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Frontscheibe gesprungen - was nun?

Themenstarteram 14. Juni 2005 um 13:37

Hi!

Heute hat es auf leerer Landstraße einen Schlag gegeben, habe danach gesucht wo der herkommen könnte. Nun dann hab ich bemerkt, dass die Frontscheibe gesprungen ist. Ist am unteren Rand genau in der Mitte mit ner Fläche so von 7 x 10 cm. Also im Sichtfeld ist das nicht.

Steinschlag war auch keiner, sonst müsste man ja ne Unebenheit auf der Scheibe sehen. Sowohl von innen als auch von außen sind keine Vertiefungen. Ich denke da waren starke Spannungen dafür verantwortlich - naja ist ja auch schon über 10 Jahre alt.

Nun wollt ich fragen, was ne Ersatzscheibe kostet, was ihr mir fürn Anbieter empfehlen könnt. Stimmt das, dass das Teilkasko zahlt ohne Selbstbeteiligung oder die Vollkasko? Wird man dann automatisch höhergestuft dadurch?

Vielen Dank im Voraus!

Gruss

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27 Antworten

teilkasko zahlt bei glasschäden. hochgestuft wirst du dadurch nicht.

die selbst beteilugung trägst du offiziell.

ne scheibe ausm zubehör kostet mit grünkeil im einkauf um die 80€. teuer is immer der einbau.

wird sicher bei ner werkstatt um die 300-400€ liegen.

gruß. dennis

Bei der Vollkasko ist die Teilkasko mit enthalten, womit das selbte gilt wie oben schon gesagt.

Es gibt Glaserwerkstätten, die dir die halbe Selbstbeteiligung erlassen/als Rabatt geben.

Achte darauf, dass die Glaserwerkstatt dir eine Garantie auf Dichtigkeit und Einbau gibt. (5 bis 10 Jahre sind normal).

Und ansonsten freue dich, dass die Teilkasko mal was nützt und dass du ne neue Scheibe bekommst. Meine war z.B. schon reichlich zerkratzt als ich sie wegen Steinschlag tauschen lassen musst.

Themenstarteram 15. Juni 2005 um 5:39

Danke mal vorerst.

Bei uns gibt es CarGlas und da hört man immer im Radio, dass die Teilkasko zahlt ohne die Selbstbeteiligung, also geben die komplette Selbstbeteiligung als Rabatt??

Naja ich versuch das nun noch ein paar Wochen rauszuschieben bis ich Semesterferien habe dann kann ich das machen lassen.

die Scheibe war vorher schon sehr zerkratzt, naja 10 Jahre ohne Garage, heftiges Eiskratzen etc. haben ihr zugesetzt. Nachts konnt man kaum mehr damit fahren, so hat das geblendet!

Gruss

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von stilo1985

Bei uns gibt es CarGlas und da hört man immer im Radio, dass die Teilkasko zahlt ohne die Selbstbeteiligung, also geben die komplette Selbstbeteiligung als Rabatt??

da muss ich dich leider enttäuschen. Wenn du dir die Werbung mal genau anhörst, werden die Glasschäden, die bei Carglass durch _Ausbesserung_ repariert werden können, von der Teilkasko getragen. Die haben einen Deal mit den Versicherungen gemacht, da es sich dabei nur um relativ kleine Beträge handelt. Alle Schäden, die größer sind (mehrere Schichten der Scheibe betreffen), können so aber nicht repariert werden. Also leider keine neue Scheibe auf Kosten der Versicherung.

Ist auf der Fahrt eigentlich jemand vor dir her gefahren? Wenn ja, würde ich sehr wohl auf Steinschlag tippen, denn das eine Scheibe nach 10 Jahren mal springt ist eben ziemlich ungewöhnlich. Normalerweise springt sie eher kurz nach dem EInbau, wenn Verspannungen da sind. Oder hast du vor kurzem eine kleine "Kaltverformung" durchgeführt? Dadurch wäre das auch noch zu erklären...

Zitat:

die Scheibe war vorher schon sehr zerkratzt, naja 10 Jahre ohne Garage, heftiges Eiskratzen etc. haben ihr zugesetzt. Nachts konnt man kaum mehr damit fahren, so hat das geblendet!

Mir ist aufgefallen, dass die Scheibe recht kratzempfindlich ist, bei mir sieht man sehr genau, wo die Scheibenwischer herlaufen...

Ciao PoloJoker

am 15. Juni 2005 um 7:20

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von PoloJoker

da muss ich dich leider enttäuschen. Wenn du dir die Werbung mal genau anhörst, werden die Glasschäden, die bei Carglass durch _Ausbesserung_ repariert werden können, von der Teilkasko getragen. Die haben einen Deal mit den Versicherungen gemacht, .....

