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Freie Werkstattwahl besser?
Hallo,
Nachdem ich nun schon seit einigen Monaten hier mitlese und beinahe alles was mich vor der Kaufentscheidung interessierte beantwortet bekam, nun doch mein eigener erster Beitrag und öffentlich kein allzu dummer.
Mein "Neuer " steht bereit und am Samstag werde ich ihn im Empfang nehmen!!!! Ich zähl die Stunden:-)
Gibt es aufgrund des Verbreitungsgrades der RR-Händler irgendwelche Vor- bzw. Nachteile, wenn man bei der Versicherung die Werkstattwahl dem Versicherer überlässt? Läuft das u.U. entgegen der RR-Garantie?
Gibt es da Erfahrungen oder ist die Frage Unsinn? Dann sorry dafür. Trenne mich seit jetzt 13 Jahren von meinem Audi und hab leider 0 Erfahrung.
Danke
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14 Antworten
Auch LR kann dich nicht in bestimmte Werkstätten zwingen, allerdings muss nach den Leidfäden des Herstellers repariert werden. Also steht der Klausel beim Versicherer nichts im Weg.
Wenn die Versicherung einen LR-Händler oder eine autorisierte Vertragswerkstatt bestimmt, ist alles ok. Wenn nicht: FINGER WEG!
Lies einfach mal den ersten Absatz der Garantiebestimmungen durch.
Viel Spass mit deinem Neuen.
Steuerkatze
Sollte kein Problem sein. Erstens geben die Versicherungen selbst eine Garantie auf die getauschten Teile und zweitens werden Arbeiten, die die Garantie des Fahrzeugs betreffen könnten, trotzdem in einer Vertragswerkstatt erledigt.
Ich werde meinen (sehr wahrscheinlich zukünftigen) Evoque auf jeden Fall so versichern. Bei meinem 3er BMW gab es ebenfalls keine Probleme, dass der Frontschaden damals nicht bei BMW behoben wurde. Es wurden durch die Werkstatt aber auch nur BMW-Teile verbaut, Abrechnung inkl. der Teilekosten liegt mir vor ...
Vielen Dank für eure Antworten.
Der Versicherer hat das so erklärt, dass kleinere Schäden (z.B. Frontscheibe, Lackschäden) dann von einer "freien" Werkstatt erledigt werden würden (kostengünstiger eben). Bei anderee größeren Schäden könnte es dann andera sein. Schwammig eben.
Die Frage wäre dann, wie Steuerkatze und hornmic schreiben/annehmen/wissen (?): Muss die Versicherung eine autorisierte Vertragswerkstatt wählen, bei Arbeiten die die Garantie betreffen?
Ich kann noch bis nächsten Montag/Dienstag drüber nachdenken.
Hat schon jemand eine größere Reparatur gehabt, die dann nicht am LR-Händler erledigt wurde?
Zitat:
Original geschrieben von Jester7
Vielen Dank für eure Antworten.
Der Versicherer hat das so erklärt, dass kleinere Schäden (z.B. Frontscheibe, Lackschäden) dann von einer "freien" Werkstatt erledigt werden würden (kostengünstiger eben). Bei anderee größeren Schäden könnte es dann andera sein. Schwammig eben.
Die Frage wäre dann, wie Steuerkatze und hornmic schreiben/annehmen/wissen (?): Muss die Versicherung eine autorisierte Vertragswerkstatt wählen, bei Arbeiten die die Garantie betreffen?
Ich kann noch bis nächsten Montag/Dienstag drüber nachdenken.
Hat schon jemand eine größere Reparatur gehabt, die dann nicht am LR-Händler erledigt wurde?
Ist zur Zeit bei mir der Fall.Wie im Tread von mir beschrieben ist mir ja in der Tiefgarage an meinem 9 Monate alten Auto die hintere Türscheibe gestohlen worden und auch dabei die Tür beschädigt.Bei Huk Coburg ist das Auto versichert und die haben mir Vorgeschrieben die Werkstatt Krüll hier in Rostock mit der Reparatur zu beauftragen.Krüll in Rostock hat keine Landroververtretung.Krüll in Hamburg ja.Über Krüll Hamburg sollten die Ersatzteile beschafft werden aber diese kann Landrover nicht Liefern.Das Auto ist am 11.12 in die Werkstatt gekommen als Ersatzfahrzeug habe ich einen Focus bekommen.Heute ruft die Werkstatt an und sagt dass zwar die Scheibe endlich da ist aber immer noch eine Leiste fehlt.Diese kommt nicht vor dem 16.1 laut Landrover.Das sind dann schon fast 5 Wochen wo ich auf. mein Auto verzichten muss .Ob jetzt alles in einer Vertragswerkstatt schneller gegangen wäre kann ich nicht Beurteilen.Ich habe aber aber mal eine Frage an die Spezies: Steht mir eigentlich eine Entschädigung von Landrover zu da das Auto unverhältnissmässig lang in der Werkstatt steht?Ich kauf mir ein Auto für über 60000 Euro und muss dann darauf verzichten weil Landrover keine Ersatzteileliefern kann.
