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Freundlicher TÜV...was würdet ihr machen?
Hallo Leute,
hier geht es um den ehemals von meinem Sohn gefahrenen Roller Pegasus Sky 25, welcher jetzt von mir und meiner Frau für Kurzstrecken genutzt werden soll. Mein Sohn ist 18 und fährt nur noch Auto.
Wie die Jungs in dem Alter halt so sind, hat er seine Betriebserlaubnis verschlampt/verlegt. Da jetzt eh eine neue Betriebserlaubnis nötig war habe ich gleich Nägel mit Köpfen gemacht und den Roller in die Werkstatt gebracht um ihn zu entdrosseln und ihm volle Legalität durch den TÜV bescheinigen zu lassen.
So Leute, zwischenzeitlich hab ich den Roller wieder zurück. Bei der Übergabe fragte ich den Werkstattmeister (Rollerfachhändler) was jetzt zu tun wäre. Versicherung von Mofa auf Moped? Er meinte "nix". Versicherung besteht ja noch ein halbes Jahr. Ist für Mofa und Moped eh gleich. Ich soll lediglich eine Kopie des Gutachtens vom TÜV bei mir führen. Wäre ausreichend. Jedoch steht auf dem Beiblatt des TÜV und auf dem Gutachten der Hinweis, dass ich bei der Zulassungstelle eine Einzelgenehmigung ausstellen lassen soll.
Trotz dieses Hinweises blieb der Händler bei seiner Meinung, dass dies in der Praxis nicht nötig sei, hätte noch nie Probleme mit der Polizei gegeben bei seinen Kunden. So ganz nebenbei erwähnte er, dass der Roller vom TÜV auf 50 km/h und als sky 50 eingetragen wurde (stimmt tatsächlich). Er selbst bei einer Probefahrt mit dem Roller zwischen 55-60 km/h (Tacho) auf der Ebene gefahren ist.
Für mich war es wichtig gesetzeskonform unterwegs zu sein. Er meinte ich soll mir da mal keine Gedanken machen. Jedoch mach ich mir da schon meine Gedanken...bergab lief dat dingens tachomäßig sogar über 70 km/h...bergauf fällt er auf 45 km/h zurück...
Trotzdem ich Führerscheinklasse 1 und 3 ( Auto und schwere Motorräder A) habe kein astreines Gefühl bei der Sache. Bei einer eventuellen Polizeikontrolle kann ich als Halter nicht den TÜV verantwortlich machen.
Was ist zu tun? Einzelgenehmigung von der Zulassungstelle holen? Nachtdrosseln?
Gruß Richi
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11 Antworten
Wann wurde der Roller zum ersten Mal zugelassen?
2008
Zitat:
Original geschrieben von Richi17
2008
Dann darf er nur 45 Km-H. laufen
Weiß ich...der TÜV müsste dies doch auch wissen...
An den eingetragenen 50 km/h möchte ich nicht rummachen. Sinnvollerweise nehme ich dieses Geschenk gerne an. Die sind ja irgendwie ein halbstaatliches?? Organ. Ich glaub auch nicht, dass die Polizei an einer TÜV-Eintragung rummäkeln wird.
TÜV ist nicht staatlich.
Ja...nicht mehr.
Früher war der TÜV staatlich. Wurde dann privatisiert. Die Funktion von früher ist auch heute noch vorhanden.
Beantwortet leider nicht meine Fragen.
für Umtragungen von Mofa auf 50/45km/h oder andersrum ist bei der Zulassungsstelle eine neue BE einzuholen. Dass das wenige machen ist mir auch schon aufgefallen -aber nach kosten für drosseln&tüv wollen sich die meisten das wohl sparen...
mfg
Im Grunde genommen handelt es sich um zwei Probleme:
Also die Einholung der ABE bein Strassenverkehrszulassungsamt ist notwendig. Es mag sein, dass manche Polizeibeamte daüber hinweg sehen. Es kann Dir aber auch genau das Gegenteil passieren. Was macht das Strassenverkehrsamt? Das kommt auf das Bundesland an. In M-V überprüfen die anhand der Fin, ob das Fahrzeug als gestohlen einliegt. In anderen Bundesländern macht das die Polizei vor Einholung des Gutachtens. Ist das nicht der Fall, erhälst Du mit Vorlage der Versicherungsbescheinigung und des Tüv-Gutachtens die neue ABE.Bei mir war es so, dass auf dem Gutachten bereits der entsprechende Raum dafür frei war und das Amt nur noch seinen Stempel drunter gesetzt hat. Kostenpunkt meiner Erinnerung nach so um die 15 Euro. Was kann Dir passieren, wenn Du nicht an einen wohlmeinenden Polizeibeamten gerätst? Das ist dann eine Owi und das Fahrzeug wird bis zur Vorlage der ABE stillgelegt.
Ganz schlimm ist allerdings, wenn jemand meint, er könne sich ne Blanko ABE irgendwo kaufen und die selbst ausfüllen und dann vorlegen. Das ist dann ne Straftat....
Was die Höchstgeschwindigkeit angeht, so hat der Gesetzgeber eindeutig festgelegt, wie schnell die entsprechenden Fahrzeuge sein dürfen. Bei Dir dürften es 45 km/h sein. Wenn das Fahrzeug schneller ist, entspricht es erst mal nicht diesen Vorgaben, egal ob der Hersteller sie schneller gebaut hat oder der TÜV seinen Segen dazu gegeben hat. Die Polizei kann dies selbständig mit entsprechenden Geräten oder Gutachten selbst überprüfen. Welche Konsequenzen daran sich knüpfen, kommt auf den Einzelfall an. Aber: Die Realität ist, dass die meisten Fahrzeuge schneller als erlaubt sind.
@Salientor
Danke für deine ausführliche Antwort. Sie bestärkt mich in meinem Entschluss, von der Zulassungsstelle die Einzelgenehmingung (Betriebserlaubnis) ausstellen zu lassen.
Was die vom TÜV eingetragenen 50 km/h angeht, bin ich mir noch unschlüssig. Wie gesagt läuft der Roller auf der Ebene tachomäßige 55-60 km/h.
Zwei um Rat befragte Bekannte -der eine Polizist, der andere beim TÜV- sehen das eher gelassen. Denn als gestandenes Mannsbild :-) mit Führerscheinklasse 1 und 3 (entspricht aktuell A und B) vermutet man bei mir nicht unbedingt illegale Tuningabsicht. Könnte mir ja leicht was schnelleres zulegen...
Weiterhin hat der Polizist angemerkt, dass er und seine Kollegen sich schon an den Fahrzeugdaten (Fahrzeugschein/Betriebserlaubnis/Gutachten) orientieren. Auch ist das "Gesamtbild" entscheidend: Gebaren im Verkehr, Auftreten etc. - geht somit in den Bereich "Ermessensache".
Klar ist meines Erachtens, dass bei einem eventuellen Unfall wo erhöhte Geschwindigkeit als Ursache gemutmaßt wird, es schnell problematisch werden könnte..."wenn er 45 statt 55 gefahren wäre, wäre das nicht passiert".
Würdet ihr die TÜV-Eintragung reklamieren und richtigstellen lassen?
Ich würde es tun, ja, allein was die Versicherung betrifft.