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Frontscheibe geschrottet

Themenstarteram 6. März 2004 um 11:20

Hi , Hab gestern Wischeblätter gewechselt da ist mir der Wischerarm aus der Hand gerutscht , ohne Wischer !....

Hab jetzt ne Sternförmige Rissbildung um die Aufschlagstelle , muss wohl ne neue rein ..

Was kostet das und was ist das fürn ungefährer Zeitaufwand ?

danke schon mal im Voraus !

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18 Antworten
am 6. März 2004 um 11:27

Wenn Du Deiner Teilkasko klar machen kannst, dass es ein Steinschlag ist, kostet es Dich die Selbstbeteiligung.

ach du scheiße

ich hab schonmal gehört, dass der wischer das hinbekommt

hätt ich nicht gedacht !

mein beileid

*was gelöscht* :p

mfg, thomas

wirf nen backstein rein und sag das war schon so

am 6. März 2004 um 11:39

re

 

Zitat:

Original geschrieben von tranquility

wirf nen backstein rein und sag das war schon so

und der versischernung sagste dann das "steinchen" hat nen traktor "aufgewirbelt, wie?

*lol*

Re: re

 

Zitat:

Original geschrieben von Darklord2003

und der versischernung sagste dann das "steinchen" hat nen traktor "aufgewirbelt, wie?

*lol*

ich glaube DU hälst dich da mal schön raus, ja ?

*fg*

mfg, thomas

Hatte vor kurzem auch einen Steinschlag.

Eine neue Scheibe hat mich nur € 1,00 gekostet, da ich TK mit € 150 habe.

Frage mal in Deiner Gegend rum, der Preiskampf der Werkstätten (Autoglas......) ist z. Z. ziemlich groß.

Die Werkstätten begnügen sich oft mit dem, was sie von der Versicherung bekommen; das kann man aber auch sein!

hallo zusammen,

 

Zitat:

Original geschrieben von Opterix

Die Werkstätten begnügen sich oft mit dem, was sie von der Versicherung bekommen; das kann man aber auch sein!

Wenn einen Stundenverrechnungssatz von 62,00 Euro ohne Mehrwertsteuer zugrundlegt dann liegt der offizielle Preis für den Austausch einer grün getönten Windschutzscheibe bei 361,03 Euro

Davon bekommt das Finanzamt schon einmal 49,80 Euro Mehrwertsteuer. Für die Monteure fallen inkl. Lohnnebenkosten rund 60 Euro an. Die benötigten Teile wie Scheibe Kleber Reiniger Putztücher Aktivator Primer un alles Andere belaufen sich auf ca. 140 Euro.

Von den Übergebliebenen 111 Euro muss der Betrieb auch noch allgemeine Kosten wie Telefon, Strom, Wasser usw. bezahlen. Das Finanzamt will nun auch noch Gewerbesteuer.

Der Restbetrag steht dann dem Unternehmer zu, der diese Einkommen dann aber auch noch versteuern muss. Und was das Finanzamt davon will, dass brauche ich Euch ja nicht erzählen. Vom übrigen Geld darf er jetzt noch seine Krankenversicherung, Altersvorsorge usw. bezahlen.

Und wird jetzt an diesem Beispiel noch auf die Selbstbeteiligung verzichtet, dann muss es dem Betrieb echt dreckig gehen, denn dies ist aus wirtschaftlicher Sicht schlichtweg eine Fehlkalkulation, ausser man spart halt am Service für den Kunden, am Gehalt der Mitarbeiter ( nicht förderlich für die Arbeitsqualität ) oder an der Qualität der Klebeprodukte oder der Scheiben.

Und wenn Ihr das alles haben wollt, dann müsst Ihr eine Werkstatt aufsuchen, die von Euch nur einen Euro statt der normalen 150 Euro verlangt.

am 6. März 2004 um 15:19

mit seinschlag wäre schlecht weil das liegt reintherotisch genau der schweibwischer wie soll da so einfach ein stein hingeflogen sein!

am 6. März 2004 um 15:27

der hat den Scheibenwischer getroffen (dreh mal den arm ein bischen nach oben), ist dann nach unten abgelenkt worden und gegen die Scheibe geprallt. Oder die Flugbahn war so hoch, dass das Teil da in die Ecke reingefallen ist. Möglich ist alles.

Zitat:

Original geschrieben von pest

mit seinschlag wäre schlecht weil das liegt reintherotisch genau der schweibwischer wie soll da so einfach ein stein hingeflogen sein!

es kann doch aber auch geregnet haben, und dann ist der Wischer nicht da!Fahr mal zu Autoglas oder so die Regeln das schon!Nur keine Panik

@ Autoglasmeister

Sorry, ich wollte Dir und Deinem Berufsstand nicht zu nahe treten.

Ich gehe aber mal davon aus, daß Die Zahlen/Preise in Deiner Rechnung die VK´s sind und nicht die Ek´s, oder? Und wie sieht es mit Einkaufsrabatten der Hersteller aus???

Was bekommt Ihr auf den EK vom Hersteller 20% od. 30%???????

Ich bin auch im Handel tätig und weiß über Rabattvergabe Bescheid, ich sag´ nur 50 %......

