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Frontscheinwerfer färben

Ford Escort Mk5 (GAL, GAL 4, ALL, AVL)
Themenstarteram 9. Februar 2011 um 21:31

Hi Leute, hab da mal ne Frage, bei den Leuten von Google find ich nur scheiße zu diesem Thema...

Ist es erlaubt (lt. STVO) die Frontscheinwerfer selbst zu färben?

-oder ist es grundsätzlich verboten?

Wenn ja, gibts schlupflöcher???

Gruß Chrissey

PS: ja ich weiss sind drei und nicht eine Frage^^

Beste Antwort im Thema

Mal wieder typisch, das spezielle "Altgenossen" wieder zum "Ordungshüter" profilieren. Naja, wenn sie in de realen Welt kein Glück haben, haben sie hier in der anonymen Welt Zuflucht gefunden, damit sie stark fühlen können, auf kosten anderer Mitmenschen.:(:rolleyes:

Schwarz "läsierte Rückleuchten" kann die Unfallgefahr verringern, da sie in der prallen Sonne deutlich besser zu erkennen sind - als normale. Solange das Licht der "Frontscheinwerfer" nicht eingeschränkt sind - hat das niemanden zu interessieren obs zugelassen ist oder nicht. Wer damit keine Probleme hat und damit immer durchkommt, gibt es nichts zu befürchten!:rolleyes:

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Zitat:

Original geschrieben von chrissey89

Wenn ja, gibts schlupflöcher???

ja, das einzige schlupfloch nennt sich "lichttechnisches gutachten" und kostet ca. das 20fache dessen, was ein escort wert ist...vorrausgesetzt, der hersteller des scheinwerfers gibt sein ok dafür!

Themenstarteram 9. Februar 2011 um 21:35

hmm also wäre es ziemlich dumm die zu färben und sich dann packen zu lassen???

Die Scheinwerfer haben eine Zulassung und dürfen nicht verändert werden. Man kann aber gefärbte Leuchtmittel, die zugelassen sind, kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von chrissey89

hmm also wäre es ziemlich dumm die zu färben und sich dann packen zu lassen???

korrekt...

nennt sich dann "erlöschen der be" kostet 90€ zzgl. verwaltungsgebühren und gibt 3punkte....

Themenstarteram 9. Februar 2011 um 21:44

Zitat:

Die Scheinwerfer haben eine Zulassung und dürfen nicht verändert werden. Man kann aber gefärbte Leuchtmittel, die zugelassen sind, kaufen.

Ja schon aber ist ja nicht im Sinne des erfinders... dann hab ich ja dennoch die alte Fassung drin^^

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von chrissey89

hmm also wäre es ziemlich dumm die zu färben und sich dann packen zu lassen???

korrekt...

nennt sich dann "erlöschen der be" kostet 90€ zzgl. verwaltungsgebühren und gibt 3punkte....

Autsch...

was färbt man den da am escort....................ich meine meine sind vorne auch geschwärzt und hinten lasiert und der tüv hat da nix bemängelt

Themenstarteram 9. Februar 2011 um 21:49

haste das selbst gemacht oder machen lassen???

wenne es machen lassen hast, wie teuer und wo?:D

vorne habe ich es selber gemacht ..................hinten in der bucht geschossen da hatte ich das fahrzeug noch garnicht :D

Zitat:

Original geschrieben von ajax1969

und der tüv hat da nix bemängelt

dann würde ich an deiner stelle schleunigst den prüfer wechseln!

wenn er solch offensichtliche (gravierende) mängel übersieht, hat der bestimmt auch andere mängel (z.b. am fahrwerk, bremsen) übersehen.....

Themenstarteram 9. Februar 2011 um 21:53

hehe und tüv hat nix gesacht??? haste eventuell n foto davon? also dassi sehn kann ob sich das für mein essi überhaupt lohnt^^

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von ajax1969

und der tüv hat da nix bemängelt

dann würde ich an deiner stelle schleunigst den prüfer wechseln!

wenn er solch offensichtliche (gravierende) mängel übersieht, hat der bestimmt auch andere mängel (z.b. am fahrwerk, bremsen) übersehen.....

wieso soll mein Fahrzeug gravierende Mängel haben kannst du Hellsehen ??? ich hab sogar einen lichttest durchgeführt beim ADAC .................ich hab ja nix am licht verändert weder vorne noch hinten oder Seitenblinker ..........sogar der Sierra hat vom Werk aus schwarze Rückleuchten !!

 

@Chrissey

im meinen profil sind ist fotos.......und ein paar andere geistern noch hier rum

Bild-b

Zitat:

Original geschrieben von ajax1969

wieso soll mein Fahrzeug gravierende Mängel haben kannst du Hellsehen ???

mängel an lichttechnisches einrichtungen (und dazu zählt auch das bauliche verändern) gelten prinzipiell als schwere mängel und führen damit zum nicht bestehen der hu....

Zitat:

ich hab ja nix am licht verändert weder vorne noch hinten

leidest du unter alzheimer?! :confused:

Zitat:

-ich meine meine sind vorne auch geschwärzt und hinten lasiert

-vorne habe ich es selber gemacht

JA SO STEHT ES IM GESETZT ................. wir bewegen uns da in einer " Grauzone " weil lichttechnisch alle io ist und eine bauliche Veränderung nicht erkennbar ist, könnte ja vom Werk so sein siehe Sierra .............aber wie ich schon geschrieben habe ohne beanstandungen !!!

Zitat:

Original geschrieben von ajax1969

wir bewegen uns da in einer " Grauzone "

eigentlich nicht!

die stvzo ist da sehr eindeutig!

Zitat:

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein....

die relevanten stellen, habe ich extra für dich nochmal hervorgehoben!

und ein scheinwerfer der baulich verändert wurde, ist nunmal nichtmehr zulässig...auch wenn dies einige in ihrer schönen bunten phantasiewelt nicht wahrhaben wollen....

Zitat:

und eine bauliche Veränderung nicht erkennbar ist

sagt wer? (d)ein schlampig arbeitender prüfer?

kannst gerne mal zu mir kommen...allerdings solltest du dann rückleuchten zum tausch dabeihaben, da deine weiterfahrt durch die polizei unterbunden wird!

Zitat:

könnte ja vom Werk so sein siehe Sierra

hätte, hätte, fahrradkette!

fakt ist, das der sierra eine zulassung für die leuchten hat, damit ist sichergestellt, das die gesetzlichen mindestanforderungen gewährleistet sind...

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