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Frontschaden am Auto- Schaden wie auszahlen lassen von Versicherung?

Hey!

Meiner Tante wurde unlängst an den parkenden Vectra (;) ) gefahren, nun ergab ein Kostenvoranschlag in der Werkstatt 1000 Euro Reparaturkosten; wäre es möglich, sich aufgrund des Kostenvoranschlages das Geld auszuahlen zu lassen und selber zu reparieren?

Was wäre dann zu tun?

 

Danke! :)

 

Grüße Markus

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19 Antworten

Ob der Kostenvoranschlag als rechtliche Grundlage reicht, weiß ich nicht.

Nehmt euch einen Gutachter (zahlt die gegnerische Versicherung) und lasst den Schaden schätzen.

Den geschätzten Schaden kann sie sich dann auszahlen lassen, allerdings abzüglich Mehrwertsteuer. Bei 1000€ Schaden wären´s also 810€ Cash.

Ok und wo bekommt man einen Gutachter? Was kostet der so?

Erstmal bei der Versicherung nachfragen, ob denen der Voranschlag reicht?

 

MfG Markus

Ein Gutachter kostet in diesem Fall garnichts, da deine Tante Anspruch darauf hat.

Alles andere Fragst du am besten die Versicherung, die Leute die dort arbeiten beißen nicht!

Genau, rufe die gegnerische Versicherung an und sage das du einen KV über 1000eur hast und verweise auf das Fahrzeugalter.

Entweder die Zahlen dann die KV höhe (ohne Steuer) aus oder sie wollen ein Gutachten. In dem Fall lass dir schriftlich geben das sie die Kosten übernehmen und suche dir selber einen Gutachter. Lass dir keinen von der Versicherung schicken! Warum sollte klar sein...

Der Gutachter stellt dann die Schadenshöhe fest und den Restwert des Fahrzeugs.

 

Ich hatte das Ganze auch vor zwei Monaten, daher weiss ich bescheid wie es geht. :)

Mein Gutachten hat 360eur gekostet, daher vorher Kostenübernahme sichern!

am 15. September 2009 um 22:02

Aj da ist mehr Geld zu holen erstmal bekommt sie Geld für einen leiwagen ich glaub für 1-2 Wochen egal obse einen niemt oder nicht das steht ihr zu, dan geh zu einem Freien Gutachter und lasse den Schaden begutachten geh blos nie nie mals zu einem Gutachter der Gegnarichen vericherung!und frag blos nicht mehr was der Gutachter kostet die zahlt eh die Versicherung!

em was ein wierwar hier herscht...

meine unfälle liefen immer so ab Versicherrung bescheid gegeben, Die versicherrung hat gleich gefragt ob sie einen Gutachter schicken sollen oder ich mir selber einen suche. diesen muss man dann aber erstmal selber zahlen, das geld bekommt man von der versicherrung zurück.

das was dan im gutachten steht also die summe die man braucht um den schaden in einer fachwerkstadt zu reparieren. genau diese summe kann man sich von der versicherrung auszahlen lassen. diese fragt auch was man machen möchte selber reparieren das auto verschrotten oder halt in eine werkstadt je nach dem wie du handelst bekommst du das was du möchtest...

ein leiwagen steht dem geschädigten bis zu 4 wochen und nicht länger zu diesen muss der gegner zahlen.

auch die gutachter der eigenen versicherrung sind gut waren meine zumindest ich weiss ja nicht bei was für dumping unternehmen ihr eure versicherrung bezieht :)

mit der gegnerrischen versicherrung hab ich nie auch nur 1 wort gewächselt das macht die eigene alles

ps. wenn dein golf nicht mehr wert ist laut schwackel als 1000€ sagen wir 800€ ist das ein wirtschaftlicher totalschaden und du bekommst nur diesen ersetzt also 800€ damit kannst du dir dann ein gleichwertiges auto kaufen. + deinen schrotten verkaufen.

Guten Morgen,

ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass man die Mehrwertsteuer bei der Auszahlung der geschätzten Schadenssumme abgezogen bekommt.

Den Leihwagenanspruch/Nutzungsausfallentschädigung hat man nur für den Zeitraum der Reparatur. In diesem Fall wären das (je nach Umfang des Frontschadens) wohl lediglich ein paar Tage.

Im Falle eines Totalschadens (Vectra A?) könnten die vier Wochen aber hinkommen.

Im Bezug auf die versicherungseigenen Gutachter kann ich Timaephie aber nur zustimmen, hat in meiner Familie eigentlich auch immer wunderbar geklappt.

