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Frontscheibe beim Rausschneiden kaputt gegangen - zahlt die Versicherung ??

Themenstarteram 19. November 2013 um 13:04

Hallo.

Hoffe ich bin hier im Forum nicht ganz falsch mit meiner Frage...

Ich habe einen Ford F350 Baujahr 1988, welcher leider am Scheibenrahmen anfängt zu rosten. Nun wollte ich, wenn es wieder wärmer wird, die Windschutzscheibe herausschneiden, um dem Rost Herr zu werden. Allerdings kann dabei ja sehr leicht die Scheibe kaputt gehen - ist wie ein Lotteriespiel.

Nun die Frage:

Ich habe den F350 über OCC versichert mit u.a. Teilkasko.

In der "Versicherungsbeschreibung" steht auch drinnen, dass Glasbruch versichert ist.

Wie ist das nun, wenn mir beim Rausschneiden die Scheibe kaputt geht? Zahlt die Versicherung dann eine neue Scheibe oder was kann ich generell unter Glasbruch verstehen? Bei Steinschlägen oder so ists ja klar, dass die Versicherung zahlt, aber hier lege ich ja selbst Hand an...

Ich habe mich schonmal bei einer Firma informiert - eine neue Scheibe würde knapp 500€ kosten. Könnte aber auch aus einem Schlachter eine gebrauchte für 100€ bekommen. Wenn man sowas über die Versicherung machen könnte, würde ich natürlich lieber eine neue Scheibe einbauen...

Weiß über das Thema jemand von euch bescheid?

Ich will auf keinen Fall irgendwas mit Versicherungsbetrug oder ähnlichem zu tun haben :D:D

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ziegenhasser

 

ich will mich dazu mal äußern. Also, weil ich mich damit ganz gut auskenne...

...

und auch Mitarbeiter, die fachlich Ihre Versicherungsfachmann-Prüfung mit 50% bestanden haben.

...

Außerdem ist das ein sogenannter Bearbeitungsschaden, der nicht über die Kasko abrechenbar ist. Somit ist man davor nicht sicher, Stress zu bekommen.

...

Meine Empfehlung,. einfach eine Rechnung mit Austausch der Frondscheibe einreichen, am besten mit RKÜ (Reparatur Kosten Übernahme) der Werkstatt und fertig.

...

Ich selbst hatte bei einem Audi, bei dem die Arlamanlge ständig wegen einer "defekten" Heckscheibe ausgelöst hat, die Heckscheibe über RKÜ (Glasbruch) abgerechnet. Die Heckscheibe wurde gewechselt, Alarmanlage löst nicht mehr aus (hoffendlich wenn Sie es soll, was abzurwarten bleibt)

Das ist ja mal wieder ein echter Brüller!

Du holst hier einen verwesten Thread aus dem letzten Jahr hoch, um uns zu erzählen, wie Du Dich strafbar gemacht hast, als Du Deine Versicherung für Deinen defekte Alarmanlage hast zahlen lassen, erzählst dann einen Käse über Bearbeitungsschäden (was immer das sein soll), rätst dem TE, er soll den möglichen Schaden in der Werkstatt machen lassen, obwohl Du selbst keine Ahnung hast, ob die Versicherung im Schadensfall eintritt, und leitest das Ganze mit dem Hinweis auf Deine Sachkunde und die Unfähigkeit der Sachbearbeiter ein.

Alle Achtung, sowas liest man selbst hier selten und hier wird viel verzapft, wenn der Tag lang ist...

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Zitat:

Original geschrieben von 1995voyagerES

Ich will auf keinen Fall irgendwas mit Versicherungsbetrug oder ähnlichem zu tun haben

Obschon ich das nach meinem Rechtsgefühl ausschließen würde: In meinen Versicherungsbedingungen seht einfach nur "Glasbruch" (ohne "wie"). Ich kann es mir nicht vorstellen. Aber du müsstest ja ohnehin den wahren Sachverhalt schildern, falls es passiert - warum dann nicht den Einzigen fragen, der es verbindlich beantworten kann: Dein Versicherer.

Gruß situ

Mein Bauch sagt mir eigentlich auch "nicht versichert". Aber warum eigentlich nicht? Wenn du in der Garage etwas aus dem Regal fällt und das auf deine Frontscheibe fällt, ist die versichert. Wenn du dein Auto aussaugst und theoretisch mit dem Saugrohr so heftig gegen die Scheibe kommst dass diese bricht ist das versichert. In den Bedingungen konnte ich auf die schnelle auch nichts finden, sinngemäß steht da in etwa das drin:

 

Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) versichert?

Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden

des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile

durch die nachfolgenden Ereignisse:

 

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Zudem

erstatten wir auch die erforderlichen Kosten für die Reinigung des Innenraums

nach einem Bruchschaden sowie für den Ersatz von an der Verglasung

befindlichen Vignetten oder Plaketten, wenn die Verglasung

aufgrund eines Bruchschadens ausgetauscht werden muss. Sonstige

Folgeschäden

sind nicht versichert.

Also würde ich dann wohl doch zu dem Schluss kommen: "versichert"

naja vielleicht hast du ja bis nächstes Jahr noch nen schönen Steinschlag in der Scheibe, dann muss die ja eh raus...

Ist ganz normal versichert.

Glasbruch ist Glasbruch.

Egal durch was. Außer Vorsatz natürlich.

Zitat:

naja vielleicht hast du ja bis nächstes Jahr noch nen schönen Steinschlag in der Scheibe, dann muss die ja eh raus...

Er schrieb doch, dass er nicht betrügen möchte ...

Und ich hab geschrieben dass er vielleicht einen Steinschlag bis dahin hat? Aus meiner Erfahrung würde ich mal sagen 6 zu 1... Ich habe alle 3 Jahre im Schnitt einen...

Talker 55 hat recht, Glasbruch ist Glasbruch.

Es reicht auch, bei der Versicherung nur die Rechnung einzureichen. Also, ohne eine Schadenanzeige einzureichen. Ausschlaggebend ist der Glasbruch. Lass das den Händler einreichen und trete Ihm die Versicherungsleistung ab. Du zahlst beim Händler nur die Selbstbeteiligung und fertig.

Mein fall ist auch schon was kompliziert... Habe letztes Jahr wegen Steinschlägen die Windschutzscheibe erneuern lassen. Vor 5-6 Monaten hatte ich erneut im sichtfeld einen Steinschlag, wieder erneuert. Nun möchte ich die vordere frontscheibe ausbauen lassen, weil ich den Himmel im Fahrzeug austauschen will, es geht kein weg vorbei, handelt sich um einen A5 Coupé... Nun meinte die Firma das dabei die Scheibe kaputtgehen kann. Nehmen wir an die Scheibe geht kaputt, trägt die Teilkasko dann auch die kosten?

Gruss

Die Vorschäden haben keinen Einfluss auf eine bestehende Erstattungspflicht. Je nach Versicherer wird sich dieser aber fragen ob er dich weiter als Kunden behalten möchte oder zumindest eine höhere Selbstbeteiligung für TK durchsetzt. Ist aber alles abhängig vom jeweiligen Versicherer.

Wenn die Firma die Scheibe durch arbeiten schrottet würde ich das schoen die Werke zahlen lassen.

Bei zuvielen Kakso schäden innerhalb eines Jahres kannste auch gekündigt werden.

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Und ich hab geschrieben dass er vielleicht einen Steinschlag bis dahin hat? Aus meiner Erfahrung würde ich mal sagen 6 zu 1... Ich habe alle 3 Jahre im Schnitt einen...

Das ist korrekt. Da das jeder selbst weiß und es eines solchen Hinweises nicht bedarf, interpretiere ich "..." eben falsch oder auch richtig.

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Wenn die Firma die Scheibe durch arbeiten schrottet würde ich das schoen die Werke zahlen lassen.

Bei zuvielen Kakso schäden innerhalb eines Jahres kannste auch gekündigt werden.

Ja die Sache ist, niemand kann den Ausbau ohne Schäden garantieren. Die Scheibe kann nun mal kaputt gehen. Habe zum 1.3.14 sowieso die Versicherung gewechselt... Nun ist die frage soll ich den Himmel jetzt tauschen oder erst gegen Sommer, wobei es dann bei der neuen Versicherung keine Probleme geben wird, da Erste Scheibe.

Wenn die Werkstatt die Scheibe kaputt macht, wird sicher keine Versicherung zahlen, da die Werkstatt eine Versicherung fuer sowas hat..

Zumal ich noch nicht gehört hab, das ein Frontscheiben ausbau immer mit ner defekten Scheibe endet.

Dann hörst Du es jetzt - der Ausbau einer geklebten Frontscheibe endet immer mit einer kaputten Scheibe.

Interessant das aufn schrotti zich geklebte gebrauchte scheiben rumstehen zum verkauf. Die scheibe wird mitn draht vom kleber gelöst. Da bricht bei richtiger anwendung nichts. Auch beim tausch von mobilen service beim nachbarn ging nichts zu bruch.

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