Ich frag´ mich nur, warum alle Unternehmer immer über die hohen Lohnnebenkosten jammern müssen und gleichzeitig 2 Porsche und 3 Häuser (gesunde Finanzierung!!!) ihr Eigen nennen. Komisch.

Klar das trifft natürlich nicht auf alle zu, aber beruflich komme ich auch schon etwas rum und hab´ Augen und Ohren im Kopf, und rechnen kann ich auch noch.

Gehe ich recht in der Annahme, daß Du selbstständig bist?

Hast Du letztes Jahr Gewerbesteuer bezahlt, der Autoglaser, bei dem ich meine Scheibe hab´ einbauen lassen, bestimmt.

Es war sogar ein dt. Facharbeiter, der meine Scheibe eingebaut hat.

Mit der Qualität bin ich auch sehr zufrieden.

Service?

Auf die Tasse Kaffee kann ich gerne verzichten und mein Auto kann ich auch selbst hinfahren, mich abholen lassen und dabei noch exakt € 149,- sparen.

Sei mir nicht böse, aber solche Rechnungen kenne ich zu genüge (von meinen Ex-Chefs).

Ich sage nur Porsche und Häuser en masse!!!

In diesem Sinne.

Gruß

Hallo Opterix,

Richtige Annahme zur Selbstständigkeit.

Klick mal auf den Button Website neben diesem Beitrag, dann kannst Du einmal unter "Unser Betrieb / Service" nachlesen, was ich unter Service verstehe. Dazu gehört natürlich auch das reinigen der Scheiben, aussaugen der Fahrzeuge und reinigen des Amaturenbrettes usw. .

Die Preise im Golf Beispiel sind für den Wareneinsatz sind leider Einkaufpreise.

Natürlich gibt es auch Beispiele bei denen es besser aussieht als das genannte. Und wir brauchen auch nicht zu Jammern. Doch ist es halt vielfach so, dass manche Leute einfach nur den Rechnungsbetrag sehen und denken was man da für Geld verdienen muss. Leider ist dies nicht so, wenn man an die vielen Umkosten denkt und wenn man wirklich berücksichtigt wer da noch alles mitverdient.

Einige Beispiele für die Ausgaben des Betriebes:

Mietkosten / Nebenkosten

Instandhaltungskosten

Fahrzeugkosten / Wartung / Treibstoffe

Telefonkosten

Versicherungen für die Fahrzeuge und den Betrieb

Versicherungen für die Kundenfahrzeuge

Abgaben für Innungen / Berufgenossenschaften

Lohnkosten / Lohnnebenkosten

Strom / Wasser / Heizung

Verbrauchsmatrial

Werkzeugkosten

Und was noch nicht erwähnt wurde, ist das finanzielle Risiko, dass jeder Unternehmer eingeht, wenn er einen Betrieb selbständig führt.

Natürlich macht man auch einmal einen Preis, bei dem man auf das Risiko und Wagnis verzichtet, nur um einem Kunden preisgünstig weiterzuhelfen. Aber dies kann man sich wirtschaftlich auf Dauer nicht bei jedem Auftrag leisten.

Und die Erfahrung hat uns gezeigt, dass man um Kunden zu gewinnen, nicht auf die Selbstbeteiligung verzichten muss oder sogar Gutscheine verteilt, denn der Grossteil der Kunden schwört immer noch auf die Qualität, den Service und die Kundennähe der Mitarbeiter. Denn die Kunden wollen nicht nur eine Nummer sein, wie es oftmals in vielen Filialbetrieben grosser Ketten der Fall ist.

am 6. März 2004 um 18:37

@autoglasermeister

kann ich dir mal ein foto schicken von einem steinschlag?

Carglas meinte der wäre nicht mehr reparabel; wäre ein sog. Risikosteinschlag!

Ist allerdings weiter weg als der mindest - Abstand zur Scheibenkante der immer überall zu lesen ist!

Hallo LittleKenny84,

es gibt keine gesetzliche Regelung über den Abstand des Steinschlages zur Scheibenkante. Dies ist ausschliesslich eine ERFINDUNG von Carglass, die Ihre Kunden erst damit zu sich lockt, dass Sie kostenfrei reparieren und dann aufgrund Ihrer Ausnahmen, die sie sich selbst auferlegt haben, dann den Steinschlag doch nicht reparieren und lieber die Scheibe tauschen möchten.

 

Die folgende gesetzliche Regelung ist die einzige die existiert und hat ausschliessliche Gülitigkeit und stammt aus der Verkehrsblattverordnung von 1986 aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen :

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach recht ) der an der Ober- und unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.

Einfacher ausgedückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite

2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.

3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.

4. ein Riss an der Scheibenkante endet.

5. die innere Scheibe beschädigt ist.

6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Sollte eine dieser oben genannten Bedingungen eintreffen, dann darf eine Beschädigung nicht repariert werden. Alle anderen Stellen sind reparabel und vom Gesetz aus freigegeben.

Diese angebliche Regelung mit dem Kantenabstand ist vollkommener Unsinn und dient nur dazu Scheiben nicht reparieren zu müssen, sondern um den Kunden eine neue Scheibe aufzudrängen.

Schicke mir das Bild per Mail, oder poste es doch hier für alle, dann kann ich auch noch weitere Erklärungen dazu abgeben.

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