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Freischaltung DVDInmotion
Moin.
Ich fahre ein 5er BMW F11 Touring.
Hab mir jetzt die Softwear DVDInmotion über Paypal gekauft.Der Link war auch ruck zuck auf meiner Email Adresse.
Hab den Link runter geladen und als Image auf DVD gebrannt.
Dann hab ich die DVD im Fahrzeug auslesen lassen und erst schmeisst das Gerät die DVD wieder raus und dann noch mal laden,dann hat Er es genommen und installiert.
DVD läuft jetzt auch,aber da ich viel Musik Videos als Avi Vormat habe,kann ich Diese nicht gucken.
Kann das Gerät jetzt nur Wob files lesen?Kann ich das irgendwie hin bekommen das ich Avi oder Mp4 gucken kann ,ohne die Datei in DVD um zu wandeln?
Hab noch gar nicht geguckt ob DVD gucken ab Tachosignal 3 km/h ab schaltet.Brauch ich da auch noch was dafür?
Vielleicht kann mir ja da Einer weiter helfen?
Beste Antwort im Thema
Hallo!
Naja, bleiben wir doch bitte mal bei den rechtlichen Grundlagen. DVDinMotion ist freigeschaltet, es läuft im Stau eine DVD oder meinetwegen der Fernseher. Da wird kein Polizist einschreiten. Du gehst vielmehr von einem Schadensfall aus, also wenn etwas passiert ist. Das reine Vorhandensein reicht nicht aus. Dann müssten alle schon Punkte in Flensburg haben, weil die Autos ja schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren könnten.
Noch einmal, rechtlich gibt es kein explizites Verbot. Es gibt nur eine Herleitung aufgrund allgemeiner Grundlagen und hierfür bedarf es einen Tatbestand (meinetwegen Schlangenlinienfahren oder dergleichen). Wie gesagt, bleiben wir bitte rechtlich und kein "Hätte können sein".
CU Oliver
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31 Antworten
Hallo!
Videos von USB läuft nur bei einem Fahrzeug mit einem NBT-Navi, wenn man vorher mit E-sys die Codecs freigeschaltet hat.
Wieso man allerdings für einen solchen Wahnsinns-Betrag sich die Sache bei DVDinMotion kauft, das steht auf einem anderen Blatt. Der Betrag ist in keinster Weise durch die erbrachte Leitung gerechtfertigt.
CU Oliver
Ja, weil wer schaut heute bitte noch DVD?
Bekommt der G30 dann eigentlich ein BluRay Laufwerk? Bzw. könnten sie optische Medien überhaupt weglassen und einen Airplay Server und Netflix Client einbauen.
Zitat:
@superwerner schrieb am 26. Oktober 2015 um 12:18:32 Uhr:
Moin.
Ich fahre ein 5er BMW F11 Touring.
Hab mir jetzt die Softwear DVDInmotion über Paypal gekauft.Der Link war auch ruck zuck auf meiner Email Adresse.
Hab den Link runter geladen und als Image auf DVD gebrannt.
Dann hab ich die DVD im Fahrzeug auslesen lassen und erst schmeisst das Gerät die DVD wieder raus und dann noch mal laden,dann hat Er es genommen und installiert.
DVD läuft jetzt auch,aber da ich viel Musik Videos als Avi Vormat habe,kann ich Diese nicht gucken.
Kann das Gerät jetzt nur Wob files lesen?Kann ich das irgendwie hin bekommen das ich Avi oder Mp4 gucken kann ,ohne die Datei in DVD um zu wandeln?
Hab noch gar nicht geguckt ob DVD gucken ab Tachosignal 3 km/h ab schaltet.Brauch ich da auch noch was dafür?
Vielleicht kann mir ja da Einer weiter helfen?
sollte man mit dieser promotion nicht gleich DXDInmotion fragen
schön auch, so daß profil aktualisiert wird, sonst fragt sich ggf. jemand, was man im skoda mit DXDInmotion macht...
