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Frankfurt am Main: alle Knöllchen seit 2018 rechtswidrig!
interessant..
muss direkt mal nachschaun
das Urteil sollten sich auch andere hessische Kommunen anschaun, die ihre "Knöllchen-Jobs" bei Privatfirmen auslagern.
Alles unzulässig, da hoheitliche Aufgabe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ampfer schrieb am 21. Januar 2020 um 15:11:18 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 20. Januar 2020 um 19:47:17 Uhr:
jetzt werden natürlich alle Stadtoberhäupter ihren Juristen in den A.... treten, wie man das kreativ hindreht, bloß keinen Cent zurückzahlen zu müssen.
...
Nun, was heißt kreativ hindrehen?
Recht ist Recht und was rechtmäßig ist entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.
Die andere Seite, also die betroffenen Bürger, haben ja mit einem Anwalt auch einen Volljuristen, der ihre Interessen vertritt. Wer die Bezahlung eines Volljuristen im öffentlichen Dienst kennt weiß, auf welcher Seite oft die besser Qualifizierten sitzen .
behelligst du wegen 15 EUR einen Anwalt??
Es soll ja so Querulanten geben, zu denen ich mich allerdings nicht zähle. Da hab ich Besseres zu tun.
Entweder kommt das per Antrag problemlos zurück, oder halt nicht - wenn man überhaupt noch Unterlagen hat incl. AZ.
Ich heb so einen Papiermüll i.d.Regel nicht zwei Jahre auf.
Das AZ krieg ich über die alten Kontoauszüge noch raus, mehr Details aber nicht.
Wie auch immer, einen großen Aufstand würde ich wegen solcher Beträge nicht veranstalten.
Und an das "problemlos zurück" glaub ich nicht so ganz.
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32 Antworten
Da werden sich die Frankfurter freuen, wieso kann sowas in Österreich nie passieren...
Da das Urteil erst heute ergangen ist, dürfte es noch keine Rechtskraft erlangt haben.
noch keine Rechtskraft?
Zitat:
im November hatte das OLG bereits in einer Grundsatzentscheidung erklärt, Städte und Gemeinden dürften Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr nicht Firmen übertragen.
also eine Grundsatzentscheidung gibts immerhin schon etwas länger.
Die Frage ist eher, ob man nachträglich bereits bezahlte Verwarngelder anfechten kann.
Wenn sie rechtswidrig erlassen wurde, ganz bestimmt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 20. Januar 2020 um 15:07:32 Uhr:
Wenn sie rechtswidrig erlassen wurde, ganz bestimmt.
So sicher bin ich mir da nicht.
Schon bezahlte Tickets können nicht zurück gefordert werden. Was dieser Staat einmal kassiert hat gibt er nie wieder zurück.
https://www.sueddeutsche.de/.../...lschparken-gericht-urteil-1.4764092
Zitat:
das Geld sollten Betroffenen zurückfordern können
/Edit: Zuviel gezahlte Steuern kann man schließlich auch wieder zurück fordern. (Nur weil es hieß, "was der Staat hat, kann man nicht zurückfordern")
Ist aber leider so. Knöllchen werden nicht erstattet.
Hier wohl schon. Dazu braucht's lt. Artikel lediglich das AZ oder einen Überweisungsbeleg...
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 20. Januar 2020 um 15:09:22 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 20. Januar 2020 um 15:07:32 Uhr:
Wenn sie rechtswidrig erlassen wurde, ganz bestimmt.
So sicher bin ich mir da nicht.
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
Wäre meine Idee dazu.
Zumindest werden lt. Aussage im ZDF keine schon gezahlten Strafen zurück gezahlt.
jetzt werden natürlich alle Stadtoberhäupter ihren Juristen in den A.... treten, wie man das kreativ hindreht, bloß keinen Cent zurückzahlen zu müssen.
Die Einnahmen sind schließlich schon verplant oder sogar bereits ausgegeben.
Ich glaube auch, da sollte sich niemand große Hoffnungen machen.
Außerdem betrifft das nur die per privater Dienste gemeldeten Verstöße, das trifft nicht auf jeden Einzelfall zu.