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Fremdschaden an meinem Auto und genau ein Tag kein Tüv...

Themenstarteram 1. Mai 2006 um 18:57

Hallo, hoffentlich bin ich in dieser Rubrik richtig....

Das Pech klebt zur Zeit an mir, unglaublich! Heute ist mir eine Frau in meinen Wagen gefahren, sie kam rückwärts aus einen Feldweg und hat mich auf der gegenüberliegenden Strassenseite gerammt. Soweit nicht wild, der Kotflügel schleift nun am Reifen. Sie hat eine Adresse und Telefonnummer hinterlassen, ich war zu der zeit im Wald unterwegs.

Nun meine Fragen:

Mein Auto hat genau seit einem Tag kein Tüv (bis 04/06) und ich wollte ihn nächste Woche eigentlich machen. Hat das nun Folgen für mich? Mein Wagen stand ja nur am Strassenrand und da dürften mögliche sicherheitsrelevante Mängel wohl kaum eine Rolle spielen, oder?

Das Parken direkt gegenüber einem Feldweg dürfte ja auch kein Problem sein, oder doch?

Mein Auto ist relativ alt und hatte auch keinen besonders großen Anschaffungswerk, ist aber dank dem Model ein Liebhaberstück (einer der letzt gebauten Scirocco). Der materielle (Rest)Wert dürfte dennoch nicht besonders hoch sein und der Restwert richtet sich ja unter anderem nach der noch vorhanden TÜV-Laufzeit. A-karte gezogen, oder? Was sagt der Gutachter?

Das Leben macht zur Zeit keinen Spaß...

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12 Antworten
am 1. Mai 2006 um 19:11

Zitat:

Mein Auto hat genau seit einem Tag kein Tüv (bis 04/06) und ich wollte ihn nächste Woche eigentlich machen. Hat das nun Folgen für mich?

Was den Anspruch dem Grunde nach angeht nicht, was die Höhe des Wiederbeschaffungswertes angeht aber wohl schon.

Zitat:

Das Parken direkt gegenüber einem Feldweg dürfte ja auch kein Problem sein, oder doch?

Kommt immer auch etwas auf den Einzelfall an. Wenn es erkennbar eng war und Du damit rechnen mußtest, daß dort Autos rausfahren, evt. schon. Ansonsten eher nicht.

Zitat:

Der materielle (Rest)Wert dürfte dennoch nicht besonders hoch sein und der Restwert richtet sich ja unter anderem nach der noch vorhanden TÜV-Laufzeit. A-karte gezogen, oder? Was sagt der Gutachter?

Du meinst den Wiederbeschaffungswert (WBW). Restwert ist der des beschädigten Autos!

Grundsätzlich spielt der TÜV natürlich eine Rolle und der WBW ist natürlich geringer, als wenn er schon Tüv neu gehabt hätte. Aber auch der Zustand des Autos spielt ne Rolle. Wäre er voraussichtlich ohne größere Reparaturen durch den TÜV gegangen, dürfte sich der Minderwert noch in erträglichem Rahmen halten. Ne genaue Zahl wird Dir aber niemand sagen können.

Du darfst den TÜV 4 Wochen straffrei überziehen

Lies den zweiten Beitrag in den FAQ Versicherungen (Link in der Signatur) und folge dem Link.

Die TÜV Überziehung sollte grundsätzlich unproblematisch sein.

Dein Auto stand,

die Überziehung stellt noch nicht ein Mal eine OWi dar.

Ist allerdings auch keine Ruhmestat.

am 2. Mai 2006 um 20:10

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

die Überziehung stellt noch nicht ein Mal eine OWi dar.

Sicher?

M.E doch und

Zitat:

Du darfst den TÜV 4 Wochen straffrei überziehen

ist m.W. seit langem schon nicht mehr richtig.

Ist aber alles für die Frage des Frederstellers bezüglich der Schadenregulierung ohne Bedeutung, es sei denn, der Unfall sei auf den "fehlenden TÜV" zurückzuführen, was man aber wohl ausschließen kann.

Themenstarteram 2. Mai 2006 um 20:42

Erst mal DANKE, ihr habt mir schon etwas weitergeholfen! Habe heute bei einer benachbarten Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen und die kamen auf über 1400 € *staun*.

Der Eigentümer hat mich heute angerufen, dass er die Sache seiner Versicherung gemeldet hat. Sowie er nun eine Schadensnummer hat, teilt er mir diese mit und ich soll mich dann mit denen in Verbindung setzen. Dummerweise hatte seine Frau die gleiche Sache schon mal vor ein paar Monaten, dürfte sich dann wohl heftig auf die Prozente auswirken...

Und wieder ein paar Fragen ;-)

War es ein Fehler einen Kostenvoranschlag machen zu lassen (hat mich immerhin 30 € gekostet). Aber man soll ja auch wegen solcher "kleinen" Schäden nicht gleich zum Gutachter rennen. Bei 1400€ wird die Versicherung natürlich streiken, denn soviel dürfte der Wagen kaum noch wert sein. Wie werden sie sich verhalten? Werde wohl bald Besuch von deren Gutachter bekommen? Ausserdem wird die Versicherung wohl vorschlagen, den Schaden selbst zu tragen, bei zwei Ansprüchen in so kurzem Zeitraum schießen die Prozente ja in den Himmel....

