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Frontschaden am geparkten 2012- VW-Passat CC auf Parkplatz durch Rückwärtsfahren
Guten Abend,
Eine Frage an die Experten hier im Forum,
wie hoch der Schaden an einem VW-Passat CC geschätzt wird
- siehe auch beigefügte Bilder.
Unfallhergang:
Der Blaue Škoda Fabia ist beim Rückwärtsfahren gegen meinen
geparkten VW-Passat CC gefahren.
Ich bedanke mich schon einmal für alle Antworten,
und wünsche noch einen schönen Sonntag Abend!
Beste Antwort im Thema
Hallo,
gebe mein Gewerbe bald freiwillig auf! Wer anhand von ein paar undeutlichen Bildern auch nur glaubt, etwas zu sehen, sollte einsehen, dass er höchstens Hellseher ist. Das wollte und will ich nie sein.
NEiN! Anhand irgendwelcher Klientenbilder kann und wird kein seriöser Sachverständige sich zu einer Aussage hinreißen lassen. Wie denn auch...
Daher, wenn ein Schaden vermutet wird, der "auf den ersten Blick" recht teuer aussieht, dann ab zu einem Gutachter. Bei Tageslicht und dem Wagen vor Augen wird dann begutachtet. Erscheint der Schaden auf den ersten Blick sehr gering, dann Kostenangebot von einer Werkstatt einholen. Alles Andere dazwischen ist Dummdudelei und wer anderer Meinung ist, hat keinste Ahnung von dem Sachverhalt Unfallschaden und KFZ - Gutachtenerstellung!
Gruss vom Asphalthoppler
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20 Antworten
Den Bildern nach ist da kein Schaden.
Fahr morgen in Deine Werkstatt, die können eventuell Schäden erkennen und die Schadenssumme einschätzen.
Auf den Bildern sieht man schon, dass die Front-Stoßstange aus der Verankerung rausgebrochen ist.
Die obigen 4 Fotos wurden alle noch am Unfallort geschossen.
Man sieht ja auch das Unfallverusachende Fahrzeug ŠKODA und den Fahrer, der sich gerade bückt.
...kein Schaden... guck Dir mal z.B. Bild 4 an... der komplette Kunststoff- Stoßfänger rausgerissen / aus der Verankerung gerissen.
Ich würde mal sagen, ab in die Werkstatt, die Kunststoffschürze runter und Bestandsaufnahme machen was da so alles gebrochen, rausgerissen, etc. ist.
OK - das mit dem "kein Schaden" nehme ich zurück (ich hatte das jetzt echt nicht gesehen - auf den anderen 3 Bildern war aber echt nichts zu sehen, daher meine Aussage).
Zur Schadenhöhe wird wohl niemand eine Aussage treffen können (fahr in eine Werkstatt).
Könnte ein Fall für das komplette Programm (Anwalt und Gutachter) werden. Genaueres sagt Dir die Werkstatt.
Glaube nichtmal daß die hier tätigen SV’s da eine Aussage machen wollen, da die Fotos einfach zu dunkel und unscharf sind.
Und was drunter ist weiß man nicht.
Was ist der Grund für die Frage?
Zitat:
@tomold schrieb am 10. November 2019 um 20:43:46 Uhr:
Könnte ein Fall für das komplette Programm (Anwalt und Gutachter) werden.
Dummerweise habe ich keine Rechtschutzversicherung
Brauchst Du auch nicht .
Wenn die Schuld beim Skoda Fahrer liegt, zahlt dessen HP Versicherung Anwalt und Gutachter.
Gehe mal davon aus, dass du der Geschädigte Passatfahrer bist und die Schuldfrage unstrittig ist.
Dann hast du Anspruch auf einen Anwalt, sowie bei dem Schadensbild auch auf einen Gutachter.
Beide darfst du dir selbst aussuchen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
als Geschädigter stehen Dir in diesem Fall Anwalt und Gutachter zu. Diese werden von der gegnerischen VS bezahlt.
Schau doch hier mal in die FAQ
Hallo,
gebe mein Gewerbe bald freiwillig auf! Wer anhand von ein paar undeutlichen Bildern auch nur glaubt, etwas zu sehen, sollte einsehen, dass er höchstens Hellseher ist. Das wollte und will ich nie sein.
NEiN! Anhand irgendwelcher Klientenbilder kann und wird kein seriöser Sachverständige sich zu einer Aussage hinreißen lassen. Wie denn auch...
Daher, wenn ein Schaden vermutet wird, der "auf den ersten Blick" recht teuer aussieht, dann ab zu einem Gutachter. Bei Tageslicht und dem Wagen vor Augen wird dann begutachtet. Erscheint der Schaden auf den ersten Blick sehr gering, dann Kostenangebot von einer Werkstatt einholen. Alles Andere dazwischen ist Dummdudelei und wer anderer Meinung ist, hat keinste Ahnung von dem Sachverhalt Unfallschaden und KFZ - Gutachtenerstellung!
Gruss vom Asphalthoppler
Drei User, ein Gedanke
Zitat:
@2012-VW-Passat-CC schrieb am 10. November 2019 um 20:55:17 Uhr:
Zitat:
@tomold schrieb am 10. November 2019 um 20:43:46 Uhr:
Könnte ein Fall für das komplette Programm (Anwalt und Gutachter) werden.
Dummerweise habe ich keine Rechtschutzversicherung
Wofür?
Die Schuldfrage ist doch klar!
Führe das Fahrzeug einem unabhängigen SV vor, der entscheidet dann, ob eine Schadenfreilegung notwendig ist. Der sollte dir auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nennen können.
Ich wiederhole meinen ersten Gedanken - TE - Fahr in die Werkstatt und dann geht es weiter.