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Frontscheibe Reparaturkosten bei Audi 30% höher als unabhängiger Gutachter veranschlagt

Audi A3 8VA Sportback
Themenstarteram 16. November 2020 um 19:37

Moin Moin,

ich hoffe ich bin im richtigen Forum. Long Story Short:

Akustik Frontscheibe meines A3's nach Unfall kaputt. Unabhängigen Gutachter über das Audi Zentrum eingeschaltet und Gutachten erstellen lassen.

Nun ist es so, dass die realen Reparaturkosten mit 977€ Netto --> 30% über denen, aus dem Gutachten (753€) liegen.

Hintergrund, ich habe das Gutachten fiktiv abgerechnet und es waren auch noch andere Schadenspositionen vorhanden. Dementsprechend keine Abtretungserklärung.

Dat jute KFZ hat ne Akustik Frontscheibe, aber keine weiteren Sensoren oder Assistenzsysteme.

 

Ich habe parallel bei der Werkstatt angefragt, ob hier ein Fehler vorliegt. Habt Ihr bereits ähnliche Erfahrungen sammeln können?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Du wolltest mit der fiktiven Abrechnung Kasse machen und nun hat es nicht gekappt ;) tja, Shit happens

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So etwas kann vorkommen. Ist nichts Ungewöhnliches.

Nach deiner fiktiven Abrechnung (nutzen auch viele lediglich als „Vorschuss“) hast du immer noch die Möglichkeit weitere bzw. abweichende Kosten geltend zu machen. Da du dich anscheinend für eine vollumfängliche und fachgerechte Reparatur entschieden hast, kannst du die Reparaturrechnung über die tatsächlichen Reparaturkosten bei der Versicherung einreichen, um die fehlende Differenz und die MwSt nachträglich zu fordern.

Denke auch an die möglichen Abrechnungsposten Nutzungsausfall, Wertminderung und Unkostenpauschale.

Gruß Andreas

Themenstarteram 17. November 2020 um 15:50

Zitat:

@MisterWhite187 schrieb am 16. November 2020 um 21:54:54 Uhr:

So etwas kann vorkommen. Ist nichts Ungewöhnliches.

Nach deiner fiktiven Abrechnung (nutzen auch viele lediglich als „Vorschuss“) hast du immer noch die Möglichkeit weitere bzw. abweichende Kosten geltend zu machen. Da du dich anscheinend für eine vollumfängliche und fachgerechte Reparatur entschieden hast, kannst du die Reparaturrechnung über die tatsächlichen Reparaturkosten bei der Versicherung einreichen, um die fehlende Differenz und die MwSt nachträglich zu fordern.

Denke auch an die möglichen Abrechnungsposten Nutzungsausfall, Wertminderung und Unkostenpauschale.

Gruß Andreas

Moin Andreas,

der Schaden wird nicht komplett repariert. Die Scheibe war nur ein Teil. Danke für den Reminder, ich habe mir alles bis auf den Nutzungsausfall (geht bei einer Teilreparatur nicht) auszahlen lassen.

Inwiefern / Auf welcher Grundlage kann ich die deutlich höheren Kosten einer Teilreparatur "wieder"holen?

Grüße

Meine Grundlage ist eine eigene Erfahrung vor einem viertel Jahr, als ich Geschädigter bei einem Auffahrunfall war.

Dabei ist mein Rechtsanwalt so vorgegangen, wie oben geschildert.

Ob das auch bei einer Teilreparatur anwendbar ist, kann ich für dich nicht schlussfolgern.

Solltest du Geschädigter sein, dann empfehle ich dir dich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Das muss die gegnerische Versicherung bezahlen und der kann dir genau sagen, wie das Maximum herauszuholen ist.

Zitat:

@DownhillHunter schrieb am 16. Nov. 2020 um 20:37:22 Uhr:

ich hoffe ich bin im richtigen Forum.

dein Anliegen passt besser ins "Kfz-Versicherung" Forum...

https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

Du wolltest mit der fiktiven Abrechnung Kasse machen und nun hat es nicht gekappt ;) tja, Shit happens

am 18. November 2020 um 10:44

Zitat:

@DownhillHunter schrieb am 17. November 2020 um 16:50:47 Uhr:

... der Schaden wird nicht komplett repariert. Die Scheibe war nur ein Teil. Danke für den Reminder, ich habe mir alles bis auf den Nutzungsausfall (geht bei einer Teilreparatur nicht) auszahlen lassen. ...

Nutzungsausfallentschädigung gibt es auch bei einer Teilreparatur. Natürlich nur für die Zeit, in der das Fahrzeug tatsächlich reparaturbedungt nicht nutzbar war, und bei mehreren Teilreparaturen insgesamt nur für die Zeit, die eine Reparatur "am Stück" erfordert hätte.

