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Freigabe für Motorradreifen Mischbereifung Tüv vs Eu-Recht
Habe folgendes Problem.
Ich habe eine BMW K1200 RS von Jahr 2001.
Nachdem der hintere Reifen, im Gegensatz zum vorderen Reifen abgefahren war, ersetzte ich diesen.
Da mir bewusst ist, dass es einer Freigabe bedarf, suchte ich den entsprechenden Typ.
Im Fahrzeugschein steht: "Reifenfabrikatsbindung GEM. Betriebserlaubnis beachten".
Die genannten Reifen werden jedoch nicht mehr gebaut und das Recht hat sich dahingehend verändert, dass eine Mischbereifung verschiedener Marken zulässig ist.
Ich lese:
"Seit 2019 ist eine Mischbereifung grundsätzlich erlaubt". (Mir wurde gesagt, der Termin der Umstellung sei der 1.1.2020)
oder im Bußgeldkatalog.de steht:
"Mischbereifung am Motorrad: Ist das zulässig? Auch beim Motorrad ist eine Mischbereifung grundsätzlich erlaubt. Hat Ihr Motorrad also unterschiedliche Reifen, hat das keinerlei Konsequenzen für Sie."
Auch in vielen Motorradseiten steht, dass es erlaubt sei.
Deshalb habe ich folgende Kombination auf der BMW:
Vorne: Michelin 120/70 ZR17 (58W) Pilot Road 2 Front M/C
Hinten: Metzeler Roadtec Z6 170/60 ZR17 72W
Beide Reifen sind für die BMW zugelassen, aber der Tüv-Prüfer verweigerte mir heute die Plakette.
Er sagte, ich bräuchte einen Nachweis, der diese Kombination bestätigt. Ich sagte ihm, was damals noch als Reifenkombination formuliert war, wird heute nicht mehr hergestellt. Er: Ja, das sei ihm klar.
???
Gleichzeitig sagt er, er bräuchte nur einen Zweizeiler, dass dies erlaubt sei.
Damit stehen für mich zwei Rechte völlig nebeneinander.
Ich kenne mich nicht mehr aus und vielleicht kennt jemand das Problem und weiß eine Lösung.
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11 Antworten
Nach meinem Wissen brauchst du eine Reifenfreigabe vom Hersteller und „Mischbereifung“ gibt nach meinem Wissen nur vom gleichen Hersteller, also z.B. Metzeler Roadtec 01 mit Metzeler Rodtec Z8.
Das Hauptproblem ist, dass die K1200RS noch keine EU-Typengenehmigung besitzt. Die wurde soviel ich weiß erst 2002 eingeführt.
Daher gilt, was im Brief steht und dort ist halt eine Reifenbindung festgelegt.
https://bmdv.bund.de/.../rad-reifenkombination-kraftraeder.html
Auch bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung kann eine Mischbereifung ausgeschlossen sein oder zumindest auf einen Hersteller begrenzt sein. Je nachdem was auch in der CoC steht. Wie z.B. auch bei meiner noch relativ aktuellen R12RS (K54)
Es wird dir da wahrscheinlich nur der Weg bleiben, einen neuen, aktuellen Reifentyp mittels Herstellerbescheinigung eintragen zu lassen.
Meine K1200RS hat bereits eine EU-Typengenehmigung, hat mir BMW bestätigt.
Es ist alles etwas unübersichtlich. Denn Mischbereifung verschiedener Hersteller bedeutet ja das Gegenteil, was der Tüv sagt.
Aber wahrscheinlich muss ich den vorderen Reifen gegen einen Metzeler ersetzen.
Obwohl mir jetzt auch noch gesagt wurde, wahrscheinlich habe ich eine 5,5 er Felge und da muss 180 drauf keine 170 er. Letztere steht allerdings im Fahrzeugschein. Das soll aber falsch sein. (Auch bei anderen)
Alles sehr verwirrend.
Hallo,
mir stellt sich hierbei die Frage, wie es die "BMW- Niederlassung" im Rahmen eines Kundenauftrages gemacht hätte. Denn DIE müssen das ja wissen.
Vielleicht läßt sich dort mal vorfühlen.
Grüße
Sven
Zitat:
@Musikuss schrieb am 6. September 2023 um 21:21:56 Uhr:
Meine K1200RS hat bereits eine EU-Typengenehmigung, hat mir BMW bestätigt.
Es ist alles etwas unübersichtlich. Denn Mischbereifung verschiedener Hersteller bedeutet ja das Gegenteil, was der Tüv sagt.
Aber wahrscheinlich muss ich den vorderen Reifen gegen einen Metzeler ersetzen.
Obwohl mir jetzt auch noch gesagt wurde, wahrscheinlich habe ich eine 5,5 er Felge und da muss 180 drauf keine 170 er. Letztere steht allerdings im Fahrzeugschein. Das soll aber falsch sein. (Auch bei anderen)
Alles sehr verwirrend.
