Frontscheibe verspiegelt für E36
Hallo.
Wollte fragen, ob einer weiß ob es die Frontscheibe fürn E36
auch verspiegelt gibt. Meine sone komplett blau/lila wie manche Renault oder Opel sie haben. Falls mögl. auch mit Preis.
Danke
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22 Antworten
jibbet nich!!
wird nicht angeboten, da es ja eh illegal ist, dei komplette frontscheibe verpiegeln zu lassen, oder meinst du so einen verspiegelten blendstreifen?
die gibts überal, bei atu, ebay usw.
Ich glaube er meint die Klimakomfortscheiben. Für den E46 gibt es die, aber für den E36???
Zitat:
Original geschrieben von TJ-323ti
Ich glaube er meint die Klimakomfortscheiben. Für den E46 gibt es die, aber für den E36???
das sagt mir nu gar nichts, was ist denn das?
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von RedWraith
das sagt mir nu gar nichts, was ist denn das?
Klimakomfort, Solar-Reflex und wie sie bei den einzelnen Marken sonst noch heissen, sind Frintscheiben mit einer eingearbeitenten "Metallschicht". Teilweise als zusätzliche Folie oder Bedampfung zwischen den zwei Glasscheiben.
Diese Scheiben haben eine effektivere Wärmerückweisung, da sie die IR-Strahlung der Sonne reflektieren, die dann nicht ins Wageninnere gelangt.
Man erkeinnt diese Scheiben daran, dass sie leicht lila/bläulich/bräunlich schimmern.
Diese Scheibenart gibt es für den E36 leidern nicht.
Perfekte Antwort. Hätte wohl keiner besser erklären können!
Soweit ich weiß kann man sie aber nachträglich Chrombedampfen lassen. So hat es jedenfalls ein Kumpel bei seinen Golf II GTI gemacht
Zitat:
Soweit ich weiß kann man sie aber nachträglich Chrombedampfen lassen. So hat es jedenfalls ein Kumpel bei seinen Golf II GTI gemacht
Und was sagt der Tüv?
Ich blicke bald überhaubt nicht mehr durch, weil jeder was anderes erzählt! ...ja ist erlaubt...nein nur mit.... bla bla bla!
Wollte auch gerne so eine Frontscheibe haben, leider paßt die vom E46 ja nicht, dachte trotzdem das ein RICHTIGER Autoglaser, die passend machen kann ;-)
Bei dem T1 von "Bizz", hat das ja auch geklappt, wo die das Dach tiefer gesetzt haben, da mußte die Frontscheibe ja auch gekürzt werden!
Zitat:
Original geschrieben von Staatsfeind-Nr1
Und was sagt der Tüv?
Ich blicke bald überhaubt nicht mehr durch, weil jeder was anderes erzählt! ...ja ist erlaubt...nein nur mit.... bla bla bla!
Wollte auch gerne so eine Frontscheibe haben, leider paßt die vom E46 ja nicht, dachte trotzdem das ein RICHTIGER Autoglaser, die passend machen kann ;-)
Bei dem T1 von "Bizz", hat das ja auch geklappt, wo die das Dach tiefer gesetzt haben, da mußte die Frontscheibe ja auch gekürzt werden!
naja der t1 hatte glaube ich oldtimerzulassung und da ist derzeit meiner meinung nach noch erlaubt was gefällt, wie man an den roten rücklies des typ3 in der letzten folge gesehen hat.
die vorderen front und seitenscheiben dürfen nur bis zu einem bestimmten grad getönt werden und der wird zu 90% meistens von den herstellern schon ausgereizt. also gibts da nimmer viel zu holen.
@autoglasmeister: tolle erklärung, danke dir! wenigstens mal eine kompetente person hier *fg*
Zitat:
Original geschrieben von Staatsfeind-Nr1
Und was sagt der Tüv?
Ich blicke bald überhaubt nicht mehr durch, weil jeder was anderes erzählt! ...ja ist erlaubt...nein nur mit.... bla bla bla!
Wollte auch gerne so eine Frontscheibe haben, leider paßt die vom E46 ja nicht, dachte trotzdem das ein RICHTIGER Autoglaser, die passend machen kann ;-)
Bei dem T1 von "Bizz", hat das ja auch geklappt, wo die das Dach tiefer gesetzt haben, da mußte die Frontscheibe ja auch gekürzt werden!