Ansonsten kann ich mich nur wiederholen - redet mit eurer Versicherung.

 

Schönen Tag noch,

Johannes

Mit der gegnerische Versicherung in Verbindung setzen. Meist verzichten die unter 1500 € auf einen Gutachter, einfach direkt fragen ob sie wollen oder nicht. Wenn die es wollen, der Werkstatt bescheidgeben, die holt dann ihren Sachverständigen.

Wenn du selbst reparierst, oder mit dem Schaden leben willst, sagst du der gegnerischen Versicherung, das du nach Gutachten abrechnen willst.

Dort geht dann ab:

- Mehrwertsteuer

- Verbringung zum Lackierer

Die Dauer eines Leihwagens nimmt der Gutachter mit in sein Gutachten auf (bei Golf 2 höchstens 10 Tage, länger braucht kein Mensch). Rechtlich gesehen kannst du diesen in Anspruch nehmen, wenn du reparieren läßt oder es selber tuest. Wenn du es selbst machst müßtest du den Leihwagen vor Gericht durchsetzen, wie gesagt, sie müßten es lassen es aber auf einen Prozess ankommen.

Daher gibts auch "keinen" Leihwagen, oder es ist Totelschaden und du kaufst dir ein Neues.

am 16. September 2009 um 10:03

Zitat:

Aj da ist mehr Geld zu holen erstmal bekommt sie Geld für einen leiwagen ich glaub für 1-2 Wochen egal obse einen niemt oder nicht das steht ihr zu, dan geh zu einem Freien Gutachter und lasse den Schaden begutachten geh blos nie nie mals zu einem Gutachter der Gegnarichen vericherung!und frag blos nicht mehr was der Gutachter kostet die zahlt eh die Versicherung!

Sachte.

Denn Leihwagen bekommt man nur so lang wie für die Reparatur veranschlagt ist

meist nicht mehr als 2-3 Tage.

Vorsicht!!!

Manche rechnen Leihwagen wie Mietauto ab.

Das macht die Versicherung nicht mit und du bleibst auf den kosten des

Mehrbetrages sitzen.

jaja, jaja ich hatte jetzt schon 4 unfaelle die mit einem wirtschaftlichen totalschaden geregelt wurden und zum besorgen eines neuen wagens hat man eine leiwagen pauschale von 4 wochen in dennen man diesen nutzen darf nicht mehr und nicht weniger eure versicherrungen sind scheisse...

Bei 1000 € reicht der Kostenvoranschlag für die Versicherung. Den Zeitwert berechnet die Versicherung aus den Angaben, die im Kostenvoranschlag stehen.

Bei mir ist es so gegangen.

am 16. September 2009 um 11:13

Zitat:

jaja, jaja ich hatte jetzt schon 4 unfaelle die mit einem wirtschaftlichen totalschaden geregelt wurden und zum besorgen eines neuen wagens hat man eine leiwagen pauschale von 4 wochen in dennen man diesen nutzen darf nicht mehr und nicht weniger eure versicherrungen sind scheisse...

Erst denken dann schreiben.

Hier ist von einen 1000€ schaden die rede,

darauf bezieh ich mich und nicht auf deinen Totalschaden.

Da kannste 4 Wochen knicken selbst bei deiner super coolen

Versicherung.

Realität und Fantasie nicht vertauschen.

Zitat:

Original geschrieben von Timaephie

jaja, jaja ich hatte jetzt schon 4 unfaelle die mit einem wirtschaftlichen totalschaden geregelt wurden und zum besorgen eines neuen wagens hat man eine leiwagen pauschale von 4 wochen in dennen man diesen nutzen darf nicht mehr und nicht weniger eure versicherrungen sind scheisse...

Zumindest kann ich meine "Versicherung" richtig schreiben (ebenso wie den "Leihwagen" und das Relativpronomen "denen") ...

:p;)

am 16. September 2009 um 12:25

Ja ja das bezahlen der Versicherrungen ist immer so ne sache mich hat vor Jahren einer über den haufen gefahren ich hab heute noch geld von der Versicherrung zu bekommen die Schuldfrage wahr klar sie hat mir Vorfahrt genommen, eine Gebrochene Hand hatte ich brellungen ect. da hab ich nach fast einem Jahr 1000,- Schmerzensgeld bekommen und 500,- sind noch offen die sie mir vor 3 Jahren zugesagt haben Toll hä!

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