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Frontscheibe nach Steinschlag ganz kleine Löcher

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 16. Juli 2013 um 16:47

Ich fuhr heute in der Stadt hinter einem leeren Lastzug mit leerem Hänger hinterher. Der hatte ein Dach, aber die Seiten waren offen und oben am Rande wehten so ca. 20cm weiße Plastik Planen

Ich merkte dann, daß irgendetwas gegen die Scheibe prasselte, aber ganz leise. Ich dachte, daß kommt von den Bäumen, die Äste und Blätter wehten stark durch den Sog. Ich denke der LKW hatte irgendwelche Bauteile, Fertigwände, Beton oder so vorher transportiert und das war der Abrieb, der das rausprasselte.

Dann sah ich ganz kleine Löcher, wie Stecknadelspitzen.Ich hielt dann Abstand. (Kennzeichen habe ich mir gemerkt) Zu Hause sah ich mir das Malheur an. 526, oder 1024 oder so; kleine Löchlein, sieht man kaum, aber mit dem Fingernagel zu spüren. Eventuell auch auf der Motorhaube, muß die Werkstatt sich ansehen, nach dem Waschen.

Der Versicherung gemeldet. Die Scheibe kann ich gleich machen lassen, aber von der Haube KV und Foto.

Scheibe TK (mit 150 € bin ich dabei). Motorhaube VK und €? Eine Versicherungsschadennr. für beides.

Bei der Polizei gemeldet. War 1h da. Zuerst zierten die sich, dann sprach die Polizeibeamtin mit Ihrem Vorgesetzten und telefoniert noch mit einer anderen Stelle, ob es eine Ordnungswidrichkeit, oder eine Straftat sei. Die entschlossen sich für eine Straftat. Ich wollte das eigentlich nicht, sagte ich brauche nur ein AZ für die Versicherung. Was passiert denn jetzt, muß ich irgendwann vor Gericht aussagen?

Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich gar nicht zur Polizei gegangen.

Die Versicherung hätte das nicht gebraucht. Wollte auch nicht das Kennzeichen.

Ich bin jetzt verunsichert.

Gruß

Siegi

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17 Antworten

Hallo Siegi,

aus meiner Sicht hast Du alles richtig gemacht. Auch ich hätte so gehandelt.

Möglich, dass Du Dich als Zeuge zur Sache äußern musst. Aber das kann Dir doch eigentlich egal sein.

Wichtig ist doch, dass Du gut aus der Sache raus kommst und die Schäden am Auto mit geringstem Eigenaufwand reguliert werden. Denn Ärger hast Du ja wohl genug.

Möglich ist auch, dass zur selben Sache weitere Anzeigen erstattet werden. Je mehr, je besser für die Schadenregulierung.

Also, nimm's gelassen und viel Glück.

Gruß lotes

Dein Vorteil ist doch jetzt, dass die KH-Versicherung des Lkw sich mit dem Schaden befasst und du ggf. den SFR deiner VK nicht verlierst. Vielleicht hast du auch für andere Geschädigte ein gutes Werk getan, indem du den Schadenverursacher identifiziert hast.

Gefährdung des Straßenverkehrs ist eine Straftat (§ 315c StGB), das hat die Dame schon richtig erkannt.

Ich denke nicht, dass du als Zeuge vor Gericht musst, denn deine Aussage ist ja schon bei der Polizei aufgenommen worden.

Liebe Grüße

"railpixel" Werner

Themenstarteram 16. Juli 2013 um 21:16

Dann bin ich ja etwas beruhigt. Aber ich bezahle lieber 150€ als mit dem Gericht was zu tun haben.

Die Polizistin fragte mich, ob ich nicht 1 Handy habe? Habe ich. Damit hätte ich ja die 110 wählen sollen.

Hatte aber nicht daran gedacht. Auch, hätte ich den LKW nicht anhalten können? Nein, der nagelte ja auch mit 55km/h daher, wenn ich den überhole, muß ich ja schneller fahren und werde womöglich noch geblitzt. Fuhr aber ja direkt zur Wache. Ob die da wohl sofort den LKW gesucht haben?