Ab wann darf ich an der Karre was unternehmen? Zur zeit schleift der eingedellte Kotflügel schön am Reifen. Neuen TUV kann ich ja so erst mal vergessen....

Und ich kann die Sache doch dann selbst beheben, bekomme halt dann nur das Geld ohne die Steuer, richtig?

am 2. Mai 2006 um 21:10

So viele Fragen auf einmal, stöhn.

Ich versuchs mal kurz zu machen:

Als Laie konntest Du im Vorfeld natürlich nicht wissen, wie hoch der Schaden ist. Rein rechtlich kann Dir daher aus der Erstellung des KVA niemand einen Strick drehen.

Als erstes würde ich schnellstmöglich mit der gegnerischen Versicherung telefonisch Kontakt aufnehmen (auch wenn Du noch keine Schadennummer hast, anhand des Kennzeichens vom Auto des Unfallgegners müssen die den Vertrag auch so finden können), den Sachverhalt schildern, über den KVA berichten und fragen, wo Du diesen und die Rechnung für den KVA hinschicken sollst.

Mit großer Wahrscheinlichkeit werden die Dir dann sagen, daß wegen des Fahrzeugalters ein Gutachten erforderlich ist und Dir anbieten, daß ein Gutachter vorbeikommt. Das kannst Du dann annehmen oder darauf bestehen selbst einen Gutachter zu beauftragen.

Wenn Du ein Schrauber bist und auf jeden Fall reparieren willst, kannst Du sobald der gutachter da war damit anfangen. Wenn Du nicht reparieren willst, warte das Gutachten ab (wegen dem Restwert) und dann kannst Du verkaufen (falls Restwert vorhanden) oder verschrotten (falls kein RW).

Zahlen wird auf jeden Fall die Versicherung und nicht der Unfallgegner. Die Hochstufung, die Anzahl dessen Schäden etc. braucht Dich nicht zu interessieren.

Themenstarteram 4. Mai 2006 um 11:53

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Mit großer Wahrscheinlichkeit werden die Dir dann sagen, daß wegen des Fahrzeugalters ein Gutachten erforderlich ist und Dir anbieten, daß ein Gutachter vorbeikommt. Das kannst Du dann annehmen oder darauf bestehen selbst einen Gutachter zu beauftragen.

Bingo! "Was 1400€? Ein Scirocco? Da muss ich ihnen einen Gutachter kommen lassen!". Hab aber auf 'meinen eigenen' Gutachter bestanden und der will nachher kommen, mal sehen.... Da wird wohl nicht viel bei rumkommen :-(

Ich muss die Kosten für das Gutachten aber nicht vorlegen, oder?

am 4. Mai 2006 um 17:38

Hi,

dein Gutachter stellt seine Kosten i.d.R. direkt der gegnerischen Versicherung in Rechnung und rechnet mit dieser ab - normalerweise hast du damit gar nix zu tun...

Warum die Frage?

Gehst du in Vorleistung (bezahlst selbst den Gutachter) wirst du nur nach Rechnungsvorlage die Kosten erstattet bekommen - denn in Deutschland wird die Schwarzarbeit mitlerweile gut verfolgt.

Grüße

Schreddi

PS: Und ehrliches Beileid - ich weiß, wie schade es is, wenn so'n "altes" Schätzchen beschädigt wird und der Wiederbeschaffungswert plötzlich grausam klingt...

FAQ Versicherungen (s. Signatur).

Link des 2. Beitrages anklicken,

=> Haftpflichtschaden

=> insbesondere die 10 wichtigen Punkte lesen.

Praktisch:

Kotflügel herausziehen.

Habe den Thread leider jetzt erst gelesen. Warum machst Du, oder warum hast du nicht einfach am 2.5. TÜV neu machen lassen und anschließend das Gutachten? Kotflügel könnte man für den TÜV richten. Plakette würde ja auf 04/08 geklebt. Keiner wird den TÜV-Bericht sehen wollen. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar wann Du die neue Plakette erhalten hast.

Themenstarteram 10. Mai 2006 um 21:50

Zitat:

Original geschrieben von Compi316

Habe den Thread leider jetzt erst gelesen. Warum machst Du, oder warum hast du nicht einfach am 2.5. TÜV neu machen lassen und anschließend das Gutachten? Kotflügel könnte man für den TÜV richten. Plakette würde ja auf 04/08 geklebt. Keiner wird den TÜV-Bericht sehen wollen. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar wann Du die neue Plakette erhalten hast.

Hab ich ja auch erst gedacht... Aber erst den Kotflügel richten, dann zum TÜV und dann Gutachter kommen lassen? Welchen Schaden will er dann noch feststellen? ;-)

Aber die Sache ist jetzt über die Bühne: WBW 950€, Reparaturkosten 1350€ (damit über der 130%-Grenze) und ein Restwert von 250€ = 730€ (incl. Kosten für KVA) auf mein Konto. Kann mich also eigentlich nicht beschweren...

Kotflügel konnte ich recht gut wieder per Hand rausziehen, nur zwei kleine Dellen sind geblieben. Die bekomme ich nicht raus wegen dem Innenteil...

Mit dem Geld ziehe ich nun zwei neue Puschen auf und fahre zum Tüv.... Und der Rest? ;-)

am 10. Mai 2006 um 21:56

Also ist doch alles bestens (auch wenn das so zwei bis drei relativ neue user wahrscheinlich anders kommentieren werden).

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