Also bis zu einen bestimmten grad ist es vorne erlaubt und die Seitenscheiben vorne sind noch etwas mehr erlaubt. Solange man keine Folie benutzt und den Tönungsgrad einhält sagt der Tüv ja.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Staatsfeind-Nr1
Wollte auch gerne so eine Frontscheibe haben, leider paßt die vom E46 ja nicht, dachte trotzdem das ein RICHTIGER Autoglaser, die passend machen kann ;-)
Bei dem T1 von "Bizz", hat das ja auch geklappt, wo die das Dach tiefer gesetzt haben, da mußte die Frontscheibe ja auch gekürzt werden!
Beim Bizz-Bus wurde die Frontscheibe auch nur gekürzt, dass heisst, dass die ursprüngliche Wölbung nicht verändert werden musste.
Da aber Scheiben von unterschiedlichen Fahrzeugen andere Biegungen haben geht das nicht, da man die Wölbung der Scheibe im nachhinein ohne die Scheibe unbrauchbar zu machen nicht verändern kann.
Bedampfen/Lackieren/Fluten:
Da diese Bearbeitungsweisen eine feste Verbindung mit der Scheibe eingehen erlischt die Betriebserlaubnis der Scheibe und das E-Zeichen müsste entfernt werden.
Um die Scheibe wieder legal verbauen zu dürfen muss eine neue Betriebserlaubnis für die veränderte Scheibe beim KBA beantragt werden. Dies setzt allerdings Prüfungen des Bruchverhaltens, Verzerrungsfreiheit, Lichtdurchlässigkeit usw. durch ein Materialprüfungsamt vorraus.
Also : theoretisch ja / praktisch nein
Die Mindestlichtdurchlässigkeit beträgt bei :
Frontscheibe => 75%
vordere Seitenscheiben => 70%
Da sogar eine absolut transparente Folie, wie z.B. die Splitterschutzfolie SECURLUX von Foliatec die Lichtdurchlässigkeit verringert ist diese z.B. an den vorderen Seitenscheiben nur dann erlaubt, wenn diese aus Klarglas bestehen. Ist eine Wärmeschutzverglasung vorhanden wird schon mit dieser transparenten Folie die Mindestlichtdurchlässigkeit unterschritten.
O.K. Wußte ich nicht
Dann fährt er ja ohne Betriebserlaubnis rum. Sollte ich ihm mal sagen
Ja das mit den bestimmten Grad wüßte ich auch, aber trotzdem ist das alles scheiße!! Warum, darf man es nicht?? Habe bis jetzt noch KEIN richtiges Agument gehört, warum es verboten ist!! Bei der Folie kann ich es ja noch nachvollziehen, da ja event. bei enem Unfall, die Sanitäter bzw. Feuerwehr die Scheibe nicht so einfach entfernen können oder so ähnlich!
Wenn beim Renault oder E46 die Frontscheibe von Werk schon so getönt sind, (wo denke ich mal der Tüv bzw. die "netten" in Grün NICHTS sagen können, warum kann man denn seine Frontscheibe nicht auch so machen, dachte das wir technisch schon soweit sind, das es gewisse verfahren gibt, wo mit der Scheibe KEINE Problem gibt, die zu tönen (Fluten, lackieren oder bedampfen) Dachte eigentlich das es eine Rolle spielt, das der Fahrzeugführer, KEINE Einschränkung hat und nicht das es darum geht das es die "netten" grünen gefällt!
Was ist denn schlimm daran, wenn NIEMAND in das Auto reinschauen kann, aber der Fahrzeugführer KEINE Probleme beim rausschauen hat!
Jetzt kommt mir nicht wegen blitzen, weil das wiederspricht sich ja, da ja Motorräder (Helme) ja auch ein Schwarzes Visier haben und da kann man ja auch nicht reinschauen!! Ja auch wenn das Viesier durchsichtig ist, kann man auch nicht sehen, aber trotzdem! Wozu hat ein Kraftfahrzeug den ein Kennzeichen??
Beschwere dich bei denen die die Gesetze machen. Die meisten hier, inkl. mir, denken genauso wie du aber können doch ehe nichts daran ändern