Danke an allen
Zitat:
Original geschrieben von marathonfrosch
Zitat:
Original geschrieben von Jester7
Vielen Dank für eure Antworten.
Der Versicherer hat das so erklärt, dass kleinere Schäden (z.B. Frontscheibe, Lackschäden) dann von einer "freien" Werkstatt erledigt werden würden (kostengünstiger eben). Bei anderee größeren Schäden könnte es dann andera sein. Schwammig eben.
Die Frage wäre dann, wie Steuerkatze und hornmic schreiben/annehmen/wissen (?): Muss die Versicherung eine autorisierte Vertragswerkstatt wählen, bei Arbeiten die die Garantie betreffen?
Ich kann noch bis nächsten Montag/Dienstag drüber nachdenken.
Hat schon jemand eine größere Reparatur gehabt, die dann nicht am LR-Händler erledigt wurde?
Ist zur Zeit bei mir der Fall.Wie im Tread von mir beschrieben ist mir ja in der Tiefgarage an meinem 9 Monate alten Auto die hintere Türscheibe gestohlen worden und auch dabei die Tür beschädigt.Bei Huk Coburg ist das Auto versichert und die haben mir Vorgeschrieben die Werkstatt Krüll hier in Rostock mit der Reparatur zu beauftragen.Krüll in Rostock hat keine Landroververtretung.Krüll in Hamburg ja.Über Krüll Hamburg sollten die Ersatzteile beschafft werden aber diese kann Landrover nicht Liefern.Das Auto ist am 11.12 in die Werkstatt gekommen als Ersatzfahrzeug habe ich einen Focus bekommen.Heute ruft die Werkstatt an und sagt dass zwar die Scheibe endlich da ist aber immer noch eine Leiste fehlt.Diese kommt nicht vor dem 16.1 laut Landrover.Das sind dann schon fast 5 Wochen wo ich auf. mein Auto verzichten muss .Ob jetzt alles in einer Vertragswerkstatt schneller gegangen wäre kann ich nicht Beurteilen.Ich habe aber aber mal eine Frage an die Spezies: Steht mir eigentlich eine Entschädigung von Landrover zu da das Auto unverhältnissmässig lang in der Werkstatt steht?Ich kauf mir ein Auto für über 60000 Euro und muss dann darauf verzichten weil Landrover keine Ersatzteileliefern kann.
Danke an allen
Ich hatte deinen Thread gelesen und das hat mich erst recht stutzig gemacht. Sehr sehr ärgerlich.
Wobei das eine ist die Schnelligkeit. Da ja Krüll eine Landrover-Vertretung hat, liegt das wohl doch eher an LR selbst. Das andere ist dann die Ausführung: Falls die Versicherung jetzt eine freie Werkstatt für die Ausführung auswählt. Kann man wirklich davon ausgehen, dass die mit LR ebenso gut vertraut sind wie mit VW, Audi, BMW, ... OK, jetzt kommen bestimmt die Mechaniker-Fachleute uns sagen "Auto = Auto". aber ist das wirklich so?
Bei mir in der näheren Umgebung (also 50 KM) habe ich die letzten Monate 2 Evoques gesehen. Mehr wird es vermtl. auch hier nicht geben. (Gut so :-)) Nur könnte das bei einer notwendigen Reparatur zum Nachteil werden? Möchte jetzt halt nicht wirklich, dass eine Werkstatt bei meinem "probiert". Ok ... jetzt hab ich mir wohl die Antwort selbst gegeben ...
Hi Jester7
Um nochmals auf die Eingangsfrage zurückzukommen:
Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden zwischen Fällen, die von Land Rover in Garantie übernommen werden und anderen. Daraus ergibt sich, dass du dich für alle Garantieansprüche, resp. Austausch und Reparaturen während der Garantiezeit direkt mit dem Händler oder der Vertragswerkstatt in Verbindung setzen musst, ob das der Versicherung nun passt oder nicht!