Gruß

Siegi

am 17. Juli 2013 um 16:22

Hallo,

das mit der Straftat dürfte schwierig sein, man könnte auch sagen, nicht entsprechender Sicherheitsabstand eingehalten zu haben. Wenn man bei dem LKW nichts findet, bezahlt die VK-Vers. Allerdings wird man dann hochgestuft. Schlimmsten Fall verweigern die Vers. die Leistung teilweise wg. Eigenverschulden bzw. Mithaftung 50%. Ich hatte ein Urteil gelesen, ist allerdings schon einige Jahre her, da hatte ein LKW Kieselsteine von der Bordwandkante verloren. Der nachfolgende Autofahrer hätte seinen Sicherheitsabstand vergrößern müssen, um der Gefahr einer Sachbeschädigung zu entgehen. Dem LKW-Fahrer konnte man keinen Strick daraus drehen. Anders sieht es aus, wenn aus den Doppelrädern an der Hinterachse Steine von der Baustelle heraus fliegen. Hier hätte der LKW-Fahrer seinen Zustand der Räder kontrollieren müssen. Sollte allerdings die LKW-Versicherung deinen Schaden übernehmen, bist Du kostenmäßig aus dem Schneider. Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall nicht vergessen. Für den GLK 220CDI gibt es ca. 65€/Tag Nutzungsausfall. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn der Schaden repariert ist u. eine Rechnung vorliegt. Ebenso auch beim Nutzungsausfall. Eine Reparatur ohne Rechnung geht auch, in dem Fall müssen nach der Reparatur Fotos mit Beweisen des Datums gemacht werden. Man nimmt dann eine Tageszeitung u. fotografiert diese mit dem Fahrzeug. Falls eine Rechtsschutzvers. existiert, würde ich mir einen Anwalt gönnen.

Mein Kommentar stellt keine Rechtsberatung dar.

LG

Aaanita

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 15:20

Den Sicherheitsabstand habe ich eingehalten. Zuerst dachte ich es regnet, bis ich dann merkte, daß irgend etwas gegen die Winschutzscheibe prasselte. Dann sah ich ganz, ganz viele kleine Pünktchen, wie Nadelspitzen, habe mich dann ganz weit zurück fallen lassen.

Rechtschutz glaube, habe ich wohl nicht. Bin beim ADAC, da alles Mögliche.

Bekomme ich eigentlich von jemanden den Halternamen?

Zum Klagen habe ich keine Lust, will mir den Stress nicht antun.

Gruß

Siegi

am 18. Juli 2013 um 20:02

Zitat:

Original geschrieben von siegiw

Den Sicherheitsabstand habe ich eingehalten. Zuerst dachte ich es regnet, bis ich dann merkte, daß irgend etwas gegen die Winschutzscheibe prasselte. Dann sah ich ganz, ganz viele kleine Pünktchen, wie Nadelspitzen, habe mich dann ganz weit zurück fallen lassen.

Rechtschutz glaube, habe ich wohl nicht. Bin beim ADAC, da alles Mögliche.

Bekomme ich eigentlich von jemanden den Halternamen?

Zum Klagen habe ich keine Lust, will mir den Stress nicht antun.

Gruß

Siegi

Mein Kommentar von Aaanita:

Hallo, ich gehe einmal davon aus, dass das Dir von Deiner Vollkasko-Vers. niemand glauben wird. Und wenn ganz viele, kleine Pünktchen zu sehen waren, dann war man ziemlich nah dran. Das würde ich also nicht so formulieren oder erwähnen. Und wenn man sich ganz weit zurück fallen lässt, war man also doch ziemlich nah dran. Würde ich auch nicht erwähnen.

Fakt ist folgendes.

Wenn Du Strafantrag wegen Verkehrsgefähdund u. Sachbeschädigung erstattest, dann wird die hiesige Staatsanwaltschaft ermitteln. Die sind dann Oberkläger. In diesem Strafverfahren wirst Du die Daten des vermeintl. Straftäters als Zeuge erfahren. Gegen diesen kannst Du als Nebenkläger agil werden. Deine Versicherung ist dann auch an Bord. Als Zeuge ist man zur Wahrheit verpflichtet, als Beschuldigter nicht.

Fazit: Butter bei die Fische! Und hier würde ich dann den ADAC zwecks Rechtsschutz anfragen.

Mein Kommentar stellt keine Rechtsberatung dar.

LG

Aaanita

Hallo Siegi,

du hast gegen die KH-Versicherung des Schadenverursachers einen Direktanspruch, brauchst dich also nicht mit dem Halter auseinanderzusetzen. Wenn du das Kennzeichen weißt, kannst du beim Zentralruf der Autoversicherer den Versicherer erfragen. Das machst du mit diesem Formular oder telefonisch unter 0800 2502600. Du brauchst weder gleich zum Anwalt zu laufen noch zu klagen, sondern kannst ja erst mal hören, was der KH-Versicherer dazu sagt.

