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Fragwürdige Rückrufaktion

VW Golf 7 Alltrack (AU/5G)

Hallo zusammen,
ich war letzte Woche in Italien und musste wegen einer "Kleinigkeit" den nächsten, dort ortsansässigen VW-Händler anfahren.
Bei der Gelegenheit wurde mir gesagt, es läge für mein Fahrzeug eine dringende Rückrufaktion vor, die jetzt unbedingt (bei dieser Gelegenheit mit)gemacht werden müsste, damit ich auch gut und sicher die über 1.000 km wieder zurück käme (sinngemäß). Das Ganze würde max. 20 Min. an Zeit dauern. Ich habe dann eingewilligt, aber -mit Verlaub- in Wirklichkeit gar nicht verstanden, was denn da eigentlich "nicht OK" sein sollte.
Anbei 2 Fotos, einmal der Rückruf(Software-Update)Beleg der Werkstatt, und die Eintragung hinten im Serviceheft.
Meine Frage: Wird da einer von euch draus schlau und weiß, was da genau "upgedatet" wurde? Oder was überhaupt die Ursache dafür war?
Ich habe weder vor dem Update noch danach irgendeinen Unterschied am Fahrzeug festgestellt. Interessieren würde es mich aber dennoch schon, was da gemacht wurde, bzw. was dahintersteckte.
Danke für jede weiterführende Antwort.
MfG, Michael

Beste Antwort im Thema

Das ist ein Update, das zu einer Verbesserung des Batteriemanagements führen soll. Ganz so dringend war das nicht und du wärst bestimmt auch so von Italien wieder nach Hause gekommen, denn das Update ist immerhin schon seit fast einem Jahr verfügbar.

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Das ist ein Update, das zu einer Verbesserung des Batteriemanagements führen soll. Ganz so dringend war das nicht und du wärst bestimmt auch so von Italien wieder nach Hause gekommen, denn das Update ist immerhin schon seit fast einem Jahr verfügbar.

Wichtige Rückrufaktionen werden vom Kraftfahrtbundesamt an die Halter gemeldet ( wie aktuell z.b. der Rückruf wegen ABS bei einigen VW-Modellen in DE ).
Alle andere Aktionen kann man bedenkenlos beim nächsten Werkstattaufenthalt mitmachen lassen.
Aber mal ehrlich, warum lässt du was machen, was du nicht verstanden hast ?

Man könnte ja auch die 24cp vorher googeln und das finden https://www.motor-talk.de/.../...motor-steuergeraet-24cp-t5815520.html

Da wollte der :) in Südtirol wohl unbedingt was abrechnen. Wirklich dringend wäre das aber nicht gewesen. Kaputt ist deswegen jetzt aber auch nix.
P. S. Heimatverbundene Südtiroler sind auch gut 100 Jahre nachdem sie zu Italien kamen immer noch beleidigt, wenn man 'Italien' statt 'Südtirol' schreibt ;)

Zitat:

@TuxTom schrieb am 5. Juli 2017 um 07:28:05 Uhr:


Wichtige Rückrufaktionen werden vom Kraftfahrtbundesamt an die Halter gemeldet ( wie aktuell z.b. der Rückruf wegen ABS bei einigen VW-Modellen in DE ).
Alle andere Aktionen kann man bedenkenlos beim nächsten Werkstattaufenthalt mitmachen lassen.
Aber mal ehrlich, warum lässt du was machen, was du nicht verstanden hast ?

Deine Aussage möchte ich so nicht unterschreiben. Die Nockenwellenversteller - Aktion beim 1.2 TSI z.B. würde ich nicht bis zum nächsten Werkstattaufenthalt warten lassen, das kann ich aus eigener leidvoller Erfahrung nur immer wieder betonen... Leider werden bei dieser (für den Motor überlebenswichtigen) Aktion die Kunden nicht benachrichtigt, weder durch das KBA noch durch VW.

Zitat:

@Dynagonzo schrieb am 6. Juli 2017 um 14:19:14 Uhr:



Zitat:

@TuxTom schrieb am 5. Juli 2017 um 07:28:05 Uhr:


Wichtige Rückrufaktionen werden vom Kraftfahrtbundesamt an die Halter gemeldet ( wie aktuell z.b. der Rückruf wegen ABS bei einigen VW-Modellen in DE ).
Alle andere Aktionen kann man bedenkenlos beim nächsten Werkstattaufenthalt mitmachen lassen.
Aber mal ehrlich, warum lässt du was machen, was du nicht verstanden hast ?
Deine Aussage möchte ich so nicht unterschreiben. Die Nockenwellenversteller - Aktion beim 1.2 TSI z.B. würde ich nicht bis zum nächsten Werkstattaufenthalt warten lassen, das kann ich aus eigener leidvoller Erfahrung nur immer wieder betonen... Leider werden bei dieser (für den Motor überlebenswichtigen) Aktion die Kunden nicht benachrichtigt, weder durch das KBA noch durch VW.