Bei fiktiver Abrechnung wird die Umsatzsteuer nicht erstattet. Ist das vielleicht der wesentliche Grund für die Differenz? Die Mehrwertsteuer gibt es nur auf konkreten Nachweis. Bei zunächst fiktiver Abrechnung also nur, wenn dann später die für eine (ggf. unvollständige) Reparatur tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer nachgewiesen wird. Zwei praktisch bedeutsame Beispiele: 1. Es wird in Eigenleistung repariert und dafür werden Teile gekauft. Dann können die vollen fiktiven Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden und dazu die tatsächlich für die Teile gezahlte Mehrwertsteuer. 2. Es wird nur eine Teilreparatur durchgeführt. Dann wird der reparierte Teilschaden konkret abgerechnet (tatsächliche Reparaturkosten einschließlich Umsatzsteuer und zzgl. Nutzungsausfall) und der nicht reparierte Teil fiktiv (erforderlicher Aufwand nach Gutachten, ohne Mehrwertsteuer, ohne Nutzungsausfall).

Wobei grundsätzlich bei durchgeführter Reparatur die tatsächlichen Kosten für eine fach- und sachgerechte vollständige Instandsetzung erstattet werden müssen, nicht lediglich die vom Gutachter vorveranschlagten Kosten. Allerdings sollte geklärt werden, warum die Werkstattrechnung so sehr viel teurer wurde. Normalerweise kalkulieren Gutachter eher am oberen Rand des "ortsüblichen" Rahmens. Dabei würde ich wegen der Differenz eher den Gutachter als die Werkstatt befragen. Um es deutlich zu sagen, für Werkstattnepp muss auch die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Also erst einmal die Rechnung über die tatsächlichen Kosten einreichen und um Zahlung der Differenz gegenüber dem bisher schon erhaltenen Betrag für diese Schadensposition bitten. Falls die Rechnung überhöht ist, wird das die Versicherung schon von sich aus monieren, Haftpflichtversicherer arbeiten heutzutage alle mit professionellen Rechnungsprüfern wie z. B. ControlExpert (sog. "Schadendrücker"). Dann müsstest Du Dich mit der Werkstatt wegen der überhöhten Rechnung herum ärgern, bekommst aber von der Versicherung auch eine klare und verwertbare Auflistung von Punkten, die die Werkstatt nicht oder anders hätte berechnen müssen. Um so besser wäre es natürlich, wenn es die Versicherung anstandslos bezahlt.

Themenstarteram 18. November 2020 um 16:05

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 18. November 2020 um 09:04:18 Uhr:

Du wolltest mit der fiktiven Abrechnung Kasse machen und nun hat es nicht gekappt ;) tja, Shit happens

Dann wäre ich direkt in eine freie Werkstatt gegangen und hätte die Scheibe nicht bei Audi machen lassen (Oder über meine TK). Also stimmt die Aussage nicht ganz ;).

Themenstarteram 18. November 2020 um 17:32

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 18. November 2020 um 11:44:40 Uhr:

Zitat:

@DownhillHunter schrieb am 17. November 2020 um 16:50:47 Uhr:

... der Schaden wird nicht komplett repariert. Die Scheibe war nur ein Teil. Danke für den Reminder, ich habe mir alles bis auf den Nutzungsausfall (geht bei einer Teilreparatur nicht) auszahlen lassen. ...

Nutzungsausfallentschädigung gibt es auch bei einer Teilreparatur. Natürlich nur für die Zeit, in der das Fahrzeug tatsächlich reparaturbedungt nicht nutzbar war, und bei mehreren Teilreparaturen insgesamt nur für die Zeit, die eine Reparatur "am Stück" erfordert hätte.

Bei fiktiver Abrechnung wird die Umsatzsteuer nicht erstattet. Ist das vielleicht der wesentliche Grund für die Differenz? Die Mehrwertsteuer gibt es nur auf konkreten Nachweis. Bei zunächst fiktiver Abrechnung also nur, wenn dann später die für eine (ggf. unvollständige) Reparatur tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer nachgewiesen wird. Zwei praktisch bedeutsame Beispiele: 1. Es wird in Eigenleistung repariert und dafür werden Teile gekauft. Dann können die vollen fiktiven Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden und dazu die tatsächlich für die Teile gezahlte Mehrwertsteuer. 2. Es wird nur eine Teilreparatur durchgeführt. Dann wird der reparierte Teilschaden konkret abgerechnet (tatsächliche Reparaturkosten einschließlich Umsatzsteuer und zzgl. Nutzungsausfall) und der nicht reparierte Teil fiktiv (erforderlicher Aufwand nach Gutachten, ohne Mehrwertsteuer, ohne Nutzungsausfall).