Anders sieht es aus in Fällen, die nicht unter den Garantieanspruch fallen (Steinschlag, Kratzer, Frontscheibe ersetzen). Da kann die Versicherung eine Empfehlung für eine freie Werkstatt abgeben.
Ich empfehle übrigens, dich in jedem Fall an die Garantievorgaben von LR zu halten. Was passieren kann, wenn man sich darüber hinwegsetzt, kannst du hier nachlesen.
Und last but not least noch dies: LR hat für alle Modelle ab dem MY2014 neue Inspektionsintervallpläne in Kraft gesetzt. Diese gelten u.a für alle europäischen Länder. Bezogen auf den Evoque heisst das konkret:
Benziner: Inspektion A 16000 km oder 12 Monate / Inspektion B 16000 km oder 12 Monate später.
Diesel: Inspektion A 26000 km oder 12 Monate / Inspektion B 26000 km oder 12 Monate später.
Die durchgeführten Inspektionen werden übrigens nicht mehr im Fahrzeughandbuch eingetragen, sondern in einem zentralen System gespeichert. Der sogenannte Online-Servicenachweis (OSH) ist für jeden Händler bzw. autorisierte Fachwerkstatt über das Internet zugänglich und kann von diesem(r) aktualisiert werden. Im Umkehrschluss heisst das natürlich dann eben auch, dass nicht in einer autorisierten Werkstatt durchgeführte Inspektionen die Garantiebestimmungen missachten. Dadurch würde die Werksgarantie ab diesem Zeitpunkt entfallen!
Gruss Steuerkatze
Ähm, irgendwie werden hier gerade einige Themen durcheinander diskutiert: Der TE wollte Wissen, wie es um seine RR-Garantie bestellt ist, wenn er eine Versicherung mit eingeschränkter Werkstattauswahl wählt. Im Falle eines (selbstverschuldeten) Unfalls würde dann die eigene Versicherung die Werkstatt vorgeben und das wird je nach Region sehr wahrscheinlich keine RR-Händler sein, sondern eine freie Werkstatt. Dieser Umstand hat keinerlei Auswirkung auf die RR-Garantie.
Der von Steuerkatze aufgebrachte Punkt befasst sich fast ausschließlich um die Gewährleistung bei nicht verunfallten Fahrzeugen und um die Inspektionen. Die sollte man eher bei RR machen lassen. Allerdings ist das der KFZ-Versicherung vollkommen egal, die schreiben mir ja auch nicht vor, bei welcher Tankstelle ich tanken soll ...
Zitat:
Original geschrieben von hornmic
Ähm, irgendwie werden hier gerade einige Themen durcheinander diskutiert: Der TE wollte Wissen, wie es um seine RR-Garantie bestellt ist, wenn er eine Versicherung mit eingeschränkter Werkstattauswahl wählt. Im Falle eines (selbstverschuldeten) Unfalls würde dann die eigene Versicherung die Werkstatt vorgeben und das wird je nach Region sehr wahrscheinlich keine RR-Händler sein, sondern eine freie Werkstatt. Dieser Umstand hat keinerlei Auswirkung auf die RR-Garantie.
Ja, so habe ich das gemeint, aber die Zusatzfrage die ich mir stelle: Vertraue ich der freien Werkstatt, die alle paar Schaltjahre einen RR bzw. einen Evoque reinbekommt?! Dem Verischerer ist dies ja egal. Ist es da nicht besser der Versicherung den RR-Händler vorzugeben. Ich denke ich behalte mir die Werkstattwahl vor und zahle lieber eine paar Euro mehr. (auch, wenn ich hoffe, dass ich das nicht in Anspruch nehmen muss :-))
Danke an alle
(In 2 Stunden hole ich ihn ab !!!)
Ich bin mir nicht so ganz sicher, ob das nicht doch zum großen Teil ein und das selbe Thema ist. Die Eingangsfrage war doch, ob eine Unfallreparaturbeseitigung, die nach Vorgabe der Versicherung in einer freien Werkstatt durchgeführt wurde, Einfluss auf die Fahrzeuggarantie von Land Rover hat?
Beispiel 1: nach 13 Monaten Unfallreparatur incl. Lackierung in freier Werkstatt, wie verhält sich anschließend Land Rover bei Themen der Lack- oder Durchrostungsgarantie? Wäre die Reparatur in einer LR-Werkstatt vorgenommen worden, könnte sich LR aus dem Thema nicht rausziehen.