Ich fahre kein Scoda mehr,wenn du dir mein Text mal durch gelesen hast und ja, ich hab mich schon in den Arsch gebissen das ich diese teure für nix Softwear gekauft habe.
na supiwerner... bei fahrzeug steht noch sowas tschechisches, nix bajuwarisches. ggf. hilft hier ein update!
zum thema: DXDInmotion schaltet das bild auch während der fahrt frei. da steht nicht, das man sofort alle video-formate übers dvd-lw schauen kann. so wird wohl nix anderes übrig bleiben, als entsprechende dateien zu generieren, dann zu brennen. ==> mist im quadrat, macht auf dauer keiner!
mehr zum thema: sufu oder hier:
http://www.motor-talk.de/forum/dvd-freischalten-t3239494.html
multimedial? da gibt es das hier:
http://www.motor-talk.de/.../...ontrolbox-zum-nachbauen-t5466240.html, auch hier expliziten DANK an SWA00
BTW: die rennleitung hat etwas gegen bewegte bildchen, nur am rande erwähnt...
Hallo!
Es gibt keinen Paragraphen bzgl. bewegter Bilder, nur mal so am Rande erwähnt. Der Fahrer darf sich nicht ablenken lassen. In der gesamten StVO findet man aber keinen Passus, dass z.B. Fernsehschauen während der Fahrt für den Fahrer verboten ist. Es befinden sich dort nur die Regeln, aus denen man ein Verschulden daraus herleiten könnte, wenn denn was passiert ist.
CU Oliver
§§ 23 Abs 1 StVO: Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers: (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Explizit ist das schauen bewegter bilder zwar nicht verboten, aber allein obiger § würde konsequent in ein bußgeld münden, wetten!? kommt somit einem verbot gleich, so man denn erwischt wird.
die berittene rennleitung auf 2 rädern in größeren städten ahndet das. gleich kompromißlos wie nicht anschnallen, telefonieren ohne freisprecher etc.
@Oliver: es muß nicht alles expressis verbis verboten werden, eine "beeinträchtigung" reicht allemal und die rennleitung läßt den büßer buße büßen!
wieviel m bei 100 kmh vergehen, so man 3 sec auf den bs schaut?
zudem erlischt bei einem Unfall natürlich der Versicherungsschutz, so sich denn ein gutachter fragen würde, warum man ungebremst in ein stauende unter einen LKW fuhr und sich eigenmächtig enthauptet hat. wer sowas mal z.B. bei der Feuerwehr erleben durfte, dem sind alpträume und mehr sicher!
trauriges beispiel, aber wieviel m "BLINDFLUG" waren es nochmal?
so ein bluescreen kann ab und an sinnvoll sein, danke BMW!
Muss ich mich ein wenig anschließen, im Stop&Go und mit ACC könnte es aber auch locker bis 20km/h gehen.
Vielleicht mag ja auch der Beifahrer was schauen
Da bin ich jetzt ganz froh um mein RSE: hinten rein lümmeln, Noisecanceling Kopfhörer drauf und Film schauen, fast wie im Flieger
Hallo!
@kanne66
Habe ich etwas anderes geschrieben? Es ist nicht expressiv verbis verboten und wenn der Beifahrer eine DVD schaut während der Fahrt, dann wird es auch für die Rennleitung schwierig das korrekt zu ahnden. Man sollte es aber mit Sicherheit nicht darauf ankommen lassen. Schließlich ist jeder, der während der Fahrt sich ablenken lässt, eine Gefährdung im Straßenverkehr. Wobei leider mehr Verkehrsteilnehmer damit beschäftigt sind während der Fahrt eine SMS/iMessage/Whatsapp-Nachricht zu schreiben als DVD/Fernsehen zu schauen.
CU Oliver
@ oliver:
ggf. liest der eine oder andere den thread, in unbewußtsein, was er da macht.