Die Kosten der Steinschlagreparatur werden bei Allen Anbietern, die diese Arbeit ausführen von der Versicherung übernommen. Dies ist ein Bestandteil der Kaskoversicherung und kein Deal von Carglass.

 

Beim Scheibenaustausch wird bei seriösen und legal arbeitenden Betrieben auf jeden Fall die Selbstbeteiligung fällig

Zitat:

Original geschrieben von Jared

Es gibt Glaserwerkstätten, die dir die halbe Selbstbeteiligung erlassen/als Rabatt geben.

Sollte der Betrieb auf einen Teil der SB oder gar komplett verzichten ist dies Anstiftung zum Versicherungsbetrug. Der Kunde hingegen begeht die Straftat des Betruges, auch unbewusst.

Dies liegt daran, dass der Kunde einen Vetrag mit der Versicherung hat und nicht mit dem Betrieb, daher kann der Betrieb nicht auf die SB verzichten, da er kein Vertragspartner ist.

Hierzu einmal ein Link mit einem Gerichtsurteil :

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

 

Also Finger weg von solchen Betrieben, die den kunden zu einer Straftat anstiften. Denn wenn ein Betrieb nicht vor einer Versicherung zurückschreckt, dann schreckt er bestimmt auch nicht davor zurück seine Kunden zu hintergehen.

Das hört sich doch schonmal gut an aber ich habe da noch ne andere Frage.

Ich habe sowohl die Frontscheibe defekt (2 Steinschläge) als auch meinen rechten Scheinwerfer.

Wie schauts mit der Versicherung aus übernimmt die den Scheinwerfer auch!?

Habe mir nun die Angel Eyes bestellt und wollte mal fragen ob die Versicherung dann ein Teil bezahlt!?

Immerhin kostet ein neuer Scheinwerfer auch ca 120 Euro.

Kann ich mir von dem Geld dann nicht auch die Angel Eyes bestellen wenn ich noch was drauf lege oder wollen die die Rechnung von dem Originalen Scheinwerfer haben!?

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Die Kosten der Steinschlagreparatur werden bei Allen Anbietern, die diese Arbeit ausführen von der Versicherung übernommen. Dies ist ein Bestandteil der Kaskoversicherung und kein Deal von Carglass.

Beim Scheibenaustausch wird bei seriösen und legal arbeitenden Betrieben auf jeden Fall die Selbstbeteiligung fällig

Da hast du recht, sorry. Ich habe mich da leider falsch ausgedrückt, ich wollte eigentlich sagen, dass er die SB auf jeden Fall bezahlen muss...

Ciao PoloJoker

am 15. Juni 2005 um 12:18

sorry, dass ich mich einmische.

ich weiß ja nicht wie bei Euch in der Gegend die Glaserfirmen das handhaben.

Aber bei mir in der Gegend, wenn die Glaserfirmen sagen es es ist vom Kunden kein Selbstbehalt zu bezahlen und der fällt weg.

Dann meinen die das der Kunde ihn nicht bezahlen muss. Denn den Selbstbehalt bezahlt dann die Glaserfirma für den Kunden.

Ist auch eine ganz einfache Rechnung.

Wenn der Einbau 400,- kostet und Selbstbehalt 50,- ist. Hat die Glaserfirma immer noch 350,- verdiehnt.

Und das ist keineswegs Versicherungsbetrug!! Der Selbstbehalt wird ja eh an die Versicherung bezahlt.

Mfg. Haza

Hallo zusammen.

Zitat:

Original geschrieben von Haza

Ist auch eine ganz einfache Rechnung.

Wenn der Einbau 400,- kostet und Selbstbehalt 50,- ist. Hat die Glaserfirma immer noch 350,- verdiehnt.

Und das ist keineswegs Versicherungsbetrug!! Der Selbstbehalt wird ja eh an die Versicherung bezahlt.

Und genau hier liegt der Fehler.

Denn die Versicherung muss den Schaden bezahlen, der dem Kunden entstanden ist und wenn der Kunde keine SB bezahlt, so verringert sich der entstandene Schaden für den Kunden.

Der Kunde hat ja dafür unterschrieben, dass er sich an dem für Ihn enstandenen Schaden mit 150 Euro selbst beteiligt und nicht dafür, dass die Versicherung vom Rechnungsbetrag 150 Euro weniger bezahlen muss. Wenn alles legal abgewickelt wird, dann läuft das auf das Gleiche hinaus. Sobald aber die Sb oder ein Teil nicht bezahlt wird, dann ist der Rechnungsbetrag und der entstandene Schaden für den Kunden nicht mehr der gleiche und somit liegt der Betrugsfall vor.