Beispiel 2: Unfall am Vorderwagen im 2. Jahr. Freie Werkstatt repariert. Im 3 Jahr bemängelt der Kunde Knack- oder Poltergeräusche aus dem Vorderwagen, eigentlich ja Garantie. Land Rover könnte aber sehr schnell auf die Argumentation kommen, Unfallreparatur wurde nicht in Vertragswerkstatt vorgenommen, also damit Geräusche wahrscheinlich oder vermutlich basierend auf Unfallreparatur, diese wie gesagt nicht in Vertragswerkstatt, demnach Ablehnung, sich mit diesem Thema garantiemäßig zu beschäftigen. Wäre die Reparatur in einer LR-Werkstatt vorgenommen worden könnte sich LR aus dem Thema auch dieses Mal nicht verabschieden.
Beispiel 3: Heckschadenreparatur, ein Jahr später Feuchtigkeit im Kofferraum etc. etc. Bei etwas längerem Nachdenken würden mir sicher noch ein paar Beispiele mehr einfallen.
Ich kenne diese Fragestellungen übrigens nicht aus dem Land Rover-Bereich, sondern von BMW, wo die Antworten auch nicht immer so ganz eindeutig sind und zu erheblichem Stress mit dem Kunden führen können. Ist also keine Land-Rover spezifische Frage.
Das alles hat zwar nichts mit den Inspektionen zu tun, sehr wohl können aber bei einer Unfallreparatur garantierelvante Bereiche berührt werden.
Ich weiß nicht, ob irgendjemand mit Sicherheit erklären kann, wie sich LR bei diesen Fragen verhält (geht sicher auch so ein wenig nach Gefühl und Wellenschlag und Sympathie/Neigung zwischen Kunde und Händler). Der Vorsichtige geht diesem Problem auf jeden Fall für die Zeit der Garantie durch den richtigen Versicherungsvertrag aus dem Weg.
Gruß
Nicehome
Jester 7,
kleine Ergänzung. Wenn es nur um das Vertrauen in die richtig durchgeführte Arbeit geht, hätte ich weniger Bedenken gegen eine professionelle freie Karo-Lack-Reparatur. Diese Betriebe verfügen eher über mehr Erfahrung im Bereich Karosseriearbeiten, als die doch eher "kleinen" (Stückzahlenmäßig) Land-Rover-Betriebe. Etliche der LR-Betriebe geben übrigens die reinen Blecharbeiten auch in die Hand eines befreundeten Karosserieprofi´s. Nur haben dann sie den Auftrag erteilt und damit ist die Garantiethematik vernünftig abgedeckt und ich hatte den Eindruck, das Garantie-Thema interessiert hier mehr.
ich hab das ganze mal im Internet bei meinem Versicherer für einen Evoque Td4 durchgerechnet..
VK 300,00 SB, TK 150,00 SB und SF 25. Tarife für SD4 sind identisch
Werkstatt wird im VK/TK- Fall vom Versicherer vorgeschrieben... Ersparnis im günstigsten Tarif 20,27 Euro pro Jahr und im "Premium" Tarif 29,05Euro pro Jahr... ebenso verhält es sich bei Garage ja oder nein, Ersparnis ca 10 Euro pro Jahr.
Bei einem Auto für 50.000 Euro würde ich mir um eine 20- 30 Euro teurere Versicherung im Jahr keine Gedanken machen.
Bei SF 0 geht die jährliche Ersparnis bis zu 200 Eur in der Versicherung
Zitat:
Hi Nicehome
Original geschrieben von Nicehome
Ich bin mir nicht so ganz sicher, ob das nicht doch zum großen Teil ein und das selbe Thema ist. Die Eingangsfrage war doch, ob eine Unfallreparaturbeseitigung, die nach Vorgabe der Versicherung in einer freien Werkstatt durchgeführt wurde, Einfluss auf die Fahrzeuggarantie von Land Rover hat?
So ist es! Und im Fall der Fälle verhalten sich dann Sympathie und Neigung reziprok zur Schadensumme!
Zitat:
Original geschrieben von Nicehome
Das alles hat zwar nichts mit den Inspektionen zu tun, sehr wohl können aber bei einer Unfallreparatur garantierelvante Bereiche berührt werden.
Auch hier bin ich ganz bei dir. Ich wollte damit lediglich unterstreichen, wie wichtig das richtige Vorgehen ist. Egal ob bei der Wahl des Versicherers (resp. möglicher Prämienvergünstigungen) oder bei der Einhaltung der vorgeschriebenen Inspektionen.
Gruss
Steuerkatze
Ich hatte das auch so verstanden