübergebügelt wird, sobald ein Baustelle weg ist oder sich Limits ändern.

PS: Bitte hier nichts falsch verstehen, niemand macht immer alles 100% richtig. Aber grundsätzliche Sachen sollte man schon drauf haben. Das fängt beim Blinken an und hört damit, dass man nicht mit dem Vorderrad über den Bordstein vom Fußweg donnert, nur weil man rückwärts nicht in eine Parktasche einparken kann -> mal üben gehen wäre evtl. hilfreich.?! ;) Man stelle sich nur vor, ein Chirurg würde genau so arbeiten wie die meisten jeden Tag Auto fahren: halbherzig, abwesend und in Unkenntnis jeglicher einfacher Regeln. Fragt nur mal auf einem Parkplatz vorm Supermarkt nach §1 und §2 StVO - erschreckend!!! Komischer Weise Artikel 1 GG kennt dann doch fast jeder, hm?

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