Wahrscheinlich 5,5" Felge? Was ist das für ein Blödsinn( nicht von dir)? Es steht deutlich drauf. Mal am Antriebsgehäuse vorbei auf die Speichen schauen. An einer Stelle stehts dann.
Es wurden früher immer die kleinsten Reifengrößen eingetragen. Ist bei meiner S auch so, der 180er auf 5,5" war Sonderausstattung. Bei der K vielleicht ebenfalls?
Ich glaube nicht, dass z.B. Metzeler eine Freigabe für vorne so und hinten so erteilt.
Auf die 5,0" Felge bei der K1200RS dürfen nur 170/60 ZR 17 72W, die 5,5" Felge war Sonderausstattung und durfte nur mit dem 180/55 ZR 17 73W gefahren werden.
Wobei der 180er bei der K12RS nur minimale optische Vorteile bringt, fahrtechnisch ist der 170er besser.
Bei den EU-Typengenehmigungen stehen alle Größenkombinationen in der CoC, in der ZLB Teil 1 wird aber nur die kleinere Standardgröße eingetragen.
Für dich gilt:
Fall 1a: Kraftrad mit Reifenbindung, Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller
In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung( ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Die in Feld 22
aufgeführten Reifentypen müssen montiert sein. Steht in Feld 22 der Zusatz „Reifenbindung
gemäß Betriebserlaubnis beachten“ hat das Kraftrad i.d.R. eine „Reifenfabrikatsbindung“. Die
zulässigen Reifen können vom Fahrzeughalter aus der Betriebsanleitung des Kraftrads entnommen oder beim Fahrzeughersteller erfragt werden.
Hinweis: Einige SVÄ haben den Hinweis auf eine Reifenfabrikatsbindung in die ZB I eingetragen, obwohl dies für das Kraftrad nicht zutrifft.
Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart mit
gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.
Hinweis: Das gilt auch für technisch nicht veränderte Krafträder mit Genehmigung nach §
20 StVZO (ABE).
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
Der Kraftrad- oder Reifenhersteller/-importeur bestätigt über eine offizielle Freigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass Einschränkungen an die Reifengröße gemäß Kapitel 1 Anh.
III der RL 97/24/EG eingehalten werden Die offizielle Freigabe des Reifenherstellers ist vom
Kraftradfahrer mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Quelle: AKE – Festlegung Nr. 01-2018 Version 05 / 19.01.2021 (Verbindliche Arbeitsanweisungen für den Prüfer)
D.h. da für dein Motorrad eine Reifenfabrikatsbindung gilt, darfst du davon abweichen, sofern du eine Freigabe des Reifen oder Fahrzeughersteller besitzt und mitführst. Dies ist dann Eintragungsfrei.
Nur bei Fahrzeugen ohne Reifenfabrikatsbindung darfst du draufmachen was du willst, sofern die Größe stimmt.
Da würde ich mich auch dran halten, denn manche Maschinen reagieren recht giftig auf unpassende Fabrikate.
Gruß Thomas
Man kann das auch noch mal kurz zusammenfassen:
- Fz. hat EG-Typgenehmigung
In der Genehmigung ist ein Hersteller A eingetragen
Verwendet wird ein Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
Eine Freigabe wird nicht benötigt, ebensowenig wie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Es wird lediglich empfohlen.
Zitat:
@Musikuss schrieb am 6. September 2023 um 17:50:27 Uhr:
Beide Reifen sind für die BMW zugelassen, aber der Tüv-Prüfer verweigerte mir heute die Plakette.
Das wäre dann falsch.
Nenn Ihm folgende Fundstelle:
VkBl / Jahr 2019 / / H.15 / Verlautbarung Nr.90 / S.530 - S.531
Inhalt
Nr. 90 Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern
Auch hier offiziell nachzulesen:
https://bmdv.bund.de/.../rad-reifenkombination-kraftraeder.html
Ich habe das verlinkte Dingens gelesen. Entweder ist es noch zu früh am Vormittag und ich habe da überlesen, dass es möglich ist, vorne einen Marke A und hinten Marke B fahren darf. Oder es bezieht sich nur auf die zulässigen Größen, Geschwindigkeiten und Traglasten
Duese ganze Reifengeschichte ist seit einigen Jahren eher schwieriger geworden. Meine 1100S hat wie geschrieben, hinten einen 170er in den Papieren, wurde aber mit SA 180er auf 5'5" drauf. Den müsste ich jetzt eintragen lassen oder wie?
Mach ich eher nicht, Kopie vom alten Brief den anderen ABEs hinzugefügt- für alle Fälle
Da die Reifen essentiell fürs Fahrverhalten sind, solltest du nicht auf den letzten Euro schauen.
Beide Reifen von einem Typ neu und gut ist.
Ist zwar schade um den noch guten Pneu.
Aber kein Ärger mit Legalität von Mischbereifung und das Fahrverhalten dürfte auch profitieren.
Wenn hinten dann mit schönen Burn Out hinrichten