Also, ich wurde nicht benachrichtigt (was mein o. g. Software-Update angeht). Wobei benachrichtigt werden hier wohl auch nicht der richtige Ausdruck dafür ist: Ich habe das Auto (von einem VW-Händler, wo es als Vorführwagen zugelassen war) vor 4 Wochen gekauft. Zu dem Zeitpunkt wäre diese "Aktion" doch eigentlich längst bekannt gewesen, und der Händler hätte das Update doch schon vor der Auslieferung "erledigen" können. Hat er aber ganz offenbar wohl nicht, sondern ausgeliefert ohne das erledigt zu haben. Hingewiesen wurde ich darauf auch nicht. Daher auch meine Verunsicherung in Italien, wie dringend/wichtig/hochaktuell das wohl sein könnte, und wie risikoreich eine Weiterfahrt ohne Update.

Und zu der Frage, warum ich was machen lasse, was ich nicht verstanden habe: Ganz einfach! Weil der Hersteller das vorschreibt (kostenfrei machen zu lassen), und sich das anderenfalls womöglich auf etwaige spätere Kulanzansprüche "unvorteilhaft" auswirken könnte, wenn zwar nachweislich drauf hingewiesen wurde, der Kunde es aber nicht hat (mit)erledigen lassen. Deshalb!

Hi,
ich wurde im Zuge einer Reparatur an meinem Golf SV schon Mitte Mai von meinem :) auf das kostenlose Update zur Verbesserung des Batteriemanagements hingewiesen.
Also hätte der VW-Händler vom TE - meiner Meinung nach - eigentlich vor der Auslieferung das Update schon auf/einspielen können.

Welche Fahrzeuge sind denn von dieser Aktion betroffen?

Zitat:

@SportsvanJack schrieb am 6. Juli 2017 um 18:03:55 Uhr:


Hi,
ich wurde im Zuge einer Reparatur an meinem Golf SV schon Mitte Mai von meinem :) auf das kostenlose Update zur Verbesserung des Batteriemanagements hingewiesen.
Also hätte der VW-Händler vom TE - meiner Meinung nach - eigentlich vor der Auslieferung das Update schon auf/einspielen können.

Es scheint bei VW üblich zu sein, Elektronikfehler später als Updates nachzubessern.

Siehe z.B. hier:

https://www.motor-talk.de/forum/golf-7-displaymeldung-reifenkontrollanzeige-fehler-t5521417.html?page=1

Da wird ein Golf 7 im Mai 2016 mit einem Fehler, der seit 1,5 Jahren bekannt ist, in Wolfsburg an den Kunden übergeben. Der Kunde muss nun einen Nachbesserungstermin in der VW-Werkstatt seines Vertrauens machen, damit dieser alte Fehler behoben wird.

Qualitätsmanagement - Was ist das?

Zitat:

@twinnitus schrieb am 6. Juli 2017 um 18:50:08 Uhr:



Es scheint bei VW üblich zu sein, Elektronikfehler später als Updates nachzubessern.

Bei weitem nicht nur bei VW und schon gar nicht nur bei Autos.

:)

Richtig !
Ist betriebwirtschaftlich auch zu verstehen denn das ist Werkstattzeit die kostet und nicht bezahlt wird.
Das ist nicht wie bei Windows wo man neuerdings die Updates zwangsweise verabreicht bekommt.
Diese " einfließenden " Updates sind mehr als Softwarepflege zu verstehen.
Da sollte man also schon etwas Verständnis für den Hersteller aufbringen.

Fahrzeuge welchen Baujahrs sind denn von der Aktion betroffen?

Mein Golf SV ist Bj. 2015 - Zulassung war im Okt.2015.

Zitat:

@momofreak schrieb am 8. Juli 2017 um 23:48:25 Uhr:


Fahrzeuge welchen Baujahrs sind denn von der Aktion betroffen?

24cp wurde hier besprochen

https://www.motor-talk.de/.../...motor-steuergeraet-24cp-t5815520.html
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