Beispiel 1: richtig

Rechnung => 400 Euro

Versicherung bezahlt => 250 Euro

Kunde bezahlt 150 Euro

entstandener Schaden 400 Euro

Beispiel 2 : falsch

Rechnung => 400 Euro

Versicherung bezahlt => 250 Euro

Kunde bezahlt 0 Euro

entstandener Schaden 250 Euro

Nochmals : Die SB wird vom entstandenen Schaden fällig und nicht vom Rechnungsbetrag, da die Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt.

am 15. Juni 2005 um 14:00

ich glaube ich wurde missverstanden.

der Schadensbetrag bleibt ja bei meinem Beeispiel der gleiche.

Ob der Glaserer den Selbstbehalt vom Kunden kassiert oder ob er ihn nun aus eigener Kassa zahlt, das ändert nichts an dem Schadensbetrag und auch für die Versicherung ändert sich nichts.

Der Selbstbehalt bleibt ja dennoch vorhanden, nur zahlt ihn der Glaserer anstelle des Kunden.

Und für die Versicherung ändert sich ja auch nichts.

Hallo zusammen,

mit Sicherheit läuft es nicht so, wie Du es beschreibst.

Es wird nur behauptet man würde die SB für den Kunden übernehmen. In Wirklichkeit wird nur ein Teil nicht kassiert.

Wenn es wirklich so wäre, dann müsste es bei 150 Euro SB so aussehen :

Rechnung => 400 Euro

Versicherung => 250 Euro an Betrieb

Kunde => 100 Euro an Betrieb

Betrrieb an Versicherung im Namen des Kunden => 50,00

Diese Rücküberweisung im Namen des Kunden macht kein Betrieb, denn dann stellt sich für die Versicherung die Frage, weshalb eine Rechnung über 400 Euro ausgestellt wird, wenn der Betrieb doch eigentlich nur 300 Euro für die Arbeit haben möchte.

Ausserdem stehen dem Kunden keine Rabatte durch den Betrieb zu, denn dieser Rabatt muss, wenn schon einer gewährt wird der Versicherung zukommen ( Schadensminderungspflicht ). Und dann müsste der Kunden dennoch vom rabattierten Betrag seine Selbstbeiteiligung übernehmen.

 

Dieses Spiel hat damit angefangen, als die Betriebe die Direktabwicklung mit der Versicherung angefangen haben. Früher bekam man die Rechnung über z.B. 800 DM und hat diese brav dem Betrieb bezahlt. Dann hat man die Rechnung mit der Quittung des bezahlten Betrages eingereicht und hat dann den bezahlten Betrag abzüglich seiner Selbstbeteiligung zurückerstattet bekommen.

Themenstarteram 15. Juni 2005 um 18:17

Hi!

Mal sehen wann wir das machen lassen. Ist ja ein kleiner Fleck mitte unten, also ja nicht im Sichtfeld. Bis feb.06 zum TÜV könnten wir noch fahren.

Also vor mir fuhr ein Auto aber ca. 300 m vorher. Und es ist kein Einschlag von außen erkennbar. Die Scheibe ist sowohl von innen als auch von außen glatt. Scheint innen gesprungen zu sein??

Naja egal, mal sehen was als nächstes bei unserm Polo kommt!

Ich kappier das auch nicht mit dem Selbstbehalt.

Haste mal angenommen 500 € Selbstbeteiligung brauchste ja gar net die Versicherung einschalten. Bei 150 € und nem Schaden zahlt die Versicherung ja die Rechnung abzüglich Selbstbehalt, also 250 €. Ich dann die 150 €. Also wenn die Firma mir die 150 € Rabatt gibt -> ist das Versicherungsbetrug!!

Und die kann ja nicht einem Kunden mit SB 500 € Rabatt geben, müsste ja dann die Firma 100 € selber draufzahlen -> :D

Gruss

Sorry aber kann mir einer bei meinem Problem weiter Oben weiterhelfen!?!?

Wäre echt klasse, Danke!

am 15. Juni 2005 um 20:12

@Florekke:

Die Kasko zahlt Glasschäden - dazu zählen auch Deine Scheinwerfer und Rückleuchten, so mein Versicherungsmensch... Ich denke, der Versicherung wird es reichen, wenn die wissen, was die Originalscheinwerfer kosten würden - analog zu der Geschichte, wenn man sich eine Windschutzscheibe mit Keil zulegt. Aber im Zweifel immer den Versicherungsmokel Deiner Wahl befragen;-)...

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