"In der gesamten StVO findet man aber keinen Passus, dass z.B. Fernsehschauen während der Fahrt für den Fahrer verboten ist."
daher hab ichs ein wenig ergänzend dramatisiert und obgleich nicht expressis verboten aufgezeigt, das § 23 einem verbot quasi gleich kommt. daher die Buße
sei es nur 1 Bulle im Stall der behauptet, er hätte 2 Kühe gesehen, die auf der Wiese ferngesehen haben. ich weiß, wem der Bauer glaubt. die kühe haben da nix zu muhn, der Bulle bekommt recht. da wird die Milch ruckzuck sauer und mit Sahne fürn Kaffee ist essig
ergo mir ein bedürfnis ergänzend die konsequenzen aufzuzeigen.
so dann jemand meint, er müsse dennoch, bitte sehr.
Zitat:
@kanne66 schrieb am 26. Oktober 2015 um 17:31:35 Uhr:
so dann jemand meint, er müsse dennoch, bitte sehr.
Ich warte ja schon ganz gespannt auf die bald eintrudelnden Meldungen, dass reihenweise Teslas gegen Wände fahren, weil jetzt seit 1 Woche das Selbst-Fahr-Update draussen ist und wahrscheinlich dann bald die ersten Lebensmüden irgendwas anderes machen als aus dem Fenster zu schauen, um zu prüfen, ob das Auto alle Messwerte richtig verarbeitet und entsprechend reagiert.
Ob das schon der Autopilot war oder ob es der Fahrer noch alleine in den Sand gesetzt hat?
http://www.autoevolution.com/.../...ess-is-as-good-as-ours-101302.html
Wie sieht das denn mit dem Navi während der fahrt aus?
Ist man da nicht abgelenkt,oder das programmieren während der Fahrt?
Ich weiß das es verboten ist,als Fahrer, während der Fahrt sich einen Film rein zu ziehen.Da ich aber ganz viele Musik Videos habe, guckt man dann doch mal aus den Augenwinkeln beim Treiben zu.
Leider gehen meine Musik Videos mit DVD Inmotion nicht,weder die ganzen Filme die ich als AVI Vormat habe.
Zitat:
@kanne66 schrieb am 26. Oktober 2015 um 15:57:42 Uhr:
... wetten!?
Die Wette hast du verloren!
Solange daraus keine Beeinträchtigung resultiert kannst du nahezu tun und lassen was du willst - außer das Handy in die Hand zu nehmen.
Zitat:
...die berittene rennleitung auf 2 rädern in größeren städten ahndet das.
Beispiel?
Und nun bitte nicht die übliche fiktive Geschichte nach dem Motto: Die Tochter meines Nachbarn hatte mal nen Hund, dessen Züchter von seiner Schwester mal gehört hatte, dass ihr Schwager nen Bekannten hatte...blablabla
Zitat:
zudem erlischt bei einem Unfall natürlich der Versicherungsschutz,
Auch hierfür hätte ich gerne mal die rechtliche Grundlage von dir...
Und bitte nicht in üblicher Manier Haftpflicht, Kasko und Regress wild durcheinander würfeln!
Zitat:
so ein bluescreen kann ab und an sinnvoll sein, danke BMW!
Das trifft auch auf das Gespräch mit dem Beifahrer, das Rauchen einer Zigarette, das Bedienen des Radios/Klimaanlage und etliches andere zu, was man noch zeitgleich zum eigentlichen Fahren macht...
dvd sehen während der fahrt? gesunder menschenverstand?
wieviel m bei 100 kmh vergehen, so man 3 sec auf den bs schaut?
blindflug = grobe fahrlässigkeit, da man abgelenkt lenkt, was arg böse enden kann.
dieses ahndet die rennleitung und die versicherung, im fall der fälle.
was man sonst zeitgleich zum lenken so macht reicht, da muß nicht auch noch weiteres addiert werden.