Wenn du deinen VK-Versicherer in Anspruch nimmst, wird er nichts anderes tun, denn er nimmt beim KH-Versicherer des Verursachers Regress. Dein SFR ist aber in jedem Fall weg (soweit du nicht Sondervereinbarungen wie Rabattschutz oder Rabattretter hast), selbst dann, wenn der Regress erfolgreich ist. Das solltest du dir überlegen.

Zum Thema Mitverschulden und zu geringer Abstand: Liebe aaanita, so böse sind die Versicherer nun auch nicht, dass dem armen Siegi "niemand glauben" wird. Wir müssen hier zwei Dinge unterscheiden:

1. Die KH-Versicherung des Verursachers könnte ein Mitverschulden einwenden. Das wäre dann ggf. gerichtlich zu klären.

2. Viele VK-Versicherungen decken heute auch grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, so dass der Verschuldensgrad keine Rolle spielt, selbst wenn der Abstand nicht ausreichend gewesen sein sollte. Falls das nicht der Fall ist, würde nur im Fall einer grob (!) fahrlässigen Herbeiführung eine Quotelung nach dem Grad des Verschuldens stattfinden. Und dabei wäre noch die höhere Betriebsgefahr des Lkw zu berücksichtigen. Siegi hat also sehr gute Aussichten auf eine volle Leistung seines VK-Versicherers, aber wie gesagt um den Preis des verlorenen SFR.

Liebe Grüße

"railpixel" Werner

Themenstarteram 19. Juli 2013 um 16:52

Was heißt hier 'nicht genügend Abstand'?In der Stadt 200-300m, oder was?

Die Steine fliegen ja nicht nur 1m weit, sondern 10,20,30,40,50 m.

2.Die Ladung, oder der LKW muß so gesichert sein, daß nichts von der Ladefläche fliegen kann.

Gruß

Siegi

am 20. Juli 2013 um 12:16

Was dann immer noch zu beweisen wäre. Sicherheitsabstand bedeutet auch, so zu fahren u. zu bemessen, damit nichts passiert. Wenn ich in einer 10Km/h Zone jemanden anfahre und bin auch nur 10Km/h gefahren, dann war ich halt zu schnell unterwegs.

Was ist, wenn der LKW-Fahrer nachweisen kann, dass er schon seit längerer Zeit solches Material nicht transportiert hat? Was wäre, wenn der LKW-Fahrer Strafanzeige wegen falschen Verdächtigungen macht? Dieses Schwert ist zweischneidig. Und wir wollen doch als GLK-Gemeinde gute Ratschläge erteilen, oder? Deshalb sollte man die Gedanken in alle Richtungen schweifen lassen.

Ich meine, ohne Zeugen, sei es Beifahrer oder andere Mitfahrer, andere Geschädigte, dürfte es schwierig sein, den LKW-Fahrer eine Schuld nachzuweisen. Dass der ganz alleine in der Stadt unterwegs war, dürfte ausgeschlossen sein. Was vielleicht noch sinnvoll wäre, ist eine Anzeige bei der regionalen Zeitung zu schalten, um nach Zeugen oder Mitgeschädigten zu suchen.

Ein tolles Wochenende aus dem Saarland

 

LG

Aaanita

Themenstarteram 20. Juli 2013 um 16:50

Ich will und wollte ja keinen großen Aufstand machen. War ja nur bei der Polizei, da sonst immer die Versicherung dieses verlangt.

Die Scheibe ist voller ganz kleiner Löcher, wie von Nadelspitzen gemacht. Habe sowas noch nie gesehen, oder erlebt. Steinschlaglöcher kenne ich. Die sind immer größer und auch oft rissig. Mal sehen, was meine Werkstatt dazu sagt.

Gruß

Siegi

Hier wird ja mit Straftaten rumgestreuselt,

da wird einem reineweg schwindelig.

 

Mangelnde Ladungssicherung ist immer eine

Ordnungswidrigkeit. Je nach eingetretener

Folge kann eine Straftat hinzu kommen, z.B.

fahrlässige Körperverletzung oder -/Tötung.

Auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist

möglich, sollte der Verursacher den Schaden-

eintritt als Folge mitbekommen haben bzw.

auf den Unfall hingewiesen worden sein und 

seine Fahrt fortgesetzt haben, ohne die Fest-

stellung seiner Person zu ermöglichen.

 

Genau die Bermerkbarkeit des Schadeneintritts

ist hier der Knackpunkt. Deshalb eierte die Beamtin

bei der Anzeigenaufnahme auch rum. Eine "Unfall-

flucht", also eine Straftat aufzunehmen, war hier

schon richtig. Der Geschädigte wird dazu gehört,

ob er dem Verursacher den Schadeneintritt in irgend-

einer Weise "übermitteln" konnte.