Wobei grundsätzlich bei durchgeführter Reparatur die tatsächlichen Kosten für eine fach- und sachgerechte vollständige Instandsetzung erstattet werden müssen, nicht lediglich die vom Gutachter vorveranschlagten Kosten. Allerdings sollte geklärt werden, warum die Werkstattrechnung so sehr viel teurer wurde. Normalerweise kalkulieren Gutachter eher am oberen Rand des "ortsüblichen" Rahmens. Dabei würde ich wegen der Differenz eher den Gutachter als die Werkstatt befragen. Um es deutlich zu sagen, für Werkstattnepp muss auch die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Also erst einmal die Rechnung über die tatsächlichen Kosten einreichen und um Zahlung der Differenz gegenüber dem bisher schon erhaltenen Betrag für diese Schadensposition bitten. Falls die Rechnung überhöht ist, wird das die Versicherung schon von sich aus monieren, Haftpflichtversicherer arbeiten heutzutage alle mit professionellen Rechnungsprüfern wie z. B. ControlExpert (sog. "Schadendrücker"). Dann müsstest Du Dich mit der Werkstatt wegen der überhöhten Rechnung herum ärgern, bekommst aber von der Versicherung auch eine klare und verwertbare Auflistung von Punkten, die die Werkstatt nicht oder anders hätte berechnen müssen. Um so besser wäre es natürlich, wenn es die Versicherung anstandslos bezahlt.

@all Aussage Audi, ganz normale Preise bei denen.

 

Hey rsepsilon,

Die Kosten sind so oder so 30% höher als in dem Gutachten. Ich habe die Erstattung der Mwst. für die Reparatur der Scheibe bereits eingereicht und die 150€ Mwst bekommen. Trotzdem bleiben über 200€ höhere Kosten übrig.

Ich wende mich nochmal an die gegnerische Versicherung und frage nach.

@Lecavalier81 grundsätzlich ging es mir um die Kosten beim Audi Zentrum und nicht was ich alles noch von der Versicherung bekommen "könnte". Da hier m.M.n. alles wichtige wie Unkosten, Wertminderung etc. bereits ausgezahlt wurden.

Zitat:

@DownhillHunter schrieb am 18. Nov. 2020 um 18:32:04 Uhr:

grundsätzlich ging es mir um die Kosten beim Audi Zentrum und nicht was ich alles noch von der Versicherung bekommen "könnte". Da hier m.M.n. alles wichtige wie Unkosten, Wertminderung etc. bereits ausgezahlt wurden.

OK, für mich klang es so als ob du eine am ende höhere Rechnung mit der Versicherung abrechnen wolltest als veranschlagt war

am 18. November 2020 um 20:30

Wo liegen denn die Differenzen zwischen den Ansätzen des Gutachters und der Werkstattrechnung? Materialkosten? Stundensätze? Arbeitszeit? Das müsste ja sowohl im Gutachten als auch in der Werkstattrechnung jeweils aufgeschlüsselt sein.

Der Gutachter setzt die AW-Vorgaben von Audi und bei den Ersatzteilpreisen die UVP von Audi plus ggf. einem Zuschlag an sowie als Stundensätze die ortsüblichen Arbeitskosten bei Vertragswerkstätten. Normalerwiese bekommt man das also von einer Nichtvertragswerkstatt deutich günstiger als es der Gutachter veranschlagt und in der Vertragswerkstatt müssten die Kosten von vielleicht kleinen Abweichungen abgesehen in der gleichen Größenordnung liegen.

Themenstarteram 19. November 2020 um 16:47

Zitat:

@Lecavalier81 schrieb am 18. November 2020 um 18:53:46 Uhr:

Zitat:

@DownhillHunter schrieb am 18. Nov. 2020 um 18:32:04 Uhr:

grundsätzlich ging es mir um die Kosten beim Audi Zentrum und nicht was ich alles noch von der Versicherung bekommen "könnte". Da hier m.M.n. alles wichtige wie Unkosten, Wertminderung etc. bereits ausgezahlt wurden.

OK, für mich klang es so als ob du eine am ende höhere Rechnung mit der Versicherung abrechnen wolltest als veranschlagt war

Nein, ich wollte mir das Geld von Audi zurück holen, weil ich mich über die krasse Steigerung gewundert habe.

Themenstarteram 19. November 2020 um 16:48

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 18. November 2020 um 21:30:08 Uhr:

Wo liegen denn die Differenzen zwischen den Ansätzen des Gutachters und der Werkstattrechnung? Materialkosten? Stundensätze? Arbeitszeit? Das müsste ja sowohl im Gutachten als auch in der Werkstattrechnung jeweils aufgeschlüsselt sein.

Der Gutachter setzt die AW-Vorgaben von Audi und bei den Ersatzteilpreisen die UVP von Audi plus ggf. einem Zuschlag an sowie als Stundensätze die ortsüblichen Arbeitskosten bei Vertragswerkstätten. Normalerwiese bekommt man das also von einer Nichtvertragswerkstatt deutich günstiger als es der Gutachter veranschlagt und in der Vertragswerkstatt müssten die Kosten von vielleicht kleinen Abweichungen abgesehen in der gleichen Größenordnung liegen.

Den größten Unterschied machen die Arbeitskosten im Gutachten und bei Audi. 250 zu 450€ (Arbeitskosten gesamt). Mir war aber nie bewusst, dass Audi SOOO viel teurer ist.

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