Der Verursacher wird zu dem Tatvorwurf gehört bzw.

vernommen, evtl. auch das Fahrzeug besichtigt.

Je nach dem, was bei den Anhörungen rauskommt,

erhebt die Staats- bzw. Amtsanwaltschaft Klage gegen

den Verursacher oder es ergeht ein Strafbefehl.

Die Ordnungswidrigkeit bleibt in jedem Fall.

 

Gefährdung des Straßenverkehrs geht in vorliegendem

Fall nun überhaupt nicht. Hier muss eine konkrete Ge-

fährdung für Leib oder Leben bzw. Sachen von bedeu-

tendem Wert unter Begehung einer der "Todsünden"

eingetreten sein, wozu die mangelnde Ladungssicherung

nicht gehört.

Einen Strafantrag braucht bzw. kann man bei den §§

142 und 315 c StGB nicht stellen, da es keine Antrags-

sondern Offizialdelikte sind.

Eine Gegenanzeige wegen "falscher Verdächtigung" ist

auch nicht relevant, da hier bei der Polizei ein Sachver-

halt angezeigt und niemand wider besseres Wissen einer

Straftat bezichtigt wurde.

 

Dieser Erguss betraf das Straf- bzw. Ornungswidrigkeits-

recht.

Klar davon getrennt wird das Zivilrecht, was die Schaden-

regulierung betrifft.

Verplappert sich der Fahrer weder bei Polizei noch Versiche-

rung und ergeben eventuelle andere Ermittlungen auch

nichts zur Ladung, sieht es nicht so gut für die Regulierung

aus. Welcher aussenstehende Zeuge soll schon, ich sage

mal feines Steingranulat in der Luft bemerkt haben, was

auf einer Autoscheibe landet und diese beschädigt. Das

wäre lebensfern.

Vielleicht klappts aber doch, man weiss ja nie.

Letztendlich bliebe ja noch die eigeneTeilkasko. Die zahlt

bei Glasschäden bis auf den evtl. Selbstbehalt auf jeden

Fall und es erfolgt da ja auch keine Hochstufung.

Den Lack bekommen die von SpotRepair o.ä. doch auch

gut und preiswert hin. Meist sogar besser als Daimler, da

die ja oft gleich das gesamte Bauteil lackieren und im

Anschluss Farbunterschiede zum Fahrzeugrest existieren.

 

Viel Erfolg und die Aussage bei der Polizei nicht vergessen.

Ansonsten können die nichts machen und die Sache wird

auf jeden Fall zur Einstellung an die StA abgegeben.

 

Dies war auch keine Rechtsberatung.

 

Gruss

Rudi 387

Themenstarteram 20. Juli 2013 um 20:21

Danke für den Bericht. Ich denke auch der Fall wird im Sande (feines Granulat, oder so) verlaufen.

Vielleicht erfahre ich ja, was das war.

Es war ja ein leerer! LKW mit Anhänger (Dach, vorne und hinten geschlossen, die beiden Seiten waren offen, es wehte von allen Seiten eine weiße Plastikfolie, so 30cm breit.

Ich denke, da waren irgendwelche Betonfertigteile für ein Haus vorher drauf und der Abrieb flog durch den Fahrtwind durch die Gegend.

Hallo Siegi,

solche Löcher kann nur ein Matrial, härter als Glas, verursachen.

Fertigbauteilen, insbesondere Betonfertigbauteilen,

wird Quarzit/Quartzsand bei der Herstellung, zur Verbesserung

der Materialeigenschaften beigemischt.

Quarzit wird in Rohform oft mit Eisenmineralien

zur farblich gewünschten Nuance gemischt.

Hierdurch werden die kristallinen Strukturen noch rauer/spröder.

Solch ein Gebinde ist locker in der Lage die Scheibe zu schrotten.

Motorradfahrer kennen das Gefühl der Tausend Nadelstiche, die mal mit kurzer Hose über eine staubige Piste einem Auto hinterher gefahren sind.

Ich denke, dass der Abrieb vom Verladen auf deiner Windschutzscheibe gelandet ist.

Normaler Sand, oder was auch immer verursacht solche Schäden nicht so einfach.

Und ich hoffe die anfallenden Reparaturen werden nicht zu deiner Last ausgelegt.

Themenstarteram 21. Juli 2013 um 6:55

Ich denke auch, daß es sowas ähnliches war. Sand und Kies verursacht größere Löcher und Risse, hatte ich auch schon.

An meinem früheren Porsche ist mal die Frontscheibe ganz zerbröselt.

Das war wohl damals ein anderes Glas?

Gruß

Siegi

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